Tinder, WhatsApp, Onlinebanking, Lieferservice – die eigenen Datenspuren im Blick zu behalten, ist heute kaum noch möglich. Helfen kann eine Datenauskunft bei Unternehmen, die Informationen über uns gespeichert haben. Denn wir alle haben das Recht, eine solche Auskunft anzufordern. Hier steht, wie es geht.
In den sozialen Netzwerken macht gerade die Geschichte einer Guardian-Reporterin die Runde, die herausfinden wollte, welche Informationen der Dating-Dienst Tinder über sie gespeichert hat.
Tagtäglich nutzen wir digitale Kommunikationsdienste oder geben Unternehmen in anderen Kontexten Informationen über uns preis. Was wir Nutzerinnen und Nutzer schnell vergessen, bleibt bei den Firmen oft lange gespeichert.
Das war auch bei Journalistin Judith Duportail der Fall. In den vier Jahren ihrer Tinder-Nutzung sammelte das Unternehmen ganze 800 Seiten Daten über sie: Facebook-Likes, Fotos aus ihrem zwischenzeitlich gelöschten Instagram-Account, das Altersprofil der Männer, für die sie sich interessierte, Chat-Protokolle und vieles, vieles mehr (Weise Deinem Netzanbieter nach, dass Dein Internet zu langsam ist).
Mehr, als man ahnt
Das Unternehmen weigerte sich unter Verweis auf Geschäftsgeheimnisse und geistiges Eigentum zwar, konkrete Angaben dazu machen, wofür die Informationen verwendet werden. Für die Journalistin war die Auskunft aber trotzdem ein kleiner Schritt gegen den informationellen Kontrollverlust.
So lernt sie durch ihre Auskunft unter anderem, dass datenverarbeitende Unternehmen durch Analysen ihres Verhaltens auch Informationen ableiten, die sie gar nicht bewusst preisgegeben hat. Der Privacy-Forscher Alessandro Acquisti erklärt das Phänomen „implizit preisgegebene Information“:
Aus der Untersuchung deines Verhaltens in der App weiß Tinder viel mehr über dich. Es weiß, wie oft du die App nutzt und zu welchen Zeiten; die Prozentzahl der weißen Männer, schwarzen Männer, asiatischen Männer, die du gematcht hast; welche Arten von Menschen sich für dich interessieren, welche Wörter du am meisten benutzt; wie lange Menschen damit verbringen, dein Profilbild anzuschauen, bevor sie dich swipen und so weiter. Persönliche Daten sind der Kraftstoff der Wirtschaft. VerbraucherInnendaten werden zu Werbezwecken gehandelt und verwertet.
Selbst eine Datenauskunft anfordern
Es lohnt sich also, selbst mal einen Blick in den kommerziellen Datenspiegel zu werfen. Wer sich ein Bild davon machen möchte, welche Informationen Unternehmen über die eigene Person und das eigene Verhalten gespeichert haben, kann es Duportail mit wenigen Schritten gleichtun. Nach europäischem und deutschem Datenschutzrecht sind datenverarbeitende Stellen verpflichtet, allen NutzerInnen auf Anfrage Auskunft über die über sie gespeicherten Daten zu gewähren.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) bietet für das Auskunftsersuchen ein praktisches Musterschreiben [doc] an, das man leicht anpassen und versenden kann. Es kann durchaus kurz und formlos gehalten werden.
„Gemäß § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf, mir folgende Auskünfte zu erteilen:“ beginnt der VZBV direkt nach der Anrede. Paragraph 34 des Bundesdatenschutzgesetzesermöglicht es, sowohl danach zu fragen, welche Daten gespeichert sind und woher diese kommen, als auch danach, zu welchem Zweck sie gespeichert sind und an wen sie weitergegeben werden.
Wer weniger wissen will, kann natürlich auch nach weniger fragen. Auch das Setzen einer Frist und der Hinweis, sich im Notfall an die zuständige Landesdatenschutzbehörde zu wenden, können offenbar hilfreich sein.
Für Auskunftsanfragen bei staatlichen Behörden bietet die Bundesdatenschutzbeauftragte auf ihrer Webseite ähnliche Muster zum Download an. Das VZBV-Formular enthält zudem einen Passus, mit dem man zugleich der Nutzung und Übermittlung der eigenen Daten „für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung“ widersprechen kann.
Nach der inhaltlichen Anpassung muss das Schreiben nur noch mit den eigenen Kontaktdaten versehen und postalisch an das entsprechende Unternehmen verschickt werden.
Dran bleiben lohnt sich
Wer Auskunftsersuchen nicht selbst anpassen und verschicken möchte, kann dafür auch den Dienst selbstauskunft.net nutzen. Darüber lassen sich nach Accounterstellung mit ein paar Klicks pro Jahr kostenlos drei Auskunftsanfragen verschicken.
Erfahrungsgemäß machen es einem Unternehmen allerdings nicht gerade einfach, tatsächlich an die eigenen Daten zu kommen. So versuchen sie beispielsweise, Anfragende durch fortwährende Rückfragen oder Verweise auf ohnehin zugängliche Daten (wie etwa die Bestellhistorie bei Amazon) abzuwimmeln.
Die Hartnäckigkeit kann sich aber lohnen: Auch Datenschutzrebell Max Schrems hat schließlich mit einer einfachen Datenauskunftsanfrage bei Facebook begonnen.
Literatur:
Deep Web – Die dunkle Seite des Internets von Anonymus
Gemeinsam einsam – Wie Facebook, Google und Co. unser Leben verändern von Carsten Görig
The Dark Net: Unterwegs in den dunklen Kanälen der digitalen Unterwelt von Jamie Bartlett
…
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http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/3.0/
Quellen: PublicDomain/netzpolitik.org am 01.10.2017
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Ich sorge seit vielen Jahren sehr bewußt dafür, dass das kriminelle, Daten-vernetzte, globalistische Konzernimperium möglichst schlecht über mich denkt, denn auf diese Weise halte ich mir die Pflicht zur Arbeit vom Halse. Ich bin nämlich aus Überzeugung arbeitslos und weigere mich den Vorstellungen eines perfekten Lohnsklaven für ‚global player‘ zu entsprechen! Man muß verstehen das System für sich zu nutzen…