Neues Mediengesetz in Russland: Ausländische Investoren sind unerwünscht

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Ein neuer Gesetzentwurf sieht vor, den Einfluss ausländischer Investoren auf russische Medien zu reduzieren. Die Staatsduma hat den auf Initiative des Präsidenten erarbeiteten Vorschlag bereits angenommen. Experten bewerten das neue Gesetz unterschiedlich.

Die Staatsduma hat am Dienstag einen Gesetzentwurf zur Beschränkung ausländischen Kapitals an Massenmedien in Russland in erster Lesung angenommen. Demnach dürfen Ausländer keine Massenmedien in Russland mehr gründen, und der Anteil fremd-ländischen Kapitals an Medienunternehmen wird auf maximal 20 Prozent reduziert. Das Gesetz wurde auf Initiative der Regierung ausgearbeitet. Diese enthielt sich bislang eines Kommentars, kündigte jedoch an, nach der offiziellen Einreichung des Gesetzes aus der Staatsduma Stellung nehmen zu wollen.

In der Presse sorgte das neue Gesetz für Aufregung. Experten bewerten das angenommene Gesetz jedoch unterschiedlich. Iwan Pankejew, Direktor des Zentrums für Massenmedien-recht an der Fakultät für Journalistik an der Moskauer Staatlichen Lomonossow-Universität, stellt die Annahme des Gesetzentwurfs in einen Zusammenhang mit der gegenwärtigen politischen Situation: „Wenn der Staat unter Druck gesetzt wird, dann muss er irgendwie reagieren. Und Russland reagiert.“

Dmitrij Jestafjew, Professor an der Higher School of Economics in Moskau, findet den angenommenen Gesetzvorschlag noch recht liberal, glaubt aber nicht, dass ausländische Investoren sich nun vom russischen Medienmarkt zurückziehen werden: „Russland ist sehr attraktiv für westliche Medienunternehmer, sie werden den Markt nicht so leicht aufgeben.“ Er sieht es als wahrscheinlich an, dass Schattenkonstrukte entstehen und illegale Wege gefunden werden, aus dem Ausland auf russische Medien einzuwirken. „Das Gesetz wird eine Umverteilung auf dem Medienmarkt hervorrufen und, viel wichtiger, auch Korruption“, gibt er zu bedenken.

Ist das Gesetz eine Gefahr für die Demokratie?

Beschränkungen von ausländischem Kapital an Massenmedien gibt es weltweit in vielen Ländern, beispielsweise in den USA und in China. Doch für Konstantin Eggert, unab-hängiger Journalist und ehemaliger Chefredakteur des Rundfunksenders Kommersant-FM, spiegelt der angenommene Gesetzesvorschlag die Rolle und das Ansehen des Journalismus in der Gesellschaft und in der Regierung wider: „Der Journalismus in Russland hat die Funktion von Propaganda und nicht die einer vierten Gewalt beziehungs-weise einer unabhängigen Kontrollinstanz über die Tätigkeit der Regierung inne. Dieser Gesetzentwurf ist eine Fortführung der Beschneidung der Pressefreiheit und der freien Medien in Russland.“

Der Professor Dmitrij Jestafjew sieht keine negativen Auswirkungen durch das Gesetz: „In Russland hat es noch nie ausländische Investoren in gesellschaftspolitischen Medien gegeben, die gibt es auch heute nicht“, sagt er. Es habe zwar immer Medienunternehmer gegeben, die versuchten, Einfluss auf die Situation im Land auszuüben. Doch die einzige Änderung, die sich nach der Annahme des Gesetzes ergeben werde, sei eine geringere Transparenz: „Wenn man heute noch weiß, wer diese Leute sind, weiß man das nach Annahme dieses Gesetzes eher nicht mehr.“

Konstantin Eggert hingegen ist überzeugt, dass das Gesetz zu ernstzunehmenden Folgen für den russischen Medienmarkt führen wird: „Der Gesetzentwurf betrifft sämtliche Verlage, unabhängig von Art des Unternehmens und Branche. Sogar Koch- und Wohnzeitschriften fallen unter die Wirkung des Gesetzes“, betont er und fügt hinzu: „Demokratiefördernd für Russland wird das Gesetz sicher nicht.“

Iwan Pankejew entgegnet, die Qualität des Journalismus hänge nicht davon ab, wer das Medium finanziert. „Medien werden in erster Linie von Menschen gemacht“, sagt er und ergänzt: „Die Professionalität der Journalisten hängt nicht davon ab, wer ihnen Geld zahlt, sei es der Staat, ein Unternehmen, oder ausländische Investoren.“

Schon heute ist ausländisches Kapital an Medien, die in Russland erscheinen oder ausgestrahlt werden, auf maximal 50 Prozent beschränkt. Das gilt für den gesamten Rundfunk sowie für Zeitungen und Magazine mit einer Gesamtauflage von über einer Million Exemplaren. Nach Berechnungen der Zeitung „Wedomosti“ wird das Gesetz im Falle seiner Annahme über die Hälfte der russischen Massenmedien betreffen. Derzeit wird der Gesetzentwurf formalen Feinheiten unterzogen und bei einer Absegnung durch das Parlament zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Quellen: Ria Novosti/de.rbth.com vom 25.09.2014

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