Israel: Mehr Folter-Vorwürfe gegen Inlandsgeheimdienst

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Die Zahl der Beschwerden wegen Folter gegen den israelischen Inlandsgeheimdienst „Schabak“ hat sich seit 2012 vervierfacht. Doch in keinem der 850 Fälle wurde ermittelt. Das behauptet die Nichtregierungsorganisation „Ärzte für Menschenrechte“.

Die erhobenen Folter-Vorwürfe gehen aus einem Dokument von „Ärzte für Menschenrechte“ hervor, das die israelischen Behörden in dieser Woche dem Obersten Gerichtshof überreichten, berichtet die Onlinezeitung „Times of Israel“. Hintergrund des Schreibens ist der Fall eines palästinensischen Häftlings, der behauptet, er habe durch Folter von „Schabak“-Mitarbeitern in Verhören „ernsthafte physische und psychische Schäden“ erlitten.

Nach Angaben von „Times of Israel“ handelt es sich bei dem Inhaftierten um ein Hamas-Mitglied aus dem Westjordanland, dem Mord und die Beteiligung an Terroranschlägen zur Last gelegt werden. Zu den vermeintlich verwendeten Foltermethoden gehörten nach Aussage des Mannes „schmerzhaftes Fesseln für mehrere Stunden, Schlafentzug, starkes Schütteln des Körpers, Lärmbelästigung, unzureichende Ernährung“ sowie Drohungen gegen ihn und seine Familie.

Vor zwei Jahren reichten „Ärzte für Menschenrechte“ und das „Öffentliche Komitee gegen Folter“ an dessen Stelle eine offizielle Petition beim israelischen Justizministerium ein. Darin forderten sie die Behörden auf, gegen die Verhörführer zu ermitteln.

Kritiker unterstellen Geheimdienstlern „Quasi-Immunität“

Das Justizministerium habe anderthalb Jahre lang nicht auf die Petition reagiert. Aus diesem Grund wandten sich die Organisationen an den Obersten Gerichtshof. In der vergangenen Woche reagierte nun die Justizbehörde auf die Petition. Aus der Antwort geht laut „Times of Israel“ hervor, dass sich die Zahl der Beschwerden wegen Folter seit 2012 jährlich verdoppelt haben. Der Anstieg wird mit einer höheren Zahl Gefangener im Zuge der großangelegten Operationen der israelischen Sicherheitskräfte gegen die Hamas im vergangenen Jahr begründet. Dazu gehörten die Suche nach den drei entführten Talmud -Schülern im Westjordanland sowie der anschließende bewaffnete Konflikt im Gazastreifen.

Der Anwalt des Petenten, Adi Lustigman, kritisierte einem Bericht der Tageszeitung „Yediot Aharonot“ zufolge, dass sich Ermittlungen bei Folter-Vorwürfen oft über Jahre hinziehen und selten zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. Ermittler genössen eine „De-facto-Immunität“ vor dem Gesetz. Der Inlandsgeheimdienst stellte laut des gleichen Berichts unterdessen klar: „Gefangene des ‚Schabaks‘ erhalten alle Rechte, die ihnen nach Humanitärem Völkerrecht zustehen.“ Dazu zählten ärztliche Versorgung, rechtlicher Beistand und Besuche durch das „Rote Kreuz“.

Quelle: israelnetz.com vom 12.02.2015

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