Vor dem Landgericht München wurde am Dienstag der Islamkritiker und Vorsitzende der Partei ‘Die Freiheit’, Michael Stürzenberger, wegen Beleidigung einer Religion verurteilt. Der Richter vertrat die Ansicht, dass Religionskritik eines gewissen Rahmens bedarf. Stürzenberger wurde zu einer empfindlichen Geldstrafe verurteilt.
Gegenstand der Anklage und der daraus resultierenden Verhandlung vor dem Münchner Landesgericht war eine Passage eines auf dem Internetblog PI-News erschienenen Artikels aus dem Frühjahr 2013. Stürzenberger, Autor des auf dem Portal bereits gelöschten Artikels, befasste sich darin mit den aggressiven Inhalten des Koran. Darin zitierte er Berichte von aus ihren Herkunftsländern vertriebenen Christen und Kopten und schilderte die dramatischen Zustände in deren Heimatländern. Im betreffenden Artikel wurde ein Exil- Iraner, dessen christlicher Bruder offenbar auf offener Straße ermordet wurde, mit den Worten zitiert: „Der Islam wird Deutschland genauso kaputt machen wie Persien!”
(Foto: Michael Stürzenberger bei einer Kundgebung gegen das geplante Islamzentrum in München)
Für diese Äußerung wurde laut dem Bericht der Iraner von Muslimen als „Bastard und Verräter“ beschimpft. Hierauf berief sich Stürzenberger in seinen Ausführungen und bemerkte in seinem Artikel, dass er wohl im Iran für das offene Bekenntnis zum Christentum gelyncht worden wäre. Anschließend folgte der beanstandete Satz: „Der Islam ist wie ein Krebsgeschwür, das die (noch) freien Völker dieses Planeten zersetzt und nach und nach mit dem Gift dieser brandgefährlichen, intoleranten, frauenfeindlichen, gewalttätigen und machthungrigen Ideologie infiziert.“
Wenn zwei das Gleiche sagen, ist es noch lange nicht dasselbe
In seiner Darstellung vor Gericht wies Stürzenberger deutlich darauf hin, dass er mit dieser Äußerung lediglich die Ideologie, die sich hinter dem Islam verberge anprangerte und keineswegs die Muslime als Menschen damit meine. Vielmehr sei ihm daran gelegen, auf die Missstände aufmerksam zu machen. Im Einzelnen erwähnte er hier die sich ausbreitende Paralleljustiz im Rahmen der Scharia, die Frauenfeindlichkeit und die Verachtung sowie die Tötungsbefehle für Andersgläubige, deren Grundlage im Koran zu finden sei. Der „derbe Vergleich“ sei lediglich ein Stilmittel.
Stürzenberger wies noch darauf hin, dass ähnliche Bemerkungen unlängst auch unter anderem von Obama, dem Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika und dem israelischen Politiker Netanjahu getroffen wurden. Abschließend verwies Stürzenberger in diesem Zusammenhang auf die Gräueltaten des Islamischen Staates, kurz IS, der Hamas und al-Kaida hin. Ferner auf die Tatsache, dass genau der muslimische Mitbürger, der Stürzenberger auf offener Straße androhte ihm die Kehle durchzuschneiden, zwischenzeitlich in den Djihad nach Syrien gereist seien.
IS hat nichts mit dem Islam zu tun
Die Staatsanwältin Henkel hingegen vertrat die Ansicht, dass Stürzenberger mit dieser Äußerung die Muslime und die Weltreligion Islam beleidigt und herabgesetzt hätte. Eine Beschimpfung dieser Art würde den öffentlichen Frieden stören. Nach § 166 StGB stelle dies eine Straftat da, die mit einer erheblichen Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden müsse. In ihrem Plädoyer beharrte Henkel darauf, dass die Gräueltaten des IS von Kriminellen begangen werden und nichts mit dem Islam zu tun hätten.
Richter Müller ließ daraufhin Stürzenberger Zeit, sich zum Sachverhalt wie oben erwähnt zu äußern. Immer wieder verwies Stürzenberger darauf, dass es ihm eine Herzensange-legenheit sei, die Menschen vor der Gefahr der Islamisierung zu warnen. Dass ihm Frauenrechte, Demokratie und ein friedliches Miteinander wichtig seien. Was jedoch die Etablierung des islamischen Rechts, die Scharia, und die Gewalt- und Tötungsaufrufe gegen Nichtmuslime, wie sie der Koran vorschreibt, angeht, sehe er es als Pflicht an, die Gesellschaft aufzuklären.
Stürzenbergers Verteidiger verwies in seinem Plädoyer auf die umfangreiche Aufklärung, die sein Mandant betreibe. Er verwies weiterhin auf die vielfältig dokumentierten Dialogversuche Stürzenbergers mit Muslimen, der Forderung an Islamverbände und Imame, sich von den Gewaltpassagen im Koran zu distanzieren. In diesem Zusammen-hang sei die Äußerung „Krebsgeschwür“ letztendlich in deren Bewertung eine reine Auslegungssache.
Urteilsspruch in Windeseile
Um das Urteil zu fällen, benötigte Richter Müller keine 10 Minuten Bedenkzeit und schloss seine Ausführung mit der Urteilsbegründung. Demnach vertrat er die Ansicht, dass Religionskritik eines gewissen Rahmens bedarf. Das reine Erwähnen von Fakten sei nicht strafbar. Jedoch der Vergleich mit einem Krebsgeschwür stellt seiner Auffassung nach eine Beleidigung und Diskreditierung dar. Stürzenberger wurde zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt. Gegen dieses Urteil werden Stürzenberger und sein Verteidiger Revision einlegen.
Michael Stürzenberger ist einer der Initiatoren des Bürgerbegehrens gegen das geplante Mega-Moscheeprojekt „Münchner Forum für Islam“ (MFI), vormals ZIE-M (Zentrum des Islam in Europa – München), des umstrittenen Penzberger Imams Bajrambejamin Idriz. Wie blu-News berichtete, hatte das Münchner Kreisverwaltungsreferat nach Abgabe von mehr als 60.000 Unterschriften, die Stürzenberger und seine Unterstützer innerhalb drei Jahren gesammelte hatten, das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt.
Quelle: blu-news.org vom 08.10.2014
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Merke: Enthaupten von Gefangenen; konsequentes Töten von Kindern, die Jesus nicht verleugnen durch IS; Bauverbot christlicher Kirchen; Handabhacken bei Diebstahl, Auspeitschen bei kleinen Vergehen, Steinigung der Frau bei Ehebruch; Autofahrverbot für Frauen usw. usw. hat mit dem Islam nichts zu tun. Es ist reiner Zufall, dass all dies nur in islamischen Ländern vorkommt.
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