Rundfunkbeitrag EU-konform? Tübinger Richter zieht vor EuGH – Ver.di kämpft für ARD-Luxus-Renten

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Ist der Rundfunkbeitrag in der heutigen Form rechtens – das will Dr. Matthias Sprißler wissen. Er ist Richter am Landgericht Tübingen. Seiner Ansicht nach verstoße der Beitrag gegen das Gleichheitsrecht und Diskriminierungsverbot und die Informations- und Niederlassungsfreiheit in der EU. Mit einem Fragenkatalog zog er deshalb am 11. August vor den Europäischen Gerichtshof(EuGH).

Der EuGH soll prüfen, ob der Rundfunkbeitrag eine Beihilfe sei, der nur mit der Zustimmung der EU-Kommission eingezogen werden dürfte. Denn „[da] es sich um einen voraussetzungslosen und unfreiwilligen Beitrag handelt, der auch nicht von Gegenleistungen [der Öffentlich-Rechtlichen] abhängig ist, und deren Sendungen auch ohne Beitragszahlung empfangbar sind, kommt dieser Beitrag einer Steuer gleich“, erklärt Sprißler.

Die Rundfunkanstalten würden das Geld außerdem für ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten nutzen, um mit privaten Sendern zu konkurrieren. Das verstoße gegen das EU-Gleichbehandlungsrecht.

Zudem würde der Beitrag dazu benutzt werden, Sender aus anderen EU-Staaten auszugrenzen, so der Richter. Denn die Öffentlich-Rechtlichen errichteten einen konkurrierenden Übertragungsweg – das DVB-T2-Monopol –, den ausländische Sender nicht nutzen könnten.

Richter: Öffentlich-Rechtlichen sind abhängig vom Staat

Die öffentlichen Rundfunkanstalten seien außerdem vom Staat nicht unabhängig, da sie „aufs Engste mit den Repräsentanten der Exekutive und Legislative, Ministerialbeamten, Ministern und Abgeordneten verbunden sind. Abgeordnete haben Sitze im Rundfunkrat als Organ des Senders; der Sender tritt als Unternehmen auf, bezeichnet sich so im Internet selbst. Er erhält von Unternehmen auf dem Umweg über eine Tochter-GmbH (SWR Media GrribH) gegenleistungslose Sponsorengelder, obwohl er als Behörde zugleich hoheitlich gegen dieses Unternehmen Beiträge geltend macht“, heißt es im Fragenkatalog.

Auch dürfen die Öffentlich-Rechtlichen behördliche Bescheide ausstellen und vollstrecken, was gegen das Gleichbehandlungsgebot verstoße, so Sprißler (GEZ: 1.6 Millionen Vollstreckungsersuche – der wahre Grund (Video)).

Sprißler: Rundfunkbeitrag ist Frauen-diskriminierend

Der Rundfunkbeitrag muss geräteunabhängig für jede Wohnung bezahlt werden. Dabei sei es unwichtig, ob der Zahlende ein Empfangsgerät besitze oder nur private oder ausländische Sender nutze. Der EuGH soll deswegen prüfen, ob der Beitrag gegen die unionsrechtliche Informationsfreiheit verstoße, heißt es im Fragenkatalog.

Deshalb sei es nicht nachvollziehbar, dass Alleinerziehende mit nur einem Einkommen mehr bezahlen, als Mitgliedern einer Wohngemeinschaft mit mehreren Einkommen.

Als Beispiel führt der Richter an: „Ein in einer Wohngemeinschaft mit 4 anderen Erwachsenen zusammenlebender Bürger bezahlt im Ergebnis nur 1/5 des Beitrags, den eine alleinerziehende Mutter zu bezahlen hat. Betroffen sind ca. 1,5 Mio. Alleinerziehende, von denen 90 % Frauen sind“. Deswegen verstoße der erzwungene Rundfunkbeitrag gegen das Gleichbehandlungsrecht und diskriminiere Frauen, so der Richter.

   
Diplomaten vom Beitrag befreit – Menschen mit Zweitwohnsitz müssen das Doppelte zahlen

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Diplomaten seien von dem Rundfunkbeitrag befreit, was wiederum zeige, dass es sich bei dem Beitrag um eine Steuer und eine staatlichen Beihilfe für die Öffentlich-Rechtlichen handle.

Ein anderer Punkt ist, dass Menschen, die aus beruflichen Gründen einen Zweitwohnsitz haben, den Rundfunkbetrag doppelt bezahlen müssen. Auch das verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und soll vom EuGH überprüft werden (Achtung: GEZ pfändet jetzt Autos).

Außerdem sei es mit dem Gleichbehandlungsgebot ebenfalls nicht vereinbar, „dass ein Deutscher bei gleicher Empfangsmöglichkeit unmittelbar vor der Grenze zum EU-Nachbarstaat ausschließlich in Abhängigkeit von der Lage des Wohnsitzes den Beitrag schuldet, der Deutsche unmittelbar jenseits der Grenze aber keinen Beitrag schuldet, auch wenn beide am Empfang des Senders nicht interessiert sind“, so Sprißler.

Verfassungskonform: Öffentlich-Rechtlichen sollen aus Haushaltsmitteln finanziert werden

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Zum Schluss führt Sprißler an, dass die Öffentlich-Rechtlichen aus Haushaltsmitteln finanziert werden sollten. Das würde „der Verfassung mehr entsprechen als grundrechtswidrige Beitragserhebung“. Wer befürchte, dass damit „ein Rückgang an unabhängiger Staatsferne“ drohe, der sei auf „die oben bereits wiedergegebene wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Land und Sender hingewiesen“, heißt es in dem Papier.

Anlass zum Fragenkatalog waren Verfahren wegen Beitrags-Zwangsvollstreckungen. Da der Richte den Rundfunkbeitrag als rechtswidrig erachtet, legte er dem EuGH deswegen einen Fragenkatalog zur Vorabentscheidung vor, heißt es in dem Dokument.

HIER ist der Fragenkatalog in voller länge als Pdf zu finden. Das Dokument wurde zuerst auf der Onlineplattform GEZ-Boykott veröffentlicht.

Ver.di kämpft für ARD-Luxus-Renten

Fast eine Million Rentner in Deutschland müssen ihre Rente inzwischen mit Minijobs aufbessern, damit sie über die Runden kommen.[1] Auf der anderen Seite gibt es Privilegierte wie die Mitarbeiter des öffentlich rechtlichen Rundfunks, die auf Kosten der Allgemeinheit Luxuspensionen kassieren. Und das Verrückte daran: Die Armutsrentner müssen die Luxusrenten bei ARD und ZDF auch noch mit ihren Rundfunkbeiträgen finanzieren! (GEZ-Sender wollen noch mehr Geld)

Es gehört nicht viel dazu, um zu erkennen, dass da sozialpolitisch etwas gehörig schiefläuft. Nur der Gewerkschaft ver.di mag das nicht so richtig einleuchten. Sie kämpft laut Bild-Zeitung von heute für den Erhalt der ARD-Luxuspensionen!

Das Blatt hat auch einige Beispiele aus der wunderbaren Rentenwelt der ARD parat. Demnach genießen alle, die vor 1993 eingestellt wurden, schon nach 26 Jahren Anspruch auf die Höchstpension. Bei einem Hauptabteilungsleiter (9300 Euro Bruttoverdienst) seien das rund 6000 Euro. Und seine Betriebsrente steigt in gleichem Maße wie die Löhne! Ist das nicht großartig?

  

„Kein Luxusproblem“

Angesichts der realpolitischen Veränderungen im Land sind allerdings auch einige Verantwortliche bei der ARD bereits vor längerer Zeit über diese Praxis ins Nachdenken gekommen. Seit fünf Jahren wollen sie mit ARD und die Deutsche Welle zumindest den Anstieg der Betriebsrenten bremsen. Sie schlagen vor, die üppigen Pensionen nur noch um ein Prozent pro Jahr zu erhöhen.

Mit ver.di ist das jedoch nicht zu machen. Die Gewerkschaft will auch weiterhin eine an die Gehaltsentwicklung gekoppelte Rentenerhöhung. Demnach sollen die Luxuspensionen lediglich ein Prozent geringer steigen als die ARD-Gehälter. Sie sollen aber jährlich mindestens um ein Prozent erhöht werden.

Bild zitiert ver.di-Verhandlungsführer Matthias von Fintel mit den Worten:

„Tarfivertraglich zugesicherte Betriebsrenten sind kein Luxusproblem. Das sind zugesagt Leistungen, man nicht einfach beschneiden kann.“

Ach nein? Als Rot-Grün im Jahr 2003 einst die gesetzliche Rente drastisch beschnitt, haben die Gewerkschaften ziemlich stillgehalten:

„Es werde für das Jahr 2004 keine und 2005 nur eine Rentenerhöhung nach Maßgabe eines neuen Nachhaltigkeitsfaktors geben.

Zudem müssten die Rentner ab April 2004 ihren Beitrag zur Pflegeversicherung alleine ohne Beteiligung der Rentenversicherer aufbringen. Damit solle auch eine Gleichstellung mit allen Beitragzahlern erreicht werden.
Das fünfteilige Sparpaket umfasst nach Angaben des Kanzlers außerdem eine Absenkung der Schwankungsreserve von heute 50 auf 20 Prozent einer Monatsausgabe.“

Schröder kündigte auch eine künftige Besteuerung der Renten an. Als langfristige Maßnahme beschloss die Koalition demnach einen Wechsel zur nachgelagerten Besteuerung der Renten. Nach einer langen Umstellungszeit sollen die Beiträge zur Rentenversicherung steuerfrei sein, während die Renten bei der Auszahlung dann der Steuer unterliegen“, berichtete der Spiegel damals.[2]

13,50 Euro pro Beitragszahler

All das hat ver.di und die anderen Gewerkschaften nicht daran gehindert, bis heute fest an der Seite der Sozialdemokraten zu stehen.

Nach Berechnungen der ARD kosten die rund 23.500 Pensionäre von 2016 bis 2020 rund 3,3 Milliarden Euro. Bild hat das umgelegt: Macht 13,50 Euro monatlich pro Beitragszahler. Mit genau dieser Zwangsabgabe unterstützt jeder Armutsrentner die Luxuspensionen der Öffentlich-Rechtlichen…

Verweise:

[1] http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/altersarmut-fast-eine-million-rentner-stocken-mit-minijob-auf-1.3141327

[2] http://www.spiegel.de/politik/deutschland/koalitions-beschluss-rentenbeitrag-bleibt-bei-19-5-prozent-tiefe-einschnitte-fuer-rentner-a-270482.html

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Literatur:

Die Jahrhundertlüge Teil 1 + 2 DVD-Doppelbox

Lügenpresse von Peter Denk

Lückenpresse: Das Ende des Journalismus, wie wir ihn kannten von Ulrich Teusch

ARD & Co.: Wie Medien manipulieren

Quellen: PublicDomain/epochtimes.de/geolitico.de am 04.09.2017

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One thought on “Rundfunkbeitrag EU-konform? Tübinger Richter zieht vor EuGH – Ver.di kämpft für ARD-Luxus-Renten

  1. Kämpft alle mit gegen diesen Mafia Wahnsinn der GEZ ARD ZDF usw.. mit ihren Schurken in den Ämtern. Mit unseren Zwangsbeiträgen werden deren Luxusrenten bezahlt. Stellt Euch auf die Hinterbeine und wehrt euch endlich . Gemeinsam können wir diesen Verbrechern das Handwerk legen.

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