Der Bundestag hat in einer nächtlichen Sitzung beschlossen, dass Radios, die ausschließlich UKW empfangen, zukünftig in Deutschland nicht mehr verkauft werden dürfen. Gehandelt werden dürfen nur noch Radios, die ein zusätzliches Empfangsteil für Digitalfunk haben.
Die meisten der in Deutschland im Betrieb befindlichen Autoradios sind analog. Der Digitalfunk steckt hierzulande, im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern, noch in den Kinderschuhen. Auch in den eigenen vier Wänden finden sich bei vielen Haushalten noch die einfachen, analogen Radios.
Vor allem die sogenannten »Küchenradios« sind in der Regel auf analogen Empfang eingerichtet. Bestenfalls kann der Nutzer wählen, ob er die Sender via FM oder UKW empfängt. Solche Radios sollen nach dem Willen der nun verabschiedeten vierten Änderung des Telekommunikationsgesetzes der Vergangenheit angehören.
Zukünftig dürfen in Deutschland nur noch Radios verkauft werden, die über ein zusätzliches Empfangsteil für Digitalfunk verfügen.
Bundestag beschließt in einer Nacht und Nebel-Aktion
Weil es für das digitale Durchstarten für DAB+ nicht gut läuft, und weil man viel Geld in den gebührenfinanzierten öffentlich rechtlichen Sendern in dieses Projekt versenkt hat, musste die Politik ran. Die Ganz-Große-Koalition (GaGroKo) aus CDU/CSU und SPD, sowie Die Grünen und die Linke haben also im Bundestag die Anpassung des § 48 Telekommunikationsgesetz (TKG) beschlossen. In der Drucksache 371/17 (Beschluss) des deutschen Bundestags vom 2.6.2017 heißt es:
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Neufassung der Regelungen über Funkanlagen und zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes sowie zur Aufhebung des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen
Der Bundesrat hat in seiner 958. Sitzung am 2. Juni 2017 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 27. April 2017 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.
Der obige Text klingt erst einmal harmlos – aber Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes behandelt den Vermittlungsausschuss des Bundesrates. Übersetzt heißt dies: Der Bundestag beschließt, den Vermittlungsausschuss des Bundesrates für das vom Deutschen Bundestag am 27. April 2017 verabschiedeten Gesetz nicht anzurufen. Das Gesetz kann daher vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
Die noch anwesenden Abgeordnet(inn)en des deutschen Bundestages haben diesen Beschluss am um zwei Uhr nachts bezüglich der vierten Änderung des Telekommunikationsgesetzes gefällt. Die Grünen begrüßen die Änderung, kritisieren, dass diese erst jetzt komme – und der Linken geht der Beschluss nicht weit genug – wie man hier nachlesen kann (Internet: Youtuber brauchen in Zukunft Rundfunklizenz (Videos)).
Offiziell soll mit dieser Änderung die Verbreitung des Digitalfunks in Deutschland gefördert werden. Faktisch jedoch steckt deutlich mehr dahinter. Mit einem analogen Radio kann man jederzeit, so man im Empfangsbereich eines Senders ist, unkontrolliert das Programm des entsprechenden Senders empfangen.
Niemand kann kontrollieren, wer wann welchen Sender auf diese Art und Weise empfängt. Anders verhält sich dies beim Digitalfunk. Denn um einen Sender digital zu empfangen, bedarf es der Einwahl in ein Netzwerk; sei es über eine Kabelverbindung oder über ein WLAN-Netz.
Diese Einwahl aber hinterlässt nachverfolgbare Spuren. Es kann also geprüft werden, wer wann welchen Sender gewählt hat. Einer umfassenden Kontrolle des Hörfunkempfangs wird somit Tür und Tor geöffnet.
Literatur:
Big Data: Büchse der Pandora von Martin Malirsch
Überwachung total: Wie wir in Zukunft unsere Daten schützen von Peter Schaar
Angriff auf die Freiheit. Sicherheitswahn, Überwachungsstaat und der Abbau bürgerlicher Rechte von Juli Zeh
Quellen: PublicDomain/freiewelt.net/borncity.com am 12.06.2017
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