Bundesinnenminister Thomas de Maizière spricht über die Themen und Vorhaben bei der Innenministerkonferenz. Auf der Minister-Wunschliste stehen der Staatstrojaner, die Sicherungsverwahrung von Gefährdern und die Überwachung von Kindern durch Geheimdienste.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat heute im Rahmen der Innenministerkonferenz einige aktuelle politische Vorhaben gegenüber Phoenix kommentiert. Dem Eindruck des Innenministers nach verläuft die Konferenz trotz des Wahlkampfes sehr konstruktiv.
Man wolle ein „gemeinsames Vorgehen bei Terrorismusbekämpfung“. Dafür macht der Minister einige Anmerkungen zu aktuellen und geplanten Vorhaben.
Staatstrojaner
Der Bundesinnenminister setzt auch bei der Überwachung von Messenger-Diensten auf Staatstrojaner. Er beruhigt aber die Bevölkerung, denn „kein Polizist oder Innenminister wacht morgens auf und möchte etwas mitlesen“. Stattdessen gehe es nur um Sicherheit.
Das allerdings ist gerade einer der Streitpunkte bei der Änderung der Strafprozessordnung, die derzeit im Bundestag durchgebracht werden soll: Denn dass der vermehrte Einsatz von Schadsoftware mehr Sicherheit bringt, kann man mit guten Argumenten bestreiten. Ein Staat, der Spionagesoftware in zunehmendem Maße zum Einsatz bringen will, muss die Frage beantworten, wie er mit dem Kollateralschaden umgehen wird, dass er dafür Sicherheitslücken ausnutzen und möglichst lange offenlassen wird.
Der Innenminister geht auf diesen gedanklichen Spagat aber nicht ein, sondern betont nur das alte Argument, dass die Behörden „im Internet nicht mehr, aber auch nicht weniger Rechte haben sollen als außerhalb des Internets“. Dass allerdings in der digitalen Welt längst vollüberwachte Zonen entstanden sind, die es in der analogen Welt nicht gibt, erwähnt er mit keinem Wort.
Das mag daran liegen, dass er sie teilweise selber als Minister verantwortet: Die anlasslose Gesamterfassung der Telekommunikationsmetadaten und der Lokationsdaten durch die Vorratsdatenspeicherung, der massenhafte Abgriff bei der Bestandsdaten aller Telefonbesitzer oder die zunehmenden Funkzellenabfragen sind nur einige davon. Genau wie beim Staatstrojaner haben sich diese Überwachungsmaßnahmen von der Frage der Bekämpfung des Terrors längst abgelöst und sind für ganz andere Zwecke umfunktioniert.
Dem Minister geht es aber vor allem um die Inhalte der Kommunikation, denn „wenn eine SMS nach richterlicher Prüfung mitgehört werden darf, dann muss das auch für eine Mitteilung in einem Messenger-Dienst gelten“, so seine Argumentation. Er verschleiert dabei die Information, dass er etwa zum Mitlauschen eines Whatsapp-Gesprächs das betreffende Gerät zuerst hacken muss, was zwangsläufig mit üblen Nebenwirkungen verbunden ist und außerdem auch Informationen abgreifen kann, die niemals eine Kommunikation geworden wären.
Dazu gehören beispielsweise Texte, die man eintippt, aber nie absendet oder noch umformuliert. Letztlich schnüffelt der Staat dann in den Gedanken, daher ist die Maßnahme auch rechtlich fragwürdig.
Das allerdings sieht de Maizière anders, es sei „funktional das Gleiche“, eine SMS und eine Whatsapp-Nachricht abzuhören. Leider unterfalle das aber bisher anderen gesetzlichen Regelungen. Das will er ändern, indem Staatstrojaner einer Überwachung auf dem Leitungsweg gleichgestellt werden. Genau das soll der Staatstrojaner mit dem verwaltungsdeutschen Namen Quellentelekommunikationsüberwachung bringen, der mit der Änderung der Strafprozessordnung nun massenweise zum Einsatz kommen soll.
Der Minister setzt bei der Gelegenheit auf das aktuelle Gesetzesvorhaben im Bundestag noch einen drauf, denn er ist der Meinung, dass die Länder es ihm gleichtun sollten – Staatstrojaner tausendfach!
Entschlüsselungsbehörde Zitis
Die neue Entschlüsselungsbehörde Zitis soll den Sicherheitsbehörden dabei Expertise in technischen Fragestellungen bereitstellen. De Maizière spricht sich in seinem Statement gegen die Schaffung von in Programmen eingebauten Hintertüren aus. Man wolle nur die Behörden in die Lage versetzen, technisch zu erwägen, was möglich ist. Eingebaute Hintertüren lehne er insofern ab.
Will man auf ein technisch gesichertes Gerät zugreifen, müsste man dann wohl andere Sicherheitslücken erschaffen oder zukaufen. Dass Zitis als Behörde mit dem Auftrag, Kommunikation zu entschlüsseln, den selbstgesteckten Zielen der Digitalen Agenda diametral entgegensteht, scheint dabei kein Widerspruch zu sein. Zur Erinnerung: Die Digitale Agenda der Bundesregierung möchte Deutschland zum Verschlüsselungsstandort Nr. 1 weltweit machen. Stattdessen sollen vierhundert Mann künftig am Entschlüsseln werkeln – sofern diese Mitarbeiter je gefunden werden.
Gefährder
Der Präsident des Bundeskriminalamtes hat laut de Maizière vorgeschlagen, eine neue Bewertung für Gefährdungssachverhalte und sogenannte Gefährder einzuführen. Dabei sollen Einstufungen vorgenommen werden („Gefährdungsstufen“). Gefährder nennt man Menschen, denen keine konkrete Straftat zur Last gelegt wird, sie werden auch nicht eines Verbrechens beschuldigt, sondern ihnen wird nur zugetraut, dass sie in Zukunft Verbrechen begehen könnten.
Auch mit Hilfe des bereits bestehenden gemeinsamen Terrorabwehrzentrums plant de Maizière eine besser koordinierte Sachbearbeitung der Gefährdung selbst sowie verbindliche Standards im Umgang mit den Menschen, die für Gefährder gehalten werden. Minister de Maizière erwähnt in diesem Zusammenhang die Diskussion über die Sicherungsverwahrung für diese Gefährder.
Wenn jemand eine Haftstrafe verbüßt hat, kann er unter Umständen als so gefährlich eingeschätzt werden, dass er auch nach Verbüßung der Strafe nicht in die Freiheit entlassen wird, um die Allgemeinheit zu schützen. Nun überträgt der Minister diesen Gedanken auf Menschen, die bisher noch überhaupt keinen Gesetzesverstoß begangen haben, und überlegt, diese präventiv wegzusperren. Bei einer unbefristeten Regelung zum Wegsperren kann der Minister aber verfassungsrechtliche Bedenken erkennen.
Überwachung von Kindern
Der Bundesinnenminister berichtet auch von noch am Mittwoch folgenden Gesprächen über das Mindestalter für Überwachung durch Geheimdienste, konkret beim Verfassungsschutz. Aktuell liegt es bei vierzehn Jahren. De Maizière ist auch bezüglich dieser Frage an einer gemeinsamen Lösung von Bund und Ländern interessiert, die das Mindestalter nach unten drücken würde. Das bedeutet, dass noch jüngere Kinder von geheimdienstlicher Überwachung betroffen sein könnten.
Als Begründung nennt er einen Einzelfall, der durch die Presse ging. Es geht dabei um ein elfjähriges Mädchen, das durch extremistische Religiöse radikalisiert wurde. Der Minister vertritt die Ansicht, dass der Verfassungsschutz beim Überwachen einer radikalen Familie nicht die Augen zumachen könne, nur weil da auch ein Kind dabei sei.
Literatur:
Big Data: Büchse der Pandora von Martin Malirsch
Überwachung total: Wie wir in Zukunft unsere Daten schützen von Peter Schaar
Angriff auf die Freiheit. Sicherheitswahn, Überwachungsstaat und der Abbau bürgerlicher Rechte von Juli Zeh
Video:
…
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Quellen: PublicDomain/netzpolitik.org am 14.06.2017
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mal die Dogma weggelassen-Dafür ist der Trabant Erde doch schon seit Jahrtausenden auserkoren -Beobachtungs ;Kontroll Kugel-manipulieren,kontrollieren,versklaven ,überwachen,verdummen,deswegen wurde der Mensch als Arbeiter ,und kurzlebiger Sklave von den Göttern erschaffen,deswegen nennt man das Auge auch Symbol Osiris……,zurückgeschleift ins Pharaonen Reich