Nach jahrelangem Rechtsstreit haben sich die deutsche Verwertungsgesellschaft GEMA und Google auf einen Vertrag zur Vergütung von Musikinhalten auf YouTube geeinigt. Details der Vereinbarung bleiben vertraulich, mangels höchstrichterlicher Entscheidung fehlt es weiterhin an Rechtssicherheit.
Die GEMA spricht in ihrer Pressemitteilung von einem „Meilenstein für eine faire Vergütung der Musikurheber im digitalen Zeitalter“, Google freut sich im YouTube Creator Blog über „Mehr Musik eurer Lieblingskünstler auf YouTube in Deutschland“ und illustriert den Eintrag mit einem Sperrbildschirm-GIF.
Mit der heute verkündeten Einigung zwischen Google und GEMA endet der aus Sicht deutscher InternetnutzerInnen wohl meistgehasste Internet-Rechtsstreit.
Während sich Google in den meisten Ländern mit lokalen Verwertungsgesellschaften relativ bald über die Höhe der Vergütung für Musikvideos einig geworden war, dominierten in der deutschen YouTube-Version die Sperrbildschirme (Internet: »Wie YouTube mich bedroht hat, um dem EU-Präsidenten Juncker zu gefallen« (Videos))
Mit dem heute verkündeten Abschluss eines Lizenzvertrags sollten die meisten dieser Sperrbildschirme der Vergangenheit angehören.
Die letzte Vereinbarung zwischen Google und GEMA war im März 2009 ausgelaufen, seither wurde prozessiert. Teil der Einigung ist deshalb auch eine rückwirkende Vergütung für Nutzungen in der Zeit zwischen 2009 und 2016.
Wie die GEMA in ihrer Pressemeldung betont, bestehen unterschiedliche Rechtsansichten weiterhin fort, nämlich „darüber, ob YouTube oder die Uploader für die Lizenzierung der genutzten Musikwerke verantwortlich sind.“
Zur konkreten Abrechnungsweise berichtet Faz.net:
Das Videoportal informiert die Gema über Abrufzahlen und leistet entsprechende Zahlungen, welche die Gema dann an ihre Mitglieder weitergibt. Youtube hat sich zu dieser Lösung bereitgefunden, ohne den von der Gema ins Feld geführten Anspruch rechtlich anzuerkennen.
Wermutstropfen der außergerichtlichen Einigung sind deshalb deren Vertraulichkeit und der Umstand, dass es dadurch kein höchstrichterliches Urteil in der Auseinandersetzung geben wird.
Das bedeutet, dass die Rechtsunsicherheit für andere Plattformbetreiber oder neue Dienstanbieter bestehen bleibt; unklar bleibt, ob sie mehr oder weniger als YouTube für dieselben Inhalte zahlen müssen.
Transparente Vergütungsstrukturen sehen anders aus.
…
Die von uns verfassten Inhalte stehen, soweit nicht anders vermerkt, unter der Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 3.0.
http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/3.0/
Literatur:
Safe Surfer – 52 Tipps zum Schutz Ihrer Privatsphäre im digitalen Zeitalter von Martin Hellweg
Überwachung total: Wie wir in Zukunft unsere Daten schützen von Peter Schaar
Privat war gestern: Wie Medien und Internet unsere Werte zerstören von Christian Schertz
Quellen: PublicDomain/netzpolitik.org am 01.11.2016
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Ich verstehe hier was nicht.
Wenn ich eine Musik in YouTube einstelle, sagen wir mal von den Stones, dann dauert es nur ein paar Minuten und YouTube schreibt mich an. Möglicherweise passiert noch schlimmeres. Ergo: Alle Musik Videos in YouTube können im Prinzip nur von den Copyright Besitzern dieser Musik eingestellt werden. Sprich, in der Regel die Plattenlabel selber. Denn nur wer das Copyright an der Musik hat oder die Genehmigung von diesen Besitzern hat darf das. Ob das nun der Künstler selber ist oder eine Firma ist hier nicht relevant.
So, was haben wir also: Plattenlabel X stellt track von Künstler Y auf YoutTube ein. Warum auch immer. Business eben. Jetzt kommt die GEMA daher und will von YouTube für den Künstler Y Tantiemen haben. Für den Künstler. Der hat das aber selber (oder sein label) freiwillig in YoutTube einbestellt um für sich Reklame zu machen.
Diese Logik erschließt sich mir nicht wirklich.