Skandal um das Buch „Die GEZ-Lüge“ (Video)

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Die erste Auflage des neuen Buches „Die GEZ-Lüge“ war innerhalb von Tagen vergriffen. Aus diesem Grund musste die Druckauflage massiv erhöht werden.

Nun hat kurzfristig unsere Druckerei in Deutschland einen Rückzieher gemacht, obwohl der Druck bereits bestätigt war.

Auf genaue Nachfrage unsererseits wurde der verantwortliche Ansprechpartner der Druckerei immer unsicherer und druckste herum: „Mein Chef hat gesagt, wir können das nicht machen. Äh, es gibt da Anweisungen. Äh, das tut uns leid, äh, das geht nicht wegen der, äh.“

Erstaunt war ich nur, dass sich danach auch andere deutsche Druckereien weigerten, das Buch zu drucken.

Wir bohrten weiter und immer mehr verstrickten sich die Mitarbeiter in Widersprüche. Schlussendlich kam heraus, dass es anscheinend am Inhalt, als auch an meinen schon bekannten Veröffentlichungen zu dem Thema lag.

Freunde, Bekannte sowie Lektoren, lasen vorab das Buch und allesamt waren der Meinung, dass es reines Dynamit ist. Nun war mir klar, dass das Buch zu einem riesen Eklat führen kann (Zwangs-GEZ: Das Internet mag ARD und ZDF nicht).

Alle bestätigten mir, dieses Buch ist Sprengstoff für das System, da dadurch die jährlichen 8,3 Milliarden Euro Einnahmen gefährdet sein könnten, wenn die Menschen erfahren, was wirklich hinter den Kulissen abläuft.

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Dies ist jedoch inzwischen kein Einzelfall mehr in Deutschland. Unliebsame Bücher und Publikationen finden entweder keine Druckerei oder sie werden durch den normalen Buchhandel boykottiert.

So erging es beispielsweise Akif Pirinçci. Die Buchgroßhändler, sowie die Einzelhändler Amazon und Thalia nahmen dessen Bücher aus dem Programm, seit er sich kritisch zur aktuellen politischen Situation in Deutschland äußerte. Dies betraf selbst seine komplett unpolitischen Katzenromane.

Nicht besser erging es aktuell dem Compact-Magazin, dessen Kongress kurzfristig von Seiten des Veranstalters abgesagt wurde und so nicht stattfinden konnte.

Ähnlich war es auch beim Berliner Wahlkampf der AfD, wo sich weder eine deutsche Druckerei fand, ihre Wahlplakate zu drucken, noch ein Lokal, bei denen sie ihre Wahlkampfveranstaltung abhalten konnten.

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Da ich nicht an Zufälle glaube, habe ich den Boykott meines Buches zum Anlass genommen, noch mehr Enthüllungen in eine erweiterte Auflage zu schreiben. Ein Sympathisant aus dem Ausland hat sich kurzfristig bereit erklärt, diese neue Auflage zu drucken.

Das hat zur Folge, dass es für die bestellten Bücher zu Lieferverzögerungen kommen wird. (Hinweis für alle, die bereits bestellt haben: Das Buch wird spätestens in der 44. KW ausgeliefert.)

Das System agiert mehr und mehr nach der Logik, dass wenn es Bücher verbietet sowie Menschen finanziell schädigt, sich die Gedanken der neuen Zeit nicht weiter verbreiten werden (Missliebige Literatur wird zensiert: Wieder „Bücherverbrennung“ in Deutschland)

Das ist vergleichbar, als würde man wie wild mit dem Hammer auf ein Radio schlagen, in dem der Beatles Song „Let it be“ läuft, in der Hoffnung, dass das Lied dann auch ausgelöscht sei.

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Anders formuliert, man verbietet und zerstört alle Platten und CDs des Beatles Songs und inhaftiert alle jene, die schwarz die Platten weiter verkaufen. Was glaubt ihr, ist der Song „Let it be“ dann wirklich weg oder können wir ihn immer noch in unseren Köpfen abrufen?

 

Gerichtsurteil: GEZ ist Unternehmen, keine Behörde – Verwaltungsvollstreckung unrechtmäßig

Ein Rückschlag für die „GEZ“: Rundfunkanstalten sind Unternehmen, keine Behörden, entschied ein Gericht in Tübingen. „Verwaltungsvollstreckungen“ wegen nicht gezahltem Rundfunkbeitrag seien deshalb rechtlich unzulässig.

Im Urteil vom 16. September 2016 geht die 5. Zivilkammer des LG Tübingen ausführlich auf die GEZ ein.

Grundsätzlich wurde eine vom Beitragsservice angeordnete Zwangsvollstreckung gegen einen Rundfunkgebührenverweigerer als unzulässig erklärt. Geklagt hatte eine GEZ-Gegnerin, die behauptete, niemals Bescheide der Rundfunkanstalt erhalten zu haben, die also die „Vogelstraußmethode“ durchzog (Rundfunkgebühr: GEZ wollte blinde Oma pfänden lassen).

Das Gericht kommt in der Urteilsbegründung zu dem Schluss, dass der Südwestrundfunk SWR ein Unternehmen ist und dessen Vollstreckungen im Stil eine Verwaltungsvollstreckung nicht zulässig sind.

Im Klartext: Der Sender kann nicht einfach so tun, als sei er eine Behörde und selbst Vollstreckungsbescheide wegen nicht geleistetem Rundfunkbeitrag ausstellen.

Zitat: „Auf die Beschwerde des Schuldners wird der Beschluss des Amtsgerichts Bad Urach vom 11.7.2016 aufgehoben und die Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungsersuchen der Gläubigerin vom 4.3.2015 für unzulässig erklärt.“

Die Begründung läuft im wesentlichen darauf hinaus, dass sich „die öffentlich-rechtlichen Sender zwar Behördenbefugnisse anmaßen, tatsächlich aber unverkennbar als Unternehmen auftreten“.

Aus dem Urteil:

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Das Vollstreckungsverfahren setzt voraus, dass Bescheide einer Behörde zu vollstrecken sind, auf Ersuchen einer Vollstreckungsbehörde. Der Begriff der Behörde ist in allen gesetzlichen Vorschriften in einem einheitlichen Sinn aufzufassen, und zwar im Sinn des Staats- und Verwaltungsrechts (st. Rechtspr., vgl. BGH, Beschl. v. 12. Juli 1951, IV ZB 5/51, NJW 1951, 799; Beschl. v. 16. Oktober 1963, IV ZB 171/63, NJW 1964, 299). Danach ist eine Behörde eine in den Organismus der Staatsverwaltung eingeordnete, organisatorische Einheit von Personen und sächlichen Mitteln, die mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestattet dazu berufen ist, unter öffentlicher Autorität für die Erreichung der Zwecke des Staates oder von ihm geförderter Zwecke tätig zu sein (BGH, Beschl. v. 16. Oktober 1963, aaO; BVerfGE 10, 20, 48; BVerwG NJW 1991, 2980). Es muss sich um eine Stelle handeln, deren Bestand unabhängig ist von der Existenz, dem Wegfall, dem Wechsel der Beamten oder der physischen Person, der die Besorgung der in den Kreis des Amtes fallenden Geschäfte anvertraut ist. (BGH, Beschluss vom 30. März 2010 – V ZB 79/10 –, Rn. 8, juris). Typische Merkmale einer Behörde sind gesetzlich festgelegte Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sowie die transparente Regelung wesentlicher Handlungsabläufe, Gestaltungsmöglichkeiten und Eingriffsbefugnisse durch Gesetz, Verordnung oder Satzung. Erforderlich ist zudem, dass das Handeln der Behörde als Verwaltungshandeln erkennbar ist, dass sich Behörde und Behördenmitarbeiter als solche erkennbar verhalten. Die formale Bezeichnung als Behörde – beispielsweise im Staatsvertrag – kann danach nicht zur Begründung einer materiellen Behördeneigenschaft ausreichen, wenn zugleich alle (materiellen) rechtlichen Voraussetzungen und Vorgaben fehlen.

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a) Gemessen an diesen Maßstäben fehlt es bei der Gläubigerin an der Behördeneigenschaft. Die Gläubigerin tritt nach außen in ihrem Erscheinungsbild nicht als Behörde auf, sondern als Unternehmen. Bereits die Homepage www.swr.de ist mit „Unternehmen“ überschrieben, von einer Behörde ist nicht die Rede. Die Rubrik „Der SWR“ führt als Menüpunkt „Unternehmen“, nicht „Behörde“ auf. Die Unterseite Unternehmen bzw. Organisation weist einen Geschäftsleiter und eine Geschäftsleitung aus, ein Management. Eine Behörde oder ein Behördenleiter sind nicht angegeben, statt dessen – behördenuntypisch – unternehmerische Beteiligungen.

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b) Das wesentliche Handeln und Gestalten der Gläubigerin ist unternehmerisch.

Zusammenfassung: Rundfunkanstalten sind keine Behörden

Um ein Vollstreckungsverfahren durchführen zu können, muss ein Bescheid einer Behörde vorliegen.

Die Rundfunkanstalten sind keine Behörden (siehe Punkt 29 und folgende). Ihr wesentliches Handeln ist unternehmerisch.

Daraus ergibt sich: Keine Behörde = keine Verwaltungsvollstreckung möglich.

Wer ein Unternehmen ist, kann ohne Vertrag kein Geld einfordern – und zu einem Vertrag gehören mindestens zwei, damit der Vertrag zustande kommt.

 

Gilt dieses Urteil auch auf Bundesebene?

Es ist notwendig, dass dieses Urteil deutschlandweit anerkannt und angewendet wird. ARD, ZDF und Deutschlandradio müssten danach künftig – wie jedes andere Unternehmen auch – gegen säumige Zahler den üblichen Klageweg beschreiten und könnten nicht mehr zur Parkkralle greifen, um Autos zu beschlagnahmen.

Amtshilfe der Behörden ist nach diesem Urteil nicht mehr möglich, die Vollstreckungsmaßnahmen sind gesetzwidrig. Der Rundfunkbeitragsservice muss den Weg über Mahnung, Mahnbescheid, Vollstreckungsgericht mit richterlicher Unterschrift usw. gehen. Diese Bescheide können nicht von einem Unternehmen erteilt werden.

Urteil / Landesrechtsprechung Baden-Württemberg: LG Tübingen Beschluss vom 16.9.2016, 5 T 232/16

Am 7. Dezember wird das Bundesverwaltungsgericht über den Rundfunkbeitrag für Gewerbebetriebe entscheiden. Die Verhandlung der Klagen des Autovermieters Sixt und des Discounters Netto ist für den 7. Dezember angesetzt, sagte eine Gerichtssprecherin.

„Keine Armee der Welt kann sich der Macht einer Idee widersetzen, deren Zeit gekommen ist.“ (Victor Hugo)

Literatur:

Wenn das die Deutschen wüssten…: …dann hätten wir morgen eine (R)evolution! von Daniel Prinz

Die Jahrhundertlüge, die nur Insider kennen 2

Lügenpresse von Peter Denk

Video:

Quellen: PublicDomain/epochtimes.de/macht-steuert-wissen.de am 05.10.2016

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5 comments on “Skandal um das Buch „Die GEZ-Lüge“ (Video)

  1. Tja, selbst shculd.
    Stellt so büche rhalt auf ner eigenen Webpage als PDF zum Download.
    Dann braucht man keine Druckerei.
    Es gibt Leute die machen das sogar umsonst und geben interessenten die Option einer Spende.
    Und die Leute SPenden da freiwillig und zwar genug.

    1. Xentor, um was ich sie schon immer mal bitten wollte:
      überprüfen sie doch mal ihre Rechtschreibung, bevor sie ihre
      Kommentare abschicken.

  2. Dem ÖR geht es um die Kohle. Um was geht es Heiko Schrang??? Bei der ständig kostenlosen Werbung im Internet, warum stellt er seinen Bestseller „Vorsicht! Die GEZ Lüge“ nicht kostenlos als PDF-Datei ins Netz??? Vielleicht ist das gar kein Bestseller und der hat noch zu wenig Kohle eingebracht, also wird das Internet als Medium zur kostenlosen Werbung für mehr Kohle genutzt.
    Ich konnte noch von keinem Leser hören der das Buch gelesen hat und jetzt nach entsprchenden Informationen keine GEZ mehr bezahlt. Es werden immer mehr die durch Zwangsmaßnahmen dieses korrupten Systems dadurch zu Schaden kommen. Ein Heiko Schrang ist da auf der sicheren Seite ihm verhilft dieses korrupte System zu einem Bestseller der ihm im Gegensatz zu den Lesern eine Menge Kohle einbringt. Noch Fragen?

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