Die Bundesregierung dürfte schon bald die Terror-Gesetze verschärfen. Verdächtige können dann auch ohne richterliche Genehmigung auf Wunsch von ausländischen Geheimdiensten umfassend überwacht werden. Persönliche Daten werden international ausgetauscht.
Sollten die Dienste zu dem Ergebnis kommen, eine Operation einleiten zu wollen, haben die Betroffenen faktische keine rechtlichen Möglichkeiten zum Schutz ihrer Privatsphäre.
Die Bundesregierung will angesichts der anhaltenden Bedrohungslage noch diese Woche ein weiteres Gesetzespaket zur Terrorismusbekämpfung auf den Weg bringen. Die Ressortabstimmung dazu sei abgeschlossen, hieß es am Montag in Berliner Regierungskreisen laut Reuters.
Am Mittwoch werde das Kabinett über die Verschärfung der Terror-Gesetze beraten. Vorgesehen ist eine engere Zusammenarbeit des Verfassungsschutzes mit den Geheimdiensten anderer Staaten. Wer ein Prepaid-Handy kauft, muss künftig seinen Personalausweis vorlegen.
Der Verfassungsschutz solle mit ausländischen Nachrichtendiensten gemeinsame Dateien anlegen können, heißt es in einem der Nachrichtenagentur Reuters vorliegenden Gesetzentwurf. Auf diese Weise soll festgestellt werden, ob einer der beteiligten Stellen zu verdächtigen Personen, Objekten oder Ereignissen Informationen vorliegen.
Voraussetzung sei, ein „erhebliches Sicherheitsinteresse“. In den teilnehmenden Staaten müssen zudem grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien gewährleistet sein. Die gemeinsamen Dateien sollten auf „bestimmte Ereignisse oder Personenkreise“ beschränkt bleiben. Außerdem ist eine Zustimmung des Bundesinnenministeriums in jedem einzelnen Fall vorgesehen.
Das Problem: Das Innenministerium ist eine weisungsgebundene politische Behörde. Bisher waren solche Überwachungsmaßnahmen nur mit richterlichem Beschluss möglich. Die Geheimdienste arbeiten ihrer Natur nach verdeckt und können für keine ihrer Operationen belangt werden.
In der Regel erfährt der Betroffene nicht einmal, dass gegen ihn eine Operation eingeleitet wurde. Die Absprache zwischen den Behörden und den Diensten erfolgt in der Regel mündlich. Rechtsmittel gegen derartige Aktionen sind grundsätzlich unmöglich, weil der Betroffene keine Möglichkeit der Beweisführung hat.
Die Anschläge in Paris und Brüssel hätten die „transnationale Dimension der terroristischen Bedrohung nochmals unterstrichen„, heißt es in dem Entwurf. „Insbesondere mit Partnerdiensten in den Nachbarstaaten und darüber hinaus in EU und Nato besteht ein besonderes Zusammenarbeitsbedürfnis und damit auch die Notwendigkeit, relevante Informationen zeitnah zu teilen.“ (Was Geheimdienste mit Smartphones alles anstellen (Video))
Telefonanbieter und Händler sollen künftig die Identität von Kunden bei im Voraus bezahlten Mobilfunktarifen auf ihre Richtigkeit hin überprüfen. Stichprobenuntersuchungen hätten im Zusammenhang mit Prepaid-Handys „eine enorme Anzahl offensichtlich fehlerhafter Datensätze in Kundendatenbanken von Anbietern von Telekommunikationsdiensten ergeben“, heißt es in der Begründung. Fiktive Angaben seien keine Einzelfälle, sondern eine Erscheinung „mit Massencharakter“. Für polizeiliche Ermittlungen ist dies ein Problem.
Seit September 2013 ist aber bereits klar: Es gibt keinen statistischen Nachweis für die Wirksamkeit der Vorratsdatenspeicherung. Das geht aus einem Papier der Europäischen Kommission hervor, das eigentlich angetreten war, die Notwendigkeit zu beweisen. Bei genauerer Betrachtung bestätigt das Papier eher Kritiker der anlasslosen Massenüberwachung sämtlicher Kommunikation in Europa.
Die Bundespolizei erhält wie das Bundeskriminalamt künftig die Möglichkeit, verdeckte Ermittler zur Gefahrenabwehr einzusetzen und nicht erst zur Strafverfolgung. Diese Praxis ist äußerst fragwürdig, weil damit das Strafrecht bei Vermutungen und nicht mehr bei gesetzlich geregelten Tatbeständen greift. Es reicht also die Behauptung, jemand habe eine Straftat geplant, um ihn als Täter zu qualifizieren.
Verurteilte Unterstützer einer terroristischen Vereinigung sollen künftig schon bei Haftstrafen von mindestens sechs Monaten unter eine Führungsaufsicht gestellt werden, wenn die Gefahr besteht, dass die Person weitere Straftaten begehen wird. Zudem soll künftig „jegliche Unterstützung“ einer verbotenen kriminellen Vereinigung unter Strafe stehen.
Dieser Passus ist bemerkenswert, weil er auch in den von der EU als grundrechtswidrig abgelehnten Terror-Gesetzen der Türkei verwendet wird. Dort hat die Regierung „jegliche Unterstützung“ der PKK unter Strafe gestellt und geht seither gegen Oppositionspolitiker, Journalisten und Regierungskritiker aus der Wissenschaft vor (EU-Parlament winkt Totalüberwachung durch – Whistleblowern wird Leben schwergemacht).
Die Koalitionsspitzen hatten die Grundzüge des neuen Sicherheitspakets Mitte April vereinbart.
Literatur:
Die globale Überwachung: Der Fall Snowden, die amerikanischen Geheimdienste und die Folgen von Glenn Greenwald
Bürger im Visier der Geheimdienste
Die Akte Wikipedia: Falsche Informationen und Propaganda in der Online-EnzyklopädievonMichael Brückner
NSA, BND & Co.: Die Möglichkeiten der Geheimdienste: Technik, Auswertung, Gegenmaßnahmen von Gilbert Brands
Quellen: PublicDomain/Deutsche-Wirtschafts-Nachrichten/netzpolitik.org am 31.05.2016
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Es gibt keine „Bundesregierung“ und all diesen anderen Bundesquatsch…
Es gibt nur Agenturen / Geschäftsbetriebe in der BRD/US Treuhandverwaltung
Es gibt keine GÜLTIGEN Gesetze welche sie beschließen könnten.
Nur Verordnungen oder „geltende Gesetze“ sobald sich ein Schaf dazu bereit erklärt es anzuerkennen….
Aber der Schafe gibt es zu viele …. zu viele…..