EU-Geheimplan geleakt: das bloße Verlinken von Inhalten soll EU-weit unter Urheberrechtsschutz gestellt werden. Bedeutet: Die EU-Kommission rüstet zum Frontalangriff auf den Hyperlink, den Grundbaustein des Internets. Verlinkungen sollen nur noch bei „rechtlicher Erlaubnis“ möglich sein – oder gegen Geld.
Suchmaschinen und Nachrichtenportale sollen Medien dafür bezahlen, wenn sie auf deren Inhalte per Link hinweisen. Dieses Ziel wurde in Deutschland und Spanien mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger verfolgt. Der Versuch ging nach hinten los – mit enormen Kollateralschäden. Ich konnte im Europaparlament wiederholte Anläufe aus den Reihen der CDU/CSU abwehren, in meinen Urheberrechtsbericht den Wunsch zu schummeln, dieses Debakel auf EU-Ebene nachzuahmen. Doch der neueste Vorstoß ist der bisher gefährlichste.
Laut einem gestern geleakten Plan für die Urheberrechtsreform (via IPKat) erwägt die Kommission entgegen der bisherigen Rechtssprechung und aller Vernunft das bloße Verlinken von Inhalten unter Urheberrechtsschutz zu stellen. Damit hätten die Presseverleger ein potentes Druckmittel – und gleichzeitig würde jede der Querverbindungen, die das Internet erst zu einem Netz machen, zur juristischen Tretmine.
Leistungsschutzrecht reloaded: Ein neuer Weg zum selben Ziel
Im vorliegenden Entwurf beklagt die Kommission, dass unklar sei, welche Handlungen im Internet einer Erlaubnis bedürfen und welche nicht – konkret, ab wann etwas eine „öffentliche Zugänglichmachung“ darstellt, die den Rechteinhaber*innen vorbehalten ist.
Damit bezieht sich die Kommission auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Fall Svensson. Darin stellte das das Gericht zwar einerseits fest, dass das bloße Verlinken öffentlich zugänglicher Inhalte keine Urheberrechtsverletzung darstellt, weil damit keine neue Öffentlichkeit erreicht wird. Einige Fragen blieben jedoch offen – etwa wann genau ein Inhalt als „öffentlich zugänglich“ gilt und wie Links zu behandeln sind, die z.B. eine Paywall umgehen.
Hier nun der Knackpunkt: Die Kommission nennt ausgerechnet das Leistungsschutzrecht für Presseverleger als Versuch einiger Mitgliedsstaaten, dieses wichtige Problem gesetzgeberisch zu lösen. Sie kritisiert nicht die Substanz dieser Gesetze, sondern lediglich, dass die unterschiedlichen Implementierungen die Rechtslage in Europa zu „fragmentieren“ drohen. Eine gesamteuropäische Antwort auf die dahinterliegenden Fragestellungen sei nötig. Offenbar soll mit der im Papier in Aussicht gestellten Überarbeitung der Exklusivrechte auf EU-Ebene also dasselbe Ziel erreicht werden, das mit dem Leistungsschutzrecht verfolgt wurde.
Doch die Kommission stellt dieses Ziel falsch dar: Die Leistungsschutzrecht-Gesetze beantworten keineswegs die vom Gerichtshof aufgeworfenen Fragen. Vielmehr sollen damit wirtschaftlich schwächelnde Verlage querfinanziert werden, indem Internetfirmen wie Google für Verweise auf öffentlich zugängliche Artikel zur Kasse gebeten werden – indem also genau jene Links mit einem Preisschild versehen werden, die der EuGH zweifelsfrei als nicht urheberrechtlich relevant eingestuft hatte.
Wenn die Kommission nun also dasselbe über die Definition der Exklusivrechte erreichen möchte, kann die „Klarheit“, die ihr vorschwebt, nur heißen: Schon bloße Links auf urheberrechtlich geschützte Inhalte sollen zukünftig als Zugänglichmachung gelten und damit genehmigungspflichtig sein. Der Plan wäre somit eine Abkehr vom Grundprinzip des Svensson-Urteils, dass im Internet frei verlinkt werden darf, ohne aktiv kontrollieren zu müssen, wer die Rechte an den verlinkten Inhalten hält.
Die gefährlichste Inkarnation des Leistungsschutzrecht-Zombies
Digitalkommissar Oettinger (CDU) hat in den letzten Monaten keinerlei Hehl daraus gemacht, dass er über ein „Instrument“ auf EU-Ebene nachdenkt, um Presseverlagen sinkende Verkaufszahlen und Anzeigeneinnahmen von Druckwerken abzugelten:
Selbst Europaparlamentspräsident Martin Schulz (SPD) schlug erst diese Woche in einer Rede auf dem „Publishers Summit“ in eine ähnliche Kerbe, als er bekräftigte, dass „wir das Verhältnis zwischen Presseverlagen und digitalen Plattformen urheberrechtlich klären müssen.“
Offenbar ist der Einfluss der Verlagslobby so groß, dass nichts die Politiker der Großparteien von ihren Versuchen abbringen kann, das Urheberrecht dazu zu missbrauchen, obsolete Geschäftsmodelle zu stützen:
Nicht der vollumfängliche Fehlschlag der bisher durchgeboxten Gesetze wie jenem in Deutschland – wo nicht nur die erhofften Zusatzeinnahmen ausblieben, sondern auch das bald nach Einführung erfolgte kleinlaute Zurückrudern der Verlage in Form einer Gratislizenz für Google möglicherweise gegen deutsches Recht verstößt.
Nicht die Kollateralschäden für die IT-Wirtschaft in Spanien, wo das Leistungsschutzrecht die Erteilung von Gratislizenzen kurzerhand unterbunden hat und selbst gemeinnützigen Projekten die Linksammlung von Zeitungsartikeln auch dann noch verboten ist, wenn die Verleger sie gerne unterstützen würden, während Google seinen Nachrichtenservice in Spanien wegen Unwirtschaftlichkeit unter dem neuen Gesetz längst eingestellt hat.
Nicht die „weitaus überwiegende Mehrheit“ der tausenden Europäer*innen, die in der Urheberrechts-Konsultation der Kommission für die Freiheit von Links plädierte.
Nicht der Aufschrei der heimischen IT-Wirtschaft oder die Warnungen aus der Wissenschaft.
Nicht die wiederholte deutliche Ablehnung des europäischen Parlaments, derartige Pläne in unseren Urheberrechtsbericht aufzunehmen.
Das nun in Aussicht gestellte „Instrument“ – die Erlaubnispflicht für Hyperlinks – wäre das bisher denkbar stumpfeste Werkzeug im Dienst einer von Grund auf falschen, gegen jeden Widerstand durchgesetzten Sache. Die Folgen wären noch wesentlich dramatischer als alles, was wir in Sachen Leistungsschutzrecht in Deutschland und Spanien gesehen haben.
Der Schaden wäre enorm
Das Posten, Teilen und Versenden von Links ist eine alltägliche, triviale Handlung. Es ist weder für User*innen noch für Internetplattformen möglich, den Inhalt hinter jedem Verweis auf seinen rechtlichen Status zu überprüfen. Weil sich die Inhalte im Netz ständig ändern können, müsste diese Überprüfung sogar laufend geschehen. Außerdem führt praktisch jeder Link zu Texten oder Bildern, an denen jemand Urheberrecht hält – ob sie es wissen oder nicht, und ob sie daraus Profit schlagen wollen oder nicht.
Die Folgen: Rechtsunsicherheit, Verwirrung, Abmahnwellen – dem Internet würden zur Durchsetzung der Interessen einiger weniger die Nervenbahnen gekappt. Das dürfen wir nicht zulassen.
Jetzt den Vorstoß im Keim ersticken
Der geleakte Text ist noch kein Gesetzesentwurf, sondern eine Zusammenfassung des Plans der Kommission für das nächste Jahr. Dieser Plan soll offiziell am 9. Dezember veröffentlicht werden. Änderungen an der bisher bekannten Version sind bis dahin noch möglich. Leaks dienen manchmal auch dazu, bestimmte besonders kontroverse Vorschläge auszutesten – wenn sich kein Protest regt, kann sorglos mit den Plänen fortgefahren werden.
Deshalb ist es umso wichtiger, jetzt aktiv zu werden! Teilt der Kommission mit, dass das Leistungsschutzrecht ein Holzweg ist – egal ob es als Sonderrecht eingeführt wird, oder dazu die freie Verlinkung eingeschränkt werden soll. Lasst nicht zu, dass die Partikularinteressen der Verlagslobby die freie Kommunikation im Internet zerstören! Erinnert eure Abgeordneten daran, dass sie in der Vergangenheit mit überwältigender Mehrheit Vorstöße zur Durchsetzung eines Leistungsschutzrechts abgelehnt haben. Viele Abgeordnete sind um die Konkurrenzfähigkeit europäischer Unternehmen besorgt – erklärt ihnen, dass die Haftung für Links zu unkalkulierbaren Risiken für die europäische IT-Branche führt und Innovation im Keim zu ersticken droht! Bestärkt sie darin, ein für alle mal klarzustellen:
Hört auf, das Internet kaputtzumachen!
Literatur:
Die globale Überwachung: Der Fall Snowden, die amerikanischen Geheimdienste und die Folgen von Glenn Greenwald
Bürger im Visier der Geheimdienste
Überwachtes Deutschland: Post- und Telefonüberwachung in der alten BundesrepublikvonJosef Foschepoth
NSA, BND & Co.: Die Möglichkeiten der Geheimdienste: Technik, Auswertung, Gegenmaßnahmen von Gilbert Brands
Quellen: MMnews vom 10.11.2015
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