Demnächst jährt sich der Beginn der Snowden-Affäre zum zweiten Mal – und damit auch der Beginn des Schmierentheaters, das „M“ und ihre Handlanger inszenierten, um den Verrat der Daten ihrer Untertanen an die NSA zu vertuschen. Merkels linke Hand Ronald Pofalla versuchte es mit Desinformation: So ließ sich der Wahlkämpfer von der NSA „schriftlich“ versichern, alles sei töfte, erklärte die Affäre für beendet und quasselte etwas von einem No-Spy-Abkommen, bevor man ihn aufs Abstellgleis der Bahn parkte.
Ein No-Spy-Abkommen war schon deshalb unglaubhaft gewesen, weil Washington den Status einer spionagefreien Zone nicht einmal den engsten Partnern aus dem renommierten Five-Eyes-Club gewährt. Obwohl nun inzwischen aufgrund von geleakter Korresondenz „schriftlich“ nachzulesen ist, dass die US-Seite keineswegs zu derartigen Erklärungen neigte, wirft sich M‘s Spionagechef Gerhard Schindler mannhaft in die Schusslinie.
So habe er mit den Amerikanern ernsthaft über ein No-Spy-Abkommen verhandelt und die US-Seite habe den Abschluss eines solchen Deals „mündlich“ zugesagt. Eine heimliche Gesprächsaufzeichnung, wie sie Luxemburger Geheimdienstchefs mit ihrer Uhr oder FIFA-Gangster mit Schlüsselanhängern anzufertigen pflegen, will der Meisterspion nicht versucht haben. Chefin M nun redet sich allen Ernstes damit heraus, dass die Details nur in den geheimnisvollen Gremien besprochen werden könnten (lesen Sie hier weiter).
Video: Erfahren Sie unter anderem mehr über die Lügen von „M“, Besatzungsrecht und die Geschichte der schmutzigen Finger hochrangiger BRD-Bediensteten
https://www.youtube.com/watch?v=C24aYuW2GFs
No-Spy-Abkommen und US-Gesetze: Inkompetenz oder Naivität?
Die Story vom angeblich angestrebten »No-Spy-Abkommen« zwischen der Bundesregierung und dem großen Bruder in Washington sei die »Geschichte eines Täuschungsmanövers« lamentierte am Mittwoch die Internetausgabe der Süddeutschen Zeitung (SZ) im Verein mit den anderen sogenannten Qualitätsmedien. Und fuhr fort: »Trotzdem ließ die Bundeskanzlerin ihren Sprecher das Gegenteil behaupten.« Zudem – so die SZ weiter – sei jetzt ein Aktenvermerk aufgetaucht, der »beweist, dass Bundeskanzlerin Merkel über den Stand der Dinge informiert war«. Sogar »die gesamte Spitze der Bundesregierung« habe zu diesem Zeitpunkt gewusst, dass Washington keine No-Spy-Zusage machen würde. Damit – so die empörte Schlussfolgerung der Zeitung – erreiche die Affäre »ein neues Niveau. Es scheint klar zu sein, dass die Regierung absichtlich getäuscht hat«.
Warum tut man jetzt so beleidigt? Hätten die Qualitätsmedien ihren journalistischen Job als öffentliches Kontrollorgan gemacht, hätten sie schon frühzeitig gewusst, dass es nicht in der Macht der US-Bundesregierung, in diesem Fall der Obama-Administration, stand, ein No-Spy-Abkommen mit einem anderen Staat zu verhandeln. Dazu hätte es nämlich einer Änderung des Bundesgesetzes Public Law 106-567 vom 27. Dezember 2000 bedurft, einer Ergänzung zum »Nationalen Sicherheitsgesetz« der USA aus dem Jahr 1947. Schon Anfang Januar 2014 hatte JW darauf verwiesen, dass insbesondere Abschnitt 308 dieses selten erwähnten Gesetzes es für jede US-Regierung unmöglich macht, sich auf eine internationale Vereinbarung einzulassen, die das Ziel hätte, das nach US-Gesetz rechtmäßige, geheimdienstliche Sammeln von Daten in anderen und gegen andere Länder einzuschränken.
Video: Puppentheater von „S“ und Konsorten auf der Bundespressekonferenz
Davon allein unberührt ist das seit langem bestehende sogenannte Five-Eyes-Abkommen zwischen den USA, Kanada, Großbritannien, Australien und Neuseeland, für das es so etwas wie Bestandsschutz gibt. (siehe Government Printing Office: http://www.gpo.gov/fdsys/pkg/PLAW-106publ567/html/PLAW-106publ567.htm)
Das bedeutet: Um den Wünschen der Bundesregierung nachzukommen, hätte der US-Kongress zuerst ein neues Gesetz erlassen müssen, das diese Beschränkungen aufhebt. Aber im Kongress hat Deutschland – wenn überhaupt – wenig echte Freunde, dafür umso mehr misstrauische Beobachter.
Wenn es dieser Zeitung mit ihrer vergleichsweise geringen Personaldecke gelungen ist, diese Zusammenhänge aufzuklären, warum blieben dann die bestens ausgestatteten Qualitätsmedien stumm? Offensichtlich bevorzugte man, auf Recherche mit möglicherweise unbequemen Ergebnissen zu verzichten und statt dessen tiefgläubig die Regierungspropaganda nachzuplappern. Auch den Bundestagsfraktionen der Opposition und ihren Forschungsapparaten muss man den Vorwurf machen, die Sache schlichtweg verschlafen zu haben, entweder aus Inkompetenz oder aus dem naiven Vertrauen heraus, dass die Bundesregierung stets die Wahrheit sagt.
Literatur:
Überwachtes Deutschland: Post- und Telefonüberwachung in der alten Bundesrepublik vonJosef Foschepoth
Angriff auf die Freiheit: Sicherheitswahn, Überwachungsstaat und der Abbau bürgerlicher Rechte von Juli Zeh
Die globale Überwachung: Der Fall Snowden, die amerikanischen Geheimdienste und die Folgen von Glenn Greenwald
Quellen: PRAVDA TV/heise.de/jungewelt.de vom 29.05.2015
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Art 10
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.
In Bezug auf Überwachung zeigt dieser Artikel wie man in der BRD GmbH vorgeht.