
Das Bundeskriminalamt speichert diskriminierende Begriffe über Millionen von Bürgern – auch wenn sie ohne Vorstrafe sind. Nach welchen Kriterien die Kategorien „geisteskrank“ oder „Ansteckungsgefahr“ vergeben werden, ist völlig unklar. Die betroffenen Personen sind so bei Polizeikontrollen besonderen Schikanen ausgesetzt, warnen Kritiker.
Letzte Woche hatte der CDU-Innensenator Frank Henkel Auskunft über die Verwendung sogenannter „personengebundener Hinweise“ (PHW) erteilt. In der von deutschen Bundes- und Länderpolizeien geführten Datensammlung INPOL sind derzeit rund 152.000 Menschen als Konsumenten von Drogen gekennzeichnet („BTM-Konsument“). Jetzt wird bekannt: Beim Bundeskriminalamt sind über eine Million Bürger mit einer derartigen Zuordnung versehen. Die diskriminierenden Begriffe werden gespeichert, auch wenn die Betroffenen ohne Vorstrafe sind.
„Die sogenannten ,personengebundenen Hinweise‘ stigmatisieren alle von einer Speicherung Betroffenen. Ich bezweifle, dass sie wie behauptet lediglich der ,Eigensicherung‘ von Polizisten dienen und befürchte, dass sie auch als Anregung für weitere Polizeimaßnahmen dienen. Die betroffenen Personen sind dadurch bei Polizeikontrollen besonderen Schikanen ausgesetzt.
Es sterben weit mehr Menschen durch den Konsum von Alkohol als durch sonstige Rauschmittel. Dennoch werden über eine Million Menschen mit dem Zusatz ,Konsum von Betäubungsmitteln‘ versehen. Das Bundesinnenministerium muss jetzt erklären, nach welchen Kriterien die Kategorien ,Ansteckungsgefahr‘ oder ,geisteskrank‘ vergeben wurden. Die Kategorie ,Land/Stadtstreicher‘ stammt wohl noch aus der Zeit des Nationalsozialismus“, erklärt der Linke Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko.
Besonders bestürzt sei er aber über die politischen Kategorien: „Das Bundeskriminalamt stuft 3.500 Personen als potenzielle ,Straftäter links‘ ein. In der Kategorie ,Straftäter rechts‘ finden sich lediglich 10 Personen. Das zeigt wie bei deutschen Sicherheitsbehörden immer noch gedacht wird: Eine solche Kriminalisierung von linkem Aktivismus durch Polizei und Geheimdienste hat einen ,Nationalsozialistischen Untergrund‘ begünstigt und vielleicht überhaupt erst ermöglicht.
Die ,personengebundenen Hinweise‘ können vergeben werden, ohne dass die ge-speicherten Personen verurteilt wurden. Die Datensammlung muss deshalb sofort eingestampft werden. Alle Betroffenen müssen sofort über eine Speicherung sowie die unverzügliche Löschung informiert werden.“
Angeblich wegen eines “Büroversehens” hatte das Bundesinnenministerium zunächst einige falsche Zahlen zu den “Personenbezogenen Hinweisen” versandt. Sowohl in der alten wie auch der neuen Version sind jedoch weiterhin 245.000 Personen als “gewalttätig” markiert, über eine Million Betroffene gelten als KonsumentInnen von Drogen.
Die Meldungen schafften es bis in die Tagespresse, das BKA geriet unter Druck. Noch bevor der fragende Abgeordnete entsprechend informiert wurde, hatte das Bundesinnen-ministerium gestern eine Mitteilung an die Presse versandt und die Löschung einiger Kategorien versprochen.
Demnach gelten die PHW “Prostitution”, “Landstreicher” und “Fixer” mittlerweile als “Altbestände” und würden entfernt. Dadurch können auch Landesbehörden nicht mehr darauf zugreifen. Angeblich unterlägen die PHW einer ständigen Bewertung durch “Fachgremien der Polizei” und würden wenn erforderlich stets “modifiziert”. Fraglich ist aber, wieso den “Fachgremien” nicht aufgefallen war, dass Begriffe wie “Landstreicher” dem NS-Jargon entstammen und auch SexarbeiterInnen der Polizei bei Kontrollen nicht gefährlich werden.
Das Land Berlin hat – soweit uns bekannt – noch nicht reagiert. Gut möglich, dass die beanstandeten Kategorien dort weiter geführt werden, diese dann aber nicht mehr bundesweit in den Informationsverbund INPOL eingestellt werden. Auch beim BKA möchte man übrigens auf Kategorien wie “Ansteckungsgefahr” nicht verzichten. Auf welche Weise die fast 18.000 dort gespeicherten Personen zuvor auffällig wurden, ist unklar. Möglich, dass entsprechende Meldungen von Gesundheitsämtern kommen.
Hier der Wortlaut der Mitteilung, die vom BKA gestern an die Presse verschickt wurde:
“Personenbezogene Hinweise” dienen dem Schutz der von polizeilichen Maßnahmen betroffenen Personen und der Eigensicherung von Polizeibediensteten. Hierzu zählen zum Beispiel die Bezeichnungen “bewaffnet”, “BTM-Konsument”, “Ansteckungsgefahr”, “Freitodgefahr” oder “Gewalttätig”.
Insgesamt sind 13 derartige “Personengebundene Hinweise” vorgesehen. Der PHW “Freitodgefahr” beispielsweise kann Leben retten, wenn Polizeibedienstete aufgrund einer derartigen Information nach Beendigung polizeilicher Maßnahmen Vorkehrungen zum Schutz der Personen treffen können. Die “PHW” werden als ergänzende Informationen bei der jeweiligen Lage- und Gefahrenbeurteilung benötigt.
Die Eintragungen zu den “Personenbezogenen Hinweisen” erfolgen bundesweit durch diejenigen Polizeidienststellen, bei denen die Ursprungsinformationen dazu vorliegen. Ihre Erfassung geht auf gemeinsame Beschlüsse der polizeilichen Bund-Länder-Gremien zurück und wurde unter Beteiligung der Innenministerien entschieden.

Durch eine bundesweit abgestimmte Regelung wird eine möglichst bundeseinheitliche Verfahrensweise bei der Vergabe des “Personenbezogenen Hinweises” gewährleistet. Darin wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass immer eine Einzelfallprüfung unter Beachtung der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der Erfassung zu erfolgen hat. So darf beispielsweise der PHW “Betäubungsmittelkonsument” nur vergeben werden, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Person Betäubungsmittel oder entsprechende Ersatzstoffe konsumiert, die eine erhebliche Gesundheitsgefahr für ihn selbst oder für andere, etwa Polizeibedienstete (z. B. durch die für den Konsum genutzten Geräte oder unvorhersehbare Verhaltensweisen der Person) resultieren können.
Die “Personenbezogenen Hinweise” wie “Prostitution”, “Landstreicher” oder “Fixer” sind nicht mehr als “PHW” vorgesehen und werden insofern auch nicht mehr erfasst. Noch im INPOL enthaltene derartige Hinweise sind sogenannte “Altbestände”, das BKA wird deren Löschung veranlassen. Die “Personenbezogenen Hinweise” unterliegen einer ständigen Bewertung durch Fachgremien der Polizei und werden – dort wo erforderlich – modifiziert.
Wenn sich Betroffene gegen stigmatisierende PHW wehren wollen, müssen sie zunächst herausfinden ob sie überhaupt in den Datensammlungen geführt werden. Wie bei allen anderen Polizeibehörden sind derartige Auskünfte gebührenfrei zu erhalten. Häufig halten die Behörden entsprechende Informationen aber geheim und geben vor, dies sei dem Interesse des Staatswohl geschuldet. Mittlerweile werden die Hürden für Auskunfts-ansprüche auch dadurch höher geschraubt, dass beglaubigte Ausweiskopien oder Begründungen für die Anfragen verlangt werden.
Quellen: dpa/netzpolitik.org/Deutsche-Wirtschafts-Nachrichten vom 25.09.2014
Weitere Artikel:
Psychiater bezeichnen Non-Konformität als Geisteskrankheit: Nur die Herdenmenschen sind »vernünftig«
Das Ende der Bürgerrechte: Geheimdienste haben Internet weltweit im Griff
Neues Psychiatrie-Regelwerk: Geisteskrank über Nacht
Stromzähler: Der Spion im eigenen Haus