Radar: Eine lautlose, unterschätzte Gesundheitsgefahr

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Seit dem Aufbau der GSM-Mobilfunknetze in den 1990er-­Jahren ist eine mögliche Gesundheitsgefährdung durch hochfrequente elektromagnetische Strahlung öffentliches Thema. Sendeanlagen rückten ins Bewusstsein, die Gefahr ­bekam Struktur in Form von Mobilfunkantennen auf Masten, Silos, Schornsteinen und Hausdächern. Dies hat eine weitere Quelle für Hochfrequenzstrahlung aus der Wahrnehmung verdrängt, die weniger offensichtlich, aber genauso belastend ist – Radar.

Im Sommer 1999 wurde ich von der Bürgergemeinschaft Gemeinde Elmenhorst e. V. in Schleswig-Holstein gebeten, eine messtechnische Bestandsaufnahme der Hochfrequenzsituation in der Gemeinde vor Inbetriebnahme der Mobilfunkbasisstation von VIAG-Interkom (heute O2) durchzuführen. Ein Vorher-Nachher-Vergleich sollte den Anteil der Mobilfunkstrahlung an der gesamten Hochfrequenzintensität im Nahbereich der Anlage dokumentieren. Bei einem Mitglied der Bürgergemeinschaft maß ich im Schlafzimmer des Obergeschoßes erstmals einen Flugsicherungsradar mit der unwahrscheinlich hohen Intensität von 8900 Mikrowatt je Quadratmeter (µW/m2). Eine zweitägige Recherche war notwendig, um den Verursacher zu ermitteln: ein Radarsender in 29,3 km Entfernung, Standort Boostedt bei Neumünster. Das Problem solcher Belastung: Der Verursacher ist aufgrund der Entfernung nicht mehr sichtbar, eine potenzielle Gefahr nicht mehr einschätzbar, eine direkte Orientierung bzw. Risikoabschätzung ist ausgeschlossen.

Grundlagen der Radartechnik

Wie die Bestandteile des Wortes „Radar“ (Radio Detection and Ranging) andeuten, soll mit dieser Technik die Lage von Objekten nach Richtung und Entfernung mittels eines funktechnischen Echoverfahrens bestimmt werden. Heute ist die Radartechnik ein fester Bestandteil der Mikrowellentechnik und wird in vielen Gebieten angewendet, unter anderem
~ zur Positions- und Geschwindigkeitsbestimmung von Wasser-, Luft- und Landfahrzeugen,
~ zur Navigation und Landeanflughilfe bei Flugzeugen,
~ bei der kartographischen Vermessung der Erde über Satelliten,
~ bei der Suche nach Bodenschätzen und Wasservorkommen mit Hilfe von Flugzeugen und Satelliten,
~ bei der Wettererkundung,
~ bei der astronomischen Radiometrie,
~ in der Wissenschaft, für industrielle Anwendungen und für militärischen Einsatz.

Die Radartechnik liefert einen einzigartigen Sensor zur Beschaffung von Informationen über ferne Ziele, wie Flugzeuge, Schiffe, Raumfahrzeuge, Vögel, Insekten, sowie von Informationen über die Umwelt, wie Land, Meer, Wetter oder die Atmosphäre. Manchmal wird die Radartechnik Remote sensor (übersetzt: „Fernmessgerät“) genannt, denn sie ermöglicht die Erfassung dieser Informationen ohne direkten Kontakt mit dem Zielobjekt und ohne Störung des Ziels. Zur Ortung eines Objekts werden elektromagnetische Wellen von der Antenne des Radarsystems in eine bestimmte Raumrichtung gesendet, beim Pulsradar z. B. in Form regelmäßiger, kurzer Impulse. Treffen diese auf ein reflektierendes Objekt, so wird die Echo­energie von der Radarantenne wieder aufgefangen.

Grenz- und Vorsorgewerte

Für die Bevölkerung sind Grenzwerte in der 26. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (26. BImSchV, „Elektrosmogverordnung“) geregelt. Die Grenzwerte sind frequenzabhängig und betragen oberhalb von 2 Gigahertz (GHz) für das elektrische Feld 61 Volt pro Meter (V/m) bzw. für die Leistungsflussdichte 10 W/m2
(= 10 000 000 µW/m2). (Bei der Leistungsflussdichte handelt es sich um die Maßeinheit, mit der die elektromagnetische Flussdichte in Watt pro Quadratmeter Fläche gemessen wird). Die 26. BImSchV gilt nicht für den Arbeitsschutz. Zum Schutz der Beschäftigten wird die berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der „Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Unfallverhütungsvorschrift Elektromagnetische Felder“ (BGV B11) vom 1. Juni 2001 angewandt. Für Arbeitsplätze im Expositionsbereich 1 (kon­trollierte Bereiche bzw. Bereiche mit nur vorübergehender Exposition über 10 W/m2, f > 2 GHz) betragen die Grenzwerte oberhalb von 2 GHz 137,3 V/m bzw. 50 W/m2. Die 26. BImSchV gilt nur für Funksendeanlagen, die gewerblichen Zwecken dienen oder in wirtschaftlichen Unternehmen Verwendung finden. Die Funksendeanlagen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten etwa werden darin nicht erfasst, ebenso nicht-gewerbliche Anlagen. Radaranlagen – zumindest die großen Flugsicherungs- und Küstenradare – dienen der Sicherheit des Staats und unterliegen damit nicht den Bestimmungen der 26. BImSchV.

Zur gesundheitlichen Relevanz von Radaranlagen schreibt das Bundesamt für Strahlenschutz im Internet auf www.bfs.de: „Radaranlagen werden für vielfältige Zwecke eingesetzt. Am bekanntesten sind Radarsysteme für die zivile und militärische Flugüberwachung, Wetterradar oder Verkehrsüberwachungsradar. Die genutzten Frequenzen liegen im Bereich zwischen 1 und 35 GHz (…). Die Sendeleistungen sind abhängig von der Anwendung und können bei weitreichenden Radaranlagen bis in den Megawattbereich (Pulsleistung) reichen. Radargeräte auf Flugplätzen strahlen ihre Energie vorwiegend in den Luftraum ab, um fliegende Objekte zu erfassen. Die Feldeinwirkungen im Umkreis der Flug-Radaranlagen sind in den öffentlich zugänglichen Bereichen so gering, dass Beeinträchtigungen für die Bevölkerung nicht zu erwarten sind.“

Die gesetzlichen Grenzwerte haben die Besonderheit, dass Pulsspitzen der Feldstärke um den Faktor 32 über den genannten Grenzwerten – die als Mittelwerte über einen Zeitraum von 6 Minuten definiert sind – liegen dürfen; bezogen auf die Leistungsflussdichte ist das der Faktor 1000. Die Pulsspitze eines Radarsignals darf nach dieser Rechnung bis zu 1950 V/m betragen; dies entspricht einer Strahlungsdichte von 10 000 W/m2 (= 10 000 000 000 µW/m2).

Der alleinige Ansatz des thermischen Effekts bei der Grenzwertfestsetzung ohne Berücksichtigung von Periodizität und Pulsspitzenleistung ist in der Wissenschaft umstritten. So schrieb bereits im Jahr 2001 Günter Käs, Professor an der Universität der Bundeswehr, für den Münchner Merkur: „Die Grenzwerte sind völlig unzureichend für den Gesundheitsschutz. (…) Es heißt, nach derzeitigem Stand der Wissenschaft sei eine Gesundheitsgefährdung ausgeschlossen. Das halte ich für hanebüchen. Den Experten der Bundeswehr ist seit Jahrzehnten bekannt, dass der Gesetzgeber die besonders gefährliche gepulste Mikrowellenstrahlung verharmlost. Hier wird einfach ein Mittelwert angesetzt. Darauf führe ich die ganze Geschichte zurück.“ Mit dem letzten Satz ist die hohe Zahl an Krebserkrankungen von Radarpersonal der Bundeswehr gemeint. Professor Käs weiter: „Saftige Ohrfeigen werden zu sanften Streicheleinheiten, wenn man die Ohrfeigen und die dazwischen eingelegten Pausen zusammennimmt und daraus einen rechnerischen Mittelwert bastelt.“

Zur Mittelung von Pulsspitzen schreibt auch Wolfgang Maes in seinem Buch „Stress durch Strom und Strahlung“: „Am Beispiel Radar wird der legalisierte Unsinn des thermischen Konzepts besonders deutlich. Das ist so, als würden Sie ihre Hand einen Moment in kochendes Wasser tauchen und dann zehn Sekunden Pause einlegen, dann wieder kochendes Wasser … Wetten, dass die zwischen Kochwasser und kühler Umgebung theoretisch gemittelte Wärme nur noch 30 ° C Badewannenwohlfühltemperatur beträgt und Sie aus wissenschaftlicher Sicht keine biologischen Probleme haben dürften, keine Verletzung, keine Verbrühung, keine Brandblasen, keine Nervenreizung, nicht mal Hautrötung, auch nicht nach Jahren, so gesehen?“

Vorsorgewerte

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Vorsorgewerte für Radarintensitäten an Daueraufenthaltsplätzen sind bisher offiziell nicht definiert worden. Mir sind jedenfalls bis auf die folgende Bewertung des Ecolog-Instituts, Hannover, vom Januar 2004 keine bekannt. Darin werden vier Bewertungsgruppen benannt:
! unauffällige Exposition = bis 25 µW/m2, (bis 0,1 V/m)
! erhöhte Exposition = 25–80 000 µW/m2, (bis 5,5 V/m)
! hohe Exposition = 80 000–82 000 000 µW/m2, (bis 176 V/m)
! kritische Exposition = über 82 000 000 µW/m2, (über 176 V/m)

Diese Bewertung orientiert sich am Anlagengrenzwert für Radaranlagen in der Schweiz.

Eine Differenzierung nach unterschiedlichen Frequenzbändern oder Umlaufzeiten der Radarantenne wird nicht vorgenommen. Dazu schreiben H. Peter Neitzke und Julia Osterhoff, Wissenschaftler am Ecolog-Institut, dass bei Experimenten an Tieren mit Puls-Feldstärken in Bereich „erhöhte Exposition“ unter anderem eine krebsfördernde Wirkung beobachtet worden sei. Sie fanden auch Hinweise auf eine verstärkte Aktivierung sogenannter Hitzeschock-Proteine, die möglicherweise zu Krebserkrankungen beitragen. Dieser Effekt zeige an, dass Zellen auf hochfrequente elektromagnetische Felder mit Stress reagieren. Auf Grundlage dieser und weiterer Untersuchungen empfehle ich, Pulsspitzenleistungen von Radar­intensitäten wie in der oben dargestellten Tabelle zu bewerten.

Es gibt nur wenige Studien, die gesundheitliche Risiken von Radarintensitäten untersucht haben. In der Folge habe ich eine Auswahl zusammengestellt.

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Untersuchungen an polnischem Militärpersonal

Stanislaw Szmgielski, Professor am Zentrum für Strahlenbiologie und Strahlensicherheit Warschau, führte im Jahr 1995 eine Studie an polnischem Militärpersonal durch, das in erhöhtem Maß Hochfrequenzstrahlung (HF) und Mikrowellen ausgesetzt war. Diese Probanden wiesen eine erhöhte Krebsrate gegenüber Nichtexponierten auf. Insbesondere war das relative Risiko, an Krebsarten des blutbildenden Systems wie Lymphome und Leukämien zu erkranken, unter Hochfrequenzbelastung bis um das Achtfache erhöht.

Die Studie erfasste einen 15-jährigen Zeitraum von 1971 bis 1985. Im Durchschnitt wurden jährlich 127 800 Soldaten in die Untersuchung aufgenommen, von denen durchschnittlich 3720 hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung (HF- und Mikrowellen) ausgesetzt waren.

Wie in der Ausgabe Mai/Juni 1995 der Zeitschrift Microwave News berichtet, ermittelte Szmigielski, ein ehemaliges Mitglied des Herausgeberstabs der renommierten Zeitschrift „Bioelectromagnetics“, eine Verdoppelung des Erkrankungsrisikos bei Exponierten gegenüber der Kontrollgruppe bei Einbeziehung aller Krebsarten und eine noch deutlichere Erhöhung des Risikos für die meisten akuten und chronischen Krebsarten des blutbildenden Systems. Eine Bestätigung der Ergebnisse bedarf nach Ansicht von Szmigielsky einer größeren Gruppe exponierten Personals. Dies sei nur möglich in Zusammenarbeit mit anderen Ländern. Es bestehe in dieser Richtung dringender Forschungsbedarf, zumal sich die Expositionen in Größenordnungen bewegten, die bisher allgemein als gesundheitlich unbedenklich angesehen werden.

Studien der US Air Force

J. Kevin Grayson vom Armstrong-Forschungslabor der Brooks Air Force Basis in Texas untersuchte 230 Fälle von Gehirntumoren bei männlichen Personen, die zwischen 1970 und 1989 mindestens ein Jahr bei der Air Force beschäftigt waren, und verglich diese mit 920 Kontrollfällen. Die kumulative Belastung durch niederfrequente elektromagnetische Felder (EMF) und Hochfrequenzstrahlung wurde auf Basis der Art und Dauer der Tätigkeit geschätzt. Für den Niederfrequenzbereich wurden Einteilungen in „keine, mögliche, wahrscheinliche und sichere Exposition“, für den Hochfrequenzbereich Einteilungen in „keine, mögliche und wahrscheinliche Exposition“ vorgenommen.

Wurden die Nicht-Exponierten den Exponierten gegenübergestellt, so fand sich für die niederfrequent EMF-Exponierten eine grenzwertig signifikante Zunahme des Risikos für das Auftreten eines Gehirntumors um 28 % und für die hochfrequenten EMF-Exponierten eine grenzwertig signifikante Zunahme des Risikos um 39 %.

Trotz der Begrenztheit der Studie, die vor allem die Expositionsabschätzung betrifft, geht Grayson davon aus, dass eine „geringe Beziehung“ zwischen EMF-Exposition und Gehirntumoren bei Air-Force-Mitarbeitern bestehe. Auch er sagt, dass sich genauere Aussagen nur durch sehr aufwendige Studien gewinnen ließen.

Eine Bürgerinitiative in Niedersachsen

In Vollersode und Wallhöfen im Landkreis Osterholz-Scharmbeck nördlich von Bremen hatte Egbert Kutz, ein örtlicher Arzt für Allgemeinmedizin, zwischen 1981 und 1994 eine Häufung von Hirntumoren festgestellt. Im Jahr 1997 wurden die Ergebnisse einer Befragung des Niedersächsischen Landesgesundheitsamts veröffentlicht, nach denen der Verdacht einer Verursachung durch Radarstrahlung fortbesteht.

Mit 15 Hirntumorfällen in der Gemeinde Hambergen war die statistische Durchschnittswahrscheinlichkeit um das Fünffache überschritten worden. Die Häufung war auch vom Robert-Koch-Institut in Berlin bestätigt worden. Als Ursache vermuten Kutz und besorgte Bürger, die sich in einer Bürgerinitiative zusammengeschlossen hatten, die Radaranlage der Bundeswehr-Raketenstellung und den Fernmeldefunkturm der Telekom. Zeichnet man um beide Sendeanlagen einen Kreis von dreieinhalb Kilometern Radius, so liegen die meisten Hirntumorfälle in dem Bereich, wo sich beide Kreise überlappen.

Der Ingenieur und Radarexperte Heinrich Hönerloh vermutete als Ursache für die erhöhte Anzahl der Tumoren die Radarstrahlen aus den Hochleistungsgeräten der Raketenstellung. Die Exposition könne durch Reflexionen z. B. am Funkturm erhöht werden. Demgegenüber seien die Emissionen des Telekom-Funkturms vernachlässigbar.

Messungen zeigten, dass die zeitlich gemittelte Dauerleistung für die Radaranlage (Hawk-Raketenstellung mit Rundsicht- und Zielmarkierungsradar) um ein Mehrfaches über der des Fernmeldefunkturms der Telekom lag. Die – umstrittenen – gesetzlichen Grenzwerte werden jedoch heute nicht überschritten.

Das Niedersächsische Landesgesundheitsamt führte bei den erkrankten Bewohnern bzw. den Angehörigen von Verstorbenen eine Befragung hinsichtlich des Vorliegens weiterer möglicher Risikofaktoren für die Entwicklung eines Hirntumors durch, etwa Schädel-Hirn-Verletzungen, vergangene Strahlenanwendungen (Röntgen etc.), eine besonders starke Pestizid-, Holzschutzmittel- oder Lösungsmittelexposition, Nikotin- und Alkoholkonsum, Medikamenteneinnahme oder die Verwendung elektrischer Geräte. Das Ergebnis war, dass die Häufung der Hirntumore auf einen besonderen Auslöser, und nicht auf ein zufälliges Zusammentreffen nachvollziehbarer, unterschiedlicher Einzelfaktoren zurückzuführen sei. Das Erkrankungsalter erwies sich als auffällig niedrig, was ebenfalls auf einen äußeren Faktor hinweist. Außer der Radar- und der Funksendeanlage kommen keine weiteren Auslöser in Frage.

EMF-Forschung in der UdSSR/GUS

Im Auftrag des ehemaligen Bundesamts für Post und Telekommunikation (BAPT) führten Mitarbeiter des Instituts für Pathologische Physiologie der Humboldt-Universität Berlin eine Literaturstudie über die EMF-Forschung in der ehemaligen Sowjetunion und den GUS-Nachfolgestaaten der Jahre 1960 bis 1992 durch. Die Wissenschaftler der UdSSR hatten sich intensiv mit den biologischen Wirkungen elektromagnetischer Felder befasst und dabei bemerkenswerte Ergebnisse erhalten, die auf deren gesundheitliche Auswirkungen bei Intensitäten unterhalb der internationalen Grenzwerte hinweisen.

Die Datenfülle des Gutachtens ist eindrucksvoll, und ich greife hier nur einige wenige Beispiele heraus. Einleitend muss auch bemerkt werden, dass das Berliner Gutachten das wissenschaftliche Niveau mancher Studien bemängelte.

Als aufschlussreich erwiesen sich epidemiologische Studien. Beispielsweise wurde bei Untersuchungen an Berufstätigen im Umfeld hochfrequenter Generatoren Klagen über schnelle Ermüdung, Reizbarkeit, Verschlechterung des Gedächtnisses, Kopfschmerzen, Atemstörungen und Schlafstörungen registriert. Untersuchungen an Elektroschweißern, die unter Beeinflussungen von 50-Hertz-Feldern arbeiteten, zeigten motorische Störungen wie Tremor der Augenlider und Ruhezittern der Hand sowie eine erhöhte Reaktivität des vegetativen Nervensystems. Arbeiter, die 5 bis 10 Jahre einer hohen Mikrowellenbelastung ausgesetzt waren, wiesen Veränderungen des Blutflusses im Gehirn auf (verminderte Blutfülle, veränderte Spannung der Blutgefäße). Arbeiter an EMF-Generatoren hatten fast immer mit Störungen des hormonellen Systems zu kämpfen.

Das Gutachten erwähnt auch Studien zu Untersuchungen an Freiwilligen. Beispielsweise fand sich bei 18 von 25 Freiwilligen nach Mikrowellenbestrahlung (10 W/m2) ein erhöhter Fingertremor. Bei 30 W/m2 trat eine erhöhte Bewegungsaktivität im Schlaf auf, die sich nach wenigen Tagen wieder normalisierte.

Die in der Studie dokumentierten Tierexperimente weisen darauf hin, dass das Nervensystem eines der empfindlichsten Systeme für die Wirkung von EMF ist. Viele Wissenschaftler untersuchten die neuronale Impulsaktivität des Gehirns unter der Bestrahlung und stellten fest, dass sowohl Neuronen gehemmt als auch andere aktiviert wurden. Insgesamt wurden bei der Wirkung von Radarstrahlung vor allem unspezifische und subjektive Symptome wie Müdigkeit, Reizbarkeit, Schlafstörungen etc. festgestellt, die ebenso wie die anderen festgestellten Reaktionen des Organismus (Immunfunktion, Stoffwechsel, Herz-Kreislauf etc.) eng mit Einwirkungen auf das Nervensystem verbunden sind.

In den Schlussfolgerungen der Berliner Studie heißt es: EMF können „funktionelle und sogar morphologische Veränderungen in allen geprüften Organsystemen verursachen, wenn sie in entsprechenden Frequenzen und Intensitäten sowie über bestimmte Zeiträume einwirken (…) Die Mechanismen dieser Wirkung sind gegenwärtig noch nicht umfassend bekannt. Der größte Teil der sowjetischen Wissenschaftler spricht von Wärmeeffekten. (…) Auch wenn man die Erhöhung der Temperatur in biologischen Materialien oder Objekten durch EMF-Wirkung nicht erfassen kann, können Mikroerwärmungen, sowohl in Bezug auf Volumen als auch auf Temperaturveränderungen, zur Entwicklung von freiradikalen Prozessen führen.“ Die Einwirkung der EMF führe zu physiologisch unspezifischen Regulationsstörungen in verschiedenen Organ- bzw. Funktionssystemen.

Die Autoren der Berliner Studie zitieren den berühmten Arzt und Mitbegründer der modernen Pathologie, Rudolf L. K. Virchow (1821–1902): „Die Krankheit beginnt in dem Augenblick, wo die regulatorische Einrichtung des Körpers nicht ausreicht, die Störungen zu beseitigen.“ Von theoretischen Überlegungen ausgehend, müsse es „Resonanzfrequenzen der EMF für jede der vielen oszillatorisch im Organismus ablaufenden Funktionen geben.“

Dies könne die Vielfalt der Ergebnisse erklären.

Quellen: PublicDomain/geomantie.net 28/2007

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6 comments on “Radar: Eine lautlose, unterschätzte Gesundheitsgefahr

  1. Bei dieser Gelegenheit möchte ich aufmerksam machen auf den Hinweis durch Dr. Klaus Volkamer auf die Ursache erhöhter Morbidität in der Nähe von Atomkraftwerken durch FEINSTOFFLICHE Ausstrahlung(en), die mit den üblichen wissenschaftlichen Methoden NICHT erfaßt werden.

    Geistig-seelisch richtig / voll entwickelte Menschen ( die also nicht, wie mehrheitsnormal in der zivilisierten Gesellschaft neurotisch beeinträchtigt sind) können – weil sie im feinstofflichen Bereich des Bewußtseins zu hause sind – die feinstoffliche Situation wahrnehmen und gegebenenfalls entsprechend handeln.

    Die große Mehrheit – ca. 99 % der zivilisierten Bevölkerungen – kann das jedoch NICHT, denn die Menschen nehmen diese Ebene der Wirklichkeit – die URSACHEN-Ebene – nicht wahr.

    Herzlichen Gruß!

    Wolfgang Heuer
    Projekt Seelen-Oeffner

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