
Wenn man eine Rakete in ein Wohnzimmer feuert und damit auf Social Media herumprahlt, erhält man im besten Deutschland ever eine geringere Strafe als für einen Witz über Nancy Faeser.
Der 23-jährige palästinensische Influencer Attalah Younes hatte am Silvesterabend 2024 eine Rakete auf ein Wohnhaus in Neukölln abgefeuert. Das Geschoss durchschlug ein Fenster und landete in der Wohnung.
Das Landgericht Berlin sprach den Palästinenser lediglich der Sachbeschädigung schuldig und verurteilte ihn zu sechs Monaten auf Bewährung. Die schwerwiegenderen Vorwürfe der versuchten schweren Brandstiftung und der versuchten gefährlichen Körperverletzung wurden abgewiesen, da die Beweise angeblich nicht ausreichten, um diese Tatbestände zu belegen.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine deutlich härtere Strafe gefordert, nämlich zwei Jahre auf Bewährung. Sie argumentierte, dass Younes die Rakete absichtlich auf das Gebäude abgefeuert habe, um Aufmerksamkeit zu erlangen. Zudem betonte der Staatsanwalt, dass bei einem Brand, der ohne das schnelle Handeln des Bewohners hätte entstehen können, Menschen hätten verletzt werden können.
Die Behauptung Younes’, er habe angenommen, die Rakete würde in den Himmel fliegen, wurde von der Staatsanwaltschaft als „Schutzbehauptung“ zurückgewiesen. (Die Grünen und Linken reagieren hysterisch: BAMF-Chef spricht Migrationsklartext)
Der Verteidiger von Younes, Axel Czapp, plädierte auf Freispruch in den meisten Punkten. Er stellte fest, dass nicht eindeutig bewiesen sei, dass die Rakete gezielt auf das Gebäude abgefeuert wurde.
Zudem sei im Video das Gesicht des Angeklagten nicht erkennbar, und die Beweislage habe keine schweren Schäden oder Brandfolgen gezeigt. Czapp argumentierte, dass Younes bereits durch die dreimonatige Untersuchungshaft eine Strafe abgesessen habe, die ausreichend sei.
Das Gericht entschied letztlich auf eine mildere Strafe, da die schweren Vorwürfe nicht ausreichend belegt werden konnten.
Das Urteil gegen David Bendels, den Chef des Deutschlandkurier, steht in einem skandalösen Missverhältnis zu dem gegen Attalah Younes.
Bendels wurde vom Bamberger Amtsgericht zu sieben Monaten Bewährung verurteilt, weil er ein satirisches Meme auf sozialen Medien teilte, das die SPD-Funktionärin Innenministerin Nancy Faeser mit einem Schild zeigte, auf dem „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ stand.
Das Urteil wurde selbst in Mainstreamkreisen als unverhältnismäßig und als Eingriff in die Meinungsfreiheit kritisiert.
Skandalurteil und Amtsmissbrauch: Haftstrafe wegen Satire über Faeser
Satire, Karikatur, Kabarett und Karneval sind Ventile des Volkes, um Druck abzulassen und um sich dem Ärger über die Politik Luft zu verschaffen.
Doch das wird immer mehr eingeschränkt. Noch nie sind Politiker so oft und so hart juristisch gegen Kritik und Satire vorgegangen. Unter dem Deckmantel des Vorwurfs der »Hassrede« wird den Bürgern das Recht auf verbale Kritik genommen.
Viral geht aktuell der Fall von David Bendels. Der Chefredakteur vom »Deutschland Kurier« wurde vom Amtsgericht Bamberg wegen eines satirischen Memes, das Bundesinnenministerin Nancy Faeser mit einem Schild zeigt, auf dem »Ich hasse die Meinungsfreiheit« steht, zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Das Gericht sah darin eine »Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens« nach § 188 StGB [siehe Bericht »Junge Freiheit«]. Faeser soll persönlich den Strafantrag gestellt haben.
Ist das noch ein normaler Rechtsvorgang? Oder ist das ein politischer Schauprozess gegen einen kritischen Journalisten? Es war doch für alle als Satire und politische Kritik zu erkennen!
Der Jurist und Medienrechts-Experte Joachim Steinhöfel erkennt darin ein Fehlurteil. Denn der Vorwurf des Amtsgerichsts Bamberg, dass dem unbefangenen Leser/Zuschauer nicht ersichtbar gewesen sein soll, dass dies als Satire gemeint war, entbehrt jeder Grundlage.
»Die Vorstellung, dass Frau Faeser, die die Verfassungsministerin ist, die die Verfassung zu verteidigen hat, sich hinstellt mit einem Schild, auf dem steht:
›Ich hasse die Meinungsfreiheit‹, dass sie also […] eines der wichtigsten zwei, drei Grundrechte, das schlechthin konstituierend ist für einen freiheitlichen Staat, in dieser Weise kommentiert — dass das echt ist«, dass sei kaum vorstellbar.
Das erinnert stark an die sogenannte »Schwachkopf-Affäre« rund um die Beleidigung Robert Habecks durch ein Meme im Internet. Der Jurist Steinhöfel erkennt hier eine Tendenz, die besorgniserregend ist:
Es gebe viele Staatsanwälte und Richter, die hier nicht sauber arbeiten und sich als Retter der Demokratie aufführen, in Wirklichkeit aber die Rechte der Bürger einschränken.
Die Entscheidung des Amtsgerichts Bamberg lässt sich weder mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungs- und Kunstfreiheit noch mit der jüngsten Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 6. März zu § 188 StGB in Einklang bringen. Für einen… https://t.co/7MKuG2c8MI
— Wolfgang Kubicki (@KubickiWo) April 8, 2025
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Quellen: PublicDomain/journalistenwatch.com am 10.04.2025

