Der Chefredakteur des Deutschland-Kurier hat zwei Strafbefehle erhalten, mit denen er wegen „Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens“ zu einer hohen Geldstrafe verurteilt wird.
Der Journalist hatte unter anderem ein bearbeitetes Foto von Nancy Faeser geteilt.
David Bendels, Herausgeber und Chefredakteur des Deutschland-Kurier, ist zu Geldstrafen in Höhe von insgesamt 480 Tagessätzen verurteilt worden. Das berichtete das der AfD nahestehende Onlinemedium am Mittwoch.
Demnach erhielt Bendels wegen „Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens“ zwei Strafbefehle des Amtsgerichts Bamberg.
Anzeige gestellt hatte in beiden Fällen Bundesinnenministerin Nancy Faeser. Ein Strafbefehl bezog sich auf eine Foto-Collage, die Bendels im Februar 2024 auf dem Netzwerk X gepostet hatte.
Darauf zu sehen ist eine bedeutungsvoll in die Kamera blickende Faeser, die ein Blatt mit der Aufschrift „Ich hasse die Meinungsfreiheit!“ in den Händen hält. (Zuviel Gegenwind für den Mainstream Journalismus in „X“?)
Dazu schrieb der Journalist: „Faeser HASST Meinungsfreiheit!“
In der Originalversion des Bildes stand auf dem Blatt „We remember“ – damit sollte in einer Aktion der UNESCO und des Jüdischen Weltkongresses der Opfer des Nazismus gedacht werden.
In dem Strafbefehl, dessen erste Seite der Deutschland-Kurier abbildet, heißt es, Bendels habe bewusst den Eindruck erweckt, dass das manipulierte Bild echt sei. Der Post sei „13.200-mal aufgerufen“ worden:
„Sie zielten dabei auf das Amt der Bundesinnenministerin und wollten die Amtsinhaberin damit diffamieren.
Dieser wurde dieser Post mit Schreiben der KPI Bamberg [Kriminalpolizeiinspektion, d. Red.] vom 03.05.2024 bekanntgemacht, woraufhin diese, unter dem 28.05.2024, eingegangen bei der KPI Bamberg am 03.06.2024, schriftlich Strafantrag gestellt hat.“
Die Staatsanwaltschaft habe zudem das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung Bendels bejaht. Laut dem Springerblatt Welt wird der Journalist beschuldigt, „gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3 StGB) eine Verleumdung (§ 187 StGB) aus Beweggründen begangen zu haben, die mit der Stellung des Verleumdeten im öffentlichen Leben zusammenhängen, wobei die Tat geeignet ist, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren.“
Mit dem Strafbefehl vom 1. November wurde Bendels nun zu einer Geldstrafe in Höhe von 210 Tagessätzen verurteilt. Auch die Kosten des Verfahrens hat der Verurteilte laut Strafbefehl zu tragen.
In dem anderen Strafbefehl geht es um einen vom Deutschland-Kurier geteilten Tweet des EU-Abgeordneten Maximilian Krah, in dem der AfD-Politiker nach der Messerattacke eines Syrers in Frankreich im Juni 2023 feststellte, dass Massenmigration tödlich sei, und um einen Gastbeitrag des früheren Bild-Politikchefs Einar Koch.
In dem Beitrag mit der Überschrift „Steinmeier, Faeser und Haldenwang haben in Augsburg mitgeprügelt!“ warf Koch unter anderem Faeser vor, für den brutalen Überfall auf einen Lokalpolitiker der AfD im August 2023 mitverantwortlich zu sein.
Insgesamt wurde Bendels zu 480 Tagessätzen verurteilt. Wer zu mehr als 90 Tagessätzen verurteilt wird, gilt als vorbestraft. Die Strafbefehle sind noch nicht rechtskräftig. Der Deutschland-Kurier kündigte an, alle rechtlichen Mittel ausschöpfen zu wollen.
Nach dem gescheiterten Compact-Verbot habe es „Nancy Faeser jetzt auf den national-konservativen Deutschland-Kurier abgesehen.“ Bendels erklärte, die Anzeigen und Strafbefehle entbehrten „jeglicher Grundlage“:
„Die hier in Rede stehenden Beiträge sind eindeutig durch die Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt.“
Der prominente Medienanwalt Joachim Steinhöfel äußerte sich gegenüber der Welt, die nur über einen der Strafbefehle berichtete. Er erklärte:
„Der jetzt von einer Bamberger Strafrichterin erlassene Strafbefehl wegen einer eindeutig zulässigen Meinungsäußerung kriminalisiert die Wahrnehmung eines Grundrechts. Die dafür erforderliche fachliche Inkompetenz ist so schwer vorstellbar, dass man eine vorsätzlich falsche Anwendung des Rechts nicht mehr ausschließen kann.“
Die Bamberger Justizbehörden waren erst vor wenigen Tagen in die Schlagzeilen geraten. Ein 64-jähriger Rentner hatte auf X ein Meme geteilt, in dem ein Bild von Wirtschaftsminister Robert Habeck mit dem Schriftzug „Schwachkopf Professional“ versehen worden war.
Habeck erstattete Anzeige, daraufhin durchsuchte die Polizei die Wohnung des Mannes und beschlagnahmte Rechner und Telefone.
Schwachkopf-Anzeige: Habeck diffamiert Opfer von Hausdurchsuchung als Rassisten und Antisemiten
Wirtschaftsminister Robert Habeck hat sich in einer „ZDF“-Sendung zur Causa „Schwachkopf“ geäußert und zugegeben, dass er die Presseerklärung der Staatsanwaltschaft kennt.
Trotzdem behauptete er in einem Interview bei der „ARD“, dass seine Anzeige nur der „Auslöser“ war, und es eigentlich um antisemitische Inhalte und Volksverhetzung ginge.
Aus der Presseerklärung der Staatsanwaltschaft wird jedoch deutlich, dass einzig und allein die „Beleidigung“ zur Durchsuchung führte. Zudem wurde nachträglich der „Anfangsverdacht einer Volksverhetzung“ hinzugefügt, was ursprünglich im Durchsuchungsbeschluss nicht angeführt wurde.
Konkret soll es dabei um die Antwort auf einen Aufruf zum Boykott von Produkten gehen, deren Erlös der AfD zugutekommen würde. Das Zurückziehen der Anzeige kommt dabei für Robert Habeck nicht infrage.
Unterdessen werden immer mehr Fälle bekannt, in denen Bürger wegen ähnlicher „Vergehen“ strafrechtlich verfolgt wurden.
So musste ein Mann 600 Euro Strafe zahlen, weil er auf X kommentiert hatte: „Herr Habeck, Sie sind so ein verlogenes Stück 💩.“
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Quellen: PublicDomain/de.rt.com am 22.11.2024