Mongoleireise von Putin: Der Internationale Strafgerichtshof wird international nicht mehr ernst genommen

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Die Reise des russischen Präsidenten Putin in die Mongolei hat vor allem eines gezeigt: Der Internationale Strafgerichtshof ist in den Augen der Welt nur noch ein Instrument des Westens und wird daher nicht mehr ernst genommen.

Vor knapp einem Monat habe ich einen Artikel mit der zugegebenermaßen provokanten Überschrift „Der Internationale Strafgerichtshof ist erledigt“ veröffentlicht. Von Thomas Röper

Der Grund für den Artikel und die Überschrift war, dass Mexiko den russischen Präsidenten Putin, gegen den der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) einen Haftbefehl ausgestellt hat, zur Amtseinführung der neu gewählten Staatspräsidentin eingeladen hatte und dass Mexikoa auf Kiews Forderung, Mexiko solle Putin wegen des Haftbefehls des Internationalen Strafgerichtshofes verhaften, nicht einmal reagiert hat. Das zeigte anschaulich, was vom internationalen Ansehen des Gerichts übrig geblieben ist: Nichts.

Das gleiche zeigte nun auch der Besuch des russischen Präsidenten in der Mongolei, die ebenfalls Mitglied des IStGH ist und daher eigentlich verpflichtet gewesen wäre, Putin festzunehmen und an den IStGH auszuliefern. Stattdessen wurde Putin dort pompös und mit militärischen Ehren empfangen.

Bezeichnend ist auch die internationale Reaktion darauf, denn Kritik an der Mongolei gab es praktisch keine, was zeigt, dass der Westen begriffen hat, dass der IStGH im Grunde ein totes Instrument seiner Politik ist, dessen Doppelmoral alle Welt verstanden hat, weshalb der Gerichtshof seine Autorität verloren hat. Zu den Gründen dafür kommen wir gleich. (Russland: Was ist dran an den Horror-Artikeln im Tagesspiegel über die Lage in Kursk?)

Selbst der Spiegel, auf dessen vor Wut schäumende Reaktion auf Putins Mongolei-Reise ich mich schon gefreut hatte, veröffentlichte dazu einen recht resignierten Artikel, der ohne die zu erwartenden Beschimpfungen in Richtung Mongolei auskam.

Lediglich aus der Ukraine kamen die üblichen Keifereien, die aber auch niemand auf der Welt mehr ernst nimmt. Kiew drohte, es werde „gemeinsam mit unseren Partnern dafür sorgen, dass dies Konsequenzen für Ulaanbaatar hat“, aber das Schweigen der westlichen „Partner“ Kiews und des Rests der Welt zu Putins Mongoleibesuch zeigt, dass niemand Kiew mehr ernsthaft zuhört, auch seine „Partner“ nicht.

Kein Wunder, dass der Westen schweigt, denn die USA umwerben die Mongolei intensiv, schließlich liegt das Land geografisch zwischen Russland und China, weshalb die USA, sollten sie die Mongolei irgendwie mit Geld oder Gewalt auf ihre Seite ziehen können, einen geografischen Keil zwischen Russland und China treiben könnten. So ein strategisch wichtiges Land verärgert man nicht, bloß weil Kiew einen weiteren seiner täglichen hysterischen Anfälle hat.

Warum der IStGH erledigt ist

Nun will ich noch einmal die Kernaussagen meines Artikels von vor einem Monat wiederholen, die zeigen, warum der Internationale Strafgerichtshof international de facto erledigt, wie Putins Mongolei-Besuch ein weiteres Mal bestätigt hat.

Dass der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) ein politisches Machtinstrument des Westens ist, habe ich oft aufgezeigt. Der Westen stellt den IStGH als neutralen internationalen Gerichtshof dar, was die Welt außerhalb des Westens schon lange nicht mehr so sieht. Einige afrikanische Länder sind aus diesem Grund wieder aus dem Römischen Statut, dem Vertrag über den Gerichtshof, ausgetreten.

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Der Westen hat sich in dem Gerichtshof eine dominante Rolle gesichert und benutzt den IStGH als politisches Machtinstrument, was schon die Liste der Richter am IStGH zeigt.

Obwohl der Westen nur ein Viertel der Länder der Welt stellt, stellen Länder des Westens die Hälfte der Richter des IStGH, die andere Hälfte der Richter kommt aus vor allem kleinen Staaten oder lateinamerikanischen, pro-US-amerikanisch eingestellten Staaten, was die Entscheidungen des IStGH vorhersehbar macht.

Der IStGH hat die Aufgabe, die Gegner des Westens zu bestrafen und dem einen „sauberen Anstrich“ zu verpassen. Bisher war der IStGH vor allem in Afrika aktiv, um dort Politiker zu bestrafen, die sich den Interessen des US-geführten Westens entgegenstellen. Bis Februar 2024 hat der Internationale Strafgerichtshof 52 Personen angeklagt, von denen 90 Prozent aus Afrika stammen.

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Die regelmäßigen Angriffe des IStGH auf den afrikanischen Kontinent haben dazu geführt, dass ein Komitee der Afrikanischen Union gegründet wurde, das den Rückzug aus dem Internationalen Strafgerichtshof fordert.

Dass der IStGH in den ersten Jahren nach seiner Gründung seinen Fokus vor allem auf Afrika hatte, ist ebenfalls nicht überraschend. In diesem Artikel habe ich aufgezeigt, dass die Entscheidungen des IStGH zu Afrika vor allem im Interesse westlicher Konzerne waren.

Der Westen hat den IStGH genutzt, um seinen politischen und wirtschaftlichen Einfluss in Afrika auszubauen, nur darum ging es nach der Gründung des IStGH.

Mit dem Haftbefehl gegen Putin und dem immer noch nicht ausgestellten Haftbefehl gegen Netanjahu hat sich der IStGH international endgültig jede Glaubwürdigkeit genommen. Warum das so ist, zeigt schon die Geschichte des Zustandekommens des Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Putin.

Der gekaufte Haftbefehl gegen Putin

Der erste Punkt ist, dass der IStGH gar keinen Haftbefehl gegen Putin ausstellen darf, denn der IStGH ist nur Fälle zuständig, in denen zumindest ein beteiligtes Land auch Mitglied des Römischen Statutes ist. Russland ist jedoch kein Mitglied und auch die Ukraine hat das Statut nur unterzeichnet, aber nie ratifiziert. Daher liegt der russisch-ukrainische Konflikt außerhalb der Zuständigkeit des IStGH.

Der zweite Punkt ist, wie der Haftbefehl gegen Putin zustande gekommen ist. Der war nämlich im wahrsten Sinne des Wortes gekauft. Die EU hat dem IStGH mehrere Millionen Euro für Ermittlungen über „Informationen über mögliche Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ im Ukraine-Konflikt überwiesen, wobei die EU jedoch ausdrücklich klargestellt hat, dass nur gegen Russland ermittelt werden sollte. Etwaige ukrainische Kriegsverbrechen sollte der IStGH nicht untersuchen.

Der dritte Punkt ist die Rolle Großbritanniens bei dem Haftbefehl, die ich jetzt nur sehr kurz zusammenfasse, die Details inklusive aller Quellen finden Sie hier.

Am 21. Februar 2023 wurde ein Richter der IStGH-Vorverfahrenskammer durch einen anderen Richter ersetzt, der dem Westen sehr treu ergeben ist. Ebenfalls am 21. Februar 2023 wurde der Bruder des IStGH-Anklägers Karim Khan, der ehemalige britische Abgeordnete Imran Khan, der wegen Pädophilie verurteilt war, vorzeitig aus der englischen Haft entlassen, obwohl er weniger als die Hälfte seiner Strafe abgesessen hatte.

Am 22. Februar 2023, also gleich am nächsten Tag, hat Staatsanwalt Karim Khan die Eingabe an die Vorverfahrenskammer geschickt, in der er die Genehmigung des Haftbefehls gegen Putin beantragt hat.

Da das Gericht gezögert hat, organisierte London London eine Geberkonferenz für den IStGH, legte deren Termin für den 20. März 2023 fest und deutete dem Internationalen Strafgerichtshof offen an, dass vor diesem Termin Ergebnisse vorliegen müssen, wenn Den Haag britische Gelder sehen will.

Am 17. März 2023, vier Tage nach der öffentlichen Ankündigung der Konferenz und drei Tage vor ihrem Stattfinden, stellte der IStGH den Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin aus.

Für Netanjahu gelten andere Regeln

Israel führt in Gaza einen brutalen Vernichtungskrieg, bei dem in weniger als einem Jahr vier Mal so viele Zivilisten umgekommen sind, wie in zweieinhalb Jahren Ukraine-Konflikt.

Am 20. Mai 2024 hat IStGH-Anklägers Karim Khan die Vorverfahrenskammer des IStGH gebeten, Haftbefehle gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und Verteidigungsminister Yoav Galant zu erlassen. Das jedoch wollen die USA und der von ihnen geführte Westen nicht.

Während der IStGH den Haftbefehl gegen Putin in weniger als einem Monat durchgewunken hat, ist eine Entscheidung über einen Haftbefehl gegen Netanjahu auch nach zweieinhalb Monaten nicht absehbar. Und das, obwohl der IStGH für den Krieg in Gaza, im Gegensatz zum Krieg in der Ukraine, sogar zuständig ist.

Israel ist zwar nicht Mitglied des Römischen Statutes, die Palästinensische Autonomiebehörde ist aber Mitglied des Statutes, weshalb der IStGH zweifelsfrei zuständig ist. Trotzdem gibt es bis heute keinen Haftbefehl gegen Netanjahu.

Die USA sind tabu

Die Kriegsverbrechen der USA sind allgemein bekannt. Da der Irak nicht Mitglied des Römischen Statutes ist, war und ist der IStGH nicht für den illegalen und auf Lügen aufgebauten Krieg der USA gegen den Irak zuständig.

Anders ist es bei Afghanistan, denn das Land ist Mitglied des Römischen Statutes, womit der IStGH eindeutig für den Krieg der US-geführten NATO gegen Afghanistan zuständig ist.

Im Jahr 2014 reichte Professor Francis A. Boyle vom University of Illinois College of Law beim Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag eine Klage gegen US-Präsident George W. Bush, den US-Vizepräsidenten in der Bush-Regierung Richard Cheney, den ehemaligen US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld, den ehemaligen CIA-Chef George Tenet, US-Außenministerin Condoleezza Rice und den ehemaligen Berater des Weißen Hauses Alberto Gonzales ein.

Für seine Anklage hatte Boyle Fakten und Beweise zusammengetragen, die die Beteiligung der genannten Politiker an der Entführung und anschließenden Folterung von mindestens 100 Afghanen belegen.

Obwohl der IStGH für die in Afghanistan von US-Bürgern begangenen Kriegsverbrechen zuständig ist, hat er die Beschwerde von Professor Boyle ignoriert.

2021 zeigte der IStGH beim Thema Afghanistan noch deutlicher, wessen Instrument er ist. Damals nahm der IStGH die Untersuchung der US-Invasion in Afghanistan wieder auf, nachdem Karim Khan, der Chefankläger des IStGH, erklärt hatte, der Prozess werde sich „nur auf die Verbrechen der Taliban und ihrer Verbündeten“ konzentrieren und die Amerikaner von jeglichen rechtlichen Konsequenzen ausnehmen.

Auch hier war das Datum wichtig, denn im August 2021 sind die westlichen Truppen aus Afghanistan geflohen und die Taliban haben wieder die Macht übernommen.

Und nur vier Wochen später verkündete der IStGH, dass er sich nun plötzlich doch für Afghanistan interessiert, jedoch nur für die Verbrechen der Taliban, aber nicht für die Kriegsverbrechen, die der Westen in den 20 Jahren zuvor begangen hatte.

 

Westliche Medien thematisieren all das nicht, um für ihr Publikum die Legende aufrecht zu erhalten, der IStGH sei ein neutraler Gerichtshof, was er nun einmal nicht ist.

Aus diesem Grund denken immer mehr Länder über einen Austritt aus dem Römischen Statut nach. Und weil nach all diesen Entwicklungen der letzten Jahre außerhalb der westlichen Medienblase niemand den IStGH mehr als Gerichtshof ansieht, kann Mexiko ohne internationale Kritik zu befürchten, offen erklären, dass es den Haftbefehl gegen Putin nicht umsetzt.

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Quellen: PublicDomain/anti-spiegel.ru am 08.09.2024

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