Erschreckend: Nur so konnte Reiner Füllmich seine sterbende Mutter besuchen

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Die Mutter des Rechtsanwalts Reiner Füllmich ist am Montagmorgen gestorben. Er hatte vor Kurzem einen Antrag gestellt, seine Mutter besuchen zu dürfen.

Die Gefängnisleitung erlaubte dies, doch dann musste Füllmich an Händen und Füßen gefesselt und von bewaffneten Wärtern begleitet an ihr Sterbebett gehen.

Er habe dieses Angebot nicht angenommen, sagt die Journalistin Djamila le Pair, die über den Prozess gegen ihn berichtet. Er habe seiner Mutter diesen letzten Schrecken ersparen wollen.

Sein Anwalt beantragte noch am selben Tag eine Verschiebung der Verhandlung, die das Gericht genehmigte. Die nächste Sitzung ist für kommenden Freitag angesetzt. Bereits dutzende Verhandlungen haben stattgefunden.

Die deutsche Staatsanwaltschaft hat für Füllmich eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten gefordert.

Le Pair erklärte zuvor, die politische Entführung des Anwalts sei als ein legaler Aufstand gedacht gewesen. Er fügte hinzu: „Es ist von allen Seiten fragwürdig. Es geht nur darum, eine Plattform auszuschalten, die sehr erfolgreich war.“

Füllmich wird von ehemaligen Kollegen beschuldigt, sich insgesamt 700.000 Euro unrechtmäßig angeeignet zu haben. Um ihm in Deutschland den Prozess zu machen, entführten ihn die deutschen Behörden aus Mexiko.

Während des Prozesses, der im Januar begann, wurde anhand von schriftlichen Kreditverträgen nachgewiesen, dass es sich um legitime Kredite mit einer Laufzeit von einem Jahr handelte. Das Geld wurde in Füllmichs Haus in Deutschland deponiert, um es vor finanziellen Repressalien der deutschen Regierung zu schützen.

Füllmich hatte sich zu diesem Schritt entschlossen, nachdem ihm ein amerikanischer Journalist dringend geraten hatte, das Geld nicht in die Hände einer Regierung zu geben, die zunehmend zensiert, blockiert und beschlagnahmt.

Es stellte sich heraus, dass der deutsche Geheimdienst sich bereits zum Ziel gesetzt hatte, Füllmich im Jahr 2021 endgültig politisch auszuschalten. Am 9. Oktober 2022 sollte er für die neue politische Partei Die Basis an den Wahlen teilnehmen. (Der Prozess gegen Corona-Anwalt Füllmich – neue brisante Details zur Festnahme)

Weiter Updates gibt es hier bei Bitteltv.

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Forderung des Staatsanwalts im Strafverfahren Reiner Füllmich: drei Jahre und neun Monate Haft

Völlig unerwartet kam das Schlussplädoyer der Staatsanwaltschaft auch für die Anwälte des Bundesanwalts und Corona-Ausschuss-Mitbegründers Reiner Fuellmich.

Die Höhe der Forderung, 3 Jahre und 9 Monate Gefängnis, war mehr oder weniger erwartet worden, doch nach einem turbulenten Verlauf der siebenundzwanzigsten Sitzung überließ der Richter plötzlich dem Staatsanwalt Philipp Simon John das Wort, der offenbar als solcher fungierte. Nur eine der drei Parteien war bereit, ein Schlussplädoyer zu halten, für die übrigen Anwesenden kam es wie ein Blitz aus heiterem Himmel.

Während des Prozesses, der im Februar dieses Jahres begann, fanden durchschnittlich drei bis vier Anhörungen pro Monat statt. Vorstandsvorsitzender Carsten Schindler hat mehrfach angedeutet, dass er abschließen will, sodass klar war, dass der Prozess in absehbarer Zeit enden würde. Die Überraschung war jedoch der Zeitpunkt.

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Ein erneuter Angriff auf Fuellmich durch Viviane Fischers Anwalt Frank Großenbach, gefolgt von einer eskalierenden Interaktion zwischen Fuellmich und dem zurückhaltenden Richter Schindler, Besorgnis über gewalttätige Angriffe auf zwei Mithäftlinge, die Weigerung von Fuellmichs Anwalt Herrn … Die Rede von Edgar Siemund und etwa dreistündige Unterbrechungen machten den Mittwoch, den 28. August, zu einem kontroversen Tag.

Panorama Großenbach

Großenbach begann mit einem Antwortvorschlag auf die Aussage von Prof. Dr. Martin Schwab, von der Woche zuvor. Es war das erste Mal, dass Presse und Öffentlichkeit im Gerichtssaal etwas über den Inhalt des Falles erfuhren. (Während der zwanzigsten Anhörung ordnete der Richter an, dass der weitere Austausch künftig ausschließlich schriftlich abgewickelt werden sollte.)

Zum dritten Mal schien Großenbach seine Ansicht zur Anklage revidiert zu haben und erklärte, der Zeuge habe die vorletzte Position seines Mandanten bestätigt, nämlich dass tatsächlich von „Liquiditätsreserven“ die Rede gewesen sei und Fuellmich die Kredithöhe nicht hätte festlegen dürfen.

(Schwabs Aussage hatte jedoch deutlich gemacht, dass es damals keinen Interpretationskonflikt gab: Liquiditätsreserve bedeutete Wertverankerung und umgekehrt. Schwab war sich bewusst, dass Fuellmich das Geld in seinem Haus angelegt hatte.)

Großenbach glaubte auch, dass Fuellmich zu wenig Maßnahmen ergriffen hatte, um das Geld von Marcel Templin* zurückzufordern, was darauf hindeutete, dass Fuellmich und Templin möglicherweise unter einer Decke stecken. Dem entgegnete Katja Wörmer mit dem Hinweis auf die Schritte gegen Templin in Berlin. Die Anklage scheint kürzlich die nächste Stufe erreicht zu haben.

Großenbachs Angriff stand im Gegensatz zu seiner bisherigen Ansicht, dass Fuellmich der Corona-Ausschuss-Stiftung keinen Schaden zufügen konnte, da die Stiftung nie offiziell eingetragen wurde, das nach vier Jahren nicht mehr möglich sei und die Organisation weder über Eigenkapital noch über ein Bankkonto verfüge. Die Spender seien letztlich die Gläubiger, sagt Großenbach.

Als es ihm aufgrund dieser Position nicht möglich war, Vivian Fischer in die Partei aufzunehmen, versuchte er einen anderen Ansatz und nahm an der vorherigen Sitzung als Vertreter zweier Spender teil. Der Richter wird über seinen Antrag, sich diesen Spendern als Partei anschließen zu dürfen, in seinem endgültigen Urteil entscheiden.

Angekettet, zurückgehalten, zensiert

Fuellmich antwortete auch auf Schwabs Zeugenaussage und wurde mehrmals vom Richter unterbrochen, der den Angeklagten anwies, sich auf diese Zeugenaussage zu beschränken.

In Schwabs Aussage ging es um drei unterschiedliche Fragen: a) Hätten die 700.000 Euro vorübergehend in Immobilien investiert werden sollen?, b) Wurden die Kreditverträge echt aufgesetzt oder handelte es sich um Scheinverträge? und c) Hatte Schwab damals den Eindruck, dass Fuellmich seinen Kredit zurückzahlen würde?

Der Fall ist komplex. Die Geschäftsbeziehung, die Fuellmich mit Rechtsanwalt Marcel Templin hatte, unterscheidet sich von der Geschäftsbeziehung, die er mit den Anwälten und Corona-Ausschuss-Mitbegründern Justus Hoffmann, Antonia Fischer und Viviane Fischer hatte. Die ersten drei leiten gemeinsam die Anwaltskanzlei Hafenanwälte in Berlin und sind ehemalige Studenten von Prof. Schwab. Hoffmann arbeitet immer noch mit Schwab zusammen.

Dieses Trio erstattete auch Anzeige gegen Fuellmich bei der Staatsanwaltschaft, bemerkenswerterweise am selben Tag (2. September 2022), als Viviane Fischer Fuellmich während einer Sendung des Corona-Ausschusses öffentlich unlauterer Praktiken beschuldigte.

Alle vier arbeiteten mit der deutschen Staatsanwaltschaft zusammen, um Fuellmich anzuklagen, ihn in Mexiko festzunehmen und ohne Auslieferungsersuchen nach Deutschland zu transportieren.

Wie in Deutschland üblich wurde Fuellmich vor der offiziellen Anklage nicht angehört, da Justus Hoffmann in diesem Fall damit drohte, die Anklage zurückzuziehen.

Angesichts des Umfangs der gestellten Fragen und der Tatsache, dass Fuellmich seit Juni in Isolation ist, hatte er viel zu der Zeugenaussage zu sagen. Die anhaltenden Unterbrechungen durch den Richter und das Ignorieren durch Fuellmich eskalierten bald zu einem Ausbruch des Angeklagten: „Dann sagen Sie mir doch, was ich sagen darf.“ Schreiben Sie es auf und ich werde es unten in der Zelle auswendig lernen und hier zitieren!“

 

„Das werde ich“, sagte Schindler.

Dieser Kommentar funktionierte wie eine Zündschnur im berühmten Kruidvat, auch auf der öffentlichen Galerie. Fuellmich schimpfte darüber, ob der Richter sich der jüngsten Gewalt im Gefängnis bewusst sei. Einem Gefangenen wurde vor einigen Wochen von einem anderen Gefangenen der Schädel eingeschlagen und es bleibt ungewiss, ob sich der Mann erholen wird.

Ein weiterer Häftling, inzwischen ein Freund von Fuellmich, soll einige Tage zuvor vergewaltigt worden sein. Schindler ignorierte den Kommentar. „Nicht von einem anderen Gefangenen, sondern vom Sicherheitsdienst!“, schimpfte Fuellmich. „Was wirst du jetzt tun? Können Sie garantieren, dass mir nichts passiert?!“

Für einen Moment schien der Raum zu einer römischen Arena zu verkommen, doch Anwältin Katja Wörmer gab Schindler die Kontrolle zurück, indem sie das Mikrofon übernahm und ankündigte, dass sie einige Argumente vorbringen wollte.

Auch Herr Edgar Siemund hatte zunächst eine beruhigende Wirkung, der bei der letzten Verhandlung als Anwalt für Organisationsrecht zum Fuellmich-Team gestoßen war. Als ihm der Richter jedoch nicht erlaubte, seinen Beitrag mündlich zu leisten, kam es zu einer neuen Auseinandersetzung, die in der Bemerkung des Vorsitzenden gipfelte, Siemund könne zu gegebener Zeit im Schlussplädoyer zu Wort kommen.

Zwei der drei Schlussargumente

Daher war es unerwartet, dass Staatsanwalt John nach der Mittagspause in seinem Kittel mit einer geöffneten Aktenmappe auf beiden Händen stand und sein Schlussplädoyer vorlas.

Der Vortrag des jungen John dauerte maximal zehn Minuten, vor acht viel erfahreneren Anwälten. Sein Kommentar, er sei auch stellvertretend für die Kritiker der Corona-Maßnahmen dabei gewesen, sorgte auf der Zuschauertribüne für ziemliche Heiterkeit. Wörmer sagte später, er habe noch nie zuvor ein so kurzes, kaum argumentiertes Schlussplädoyer gehört. Antonia Fischer deutete an, dass sie Johns Worten nichts hinzufügen wollte. „Er hat bereits alles gesagt.“

Auch Großenbach war verblüfft. Unvorbereitet auf ein Plädoyer versuchte er spontan, eines zu formulieren und sprach sich nach und nach für Fuellmich aus.

Letzterer soll mit den Sendungen des Corona-Ausschusses viel Gutes und Wichtiges geleistet haben. Dass fast die gesamte Publikumstribüne ausnahmslos von Unterstützern besetzt sei und es alles andere als eine Schar unzufriedener Spender gebe, spreche Bände, sagt Großenbach.

 

Das Beste schien ihm, wenn Viviane Fischer und Reiner Füllmich wieder zusammenarbeiten würden. Es sei genug Geld vorhanden, um weiterzumachen, sagte der Anwalt.

Großenbach bekräftigte, dass die Corona-Ausschuss-Stiftung offiziell nicht existiere und niemals existieren könne und dass das Geld letztlich den Spendern gehöre. Er forderte daher die Richter auf, das Geld nicht den Klägern Antonia Fischer, Justus Hoffmann und Marcel Templin zuzusprechen. Die Spender hatten ihre Geschenke nie für sie bestimmt.

Für das Schlussplädoyer der überforderten Verteidigung blieb keine Zeit. Darüber hinaus hatte Wörmer bereits in der vorangegangenen Verhandlung angekündigt, neue Zeugen einladen zu wollen. Für diese siebenundzwanzigste Sitzung war ein Zeuge vorgesehen, die betreffende Person konnte jedoch nicht teilnehmen und wird möglicherweise bei der nächsten Sitzung erscheinen.

Wörmer teilte dem Richter mit, dass er mindestens drei weitere Zeugen einladen wolle und dass die Kollegen Miseré und Siemund wohl auch mit weiteren Beweisanträgen aufwarten würden.

Die Auseinandersetzung der Verteidigung, schätzt Wörmer, kann viele Stunden dauern – bei einem Team von fünf Anwälten. Daher sieht es nicht danach aus, dass die nächste Anhörung, die am Freitag, 30. August, stattfinden wird, die letzte sein wird.

* Anklageschrift in Kürze

Fuellmich wird vorgeworfen, einen Kredit an den Corona-Ausschuss nicht zurückgezahlt zu haben. Darüber hinaus hätte der Verein laut Viviane Fischer jederzeit während der Laufzeit über den Betrag von 700.000 Euro verfügen müssen.

Sowohl Viviane Fischer als auch Fuellmich hatten schriftlich Kredite beim Corona-Ausschuss aufgenommen und zudem eine Million Euro in Gold gekauft, um die vielen Spenden vor einer möglichen Beschlagnahmung durch die Bundesregierung zu schützen. Drei frühere Bankkonten von Fuellmich und dem Wirtschaftsprüfer Wießenborn waren bereits von Banken gekündigt worden, angeblich wegen Geldwäscheverdachts.

 

Die siebentausend Euro investierte Fuellmich in sein Haus, das kurz vor dem Verkauf stand. Beabsichtigt war, dass das Geld nach dem Verkauf an die Organisation zurückfließt, doch fast der gesamte Verkaufsbetrag landete auf dem Konto von Marcel Templin, einem der drei Anwälte, die gegen Fuellmich geklagt hatten. Templin hat bisher nicht auf die Rückerstattung des Geldes an Fuellmich reagiert.

Obwohl das Geld theoretisch vorhanden ist, aber weder an Fuellmich noch an den Corona-Ausschuss ausgezahlt wurde, sind die Schulden immer noch offen und Reiner drohen fast vier Jahre Gefängnis.

Quellen: PublicDomain/uncutnews.ch/pinchofsoot.nl am 04.09.2024

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