„Compact“-Verbot gekippt: Rücktrittsforderungen gegen Faeser nach juristischer Ohrfeige (Video)

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Innenministerin Nancy Faeser (SPD) scheitert vor dem Bundesverwaltungsgericht mit ihrem „Compact“-Verbot. Nun mehren sich Rufe nach ihrem Rücktritt – nicht nur aus der AfD. Auch der Bundeskanzler steht blamiert dar.

Die AfD-Vorsitzende Alice Weidel hat den Rücktritt von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) gefordert, nachdem diese vor dem Bundesverwaltungsgericht mit ihrem Verbot des „Compact“-Magazins im Eilverfahren unterlag.

„Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Lanze für die Pressefreiheit gebrochen und der Bundesinnenministerin eine gewaltige Ohrfeige verpaßt“, sagte Weidel.

„Für ihren dreisten Angriff auf die Pressefreiheit muß Nancy Faeser ihren Hut nehmen oder entlassen werden. Wer derart bedenkenlos ein fundamentales Grundrecht auszuhebeln versucht, ist als ‘Verfassungsministerin’ nicht tragbar.“

Diesem Urteil schloß sich ihr Co-Vorsitzender Tino Chrupalla (AfD) an. „Innenministerin Nancy Faeser, die bürgerliche Freiheiten mit Füßen tritt, muß zurücktreten!“, schrieb der Bundestagsabgeordnete auf dem Kurznachrichtendienst X.

FDP-Vize Kubicki bekräftigt Rücktrittsforderung

Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) stellte ebenfalls einen Rücktritt der Innenminsiterin in den Raum. „Verfassungsministerin Nancy Faeser hat sich auf juristisch extrem dünnes Eis begeben und ist eingebrochen. Sollte sie auch im Hauptsacheverfahren scheitern, war es das“, sagte er dem Tagesspiegel.

Kurz nach dem Verbot des Magazins hatte Kubicki dem Cicero noch gesagt: „Wenn das Verbot gekippt wird, auch mit der Begründung, daß das Vereinsrecht dies nicht hergibt, dann ist die jetzige Bundesinnenministerin meiner Auflassung nach nicht mehr legitimiert, ihr Amt weiterhin auszuführen.“ (Mainstream-Journalisten verurteilen Compact-Razzia: Eilantrag gegen Verbot beim Bundesverwaltungsgericht (Video))

Ähnliche Worte fand nun auch seine Parteikollegin und Bundestagsabgeordnete Linda Teuteberg. „Man kann die Demokratie nicht verteidigen, indem man am Rechtsstaat rüttelt. Verhältnismäßigkeit ist systemrelevant. Es gehört zu den Stärken unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, wirksamen Rechtsschutz zu gewährleisten“, schrieb die ehemalige FDP-Generalsekretärin auf X.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Christoph Ploß sprach in dem Zuge von „einer riesigen Blamage für Innenministerin Nancy Faeser und die gesamte Ampelkoalition“.

Weiter zitierte der Christdemokrat eine Forderung von Kubicki: „Sollte das Verbot (…) gerichtlich aufgehoben werden, ist ein Rücktritt der Innenministerin unvermeidlich.“(„Faschistische Maßnahme“: Compact-Chef Elsässer äußert sich zur Razzia und Verbot gegen sein Unternehmen und Magazin (Videos))

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„Compact“-Chef Elsässer feiert Sieg

Das Bundesverwaltungsgericht hatte das vom Bundesinnenministerium ausgesprochene „Compact“-Verbot teilweise aufgehoben. Damit gab es dem Eilantrag der Anwälte des Herausgebers Jürgen Elsässer statt. Das Magazin kann damit bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren wieder erscheinen.

Elsässer selbst zeigte sich erfreut über die Entscheidung. „Das Gericht hat das Compact-Verbot im Eilverfahren aufgehoben. Eine Entscheidung wird erst im Hauptsacheverfahren fallen, und das werden wir auch gewinnen. Hauptsache dauert mindestens zwei Jahre“, schrieb er auf X.

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Kanzler Scholz verteidigte Verbot von Compact

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte das Verbot des Magazins durch das Bundesinnenministerium verteidigt. „Zur Pressefreiheit gehört, daß man viel Quatsch sagen kann“, sagte Scholz Ende Juli.

„Aber es gibt Grenzen, über die man nicht hinweggehen kann.“ Grundsätzlich gebe es „natürlich Meinungen, die in Deutschland verboten sind“, betonte der SPD-Politiker. Dazu gehöre etwa die Verherrlichung des Nationalsozialismus oder Antisemitismus. Allerdings sind in Deutschland keine „Meinungen“ verboten, sondern nur bestimmte Äußerungen.

Die Bürger könnten „davon ausgehen, daß die Behörden, wenn sie solche Entscheidungen treffen, wie in diesem konkreten Fall, das sehr sorgfältig vorbereitet haben, alle möglichen rechtlichen Fragen geprüft haben und deshalb die Entscheidung nicht mal so eben getroffen haben, sondern aus Gründen und für sie guten Gründen“, rechtfertigte der Kanzler den Eingriff in die Pressefreiheit.

Bundesverwaltungsgericht kippt „Compact“-Verbot

Heftige Niederlage für Bundesinnenministerin Nancy Faeser. Das Bundesverwaltungsgericht hebt das Verbot für das „Compact“-Magazin auf. Nun kann das Heft wieder erscheinen – vorläufig.

Das Bundesverwaltungsgericht hat das von Bundesinnenministerin Nancy Faeser ausgesprochene Compact-Verbot teilweise aufgehoben. Damit gaben sie dem Eilantrag der Anwälte von „Compact“-Herausgeber Jürgen Elsässer statt. Das Magazin kann damit bis zu einer Entscheidung im Hauptsache-Verfahren wieder erscheinen.

Laut den Richtern bestünden erhebliche Zweifel, „ob angesichts der mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge in den Ausgaben des ‘COMPACT-Magazin für Souveränität’ die Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz verletzenden Passagen für die Ausrichtung der Vereinigung insgesamt derart prägend sind, daß das Verbot unter Verhältnismäßigkeitspunkten gerechtfertigt ist“, teilten die Richter mit.

Pressefreiheit wiegt besonders schwer

Anstatt eines Verbotes gebe es mildere Mittel um mögliche verfassungsfeindliche Zeitschrift zu verbieten. Beispielsweise könnten die Behörden „presse- und medienrechtliche Maßnahmen, Veranstaltungsverbote, orts- und veranstaltungsbezogene Äußerungsverbote sowie Einschränkungen und Verbote von Versammlungen in den Blick zu nehmen“.

Da die Vollziehung des Vereinsverbotes zu der sofortigen Einstellung des gesamten Print- und Onlineangebots führe, das den Schwerpunkt der Tätigkeit von Compact ausmache, komme den Grundrechten „der Meinungs- und Pressefreiheit“ ein „besonderes Gewicht“ zu, das höher zu gewichten sei als das eigentliche Verbot.

Keine Zweifel am Mittel des Vereinsverbots

Keine Bedenken hat das Gericht dagegen, daß bei dem Verbot auf das Vereinsrecht zurückgegriffen wurde. Auch formell gebe es keine Zweifel an der eigentlichen Verbotsverfügung. Zudem gebe es Anhaltspunkte, daß „einzelne Ausführungen“ in dem Magazin eine Verletzung der Menschenwürde darstellten und viele Beiträge eine „kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen“ zeigten.

Das Magazin kann damit bis zu einer Entscheidung im Hauptsache-Verfahren wieder erscheinen. Elsässer selbst zeigte sich erfreut über die Entscheidung. „Das Gericht hat das COMPACT-Verbot im Eilverfahren aufgehoben.

 

Eine Entscheidung wird erst im Hauptsacheverfahren fallen, und das werden wir auch gewinnen. Hauptsache dauert mindestens zwei Jahre“, schrieb Elsässer auf X.

Quellen: PublicDomain/jungefreiheit.de am 14.08.2024

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