Mainstream-Journalisten verurteilen Compact-Razzia: Eilantrag gegen Verbot beim Bundesverwaltungsgericht (Video)

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Bei rund 10 Compact-Mitarbeitern ließ Nancy Faeser Razzien durchführen. Am Tag danach erhält Chefredakteur Elsässer viele Interviewanfragen. Auch Mainstream-Journalisten empören sich über das Compact-Verbot und die Razzien. Man befürchte auch selbst betroffen zu werden.

Am Dienstag hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser eine Razzia in den Räumen des Compact-Magazins sowie in den Privatwohnungen des Compact-Chefs Jürgen Elsässer und einiger Mitarbeiter angeordnet.

Am Tag danach spricht Elsässer mit verschiedenen Medienvertretern über seine persönliche und politische Bewertung des Compact-Verbots für die Gesellschaft dieses Landes.

Der Musiker und Aktivist Björn Banane hatte noch am selben Tag, wo die Hausdurchsuchungen stattfanden, eine Compact-Solidaritätskundgebung vor der Berliner Redaktion organisiert. Trotz polizeilicher Absperrungen beteiligten sich spontan rund 100 Unterstützer an der Aktion. Im Interview mit Björn Banane spricht Jürgen Elsässer über die Details und Auswirkungen der Razzia. Außerdem bewertet er das Vorgehen des Innenministeriums aus persönlicher und politischer Perspektive.

Das verordnete Verbot betreffe alle Bereiche der publizistischen Arbeit des Magazins. Dem Team sei „alles untersagt, was mit Compact zusammenhängt, Berichte, Social Media, TV-Produktionen.“

Bei der Razzia habe man neben dem technischen Equipment der Redaktion und den Firmenwagen auch Bankkonten gesperrt und Privateigentum beschlagnahmt. Beispielsweise habe die Polizei in der Wohnung seiner Frau privates Geld, eine private Münzsammlung und einen privaten alten abgemeldeten Sportwagen mitgenommen. („Faschistische Maßnahme“: Compact-Chef Elsässer äußert sich zur Razzia und Verbot gegen sein Unternehmen und Magazin (Videos))

Dazu kommentiert der Publizist: „Man versucht nicht nur uns arbeitsunfähig zu machen, sondern auch uns zu demoralisieren.“ Aber bei alledem würde die Staatsmacht eines nicht verstehen:

„Das Wesentliche, was unsere Arbeit ausmacht, ist nicht in den Computern, das Wesentliche ist hier im Kopf. Und das können sie nicht beschlagnahmen.“

Insgesamt habe es Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen bei Mitarbeitern in Werder, Falkensee, Panketal und neben Brandenburg auch bei Mitarbeitern in Sachsen-Anhalt, Sachsen und in Hessen gegeben.

Bei einem betroffenen freien IT-Mitarbeiter in Hessen, der auch für andere Medien arbeitete, habe die Polizei auch sein ganzes technisches Equipment einkassiert. Der Mann könne nun auch seine anderen Aufträge nicht mehr erfüllen.

Kurzfristig müssten sich rund 25 Mitarbeiter des Magazins arbeitslos melden. Dabei nehme die angebliche Sozialdemokratin Nancy Faeser in Kauf, dass infolge dieser Maßnahme auch Menschen, die mit der inhaltlichen Arbeit gar nichts zu tun hatten, sondern in der Buchhaltung, oder der Technik gearbeitet haben, ihr Einkommen verlieren. Elsässer selbst habe bereits ein neues Handy und einen neuen Laptop besorgt und „die Kampfbereitschaft wiederhergestellt.“

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Mainstream-Medien veröffentlichen seine Interview-Aussagen ungeschnitten

Inzwischen habe er schon jede Menge Interviews gegeben. Das Interessante sei, dass er nicht nur von alternativen Medien, sondern auch von Mainstream-Medien dafür angefragt wurde.

Bei deren Ausstrahlungen sei ihm aufgefallen, dass einige Mainstream-Medien seine Aussagen ungeschnitten veröffentlicht hätten. Dieses für ihn auffällig wohlwollende Verhalten interpretierte der Compact-Chef wie folgt:

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„Das Interessante ist, dass jetzt Teile vom herrschenden Block, die noch bei Corona gegen uns standen, in dieser Situation die Gefahr erkennen.“

Ihm sei zum Beispiel berichtet worden – er selbst hatte ja zunächst kein Handy und keinen Laptop – dass der taz-Journalist Deniz Yücel sinngemäß gesagt haben soll: Er habe zwar kein Verständnis für Compact, aber das Verbot und die Razzia gehe zu weit. Und die Junge Welt soll sinngemäß erklärt haben:

„Wir dürfen Maßnahmen nicht unterstützen, nur weil sie sich gegen rechts richten. Denn am Schluss wird sich das auch gegen uns richten.“

An der Solikundgebung beteiligten sich auch vier AfD-Landtagsabgeordnete. Elsässer zufolge soll der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Christoph Berndt bei der Protestveranstaltung eine sehr gute Rede gehalten haben. Der Compact-Chefredakteur zitierte Berndt mit den Worten: „Der Schlag gegen Compact ist ein Schlag gegen die gesamte Opposition!“

Auch die Frage, wie es nun weitergehe, beantwortete Elsässer. Sein Anwaltsteam sei bereits dabei, eine Eilverfügung zur Aufhebung des Verbots und zur Herausgabe des beschlagnahmten Eigentums vorzubereiten.

Ginge es mit rechten Dingen zu, müssten alle Arbeitsmittel und Wertgegenstände binnen einer Woche zurückgegeben und die Konten wieder freigeschaltet werden. Schließlich beschädige die Razzia bei einem Presseorgan die Demokratie in ihrem Kernbestandteil: „Ohne Pressefreiheit gibt es keine Demokratie.“

 

Der Widerstand und die Machtfrage muss vom Volk auf die Straße getragen werden

Allerdings gelte es in der aktuellen Situation Folgendes zu bedenken: „Eine Innenministerin, die einen solchen Vorstoß macht, ist zu allem entschlossen. Sie ist auch in der Lage, die Unabhängigkeit der Justiz zu beeinträchtigen, in dem sie versucht, Richter und Gerichte in ihrem Sinne zu beeinflussen.“

Am Ende des Tages handele es sich nicht um Rechtsfragen, sondern um Machtfragen. Zwar liege die Macht im Augenblick auf Seiten der Regierung.  „Aber“, betont Elsässer am Ende des Interviews,

„uns ist es wichtig, dass das Volk und die Demokratiefreunde auf der Straße zeigen, dass sie diese Macht nicht länger erdulden.“

Da ihnen auch verboten worden sei, ein Ersatzprodukt zu veröffentlichen, sei Elsässer erfreut, dass es jetzt unabhängig von der alten Compact-Mannschaft schon Bestrebungen gebe, diese Lücke zu füllen.

Bis dahin lade er alle Unterstützer zum Solidaritätsfest ein, das nun statt des vorgesehenen Sommerfests zum gleichen Termin am 27. Juli stattfinde.

Warum sich die Entscheidung über das „Compact“-Verbot verzögert

Das Anwaltsteam von „Compact“ will den Eilantrag gegen das Verbot erst frühestens heute beim Bundesverwaltungsgericht einreichen. Derweil kritisieren immer mehr Juristen Innenministerin Faeser.

Im Anwaltsteam des Magazins „Compact“ ist es auch aus Urlaubsgründen zu Verzögerungen beim Gang vor Gericht gekommen. Anders als die JUNGE FREIHEIT am Mittwoch unter Berufung auf den Rechtsanwalt Gerhard Vierfuß berichtet hatte, reichten die Juristen gestern noch keinen Eilantrag beim Bundesverwaltungsgericht ein.

Vielmehr kamen die juristischen Vertreter des Verlages erst gestern Abend zusammen, um das Vorgehen zu besprechen. Der Antrag gegen die von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erlassene Verbotsverfügung nach dem Vereinsrecht werde daher erst frühestens am heutigen Donnerstag in Leipzig eingehen, hieß es.

Ob es daher beim Verwaltungsgericht noch in dieser Woche zu einer Entscheidung kommt, ist unklar.

„Compact“-Verbot: Kritik an Faeser nimmt zu

Zahlreiche namhafte Juristen aus dem Medien- und Staatsrecht hatten Zweifel daran geäußert, ob das Verbot Bestand haben kann. Nun reihte sich auch der frühere Richter am sächsischen Verfassungsgerichtshof und Professor für Staats-, Verwaltungs- und Medienrecht der Universität Leipzig, Christoph Degenhart ein.

Er sagte der FAZ: „Das Vorgehen des Innenministeriums erscheint mir jedenfalls nach einer ersten Einschätzung rechtlich in hohem Maße problematisch, und ich habe erhebliche Zweifel, ob es einer verfassungsgerichtlichen Prüfung standhalten würde.“

Nun veröffentlichte auch das Fachportal „Legal Tribune Online“ mehrere Auffassungen von Experten, die Faesers Vorgehen kritisch sehen. Demnach sagte zum Beispiel Christoph Gusy von der Universität Bielefeld, daß „selbständige Eingriffe“ in die Pressefreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz nicht auf das Vereinsgesetz gestützt werden dürften.

 

Fraglich sei demnach auch, ob Faeser das Vereinsgesetz auf Compact überhaupt anwenden durfte. David Werdermann, Jurist bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), erklärte, im Gegensatz zum Vereinsrecht liege die Gesetzgebungskompetenz für das Presserecht nicht beim Bund, sondern bei den Ländern. Und das Magazin dürfte unter das Presserecht fallen.

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Quellen: PublicDomain/de.rt.com/jungefreiheit.de am 19.07.2024

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