Nachdem der Göttinger Rechtsanwalt und Corona-Ausschuss-Gründer Reiner Fuellmich eine Sprachnachricht über Bittel TV veröffentlicht hat, wurde er für drei Tage in der JVA Rossdorf isoliert. Außerdem wurde ihm der Kontakt zu seinen Anwälten verweigert. Das teilte Fuellmichs Verteidigerin Katja Wörmer in einem Interview mit StreamPunks mit. Von Frank Schwede
Im Sommer 2020 wurde Reiner Fuellmich einer breiten Öffentlichkeit bekannt. Der Göttinger Rechtsanwalt, der auch eine Zulassung als Anwalt in den USA hat, hatte ankündigt, dass er in den Vereinigten Staaten eine Billionen-Schadenersatzklage gegen Christian Drosten wegen des PCR-Tests anstrengen werde.
Am 13. Oktober 2023 wurde Fuellmich in Mexiko mit einem internationalen Haftbefehls festgenommen und nach Deutschland überführt. Für den Anwalt glich das Vorgehen der Behörden einer Entführung, da er unter falschem Vorwand in das deutsche Konsulat gelockt worden zu sei, wie er es formuliert.
Der Göttinger Anwalt weiß auch warum: „Es geht darum, mich aus dem Verkehr zu ziehen.“ Mit dieser Aussage könnte Fuellmich sogar recht haben, denn es existiert eine brisante E-Mail an die Göttinger Staatsanwaltschaft, aus der klar hervorgeht, dass der Jurist in eine Falle gelockt wurde. Hier der Inhalt der Mail:
„Guten Tag, Herr John, ab sofort ist geplant, Reiner Fuellmich unter dem Vorwand, er müsse noch eine Unterschrift im Reisepass korrigieren, in das Konsulat zu locken und ihn dann von der Migrationsbehörde festnehmen zu lassen. Ein Termin steht noch nicht fest, vermutlich KW 36 oder 37.“
Bislang hat sich die Staatsanwaltschaft zu der brisanten Mail nicht geäußert. Seit Oktober 2023 befindet sich Fuellmich im Hochsicherheitsgefängnis Rossdorf bei Göttingen in Untersuchungshaft. Es bestehe Fluchtgefahr, heißt es in der Begründung.
Fuellmich wird Untreue in zwei Fällen vorgeworfen. Gesamtschaden 700.000 Euro. In 16 weiteren Untreue-Fällen lehnte das Gericht die Zulassung der Anklage ab. Die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde ein. Sollten auch die Anklagepunkte noch zur Verhandlung kommen, liegt die Schadenssumme bei einer Million Euro.
Fuellmich hatte Darlehnsverträge von mehr als 700.000 Euro vom Corona-Untersuchungsausschuss erhalten. Die Berliner Anwälte Antonia Fischer und Justus Hoffmann fordern das Geld zurück.
Die beiden Mitgesellschafter der Corona-Stiftung bezeichnet der Göttinger Anwalt als „Gangster“ und „Verräter“. Sie hätten ihn nur deswegen angezeigt, um ihrerseits an das Vermögen der Stiftung zu kommen.
Auch gegen die dritte Gesellschafterin, Viviane Fischer, mit der er die Darlehen abschloss, hegt Fuellmich inzwischen Groll. Sie habe eine Verleumdungskampagne gegen ihn geführt. (Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich: „Seit Wochen im Gefängnis und die wahren Täter sind immer noch auf freiem Fuß“)
Absprache zwischen Geheimdienste und Staatsanwaltschaft?
Die Staatsanwaltschaft wirft Fuellmich vor, von Anfang an das Ziel vor Augen gehabt zu haben, die Spendengelder privat zu verwenden und damit zu veruntreuen. Das bestritt Fuellmich vor Gericht und beteuerte: „Ich war stets bereit und in der Lage, das Geld zurückzuzahlen.“ Fuellmich soll Immobilien im Wert von mehreren Millionen Euro besitzen.
Am 31. Januar 2024 war der Prozessauftakt vor der Wirtschaftskammer des Göttinger Landgerichts. Reiner Fuellmich wurde in Handschellen in den Gerichtssaal geführt. Der 67-Jährige nutzte die Gelegenheit zur Einlassung nach der Anklageverlesung, um seine eigene Sicht der Dinge vorzutragen.
Für Fuellmich steht zweifelsfrei fest, dass die Anschuldigungen und der Prozess eine Farce sind und einem Exempel gleichkommen. Der Anwalt belastete die Staatsanwaltschaft schwer, indem er sagte:
„Wie ich aus der Akte ersehen kann, haben Sie weder den Grundsatz, audiatur et altera pars – man höre auch die andere Seite – beachtet, noch den bei Anwendung des § 266 Strafgesetzbuch besonders zu beachtenden Grundsatz, nämlich nicht nur belastend, sondern auch entlastend zu ermitteln, genutzt. Dies ist hier nicht geschehen, in keiner Weise wurde auch nur ansatzweise nach entlastendem Material gesucht.“
Fuellmichs Verteidigerin Katja Wörmer hält es sogar für möglich, dass Inlandsgeheimdienste und Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten. Nach Ansicht Wörmers wird ihr Mandant nur aus einem einzigen Grund in Haft gehalten, weil er Kritiker der Corona-Maßnahmen ist.
Auch dem Unternehmer und Gründer der Protestbewegung „Querdenker“ Michael Ballweg saß ein Jahr lang unschuldig in Untersuchungshaft. Auch ihm wird vorgeworfen, Spendengelder veruntreut und Steuern hinterzogen zu haben.
Viele Kritiker der Corona-Maßnahmen mussten Hausdurchsuchungen, Kontensperrungen und dergleichen über sich ergehen lassen. Maßnahme, die der Einschüchterung dienen und für gewöhnlich nur in autoritären Staaten Praxis sind.
Die Überführung Fuellmichs von der Vollzuganstalt Rossdorf zum Landgericht in Handschellen, Fußfesseln und Zwangsjacke passt genau in dieses Muster, weil es demütigend ist.
Kritiker für immer vernichten
Inzwischen wurde Reiner Fuellmich auch die Zulassung als Rechtsanwalt entzogen. Das geht aus dem bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis hervor. Damit wurde ihm Fuellmich de facto ein Berufsverbot erteilt.
Sollte die Anklage gegen den Gründer des Corona-Untersuchungsausschusses zusammenfallen und es zu einem Freispruch kommen, haben die Ankläger zumindest ein Ziel erreicht, nämlich seine Vernichtung seiner beruflichen Existenz.
Michael Ballweg und Reiner Fuellmich haben sich für die Freiheit und die Rechte der Bürger eingesetzt und werden nun hart dafür bestraft. Das zeigt, dass es bei Corona in Wahrheit nicht um den Schutz der Bevölkerung vor einem vermeintlich gefährlichen Virus ging, sondern um die Implementierung einer Autokratie; sonst wäre die Regierung nicht so massiv gegen Kritiker vorgegangen.
Der Corona-Untersuchungsausschuss wurde Mitte 2020 von Reiner Fuellmich, Viviane Fischer, Antonia Fischer und Justus Hoffmann als Online-Video-Podcast gegründet, um die während der Coronakrise entstandenen rechtlichen Fragen mit wissenschaftlichen Experten in Live-Sitzungen zu erörtern.
Ziel des Ausschusses war, alternative Meinungen zur offiziellen Corona-Politik´, die von vielen Menschen als problematisch empfunden wurde, in den öffentlichen Diskurs einzubringen.
Die Mitstreiter sollten den Grundsätzen wissenschaftlicher Evidenz verpflichtet sein und ohne persönliche, wissenschaftliche und wirtschaftliche Interessenkonflikte eine sachliche Diskussion führen.
Da der Corona-Untersuchungsausschuss in der Öffentlichkeit und in politischen Kreisen auf teils breite Ablehnung stieß, befürchtete Fuellmich Kontensperrungen. Aus diesem Grund kaufte der Göttinger Anwalt Gold im Wert von rund 1,1 Million Euro.
Um auf Nummer sicher zu gehen, ließ sich Fuellmich außerdem nach Absprache mit Viviane Fischer zwei Darlehn über 200.000 und 500.000 Euro für ein Jahr auf sein Privatkonto überweisen.
Von Untreue kann also keine Rede sein. Die Transkationen dienten lediglich der Sicherheit, um mögliche Kontensperrungen, die gegen Systemkritiker heute leider keine Seltenheit mehr sind, vorzubeugen.
Vor wenigen Tagen gab es erneut Anlass zu Sorge. Kurz vor seinem 67. Geburtstag veröffentlichte Reiner Fuellmich über die Internet-Plattform Bittel TV eine Sprachnachricht, in der er unter anderem über seinen Prozess berichtet hat und über die Fortschritte der Corona-Aufarbeitung, die ihn auf einen positiven Ausgang des Prozesses hoffen lassen. Fuellmich sagte:
„Diese Entwicklung spiegelt sich in meinem Strafverfahren wider. Hier ist auf der einen Seite das offizielle Narrativ zusammengebrochen, denn die Beweisaufnahme hat ergeben, was schon der Inhalt der – wenngleich unvollständigen – Ermittlungsakte nahelegt.
Das mir vorgeworfene Darlehn nahm ich allein geschäftsführungsbefugter Geschäftsführer des Corona-Ausschusses auf, um einen Teil der Spendengelder vor einem unmittelbar drohenden willkürlichen Zugriff ausgerechnet derjenigen staatlichen Behörden zu schützen, die uns als willfährige Marionetten in die Pandemie getrieben hatten.
Und ich war von Anfang an bereit und auch in der Lage, dieses Darlehen zurückzuzahlen. Bei den Behauptungen in der Strafanzeige, die von der Staatsanwaltschaft trotz massiver Hinweise darauf, dass sie erfunden waren, ungeprüft übernommen wurden, handelt es sich um frei erfundene Lügengeschichte.
Die auf der Grundlage dieser Strafanzeige beruhende Anklage ist in sich zusammengebrochen. Die Oberstaatsanwältin, welche den Fall zuvor, und zwar weniger als ein halbes Jahr zuvor, begutachtet hatte und alle Fakten gesehen hatte, die auch jetzt relevant sind, hatte sich zu recht geweigert, strafrechtliche Ermittlungen auch nur einzuleiten, weil nämlich, so hat sie ja festgestellt, keine strafbaren Handlungen erkennbar waren.“
Das Recht auf einen Verteidiger verweigert
Das Audio wurde am 29. April 2024 aufgenommen und einen Tag später um 20.00 Uhr auf der Internet-Plattform Bittel TV – einfach anders gesendet. Wenige Tage später wurde der Göttinger Anwalt in einen anderen Trakt der JVA Rossdorf in eine Einzelzelle gesperrt.
Das teilte Fuellmichs Verteidigerin Katja Wörmer in einem Interview StreamPunks mit. Wörmer zeigte sich empört und sagte:
„Es ist etwas Unglaubliches passiert, man glaubt kaum, dass das in Deutschland möglich ist. Ja, ich bin bisher von einem Rechtsstaat ausgegangen, möglicherweise haben wir den auch teilweise noch, aber was sich leider in diesem Mandat ereignet, muss doch mehr zu Kritik und Zweifeln Anlass geben.“
Weiter teilte die Verteidigerin mit, dass die Zelle ihres Mandanten durchsucht und geräumt wurde und er zunächst ohne weitere Begründung in eine Einzelzelle in der Auffangstation gebracht wurde. Wörmer:
„Man hat alles durchsucht, man hat nach einem Handy oder einem Aufnahmegerät bei ihm durchgesucht, und er wurde isoliert. Er wurde das ganze Wochenende isoliert. Man hat ihm nicht erlaubt, mit seinen Anwälten zu sprechen, mit mir oder meinem Kollegen Miseré.
Also das ist für mich, Entschuldigung, das ist für mich wirklich das Schockierendes. In Deutschland hat man immer in jeder Situation, auch bei der polizeilichen Festnahme oder bei der Durchsuchung der eigenen vier Wände die Möglichkeit und das Recht, mit einem Anwalt zu sprechen.“
Laut Aussage der Verteidigerin, wurde Fuellmich lediglich gesagt, dass eine Anzeige gegen ihn vorliege, dass er unerlaubte Sprachnachrichten oder Tonbandaufnahmen nach draußen außerhalb der JVA geschmuggelt habe. Genau das aber war, so Katha Wörmer, nicht der Fall. Sie sagt:
„Es ist vom Landgericht…, wir haben die ausdrückliche Genehmigung, dass Dr. Reiner Fuellmich Sprachnachrichten aufnehmen darf. Wir haben sogar für Audio- und Videorekorder eine offizielle Erlaubnis seitens der zuständigen Wirtschaftsstrafkammer, seitens des Vorsitzenden Schimpler hier schon seit Ende letzten Jahres vorliegen, als wir das beantragt haben.“
Fuellmichs Verteidiger wollen nun klären, wie es zu diesem Zwischenfall kam, vor allem aber, warum Fuellmich der Kontakt zu seinen Anwälten verwehrt wurde, was eine ehebliche psychische Belastung für den Beschuldigten war. Wörmer:
„Wir werden das morgen im Gerichtsermin natürlich ansprechen und auch dem Gericht mitteilen, wie es sein kann, dass die JVA sich da auch überhaupt nicht an das Gericht wendet und sich rückversichert, ob es dann eine Erlaubnis gab.
Die Polizei, die hier auch vor Ort war – es war wohl tatsächlich auch Polizei vor Ort, die dem nachgegangen ist – auch die hat den Mandanten nicht belehrt oder ihm nicht die Möglichkeit gegeben, mit seiner Anwältin oder seinem Anwalt zu sprechen.“
Wie es im Prozess um Reiner Fuellmich weitergeht, werden die nächsten Wochen zeigen. Wir werden Sie natürlich über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten.
…
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Quellen: PublicDomain/Frank Schwede für PRAVDA TV am 14.05.2024
Rechtsstaat – welcher Rechtsstaat. Hatten wir noch NIE!
Schon allein das die Staatsanwaltschaft WEISUNGSGEBUNDEN sind, sollte alles ad absurdum führen aber das klappt halt nur wenn man das Hirn einschaltet oder aufs Herz hört. Was Michael Ballweg und Reiner Fuellmich da durchmachen müssen ist unter aller Sau!
Drei Tage hatte der Hochgradige Zeit zur Besinnung. Das ist fair. Wo sind die Spenden.
Außerdem, wer spendet für InternetzGurus? Macht garkeinen Sinn, diese Prozessvollmachten auch nich.