Die Welt steht vor einem weiteren potenziellen Skandal im Zusammenhang mit den Covid-„Impfstoffen“. Es geht um die Verunreinigung dieser „Impfstoffe“ durch bakterielle Plasmid-DNA.
Ein Skandal, der in den sozialen Medien bereits als „Plasmidgate“ bezeichnet wird und der die Notwendigkeit eines sofortigen „Impf“stopps unterstreicht.
Was ist das Plasmidgate?
Die Covid-„Impfstoffe“ von Biontech, Pfizer und Moderna scheinen in erheblichem Umfang mit bakterieller DNA kontaminiert zu sein.
Diese Kontamination führt dazu, dass die durch intramuskuläre Injektion verabreichten Lipidnanopartikel nicht nur die modRNA für das Spike-Protein, sondern auch bakterielle DNA, insbesondere in Form von Plasmid-DNA, in menschliche Zellen und sogar in die Zellkerne einschleusen.
Die langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen dieser Kontamination sind völlig unbekannt und könnten von Schäden am Immunsystem über Antibiotikaresistenzen bis hin zur Auslösung von Krebserkrankungen reichen. (Shedding: Wie mRNA-Impfungen zu einer „globalen Bedrohung der öffentlichen Gesundheit für Tiere und Menschen“ führen)
Wie kam es zur Kontamination?
Die Kontamination der „Impfstoffe“ ist auf das von den Pharmakonzernen gewählte Verfahren zurückzuführen, das für die industrielle Massenproduktion zur Gewinnmaximierung eingesetzt wird.
Es handelt sich dabei um die Produktion der modRNA für das Spike-Protein unter Einsatz von Kolibakterien und die Verwendung eines einfachen Filterverfahrens zur anschließenden Reinigung.
Wie wurde das Plasmidgate aufgedeckt?
Der Plasmidgate-Skandal kam im April 2023 ins Rollen, als der US-Wissenschaftler Kevin McKernan eine Vorabveröffentlichung veröffentlichte, in der er auf die massive Verunreinigung der mRNA-„Impfstoffe“ durch bakterielle DNA aufmerksam machte.
Sowohl der EMA-Grenzwert von 330ng DNA pro mg RNA als auch der FDA-Grenzwert von 10ng DNA pro Dosis wurden in den von ihm untersuchten Proben deutlich überschritten.
PEI und BMG: Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen
In einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hatten die Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V. (ÄFI) das PEI aufgefordert, Fragen zu den Sicherheitsprüfungen der mRNA-Impfstoffe Comirnaty (Pfizer/BioNTech) und Spikevax (Moderna) und den sich daraus ergebenden Prüfprotokollen zu beantworten.
Hintergrund war die Veröffentlichung von wissenschaftlichen Arbeiten seit dem Frühjahr 2023, in denen Verunreinigungen der genannten COVID-19-Impfstoffe mit DNA-haltigen Fragmenten und Bakterien-Plasmiden nachgewiesen wurden. Im Raum steht seither die Frage, ob die Impfstoffe – entgegen allen Versprechungen zu ihrer Sicherheit – nun doch Krebserkrankungen begünstigen und das menschliche Erbgut verändern können (vgl. z. B. K. McKernan, P. Buckhaults, S. Lim).
Die Antwort des PEI fällt ernüchternd aus. Nicht nur, dass auf keine der von ÄFI gestellten Fragen eingegangen wurde – Begriffe wie „Verunreinigung“, „Plasmid“ oder „Fremdstoff“ tauchen in dem Antwortschreiben kein einziges Mal auf.
Stattdessen reihen sich zahlreiche allgemeine Informationen zu Zuständigkeiten auf nationaler und EU-Ebene sinnentleert aneinander. So der Hinweis, dass das PEI eines der amtlichen Arzneimittelkontroll-Labore (Official Medicines Control Laboratory, OMCL) im europäischen OMCL-Netzwerk ist. Mittendrin finden sich dann aber folgende substantielle Aussagen:
„Bei den Parametern wie dem Rest-DNA-Gehalt im Impfstoff, die nur vom Hersteller experimentell geprüft werden, überprüft das OMCL die Testergebnisse des Herstellers daraufhin, ob die in der Zulassung festgelegten Grenzwerte in jeder Charge eingehalten wurden.
Das Paul-Ehrlich-Institut ist ein amtliches Kontrolllabor im europäischen OMCL-Netzwerk und hat die meisten Chargen des von der EU-Kommission zugelassenen COVID-19-Impfstoffprodukts Comirnaty (in allen Indikationen und Konzentrationen) entsprechend OMCL-Leitfaden und Zulassungsvorgaben geprüft und ggf. die staatliche Chargenfreigabe für Deutschland erteilt.“
Demnach führt das PEI keine eigenen experimentellen Untersuchungen über die OMCL-Richtlinien hinaus durch, sondern überprüft nur die Herstellerangaben zum DNA-Gehalt des Impfstoffs. Also eine einfache Papierprüfung, bei der die Testergebnisse des Herstellers mit den festgesetzten Grenzwerten abgeglichen werden.
PEI glaubt den Angaben der Impfstoff-Hersteller
Dieses Verfahren ist jedoch de facto unsinnig: Es versetzt das PEI von vornherein nicht in die Lage, die vom Hersteller übermittelten Werte auf Richtigkeit, ordnungsgemäße Ermittlung und Belastbarkeit hin zu überprüfen. Voraussetzung hierfür wären z. B. unangekündigte Besuche der Impfstoff-Produktionsstätten, um dort nach dem Zufallsprinzip eine notwendige Anzahl von Impfdosen für die eigene Analyse zu entnehmen.
Ähnlich verhält es sich mit vier kleinen, für die Frage der DNA-Verunreinigung aber unbedeutenden Tests, auf die das PEI verweist. Aus der Anlage des Antwortschreibens geht hervor, wie das PEI die mRNA bei Comirnaty untersucht: visuelle Überprüfung der Beschaffenheit, Nachweis der Identität der im Impfstoff enthaltenen wirksamen Substanz, Wirkstoffgehalt (Potency) sowie Integrität der wirksamen Substanz. Auch für diese Tests verlässt sich das PEI auf Impfstoffdosen, die ihm der Hersteller zur Verfügung stellt.
Medizinischer Standard scheint Interpretationssache
„Obwohl das Paul-Ehrlich-Institut für die Sicherheit von Impfstoffen in Deutschland zuständig ist, hat es sich für den Schutz der Bevölkerung bei dieser neuartigen Arzneistoffklasse scheinbar nicht verantwortlich gefühlt. Stattdessen hat es die Kontrolle im Wesentlichen den Herstellern der Impfstoffe überlassen und die ‚geprüften‘ Chargen auf Treu und Glauben für die Verabreichung freigegeben.
Der von der Bundesregierung mit ihren für die Gesundheit der Bevölkerung zuständigen Instituten gar so hoch gehaltene medizinische Standard wird hier offenbar nicht im Sinne der Bevölkerung interpretiert“, kommentiert ÄFI-Vorstandssprecher Dr. med. Alexander Konietzky die PEI-Antwort.
Außerdem hatte ÄFI den Zugang zu den Ergebnissen der Prüfprotokolle und zu den im weitesten Sinne mit den Chargenprüfungen zusammenhängenden Dokumenten beantragt. Dieses Ersuchen wurde vom PEI mit dem Verweis auf „die Belange Dritter“ on hold gestellt. ÄFI hat inzwischen ein Auskunftsverfahren unter Beteiligung Dritter beim PEI beantragt, um die angeforderten Unterlagen doch zu erhalten.
Bundesgesundheitsministerium steckt den Kopf in den Sand
Weil das Paul-Ehrlich-Institut als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) angesiedelt ist, hatte ÄFI parallel zur PEI-Anfrage auch eine Anfrage an den Bundesgesundheitsminister im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) gerichtet.
Im Mittelpunkt standen hier Fragen zur Unterrichtung des BMG durch das PEI bzw. zur Anweisung des PEI durch das BMG, deutsche Impfstoffchargen auf DNA-Rückstände spätestens nach Bekanntwerden der Verunreinigungen im Frühjahr 2023 zu prüfen. Ebenso wurde nach Konsequenzen für die Weiterführung der Impfkampagne und die Informationspolitik gegenüber der Bevölkerung gefragt.
Reaktion der Regierung
Die Ergebnisse von McKernan wurden inzwischen von anderen Wissenschaftlern bestätigt, unter anderem auch von der Magdeburger Mikrobiologin und Infektionsimmunologin Brigitte König.
Bundesgesundheitsminister Lauterbach wurde daraufhin über diesen Sachverhalt persönlich informiert. Entgegen der Erwartung der Wissenschaftler ließ er über sein Ministerium jedoch lediglich ausrichten, dass ihm keinerlei Hinweise auf die Verunreinigung von Covid-„Impfstoffen“ mit bakterieller DNA vorlägen.
Die Notwendigkeit eines sofortigen Impfstopp
Vor diesem Hintergrund ist alles andere als ein sofortiger Stopp der Covid-„Impf“kampagnen politisch, medizinisch und rechtlich unverantwortlich. Denn kein einziger der weltweit verwendeten „Aufklärungsbögen“ hat auch nur ansatzweise konkrete Hinweise auf diese gravierenden Sachverhalte enthalten. Und dies, obwohl den Drahtziehern des „Impf“kartells alle genannten Skandalfakten von Anfang an bekannt sein mussten.
Fazit
Die rechtliche Tragweite der Feststellung einer de facto rechtswidrigen „Impfung“ von Milliarden von Menschen ist noch überhaupt nicht absehbar. Es gibt jedoch bereits eine Fülle von Hinweisen darauf, dass diese Injektionen weltweit zu einer gigantischen Morbiditäts- und auch Mortalitätslast geführt haben.
Die medizinische, juristische und gesellschaftliche Aufarbeitung des vielschichtigen Corona-Unrechts hat gerade erst begonnen. Es bleibt abzuwarten, wie sich dieser Skandal weiter entwickeln wird.
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Quellen: PublicDomain/kettner-edelmetalle.de/individuelle-impfentscheidung.de/ am 08.04.2024
Dringend gesucht: Juristen mit Verstand
Strafgesetzbuch
§ 212 : Totschlag
§ 223 : Körperverletzung
§ 258 : Strafvereitelung
Wissenschaftliche Beweise zur Beueteilung der Gesundheitsschädlichkeit einer Impfung mit spezifischen Inhaltsstoffen gibt es und diese sind zur Einsichtnahme frei.