Mehrere russische Politiker haben die Kündigung des Zwei-Plus-Vier-Vertrages, der die deutsche Wiedervereinigung regelt, ins Spiel gebracht. Der Grund dafür ist, dass deutsche Regierungen wiederholt gegen Bestimmungen des Vertrages verstoßen haben. Von Thomas Röper
Im Zwei-Plus-Vier-Vertrag ist die Grundlage der deutschen Wiedervereinigung. In dem Vertrag, der nur aus zehn Punkten besteht, wurden einige Regeln festgelegt, an die das vereinigte Deutschland sich künftig halten sollte.
Zum Beispiel verzichtete Deutschland auf die ehemaligen Ostgebiete, legte eine maximale Mannstärke für die Bundeswehr fest und verzichtete auch auf die Anschaffung von ABC-Waffen.
Der Vertrag wurde zwischen der Bundesrepublik und der DDR einerseits und den Siegermächten USA, Sowjetunion, Frankreich und Großbritannien andererseits geschlossen.
Verstöße gegen den Zwei-Plus-Vier-Vertrag
Die verschiedenen Bundesregierungen haben danach aber immer wieder gegen Bestimmungen aus dem Vertrag verstoßen. Artikel 2 des Zwei-Plus-Vier-Vertrages lautet beispielsweise:
„Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik bekräftigen ihre Erklärungen, daß von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird. (Putin über die besetzte BRD: „Und die Deutschen schlucken das alles, weil sie keine Souveränität haben“)
Nach der Verfassung des vereinten Deutschland sind Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, verfassungswidrig und strafbar.
Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik erklären, daß das vereinte Deutschland keine seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner Verfassung und der Charta der Vereinten Nationen.“
Der Krieg der NATO gegen Jugoslawien 1999, an dem Deutschland sich beteiligt hat, war unzweifelhaft ein Verstoß gegen die Charta der Vereinten Nationen, denn laut der UN-Charta darf militärische Gewalt gegen einen anderen Staat nur zur Selbstverteidigung bei einem Angriff oder mit Erlaubnis des UN-Sicherheitsrates eingesetzt werden.
Jugoslawien hatte aber weder einen anderen Staat (und schon gar keinen NATO-Staat) angegriffen und der UN-Sicherheitsrat hat den Angriffskrieg der NATO gegen Jugoslawien nicht erlaubt.
Der damalige Bundeskanzler Schröder hat Jahre später selbst offen zugegeben, dass er damit gegen das Völkerrecht verstoßen hat.
Übrigens hat Deutschland auch beim Minsker Abkommen gegen den Zwei-Plus-Vier-Vertrag verstoßen. Oder wie lässt sich Merkels Eingeständnis, sie habe das Minsker Abkommen nie umsetzen, sondern nur Zeit gewinnen wollen, um die Ukraine für einen Krieg gegen Russland zu bewaffnen, mit der Aussage im Zwei-Plus-Vier-Vertrag, „daß von deutschem Boden nur Frieden ausgehen“ werde, in Einklang bringen?
Das waren nur Beispiele für klare Verstöße gegen den Zwei-Plus-Vier-Vertrag, die Liste ließe sich fortsetzen.
Verstöße gegen die Präambel
Solche Verträge haben Präambeln, also eine Art Vorwort, die nicht Teil des Vertrages sind, aber als Absichtserklärung für die Interpretation des Vertragstextes wichtig sind. In der Präambel des Zwei-Plus-Vier-Vertrages steht beispielsweise:
„ENTSCHLOSSEN, die Sicherheitsinteressen eines jeden zu berücksichtigen,
ÜBERZEUGT von der Notwendigkeit, Gegensätze endgültig zu überwinden und die Zusammenarbeit in Europa fortzuentwickeln“
Das Problem ist, dass Deutschland zu den Staaten gehört, die die Sicherheitsinteressen Russlands ignorieren. Ich werde nicht müde, darauf hinzuweisen, dass der wohl wichtigste Grund für Russlands militärisches Eingreifen in der Ukraine die – von Deutschland unterstützte – Entschlossenheit des Westens war, die Ukraine in die NATO zu ziehen. Russland fühlt sich dadurch in seiner Sicherheit so sehr bedroht, dass es keinen anderen Weg mehr gesehen hat, den NATO-Beitritt der Ukraine gewaltsam zu verhindern.
Hätte Deutschland sich entsprechend der Präambel des Zwei-Plus-Vier-Vertrages verhalten und die Sicherheitsinteressen Russlands berücksichtigt, indem Deutschland den drohenden NATO-Beitritt der Ukraine verhindert hätte, hätte es die Eskalation des Bürgerkrieges in der Ukraine im Februar 2022 nicht gegeben.
Mehr noch: Die deutsche Bundesregierung erklärt heute, über die Sicherheitsordnung in Europa müsse ohne Russland gesprochen werden. Auch das ist ein klarer Vertragsbruch, denn das bedeutet, dass Deutschland eine Sicherheit gegen Russland schaffen will, anstatt eine gemeinsame Sicherheit auf dem europäischen Kontinent zu schaffen.
Wie ist das mit der im Zwei-Plus-Vier-Vertrag verkündeten Entschlossenheit, „die Sicherheitsinteressen eines jeden“ – also auch Russlands – „zu berücksichtigen“, vereinbar?
Die NATO ist mag sich als Verteidigungsbündnis bezeichnen, obwohl die Welt sie nach den Angriffen der NATO auf Jugoslawien, Libyen und andere Länder als Angriffsbündnis sieht, aber eines kann man nicht bestreiten: Die NATO ist ein Militärblock.
Und wenn ein Militärblock sich ausdehnt, macht das den Nachbarn nun einmal Sorgen.
Daher eine weitere Frage: Wie passt die Ausdehnung der NATO, die nun einmal Gegensätze geschaffen hat, weil andere Länder dadurch ihre Sicherheitsinteressen (die Deutschland doch berücksichtigen wollte) bedroht sehen, zu der Aussage, Deutschland wolle „Gegensätze endgültig überwinden und die Zusammenarbeit in Europa fortentwickeln“?
Auch gegen diesen Punkt der Präambel haben die deutschen Regierungen verstoßen und vor allem die heutige Regierung tritt diesen Punkt mit Füßen.
Wer fordert die Kündigung des Vertrages?
Als erster hatte Jury Hempel, der Leiter der Gemeinschaft der Krim-Deutschen, gefordert, den Zwei-Plus-Vier-Vertrag aufzukündigen. Hempel sagte gegenüber RIA Nowosti, dass der Vertrag „nicht wirklich umgesetzt wird und gekündigt werden sollte“.
Diese Meinung werde von der „gesamten deutschen Gemeinschaft auf der Halbinsel“ geteilt.
Eine entsprechende Petition zur Kündigung des Vertrages ist im Föderationsrat, dem Oberhaus des russischen Parlaments, eingegangen und hat offenbar die Unterstützung einiger Senatoren.
Darunter ist das einflussreiche Föderationsratsmitglied Sergej Tsekow, der in der Vergangenheit oft als informeller Sprecher einer Mehrheit im Oberhaus des russischen Parlaments auftrat.
Auch in der Duma wurden Stimmen laut, die die Kündigung unterstützen. So sagte Dmitri Belik, ein Mitglied des Auswärtigen Ausschusses der Duma, die Aufkündigung des Zwei-Plus-Vier-Vertrages wäre gerecht und käme zur rechten Zeit.
Was würde eine russische Kündigung bedeuten?
Zunächst muss man festhalten, dass der Zwei-Plus-Vier-Vertrag keine Kündigungsklausel hat. Das ist in internationalen Verträgen durchaus üblich, jedoch gibt es dann normalerweise eine Klausel, die festlegt, wie die Vertragsparteien mit etwaigen Vertragsverstößen oder Streitfragen umgehen sollen. Aber auch das fehlt im Zwei-Plus-Vier-Vertrag.
Im Zwei-Plus-Vier-Vertrages ist festgelegt, dass der Vertrag von den Vertragsparteien ratifiziert wird und „am Tag der Hinterlegung der letzten Ratifikations- oder Annahmeurkunde“ in Kraft tritt.
Allerdings könnte Russland die Ratifikation wieder zurückziehen. Völkerrechtlich ist das ein umstrittenes Vorgehen, aber da die Bundesregierung gegen mehrmals und fortgesetzt gegen den Vertrag verstoßen hat, hätte Russland gute Argumente dafür, sich seinerseits nicht mehr an den Vertrag gebunden zu fühlen.
Darüber, welche Folgen das hätte, kann man nur spekulieren. Theoretisch könnte Russland damit die heutige Bundesrepublik Deutschland als Staat nicht mehr anerkennen, was einen Abbruch der diplomatischen Beziehungen bedeuten dürfte.
Ob Russland wirklich so einen Schritt tun würde, ist fraglich. Bisher wurde das nur in russischen Expertenkreisen diskutiert, dass nun aber russische Senatoren und auch schon Abgeordnete der Duma darüber ernsthaft diskutieren, zeigt, dass das deutsch-russische Verhältnis so schlecht ist, wie es seit Beginn der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und der Sowjetunion nie gewesen ist.
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Quellen: PublicDomain/anti-spiegel.ru am 22.02.204
Warum ist Russland heute zum Feindland ?
Krieg ist kein Argument ein Land als Feind anzusehen, denn Krieg ist im Wesen eines jeden demokratischen Landes und Staates verankert als Exekutive.
“ Der Krieg ist eine bloße Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln.“
– Clausewitz: Vom Kriege, Buch I, Kapitel 1, Abschnitt 24
Das Volk kann Krieg nicht als politische – diplomatische – demokratische Auseinandersetzung erkennen, da nur das Volk einen Krieg ausführt, niemals sind demokratische Politiker, Regierungen, Diplomaten von irgend einem Krieg selbst betroffen, für sie ist Krieg nur eine Form der demokartischen Willensbildung, für diese ist Krieg nur eine Form der demokratischen Diplomatie.
Für eine Regierung bietet ein Krieg die Möglichkeit zu einer vollständigen Umgestaltung der Bevölkerung, nach ihren Vorstellungen.