Faktencheck: Der Spiegel berichtet über Repressionen in Russland

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Der Spiegel berichtet über angebliche Repressionen, die in Russland eingeführt wurden. Daher ist es an der Zeit für einen Faktencheck zu der Frage, ob es diese „Repressionen“ nicht schon lange in Deutschland gibt.

Der Spiegel hat einen Artikel mit der Überschrift „Neues Gesetz zur Enteignung von Kriegsgegnern – Putin zieht die Schlinge weiter zu“ veröffentlicht, der suggeriert, in Russland seien ungeheure Repressionen eingeführt worden. Wenn man sich jedoch anschaut, was der Spiegel kritisiert, dann stellt man fest, dass es diese „Repressionen“ in Deutschland schon lange gibt. Von Thomas Röper

In Russland ist ein Gesetz eingeführt worden, das es unter bestimmten erlaubt, ins Ausland abgewanderten Kritikern der russischen Politik Eigentum zu entziehen. Das klingt nach böser Repression, nur ist das in Deutschland schon lange Gesetz.

Dem Spiegel war das jedoch einen Artikel wert, in dem er sich über das neue russische Gesetz echauffiert, wie schon die Einleitung zeigt:

„Russlands Parlament will angeblichen Verrätern durch eine Gesetzesänderung nun auch Eigentum, Titel oder Orden entziehen. Der eigentliche Zweck des Manövers ist nach Einschätzung von Juristen: Abschreckung.“

Der Artikel wurde von Ann-Dorit Boy geschrieben, die seit einiger Zeit als eine der radikalsten anti-russischen Propagandisten in der Spiegel-Redaktion auffällt. Wie immer ist ihr Artikel sehr emotional formuliert, worauf ich hier jedoch nicht eingehen möchte. Ich möchte mich an die in dem Artikel genannten nackten Fakten halten.

In ihrem Artikel zählt Frau Boy sieben Maßnahmen auf, die das russische Parlament als Gesetz verabschiedet hat, und sie schreibt:

„Um den Arm der russischen Justiz zu verlängern, stimmten die Abgeordneten der Duma nun für die Verschärfung von mehreren Artikeln im russischen Strafrecht. Demnach können nun mehr Straftaten als bisher mit der Konfiszierung von Eigentum oder dem Entzug von Titeln und Orden bestraft werden. Dazu gehören unter anderem:“(3. Weltkrieg? Russland-Diplomat schockt mit Angriffsplan auf Nato-Land – „Vollidioten“ – Putin zu Abbruch der Friedensverhandlungen (Videos))

Schauen wir uns die genannten Maßnahmen einmal an.

Wissentlich Lügen verbreiten

Als erste Maßnahme nennt Frau Boy:

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„die Verbreitung wissentlich falscher Informationen über den Einsatz der Streitkräfte der Russischen Föderation“

Das Schlüsselwort ist „wissentlich“. Die Verbreitung von Falschinformationen über den Einsatz der russischen Armee ist in Russland nur dann strafbar, wenn der Verbreiter weiß, dass er Lügen verbreitet. Darüber habe ich schon oft berichtet.

Diese Bestimmung ärgert westliche Journalisten, denn sie veröffentlichen viele Artikel, aus denen man ersehen kann, was sie wissen und was nicht. Wenn sie dann plötzlich bewusst Unwahrheiten verbreiten, was man daran sehen kann, dass sie in früheren Veröffentlichungen gezeigt haben, dass sie die Wahrheit kennen, dann bekommen sie ein Problem mit dem russischen Gesetz.

Abweichende Meinungen sind in Russland hingegen nicht verboten, was man auch daran sieht, dass die großen westlichen Medien immer noch Korrespondenten in Russland haben, die aus ihrer abweichenden Meinung gegenüber der russischen Politik kein Geheimnis machen. Nur wissentlich Lügen zu verbreiten, das ist in Russland verboten und kann bestraft werden.

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Wissentlich Unwahrheiten zu verbreiten, ist auch in Deutschland verboten. Dazu gibt es im Strafrecht das Verbot von Verleumdung und übler Nachrede. Hinzu kommt, dass man in Deutschland schon bestraft werden kann, wenn man deutsche Politiker als „dumm“ bezeichnet. Frau Strack-Zimmermann, eine der engagiertesten anti-russischen Agitatorinnen in Deutschland, verklagt Menschen am Fließband, wenn ihr Äußerungen über sie nicht gefallen, die Deutsche in sozialen Netzwerken verbreiten.

 

Öffentlich zu Straftaten aufrufen

Als nächste Maßnahme nennt Frau Boy:

„öffentliche Aufrufe zur Durchführung extremistischer Aktivitäten“

Öffentlich zu Straftaten aufzurufen, ist auch in Deutschland verboten und wird streng bestraft. Unter „extremistischen Aktivitäten“ versteht man in Russland das, was in Deutschland als „Volksverhetzung“ oder als „grundgesetzwidrig“ bezeichnet wird. Beides wird auch in Deutschland streng bestraft.

Die russischen Streitkräfte diskreditieren

Als nächste, in Russland unter Strafe stehende Tat, nennt Frau Boy:

„öffentliche Aktionen, die darauf abzielen, den Einsatz der Streitkräfte der Russischen Föderation zu diskreditieren“

Das ist eine neue Bestimmung, die Russland aufgrund der westlichen Propaganda eingeführt hat, die darauf abzielt, die Lage in Russland zu destabilisieren. Russland ist in der Ukraine de facto mit dem kollektiven Westen im Krieg. Diese Bestimmung ist dieser Tatsache geschuldet.

Aber auch hier gilt, dass Russland wesentlich liberaler ist, als seine Gegner. In Russland darf man gegen „den Krieg“ protestieren. Im schlimmsten Fall drohen einem ein Bußgeld oder ein paar Tage Ordnungshaft, wenn man das getan hat, ohne die Demo anzumelden. Aber dabei handelt es sich in Russland um eine Ordnungswidrigkeit, nicht um eine Straftat.

In der Ukraine sind die Gesetze ungleich strenger, dort sitzen nach ukrainischen Angaben bereits tausende Menschen im Gefängnis, weil sie als „pro-russisch“ eingestuft wurden. „Kollaborateuren“ Russlands, wie es in der Ukraine genannt wird, drohen 15 Jahre Haft. Und als Kollaborateur wird bereits eingestuft, wer in russisch kontrollierten Gebieten weiterhin seinem Job als Kindergärtnerin oder Lehrer nachgeht. Offizielle aus Kiew haben diesen Kollaborateuren sogar mit standrechtlichen Erschießungen gedroht und das wurde auch umgesetzt.

Die Sicherheit des Staates gefährden

Eine weitere, „böse Maßnahme“ Russlands, ist laut Frau Boy:

„öffentliche Aufrufe zu Aktivitäten, die sich gegen die Sicherheit des Staates richten“

Ist es in Deutschland erlaubt, öffentlich zu Taten aufzurufen, die sich gegen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland richten? Natürlich nicht.

Aufrufe zu Sanktionen gegen Russland

Eine nächste „böse Maßnahme“ Russlands betrifft laut Frau Boy:

„Aufrufe zur Verhängung von Sanktionen gegen die Russische Föderation und ihre Bürger“

Das ist eine russische Besonderheit, die dem Sanktionskrieg des Westens gegen Russland geschuldet ist. Ich weiß nicht, ob es in Deutschland erlaubt ist, dazu aufzurufen, dass Russland Sanktionen gegen den deutschen Staat, deutsche Firmen oder deutsche Bürger verhängt.

Da der Sanktionskrieg gegen Russland nun einmal eine Tatsache ist, hat Russland darauf reagiert. Und ich persönlich kann das auch verstehen, denn warum sollte Russland es zulassen, dass beispielsweise ein in den Westen gegangener russischer Sänger weiterhin Einnahmen in Russland generiert, wenn er gleichzeitig dazu aufruft, Sanktionen gegen Russland zu verhängen und Russland zu schaden?

Das ist nur meine persönliche Meinung, aber ich habe für die Maßnahmen Verständnis, gerade auch vor dem Hintergrund der Diskussionen im Westen, die Reserven der russischen Zentralbank zu konfiszieren. Warum sollte Russland jemandem, der im Westen lebt und das unterstützt, weiterhin Einnahmen in Russland gestatten?

Internationale Beschlüsse

Die vorletzte „böse Maßnahme“ Russlands betrifft laut Frau Boy:

„Unterstützung der Durchsetzung von Beschlüssen internationaler Organisationen, an denen die Russische Föderation nicht beteiligt ist“

Es gibt das Völkerrecht, das nun einmal sagt, dass Beschlüsse internationaler Organisationen für einen Staat nur dann gelten, wenn er auch Mitglied dieser Organisation ist. Genannt sei beispielsweise der Internationale Strafgerichtshof. Wenn der die USA zu etwas verurteilen würde, wäre das völkerrechtlich nicht bindend, weil die USA dem Abkommen über den Internationalen Strafgerichtshof nicht beigetreten sind.

Es sei daran erinnert, dass die USA den Richtern des Internationalen Gerichtshofes Sanktionen angedroht haben, sollten sie Fälle gegen die USA behandeln. Russland verhält sich ganz genauso, wie alle anderen Staaten, die nur Beschlüsse von Organisationen anerkennen, denen sie auch beigetreten sind.

Da der Westen internationale Organisationen wie den Internationalen Gerichtshof heute als Instrumente in seinem Kampf gegen Russland missbraucht, ist diese Maßnahme ins russische Strafrecht aufgenommen worden.

Übrigens wäre das umgekehrt nicht anders. Man stelle sich vor, Russland, China und der Iran gründen einfach ihren eigenen Internationalen Gerichtshof und lassen den einen Haftbefehl gegen Olaf Scholz ausstellen. Ob es in Deutschland wohl straffrei wäre, die Durchsetzung dieses Beschlusses zu unterstützen?

Rehabilitierung des Nationalsozialismus

Dass Frau Boy sich über folgenden Punkt ärgert, ist verräterisch:

„Rehabilitierung des Nationalsozialismus“

Frau Boy behauptet in ihrem Artikel, dass das eine Bestimmung wäre, die nicht klar geregelt ist:

„»Rehabilitierung des Nationalsozialismus« meint in der Praxis jegliche Äußerungen zur Unterstützung der Ukraine und hat mit dem Nationalsozialismus nichts zu tun.“

Das ist glatt gelogen.

In Russland ist unter diesem Begriff das gleiche strafbar, wie in Deutschland, nämlich das Zeigen von Nazi-Symbolen und jegliche Versuche, den Nationalsozialismus zu rechtfertigen oder seine Verbrechen zu bestreiten. Der Unterschied ist, dass Russland dabei kompromisslos ist, während Deutschland die Augen davor verschließt, dass die Veteranen der Waffen-SS im Baltikum als Helden gefeiert werden und dass in der Ukraine ein Nazi-Regime herrscht, das in den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen verurteilte Nazi-Kriegsverbrecher als Nationalhelden feiert und offen Nazi-Symbole nutzt.

Die deutsche Bundesregierung verschließt davor die Augen, die russische Regierung nicht.

Wann droht die Konfiszierung von Eigentum?

Der Kern von Frau Boys Artikel ist, dass das russische Parlament nun beschlossen hat, dass Menschen, die sich der oben genannten Vergehen schuldig machen, die Konfiszierung von Eigentum droht. Sie war allerdings selbst so freundlich, in ihrem Artikel zu erklären, wann das tatsächlich gilt:

„Die Konfiszierung des Eigentums kann allerdings laut Gesetz nur dann erfolgen, wenn die entsprechende Person für eine der betreffenden Straftaten verurteilt wurde. Und es kann nur solches Eigentum konfisziert werden, das im Zusammenhang mit der Straftat erlangt wurde. »Wenn jemand einen Post gegen den Krieg in sozialen Netzwerken verfasst hat, dann könnte etwa das Handy dieser Person eingezogen werden«, erklärt Ivan Pawlow, Jurist und Gründer des Menschenrechtsprojektes Perwij Otdel.“

Und nun kommt der Witz: Das gilt in Deutschland schon lange, aber Frau Boy erwähnt das nicht. In Deutschland sind die Regelungen sogar weitaus strenger, wie der Fall von Alina Lipp gezeigt hat. Die deutsche Staatsanwaltschaft hat gegen Alina ermittelt, weil sie angeblich ein Verbrechen unterstützt, nämlich den in Deutschland sogenannten „russischen Angriffskrieg“.

Und schon im Zuge der Ermittlungen, also ohne, dass Alina für die „betreffende Straftat“ verurteilt worden wäre, hat die deutsche Staatsanwaltschaft Gelder von ihrem Konto beschlagnahmt, die ihr Follower als Spenden überwiesen haben.

In Deutschland wurde schon 2022 getan, was in Russland, wo angeblich Repressionen herrschen, bis heute nicht geht: Gegen Alina wurde ein Strafverfahren eröffnet, weil sie eine abweichende Meinung vertreten hat.

Alina wird in Deutschland verfolgt, weil sie aus dem Donbass berichtet hat, in Russland sind Berichte aus der Ukraine nicht verboten. Und ohne irgendein Urteil abzuwarten, hat die deutsche Staatsanwaltschaft bereits ihr Eigentum konfisziert.

Wo herrscht denn nun Repression? In Russland, oder in Deutschland?

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Quellen: PublicDomain/anti-spiegel.ru am 04.02.2024

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One thought on “Faktencheck: Der Spiegel berichtet über Repressionen in Russland

  1. 1944 begann eine gnadenlose Jagd auf das deutsche Uboot U505 durch die US Amerikaner

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