Dr. Brauer Rechtsanwälte verteidigen das Recht der Pharmaindustrie, die Deutschen als Leibeigene zu halten!

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Dr. Brauer Rechtsanwälte postet im Internet einen Haufen Lügen und versucht Menschen Angst vor der Bestellung und heilsamen Nutzung von Zaubertrüffeln zu machen. Von Micro Dosus

Psilocybin ist in Deutschland wie in ALLEN ANDEREN Ländern der Welt seit 1972 illegal. Allerdings hat das höchste Gericht in der Schweiz 2001 geurteilt, daß alleine das Verbot von Psilocybin die Zauberpilze selber nicht verbieten würde. Bis 1998 wurden Zauberpilze legal in Deutschland verkauft.

Um Zauberpilze zu verbieten (auf Wunsch von Big Pharma, um deren Geschäft mit den Clusterkopfschmerzpatienten nicht zu gefährden) hat Deutschland seit 2001 den Zusatz zum BtMG erlassen:

“Stoffe nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b bis d mit in dieser oder einer anderen Anlage aufgeführten Stoffen sowie die zur Reproduktion oder Gewinnung von Stoffen nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b bis d geeigneten biologischen Materialien, wenn ein Missbrauch zu Rauschzwecken vorgesehen ist.”

Dabei bedeutet “ Stoffe nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b bis d”:

§ 2 Sonstige Begriffe
(1) Im Sinne dieses Gesetzes ist
1.
Stoff:
a) chemische Elemente und chemische Verbindungen sowie deren natürlich vorkommende Gemische und Lösungen,
b) Pflanzen, Algen, Pilze und Flechten sowie deren Teile und Bestandteile in bearbeitetem oder unbearbeitetem Zustand,
c) Tierkörper, auch lebender Tiere, sowie Körperteile, -bestandteile und Stoffwechselprodukte von Mensch und Tier in bearbeitetem oder unbearbeitetem Zustand,
d) Mikroorganismen einschließlich Viren sowie deren Bestandteile oder Stoffwechselprodukte;

Also sind nach diesem Zusatz zur Liste I des BtMG Pflanzen, Algen, Pilze und Flechten sowie deren Teile und Bestandteile in bearbeitetem oder unbearbeitetem Zustand verboten, WENN – und NUR dann wenn – sie einen verbotenen Wirkstoff enthalten UND für RAUSCHZWECKE MISSBRAUCHT werden sollen.

Man sieht sogleich, daß Trüffel, die keine Pilze und keine Pflanzen oder Algen sind, sondern vitale Riesensporen, gar nicht gelistet sind.
Aber auch, wenn man so täte, als seien Trüffel irgendwie als „Bestandteile von Pilzen“ (was Schwachsinn ist) subsumiert, wären sie wie Zauberpilze in Deutschland NUR dann verboten, wenn eine Absicht für einen Missbrauch zu Rauschzwecken besteht.

Das bedeutet: die Microdosierung von Zauberpilzen und Zaubertrüffeln ist nach Deutschem BTMG NICHT verboten.

Dr. Brauer Rechtsanwälte lügt hier offensichtlich und lügt noch viel mehr, indem er die Zaubertrüffel-Situation mit der Marihuana-Situation in den Niederlanden gleichsetzt und im Parallelschluss resümiert, daß die Legalisierung der Zaubertrüffel als Lebensmittel mit hohem Steuersatz somit keinen Einfluß auf die Situation in Deutschland habe.

(NL-Steuerbuch zu den Lebensmittel: https://www.belastingdienst.nl/wps/wcm/connect/bldcontentnl/belastingdienst/zakelijk/btw/tarieven_en_vrijstellingen/goederen_9_btw/voedingsmiddelen/
Stelle: Onder het 21%-tarief vallen:
genotmiddelen, zoals:

hallucinerende middelen en dergelijke genotmiddelen (zoals magic truffels/sclerotia)

Das ist schon derbe manipulativ, denn Coffeeshop-Marihuana ist in den Niederlanden genauso illegal, wie Stadtpark-Marihuana in Deutschland. Wie in Deutschland dürfen nur Apotheken Medizinalhanf an Patienten mit Rezept verkaufen und auch nur dieser darf von lizenzierten Betrieben produziert werden. Das gilt auch in Deutschland und dem Rest der EU!

Alle sogenannten “Coffeeshops” verkaufen illegal Hanf, der nicht gezüchtet und eingekauft werden darf, sondern sich “aus der Luft materialisiert” in dem coffeeshop. Und da illegales Marihuana keinen Steuersatz haben kann, zahlt der Coffeeshop eben Kaffeesteuern.

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Es handelt sich dabei um eine pragmatischere Lösung als die Deutsche, Dealer in Stadtparks zu dulden und zu überwachen, denn die Niederländer bekommen wenigstens Steuern von den illegalen Dealern, die Deutschen gehen leer aus. Aber in beiden Fällen wird eine illegale Aktivität geduldet – auf dem Hanfbeutelchen aus dem Coffeeshop steht, daß das Produkt nur zum sofortigen Konsum gedacht ist, nicht verkauft, nicht rumtransportiert werden darf – es ist NICHT verkehrsfähig!

Und wenn ein Coffeeshop sich nicht an willkürliche Vorgaben der Polizei hält, dann macht sie eine Razzia und das war’s für den Besitzer. Man kann auch nicht einfach einen Coffeeshop eröffnen, sondern die Polizei muss einen Bedarf dafür sehen und mit dem Bürgermeister über die Duldung sprechen.

Zaubertrüffel hingegen werden legal in großen Mengen produziert – Marihuana für Coffeeshops wird illegal produziert und Hanfplantagen werden in NL immer wieder gefunden und ausgehoben – und die Züchter schwer bestraft!

Desweiteren gibt es die Anti GEO-Diskriminierungsregulierung vom 2.12.2018, die folgende Logik verbreitet: Warum sollte ein EU-Bürger, der in Deutschland wohnt, nicht in einem LEGALEN WEBSHOP das selbe kaufen dürfen, wie ein EU-Bürger, der in den Niederlanden wohnt?

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Coffeeshops handeln illegal (aber polizeilich geduldet, wie die Stadtparkdealer in Deutschland) und sie dürfen nicht als WEBSHOP funktionieren!

Alles, was über legale Webshops verkauft wird, hat für alle EU Bürger gleich zugänglich zu sein, es sei denn, es handele sich um versandtechnisch problematische Dinge, wie Silvesterraketen. In Bezug auf Lebensmittel (also auch die Genussmittel “Zaubertrüffel”) gibt es keine nachvollziehbare Ausnahme.

Anwälte, welche für den Profit der Menschenfeinde, der Giftmischer lügen und versuchen, Menschen von gesunden, heilsamen, legalen Lebensmitteln fern zu halten, schädigen die Bevölkerung für Profit – und werfen es ihren Gegnern vor.

Wenn jemand behauptet, Zaubertrüffel seien in Deutschland illegal, so kann man ihn fragen:

1. Gelten in Deutschland nicht Deutsche Gesetze im Wortlaut?
2. Ist Deutschland nicht Teil der EU und des sogenannten Binnenmarktes, der für Lebensmittel vollendet ist?
3. Gelten in Deutschland nicht einmal die grundlegenden Menschenrechte, die die Leibeigenschaft der Bevölkerung verhindern?

Von hinten nach vorne:

3. Jeder mündige Mensch hat das Recht zu essen, zu trinken, zu rauchen, sich injizieren zulassen, WAS ER WILL. Insbesondere hat jeder das Recht sich auf die Art und Weise zu heilen, die er wählt, wenn sie keinen Dritten schädigt.

Den Menschen vorzuschreiben, was sie essen dürfen und was nicht (und sei es indirekt, indem man ihnen die Anbaumöglichkeiten nimmt), bedeutet, sie als Leibeigene zu behandeln.

Zaubertrüffel in der Microdosierung wirken weder psychotrop, noch erzeugen sie Abhängigkeit noch erzeugen sie – bei welcher Mengen auch immer – Gesundheitsschäden. Das Argument sie zu verbieten, weil die Pharmaindustrie ansonsten Profiteinbußen erleiden muss, weil die Menschen weniger krank werden, ist unmenschlich, zynisch und mit der Präambel des BTMG nicht vereinbar.

2. Für Webshops gilt die Anti-Geo-Diskriminierungs-Regulation vom 2.12.2018, die es verbietet, dass ein legaler EU Webshop selektiv nur an manche EU-Bürger liefert und an andere nicht.

Deutschland weiß davon, kassiert Steuern für alle Zaubertrüffellieferungen an deutsche Kunden.

1. Zaubertrüffel sind KEINE Pilze. Die Niederländische Steuerbehörde hat ganz klar gemacht: ZauberPILZE sind ähnlich wie Psilocybin illegal in den Niederlanden, aber Zaubertrüffel, die „vitale Riesensporen“ (Enzyklopädie der Briten) sind im expliziten GEGENSATZ dazu legalisiert worden und wegen ihrer psychedelischen Wirkung als Genussmittel mit dem hohen Steuersatz belegt.

Die Niederländische Regierung macht also einen ganz wesentlichen Unterschied zwischen legalen Zaubertrüffel und illegalen Zauberpilzen – aber Dr. Brauer Rechtsanwälte nimmt einfach mal so an, dass das Deutsche BtMG, welches Zaubertrüffel tatsächlich gar nicht tangiert, würde die Trüffel unter „Pilzen“ subsummieren – und also Pislocybin, Zauberpilze und Zaubertrüffel „alles juristisch gleichsetzen“ – und zudem auch den therapeutischen, nicht psychotropen Gebraucht als „Missbrauch zu „Rauschzwecken“ bezeichnen. Tatsache ist: der Gesetzestext gilt im Wortlaut und nicht in einer Interpretation eines Anwaltes. Ein „Gebrauch zu therapeutischen Zwecken“ kann kein „Missbrauch zu Rauschzwecken“ sein.

Nicht nur, daß Zaubertrüffel nicht einmal erwähnt sind im Deutschen BtMG, das Deutsche Strafgesetzbuch kennt §6.5:

§ 6 Auslandstaten gegen international geschützte Rechtsgüter
Das deutsche Strafrecht gilt weiter, unabhängig vom Recht des Tatorts, für folgende Taten, die im Ausland begangen werden:

1. (weggefallen)
2. Kernenergie-, Sprengstoff- und Strahlungsverbrechen in den Fällen der §§ 307 und 308 Abs. 1 bis 4, des § 309 Abs. 2 und des § 310;
3. Angriffe auf den Luft- und Seeverkehr (§ 316c);
4. Menschenhandel (§ 232);
5. unbefugter Vertrieb von Betäubungsmitteln;

Wären also Zaubertrüffel in Deutschland „illegale Betäubungsmittel“, so müssten Deutsche Staatsanwälte gegen alle niederländischen Zaubertrüffelhändler vorgehen (unabhängig vom Gesetz in NL und unabhängig von der Nationalität der Zaubertrüffelhändler), ebenso gegen die Nutznießer, also die Regierung, die dann ja aus Deutscher Sicht ein illegales BtM „legalisiert“ hätte und sich und die EU so mit aus Deutscher Sicht illegalem Drogengeld bereichern würde.

Wo sind die vielen Anzeigen gegen die bekannten niederländischen Zaubertrüffel Produzenten und Händler vor Deutschen Gerichten? Wann wird der ehemalige Niederländische Ministerpräsident in Deutschland verhaftet, weil er den „illegalen Betäubungsmittelhandel mit Zaubertrüffel“ 2019 legalisieren ließ und der Niederlande (und allen anderen EU Staaten) dadurch Steuereinnahmen sicherte? Niemals, weil Zaubertrüffel auch aus Deutscher gesetzeskonformer Sicht KEINE BtM sein können!

Wieso sollte gegen Konsumenten eines heilsamen Genussmittels ermittelt und diese betraft werden, aber die Verkäufer bleiben unbehelligt? Wo bleibt der Käuferschutz? Wo bleibt auch nur die rudimentäreste Logik?

In allen mir bekannten Situationen, in denen der kriminell handelnde deutsche Zöllner Zaubertrüffel beschlagnahmten, wurden die legalen Zaubertrüffel einfach als als „illegale Zauberpilze“ bezeichnet – und keiner der Beteiligten hat sich gewehrt. Wenn man Zucker bestellt, und der Zoll das weiße Pulver als Heroin bezeichnet und den Besteller anzeigt, würde dieser sich wehren. Aber bei den Zaubertrüffeln – dank der Unklarheit und Unsicherheit der Menschen – wehrt sich niemand, wenn „legale Trüffel“ als „illegale Pilze“ bezeichnet werden!

Solange man kriminelle Staatsorgane und kriminelle Anwälte menschenverachtend handeln lässt, solange hören sie nicht auf damit und ängstigen Menschen immer weiter für den Profit von Big Pharma, der Mafia – UND den niederländischen Zaubertrüffelindustrie, die ALLES dafür tut, damit die Menschen glauben, Zaubertrüffel seien „dasselbe wie Zauberpilze, fast so wie LSD – und überall außer in NL illegal“ – so sichert sie sich ihr Monopol!

Würden die Massen begreifen, dass Zaubertrüffel legale Genussmittel in der gesamten EU sind, würden die meisten niederländischen Hersteller und Händler relativ schnell pleite gehen.

Strafgesetze sind dafür da, vom BÜRGER VERSTANDEN zu werden. Es braucht keinen Anwalt, der einem erklärt, was mit den Worten im Gesetz gemeint ist, sondern jeder sollte es selber lesen und kennen, dann haben Rechtsverdreher, Winkeladvokaten und andere Menschenfeinde keine Chance!

Der Versand von „frischen“ Zaubertrüffel aus den Niederlanden hat noch ein weitestgehend unbeachtete „juristisch nutzbare Besonderheit“: Die Zaubertrüffel verlieren ihren Wirkstoff langsam und durchgehend, gekühlt oder nicht. Nach ca. 3 Monaten ist kein Wirkstoff mehr in ihnen vorhanden, selbst wenn sie noch konsumierbar aussehen!

Stellt die Polizei einen Beutel mit 15g Marihuana in die Asservatenkammer, dann kann der Richter 6 Monate später im Gerichtsverfahren einen Beutel mit 15g Marihuana als Beweis ansehen und den THC-Gehalt bestimmen lassen. Der THC Gehalt hat sich während der 6 Monate in der Kammer nicht geändert.

Stellt die Polizei einen Beutel mit 15g frischen Zaubertrüffeln (vielleicht von der Wirkungsdauer und Intensität vergleichbar mit 0,2g Marihuana) in die Asservatenkammer, dann sieht der Richter 6 Monate später nur noch stinkenden Matsch, in dem KEIN Psilocybin drin ist.

Der Angeschuldigte braucht nur darauf zu bestehen, dass eine chemische Analyse gemacht wird, denn diese wird KEIN BtM in dem Ex-Trüffel-Matsch finden und somit erledigt sich sowieso jede weitere Diskussion, da der vermeintliche Beweis sich selber vernichtet hat.

Hier geht es zum: 

Zauberpilz-Microdosierungs-Starkerkit

Zaubertrüffel Microdosierungs-Mega-Set

Quellen: PublicDomain/Micro Dosus für PRAVDA TV am 21.01.2024

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One thought on “Dr. Brauer Rechtsanwälte verteidigen das Recht der Pharmaindustrie, die Deutschen als Leibeigene zu halten!

  1. Die Taxonomie von Pilzen ist nicht eindeutig. Da sind unterschiedliche Klassifikationen von Zoologie, Botanik, und mittendrin die „Pilze“
    Die Kritik an BigPharma richtet sich gegen die Praxis, sich auf Produkte zu beschränken, wo die Substanzen oder Herstellungsverfahren einen Patent-Schutz haben. Und natürliche Substanzen oder Vetfahren (Pflanzenwachstum) sind nicht patentierbar. BigPharma beeinflusse daher die Gesetzgeber, die Naturprodukte zu beseitigen
    Wie die Juristen ticken – nämlich disfunktional – ist wohl allgemein bekannt.
    Es gibt da aber in der Tat einige Problemfälle, die zu betrachten sind. So ist oftmals der Verkauf von Giften verboten, nicht aber der Vekauf von Zimmerpflanzen, die diese Gifte in tödlicher Menge enthalten.
    Der Konsum von „Pilzen“ (Speisepilze, Wunderpilze, usw) ist sehr fragwürdig und sollte nicht als Wundermittel (gegen COVAIDS) angepriesen werden. Sowas zu tun ist ein Frevel gejauso wie es von Ärzten und Pharmazeuten (Zauberern) mit deren Zeug praktiziert wird.

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