Migrantengewalt und gescheiterte Abschiebungen

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Zwei afghanische Männer sollen abgeschoben werden, doch die verschanzen sich im Kirchenasyl. Die Polizei holt das SEK dazu. Trotzdem scheitert die Abschiebung. So viele Messer fand die Polizei bei den Migranten.

Die Schweriner Polizei ist bei dem Versuch, zwei afghanische Männer abzuschieben, gescheitert. Am Mittwochmorgen sollten die Männer im Alter von 18 und 22 an Spanien rücküberstellt werden. Infolgedessen kam es jedoch zu einer Gefährdungslage. Wie die Polizei mitteilte, drohte die 47jährige Mutter mit Gewalt gegen sich und ihre Kinder.

Daher rückten mehrere Streifenwagenbesatzungen, Spezialkräfte und Krankenwagen an. Die Polizei versuchte mit einem Rammbock und einer Kettensäge in die Unterkunft vorzudringen, wie der NDR berichtet. Die sechsköpfige Familie war im Kirchenasyl der evangelischen Petrusgemeinde in Schwerin untergekommen.

Abschiebung ausgesetzt

Nach stundenlangen Verhandlungen drang die Polizei in die Wohnung ein, da „Gläserklirren wahrgenommen“ wurden. Dabei nutzten die Spezialkräfte lediglich „einfache körperliche Gewalt“, wie es von der Polizei heißt.

Anschließend konnten versteckte Messer bei der Mutter, ihrem 22jährigen Sohn und 13jährigen Tochter festgestellt werden. Noch vor dem Eingriff in die Wohnung habe sich der ältere Sohn selbst verletzt, teilte die Polizei mit. Die Abschiebung wurde laut Angaben des Flüchtlingsrats ausgesetzt.

Die Familie soll über Spanien in die EU eingereist sein, berichtete Ulrike Seemann-Katz vom Flüchtlingsrat in Mecklenburg-Vorpommern. Nach ihrer Ankunft in Deutschland erhielten sie in Schwerin Kirchenasyl.

Auf Grundlage des Dublin-III-Abkommens sollte die Familie nach Spanien abgeschoben werden. Asylbewerber müssen ihren Antrag dem EU-Mitgliedsstaat stellen, über den sie einreisen. (Verfehlte Migrationspolitik: Neue Bluttaten, alte Wut)

Kirchenasyl verhinderte tausende Abschiebungen

Seemann-Katz kritisierte das Vorgehen der Polizei als „brutal“. Im Gespräch mit dem NDR monierte sie, die Polizei habe eine „rote Linie überschritten“. Es sei das erste Mal, daß das Kirchenasyl in Mecklenburg-Vorpommern von der Polizei gebrochen wurde. Dadurch sendeten die Behörden ein „erschreckendes Signal an alle Schutzsuchenden“ und „Kirchengemeinden, die Zuflucht bieten“.

Weiter beschwerte sie sich, daß Asylbewerber sich an Weihnachten nicht sicher fühlen könnten. 99,9 Prozent der afghanischen Bevölkerung sind Muslime. Das Weihnachtsfest wird von Muslimen nicht gefeiert.

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In den vergangenen Jahren kam es zu einem rasanten Anstieg der Anzahl von Kirchenasylfällen. Waren es 2020 noch rund 500 Personen, wuchs die Zahl mittlerweile auf knapp über 2.000 an. So konnten seit 2017 insgesamt 6.000 Personen nicht abgeschoben werden.

Alters-Überraschung vor Gericht: Tunesischer Messerstecher verurteilt

Ein Tunesier spaziert 2022 illegal nach Deutschland, gibt sich als Minderjähriger aus und rammt grundlos einem Mann ein Messer in den Bauch. Nun ist vor dem Landgericht Ravensburg das Urteil gefallen. So alt war der Täter wirklich.

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Das Landgericht Ravensburg hat einen tunesischen Messerstecher zu einer Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt. Der 2022 eingereiste Asylbewerber wurde am vergangenen Donnerstag in nicht-öffentlicher Sitzung verurteilt, wie das Gericht mitteilte. Zuerst berichtete die Schwäbische Zeitung. Zudem stellte die Kammer fest, daß der Kriminelle falsche Altersangben gemacht hatte.

Die Behörden gingen damals davon aus, daß es sich um einen 16jährigen handle. Denn der Tunesier behauptete gegenüber den Behörden wiederholt, minderjährig zu sein.

Zur Tatzeit lebte er daher als unbegleiteter minderjähriger Asylbewerber im evangelischen Stephanuswerk. Der Prozeß wurde aufgrund seines angeblichen Alters nicht öffentlich geführt.

Angriff mit Pfefferspray und Messer

Letztlich stellte sich jedoch heraus, daß der Tunesier zum Tatzeitpunkt sechs Jahre älter war als angenommen. Mittlerweile ist er 23 Jahre alt. Um sein Alter festzustellen, ordnete das Gericht ein Altersbestimmungsgutachten an.

Nachdem die Lüge aufgeflogen war, wurde er nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Tunesier wegen versuchten Totschlags angeklagt. Das Gericht verurteilte ihn wegen schwerer Körperverletzung. Während der Verhandlung wurde folgender Tatverlauf rekonstruiert: Der Migrant griff am 31. Mai 2023 unprovoziert eine Gruppe junger Erwachsener im Kurpark in Isny an.

Dafür benutze er zunächst ein Pfefferspray und danach ein Messer, mit dem er einen 25jährigen schwer im Unterbauch verletzte. Der Angreifer flüchtete und sein Opfer konnte ins Krankenhaus gebracht werden.

Drei weitere Personen erlitten durch das Pfefferspray Augenreizungen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

  

BGH bestätigt Urteil gegen Illerkirchberg-Mörder

Das Urteil gegen den Eritreer, der in Illerkirchberg ein 14jähriges Mädchen mit 19 Messerstichen ermordete und ein weiteres schwer verletzte, hat Bestand. Der Bundesgerichtshof erkennt keine Rechtsfehler.

Der Erste Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat die Verurteilung des Angeklagten durch das Landgericht Ulm wegen der Tötung der 14 Jahre alten Ece S. und der versuchten Tötung ihrer 13 Jahre alten Mitschülerin in Illerkirchberg bestätigt.

Der Eritreer hatte Revision gegen den Richterspruch eingelegt. Doch eine Überprüfung habe „keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben“, wie der BGH jetzt mitteilte.

Das Urteil der Vorinstanz vom 4. Juli – lebenslänglich und besondere Schwere der Schuld – ist somit rechtskräftig.

20 Messerstiche in Illerkirchberg

Der Asylbewerber hatte die beiden Mädchen am Morgen des 5. Dezember 2022 auf deren Schulweg von hinten mit einem Küchenmesser angegriffen. Er versetzte zunächst der 13jährigen Schülerin einen Stich in den Brustkorb und tötete danach deren 14 Jahre alte Freundin, Ece S., mit mindestens 19 Messerstichen. Der zuerst angegriffenen Schülerin gelang die Flucht.

Laut Gericht hatte sich der bei der Tat 27 Jahre alte Angeklagte zur Tötung „in der irrigen Annahme“ entschlossen, die Schülerinnen hätten dessen Küchenmesser gesehen, als sie in Illerkirchberg an ihm vorbeiliefen.

Der Migrant sei davon ausgegangen, die Kinder würden nun die Polizei verständigen.

Denn er befand sich, so der BGH, „gerade auf dem Weg zum Landratsamt, um dort den für ihn zuständigen Sachbearbeiter und weitere Mitarbeiter zu töten, weil diese ihm die Ausstellung eines Reisepasses verweigert und ihn an die Botschaft seines Heimatlandes verwiesen hatten“.

Quellen: PublicDomain/jungefreiheit.de am 20.12.2023

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