Ärzte, Notare und Behörden empfehlen die rechtzeitige Absicherung des Patientenwillens durch individuell erstellte Vorsorgedokumente wie Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung.
Alle Unterlagen, die Sie benötigen, finden Sie in diesem neuen Vorsorge-Set. Mit den Vorlagen und Anleitungen in diesem Set regeln Sie alle persönlichen Angelegenheiten umfassend, einfach und rechtssicher!
Wir können nicht in jedem Notfall davon ausgehen, dass wir noch eine verbindliche Willenserklärung abgeben können. Deshalb ist rechtzeitiges Vorsorgen in jedem Alter (!) eine Notwendigkeit. Durch eine Vorsorgevollmacht kann eine amtliche Betreuung abgewendet werden.
Nicht einmal ein Ehepartner hat ein verbindliches und automatisches Recht zur juristischen Vertretung, wenn der andere Partner nicht mehr geschäftsfähig ist. Bei nicht verheirateten Paaren ist das ohne Vorsorgevollmacht in keinem Fall gegeben, dasselbe gilt für volljährige Kinder.
Entscheiden Sie selbst, was mit Ihnen geschieht!
Deshalb ist es so wichtig, Daten und Fakten zu dokumentieren und eine Willenserklärung abzugeben, was geschehen soll, wenn wir uns nicht mehr mündig äußern können. Zentrale Vorgabe dazu ist die Vorsorgevollmacht.
Notwendig sind außerdem die Betreuungsverfügung, die weitere juristische Belange abdeckt, und die Patientenverfügung mit den damit zusammenhängenden Fragen zur medizinischen Behandlung und zu den ethischen und religiösen Einstellungen des Lebens.
Insbesondere dann, wenn ein Sterben nicht mehr zu vermeiden ist, werden so die verbindlichen Wünsche des Patienten für eine Behandlung dokumentiert. Dies berührt sensible Wertvorstellungen zum Leben und zum Tod.
Behandelt werden auch die Generalvollmacht oder die Bankvollmacht und wie diese Vollmachten und Verfügungen am besten aufbewahrt werden, damit diese im Notfall auf Papier oder digital hinterlegt auch verfügbar sind. (Verbotenes Wissen der Handwerker)
Das gute Gefühl, alles geregelt zu haben!
Mit Vorlagen, Anleitungen zum Ausfüllen und Hinweisen zur Rechtsverbindlichkeit
Hinweis: Die in diesem Buch behandelten Themen richten sich nach den deutschen gesetzlichen Vorschriften.
Leseprobe:
Vollmachten, Verfügungen und Vorsorge
Wer gesund ist und in der Mitte des Lebens steht, denkt nicht daran, dass dieses selbstbestimmte Leben zerbrechlich ist und wir aus heiterem Him- mel vielleicht auf die Hilfe unserer Mitmenschen angewiesen sind. Dann aber kann es eines Tages wichtig sein, sich mit all den Fragen rund um eine Vorsorge beschäftigt und sich bereits einen kleinen Überblick verschafft zu haben, um entsprechende und individuell passende Entscheidungen zu treffen. Denn jedes Leben und jede Lebenssituation ist anders.
Grundsätzlich ist es so: Wenn wir selbst nicht mehr in der Lage sind, die Entscheidungen für unser Leben zu treffen, sei es aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit, dann müssen wir dafür die rechtliche Vorsorge getroffen haben. Sonst entscheiden andere für uns.
Ohne entsprechende Vorsorgeverfügungen und ohne einen Bevollmächtigten droht bei einer Geschäftsunfähigkeit eine amtliche Betreuung. In diesem Fall bestimmt dann unter Umständen ein Betreuungsgericht einen berufsmäßigen Betreuer, und selbst wenn ein Angehöriger diese Aufgabe übernimmt und vom Gericht bestätigt wird, steht er unter Aufsicht des Betreuungsgerichts.
Wollen Sie eine amtliche Betreuung vermeiden, brauchen Sie Vorsorgeverfügungen. Am wichtigsten und unverzichtbar ist die Vorsorgevollmacht. Und das ist keine Frage des Alters. Nur Kinder werden rechtlich bis zur Volljährigkeit von ihren Eltern vertreten.
Jenseits des 18. Lebensjahres können bei einem Verlust der Fähigkeit zu einer eigenen Entscheidung nicht einmal Ehepartner oder nahe Angehörige über Regelungen zum Vermögen, den Aufenthaltsort oder zu medizinischen Behandlungen entscheiden. Eine kleine Ausnahme gibt es für Ehepartner, nicht aber für volljährige Kinder.
Für eine Frist von 6 Monaten haben Ehepartner bei einer Geschäftsunfähigkeit des Ehepartners ein auf medizinische Angelegenheiten beschränktes Notfallvertretungsrecht. Dieses läuft aber nach 6 Monaten aus.
Dauert die Geschäftsunfähigkeit an, wird vom Gericht ein Betreuer bestellt. Lebenspartner ohne gesetzlich eingetragene Lebenspartnerschaft oder getrennt lebende Ehepartner haben kein Bestimmungsrecht und eine rechtlich unsichere Position, denn es ist nicht klar, ob sie ein Betreuungsgericht trotzdem als Betreuer einsetzt.
Wer also bei einer Geschäftsunfähigkeit sichergehen will, dass seine Wünsche und Vorstellungen zum Tragen kommen und berücksichtigt werden, braucht einen Bevollmächtigten und eine Vorsorgevollmacht.
Mit einer Betreuungsverfügung können weitere Bevollmächtigte benannt werden, die vom Betreuungsgericht berücksichtigt, aber auch kontrolliert werden. Mit einer Patientenverfügung kann in gesunden Tagen die gewünschte medizinische Behandlung, insbesondere in lebensbedrohlichen Situationen, im Sterbeprozess oder im Falle einer Demenz, skizziert und rechtlich bindend festgelegt werden.
Die Angehörigen und die Ärzte können den Behandlungsrahmen abstimmen und wissen, dass dieser so Ihren Wünschen entspricht, auch wenn Sie Ihren eigenen Willen nicht mehr kommunizieren können.
Das Leben hält oft Überraschungen bereit. Mit den entsprechenden Vorsorgeverfügungen bewahrt man die Verantwortung für sein Leben – auch in schwierigen Zeiten.
Welche Vollmacht oder Verfügung brauche ich?
Die Vorsorgevollmacht
Mit dieser Vollmacht vermeiden Sie, dass im Falle einer aus welchem Grund auch immer eingetretenen Geschäftsunfähigkeit eine amtliche Betreuung eingesetzt wird.
Das Betreuungsgericht prüft dabei nicht, ob die Vertretung und die Situation gerechtfertigt sind. Das ist der Grund, warum eine Vollmachterteilung ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzt.
Sie bestellen in guten und gesunden Tagen, wer stellvertretend für Sie entscheiden soll, falls Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Sie erteilen mit Ihrer Unterschrift separat oder im Ganzen eine Vollmacht für Gesundheitsangelegenheiten, Ihre finanziellen Belange, Post, elektronische Medien oder Telefon sowie den Umgang mit Gerichten, Behörden, Geschäftskontakten, Versicherungen oder für die Wahl Ihres Aufenthaltsorts. Zusammengefasst sind das in der Summe alle Situationen und Aufgaben, die das Leben so stellt.
Denn ohne Vollmacht haben weder Eltern für Ihre volljährigen Kinder noch Kinder für Ihre Eltern automatisch ein Bestimmungsrecht. Selbst Eheleute können sich im Notfall nicht vertreten und Lebenspartner oder enge Freunde überhaupt nicht. Ausnahme: Begrenzt auf 6 Monate können sich Eheleute und eingetragene Partnerschaften, falls sie nicht getrennt leben und die Partnerschaft nicht zerrüttet ist, ausschließlich in Gesundheitsangelegenheiten vertreten.
Schon diese kurz beleuchteten Fakten machen deutlich, dass eine Vorsorgevollmacht mit Bedacht zu behandeln, aber für jeden unverzichtbar ist. Immer vorausgesetzt, dass dazu der Bevollmächtigte zur Verfügung stehen muss. Ohne Vollmacht und ohne Bevollmächtigten bestellt das Betreuungsgericht einen amtlichen Betreuer, der aus Ihrer engeren vertrauten Umgebung kommen kann, aber nicht muss. Und Geld kostet dieses Verfahren auch.
Die Betreuungsverfügung
Falls in einem Notfall kein Bevollmächtigter zur Verfügung steht, bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer. Mit einer Betreuungsverfügung erklären Sie dem Betreuungsgericht gegenüber, wer im Falle einer Geschäftsunfähigkeit Ihr Betreuer und Bevollmächtigter für alle Belange des Lebens sein soll.
Sie greifen also einer Entscheidung des Gerichtes vor, indem Sie bereits im Vorfeld festlegen, wer Ihr Vertrauen genießt, wer diese Aufgabe übernehmen könnte, oder auch, wen Sie als Vertreter ausschließen wollen. Das Betreuungsgericht wird Ihren Vorschlag prüfen und, wenn keine schwerwiegenden Gründe dagegensprechen, Ihrem Vorschlag für einen Betreuer folgen.
Anders als beim Bevollmächtigten, der über eine Vorsorgevoll- macht befugt wird, bleibt der Betreuer unter gerichtlicher Kontrolle, muss regelmäßig einen Be-richt abgeben und all seine finanziellen Aktionen begründen. Ein Betreuer hat Anspruch auf eine Bezahlung.
Die Patientenverfügung
Wenn Sie sich im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr äußern und Ihren Willen kundtun können, hat dies meist schwerwiegende Gründe.
So beziehen sich die Wünsche in einer Patientenverfügung im Wesentlichen auf eine palliative Sterbebegleitung oder eine unmittelbar lebensbedrohliche Situation. Gibt es gute Chancen, Sie wieder ins Leben zurückzuholen, und die Möglichkeit auf ein lebenswertes Weiterleben, so werden Ärzte dies auch veranlassen.
Aber wie sollen die letzten Tage bei einer unheilbaren Krankheit aussehen? Welche Entscheidungen sind richtig, wenn Sie im Koma liegen, die Hoffnung auf ein Erwachen gleich null ist und die Körperfunktionen nur noch durch Maschinen erhalten werden?
Wann ist der Augenblick gekommen, wo das Weiterleben beendet werden soll? Was ist menschenwürdig, und welche Behandlungen sind angemessen? Wie soll das Sterben begleitet werden?
In der Patientenverfügung wird ein Bevollmächtigter benannt, der mit den Ärzten die gewünschten Maßnahmen vereinbart. Die persönliche Erklärung zu einzelnen Behandlungsmöglichkeiten und auch die Erklärung zu den persönlichen Lebenswerten erleichtert es Ärzten und Angehörigen, in diesen schwierigen Situationen das in Ihrem Sinne Richtige zu tun.
In der Vorsorgevollmacht wird all dies durch die Benennung eines Bevollmächtigten in Gesundheitsangelegenheiten bereits vorbereitet. Eine Patientenverfügung ist dann nicht unbedingt nötigt, nimmt aber durch die klare Auslegung viele Gewissensfragen ab. Gibt es keine Vorsorgevollmacht, ist eine Patientenverfügung unbedingt empfehlenswert.
Hier noch weitere Passagen aus dem Buch „Meine Vollmachten für den Notfall: Das große Vorsorge-Set“ als Screenshots:
Das war ein Buchauszug aus „Meine Vollmachten für den Notfall: Das große Vorsorge-Set“
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Am 28. April 2020 erschien „Der Hollywood-Code: Kult, Satanismus und Symbolik – Wie Filme und Stars die Menschheit manipulieren“ (auch bei Amazon verfügbar), mit einem spannenden Kapitel: „Die Rache der 12 Monkeys, Contagion und das Coronavirus, oder wie aus Fiktion Realität wird“.
Am 15. Dezember 2020 erschien „Der Musik-Code: Frequenzen, Agenden und Geheimdienste: Zwischen Bewusstsein und Sex, Drugs & Mind Control“ (auch bei Amazon verfügbar), mit einem spannenden Kapitel: „Popstars als Elite-Marionetten im Dienste der Neuen Corona-Weltordnung“.
Am 10. Mai 2021 erschien „DUMBs: Geheime Bunker, unterirdische Städte und Experimente: Was die Eliten verheimlichen“ (auch bei Amazon verfügbar), mit einem spannenden Kapitel „Adrenochrom und befreite Kinder aus den DUMBs“.
Am 18. März 2022 erschien „Die moderne Musik-Verschwörung: Popstars, Hits und Videoclips – für die perfekte Gehirnwäsche“ (auch bei Amazon verfügbar), mit einem spannenden Kapitel „Stars Pro und Contra Impfung: „Die Ärzte“, „Die Toten Hosen“, Nena, Westernhagen, Eric Clapton, Neil Young und weitere“.
Am 26. August 2022 erschien „Der Hollywood-Code 2: Prophetische Werke, Alien-Agenda, Neue Weltordnung und Pädophilie – sie sagen es uns durch Filme“ (auch bei Amazon verfügbar), mit einem spannenden Kapitel „Die Illuminati und die Neue Weltordnung in Hollywood“.
Am 10. März 2023 erschien „Illuminatenblut 2: Jagdgesellschaften der Eliten – sie benutzen Rituale und Magie um Dich zu kontrollieren!“ (auch bei Amazon verfügbar), mit einem spannenden Kapitel „Ordnung aus dem Chaos“: Wie die Pläne der Elite in aller Öffentlichkeit vorhergesagt wurden – Warum mussten die Georgia Guidestones 2022 zerstört werden?“.
Ein handsigniertes Buch erhalten Sie für Euro 30,- (alle fünf Bücher für Euro 180,-) inkl. Versand bei Zusendung einer Bestellung an: info@pravda-tv.com.
Quellen: PublicDomain/Kopp Verlag am 22.06.2023
lasst euch nicht bange machen. juristischer sch…ß gepaart mit medizinischem sch….ß, ergibt einen riesigen sch….ß haufen. das ist nicht euer haufen. einfach umgehen und links liegen lassen. sollen sie mit sich selbst klar kommen. das dient nur der aufrechterhaltung der verdummung und verblödung, das das lebende wesen, der mensch, ihre person sei, die ihnen ja eh schon gehört, weil sie sie geboren haben, mit ihrer geburtsurkunde.
oder hat wer von euch schonmal selbst ne geburtsurkunde ausgefertigt, um seine natürliche person ins leben zu rufen. ihr seid das leben, ihr seid real, jeder von euch hat einen anteil von allem auf der erde, welchen ihr verwaltet. das klauen sie euch über ihre person, die man euch über hilft. beendet das. sie wollen mit dem patientenkram nur noch das letzte von euch klauen, euren körper.
Was redest denn du für einen Müll daher??🥴-Eine Patientenverfügung ist das A+O im Falle eines Falles!. Ich habe es bei meiner Mutter erlebt!- Sie wäre weiter Behandelt worden obwohl sie schon Palliativ war! und immer wollte das sie dann gehen kann wenn sie es für richtig entscheidet!
Hätte ich nicht ihre Patientenverfügung gefunden wäre Ihr Sterben noch ewig weiter hinausgezögert worden!. Selbst ich als Sohn hatte da kein mitspracherecht!.
Alsdo Red nicht so einen Müll daher wenn du schon von Tuten und Blasen keine Ahnung hast!.- -Nur muß man sich kein „“Vorsorge Set“ bei Kopp kaufen! das bekommt man bei jedem anständigen Hausarzt! welcheer dies auch unterschreibt!
da scheint jemand noch nicht realisiert zu haben, welche farbe seine umgebung hat.
allein die aussage das man die verfügung erst finden muß, spricht bände. kennst du den begriff verantwortung? denk mal drüber nach. verantwortung ist nicht, bei jedem piep machen seines körpers oder geistes zum berufskörperverletzer….ähhhhh arzt zu rennen. das wäre die verantwortung ab geben. schreibst ja selber, wie verantwortungsvoll die ärzte mit der mutter um gehn wollten.
verantwortung wäre, sich mal selbst zu informieren, wie der menschliche körper funktioniert und sich entsprechend zu verhalten. weder ein arzt noch ein jurist übernehmen für irgendwas verantwortung. die lassen sich alles unterschreiben.
und wieder……denk mal drüber nach.