EU/EZB-Putsch durch digitalen Euro steht bevor (Video)

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Die Europäische Zentralbank steht kurz vor der Einführung eines “digitalen Euro”, wie Fabio Panetta vom EZB-Lenkungsausschuss gestern bekannt gab. Die “Highlights” seiner Ausführungen und einige weiterführende Ergebnisse finden Sie hier zusammengeführt.

Lange schon bereiten “die da oben” die Digitalisierung des Bargelds vor. Das mit Abstand größte Problem damit ist in erster Linie, dass eine digitale Währung gleichsam “auf Knopfdruck” kontrollierbar ist – was auch den entscheidenden Unterschied zu “herkömmlichem” Bargeld ausmacht.

Bargeld und Datenschutz

Bargeld bedeutet einen gewissen Schutz der Privatsphäre vor der 100%igen Überwachung jeglicher Transaktionen, die Sie tätigen.

Umgekehrt bedeutet eine digitale Währung, dass weder Ihre noch die Privatsphäre des jeweils anderen in jeder Transaktion gesichert ist. Im Gegenteil: die (Zentral-) Banken und Behörden haben innert kürzester Zeit umfassenden Zugriff auf alle mit Ihren Transaktionen verbundenen Daten.

Digitale Währungen und Soziales Kreditsystem

Schlimmer noch aus der Perspektive des souveränen Individuums ist jedoch, dass diese digitalen Währungseinheiten “programmierbar” sind. Dies bedeutet, dass Sie Ihre “digitalen Euros” nicht – wie dies mit Bargeld der Fall ist – nach Ihrem Gutdünken ausgeben können.

Im schlimmsten Fall können Sie “Ihre” digitalen Euros dann nur für “erlaubte” Dinge ausgeben, nicht aber für z.B. Flugreisen, wenn Sie Ihr jährliches CO2-Emissionskontingent ausgeschöpft haben. Auch Konto-Sperren als Folge von politischem Dissens sind möglich – und wie die Fernfahrerproteste in Kanada vor einem Jahr gezeigt haben, auch eine realistische Gefahr.

Kurz ausgedrückt: digitale Währungen bedeuten das Ende der Freiheit. (Verabschieden Sie sich von Ihrer Autonomie: Digitale Eine-Welt-Währung erhält Unterstützung, um Fiat-Geld zu ersetzen)

 

BIZ-Chef Carstens: “Es geht um totale Kontrolle”

Dessen eingedenk wenden wir uns nun also der EZB-Mitteilung zu.

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EZB-Panetta zum digitalen Euro: “allgemein verfügbar und nutzerfreundlich”

Die Quelle der folgenden Ausführungen finden Sie hier. Ich habe den Text leicht gekürzt und mit einigen Hervorhebungen versehen.

Wir stehen kurz vor Beginn der finalen Phase der Untersuchungsphase dieses Projekts. Unlängst hat der EZB-Rat eine dritte Reihe von Gestaltungsoptionen für den digitalen Euro gebilligt. Diese Optionen haben wir bereits bei früheren Anhörungen besprochen. Heute veröffentlichen wir in diesem Kontext einen weiteren Statusbericht. In ihm wird dargelegt, wie die Menschen nach Ansicht des Eurosystems auf den digitalen Euro zugreifen, ihn halten und verwenden könnten. Ferner wird in ihm erörtert, wie Intermediäre den digitalen Euro in Umlauf bringen könnten und welche Merkmale er haben bzw. welche Dienstleistungen er ermöglichen könnte…

In einer modernen Wirtschaft ist es ein Grundbedürfnis der Menschen, digital bezahlen zu können.

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Mit Bargeld bieten die Zentralbanken bereits ein risikofreies, allgemein zugängliches und nutzerfreundliches Zahlungsmittel an, das niemanden ausschließt. Aufgrund der rasanten Digitalisierung unserer Volkswirtschaften müssen wir das Bargeld jedoch durch dessen Weiterentwicklung im digitalen Bereich ergänzen: einen digitalen Euro.

Neben einigen unbelegten Aussagen – “ein Grundbedürfnis der Menschen, digital bezahlen zu können” – weist die EZB also darauf hin, dass mit Bargeld “bereits ein risikofreies, allgemein zugängliches und nutzerfreundliches Zahlungsmittel” besteht. Die Einführung eines digitalen Euros basiert also auf einem Zirkelschluss.

Es ist also nicht erstaunlich, dass die Menschen in Europa der Meinung sind, dass das wichtigste Merkmal eines digitalen Euro ist, dass man überall damit bezahlen kann. Anders gesagt: sie wünschen sich, dass auch die digitale Version unserer Währung eine der Haupteigenschaften der Euro-Banknoten besitzt…

Im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union haben die Gesetzgeber den Euro-Banknoten den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels verliehen. Deshalb können die Menschen sie in allen Ländern des Euroraums verwenden. Sie sind die konkrete Form unserer gemeinsamen Währung.

Die Gesetzgeber könnten auch dem digitalen Euro den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels verleihen. Im Falle der Einführung wäre der digitale Euro ein öffentliches Gut, und die Menschen würden davon ausgehen, dass sie überall im Euroraum auf ihn zugreifen und ihn problemlos verwenden können. Daher wäre es für alle Nutzer vorteilhafter und bequemer, wenn Händler, die digitale Zahlungen akzeptieren, auch den digitalen Euro als gesetzliches Zahlungsmittel annehmen müssten.

Wird der Handel zur Annahme digitaler Euro verpflichtet, so könnte dies in der Praxis auch als Chance begriffen werden. Dadurch würden die Zahlungen in Europa widerstandsfähiger und es gäbe mehr Wettbewerb. Infolgedessen würden wiederum Zahlungen günstiger, wovon ganz klar jeder im Euroraum profitieren würde.

Ich erspare Ihnen und mir selbst das umfassende Lesen und Kommentieren dieser “Verwaltungsprosa”, möchte aber in erster Linie auf die ungeheuerliche Diskrepanz zwischen dem real existierenden Bargeld (“Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels”) und der vielfachen in Aussicht gestellten Zwangsmaßnahmen hinweisen: der Handel – und alle anderen auch sollen “zur Annahme digitaler Euro verpflichtet” werden”, was “in der PRaxis auch als Chance begriffen werden [könnte]”.

Privatpersonen und der Handel werden die Erwartungshaltung haben, dass sie digitale Euro bei ihrer Bank erhalten, so wie heute ihr Euro-Bargeld. Die Verwendung des digitalen Euro sollte den Leuten leicht gemacht werden, ein Bankwechsel sollte hierfür nicht nötig sein.

Im Rahmen unseres regelmäßigen Austauschs haben Verbraucherverbände und Händler unterstrichen, dass der allgemeine Zugang für Verbraucherinnen und Verbraucher am besten erreicht wird, wenn Banken und andere Zahlungsdienstleister im Euroraum aufgefordert werden, ihrer Kundschaft den digitalen Euro anzubieten…

Die Menschen sollten überall im Euroraum mit dem digitalen Euro bezahlen und bezahlt werden können…Auch wenn der digitale Euro von beaufsichtigten Intermediären in Umlauf gebracht wird, sollte nicht in Vergessenheit geraten, dass es er eine Zentralbankverbindlichkeit ist. Als Emittent des digitalen Euro wäre das Eurosystem gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern des Euroraums für die Erfüllung ihrer Anforderungen an Zahlungen rechenschaftspflichtig.

Die vier Säulen des digitalen Euros

Der erste Grundsatz bezieht sich darauf, dass der digitale Euro als öffentliches Gut der Gesellschaft dienen sollte. Wir sind der Ansicht, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher den digitalen Euro kostenfrei für alltägliche Basisdienstleistungen nutzen können sollten.

Zweitens sollten Intermediäre für die von ihnen erbrachten Dienstleistungen entschädigt werden, so wie es bei anderen digitalen Zahlungen der Fall ist.

Drittens sollte durch rechtliche Maßnahmen verhindert werden, dass Intermediäre von Händlern überhöhte Gebühren verlangen, falls diese zur Annahme des digitalen Euro als gesetzliches Zahlungsmittel verpflichtet werden. Wir sind zwar der Auffassung, dass der digitale Euro wettbewerbsfähigere Gebühren ermöglichen würde, dieser Grundsatz würde jedoch sicherstellen, dass die Gebühren für Händler nicht höher sind als die heute für vergleichbare Zahlungsmittel erhobenen Gebühren.

Schließlich würde das Eurosystem seine eigenen Kosten tragen, etwa für Abwicklungstätigkeiten und die Verwaltung der einheitlichen Standards für die Veranlassung und den Erhalt von Zahlungen in digitalen Euro. Dies würde zum Ausdruck bringen, dass der digitale Euro ein öffentliches Gut ist, und derselben Logik folgen, die derzeit für Bargeld gilt. Die Einsparungen, die sich daraus ergeben, würden den Endnutzern zugutekommen.

“Der Weg vor uns” – gemäß der EZB

Die Entscheidung, ob der digitale Euro ein inklusives, wahrhaft europäisches Zahlungsmittel sein wird – das im gesamten Euroraum allgemein nutzbar und zugänglich sowie für Basisdienstleistungen kostenfrei ist und ein Höchstmaß an Privatsphäre bietet – werden letztlich Sie als europäische Gesetzgeber treffen. Der Erfolg eines digitalen Euro liegt also in Ihrer Hand.

Wie ersichtlich, ist die Einführung eines digitalen Euros beschlossen; es geht nur noch um die Umsetzung bzw. wie “freundlich” diese nächste Datenkrake wird. Hinweise über Datenschutz, Privatsphäre oder dergleichen sucht man vergeblich. Die Verantwortung der EZB wird angeführt, wobei den nationalen Parlamenten der Eurozone offenbar die Rolle eines “Blitzableiters” zugemessen wird.

Die EZB ist weiterhin bereit, im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens alle aufkommenden Fragen mit Ihnen zu erörtern. Während der nächsten Phase des Projekts, die voraussichtlich im weiteren Verlauf dieses Jahres eingeleitet wird, werden wir die erforderlichen Anpassungen an der Gestaltung des digitalen Euro vornehmen, die sich im Zuge der legislativen Beratungen unter Umständen als notwendig erweisen. In dieser Phase werden wir mögliche technische Lösungen und geschäftliche Regelungen ausarbeiten und testen, die für die Bereitstellung eines digitalen Euro erforderlich sind.

Wie großzügig: die EZB als Teil des regulatorischen Apparates ist “weiterhin bereit”, mit dem Gesetzgeber – der ja in repräsentativ-demokratischen Systemen stellvertretend für den Souverän gilt – “alle aufkommenden Fragen…zu erörtern”. Dies ist wenig mehr als die Umkehrung der Souveränität, die durch die EU hervorgebracht wird: nicht mehr “das Volk” ist souverän, sondern die Exekutiv- und Aufsichtsorgane.

Diese beiden Prozesse – Gesetzgebung und Gestaltung – sollten parallel fortgeführt werden, damit wir umgehend mit der Ausgabe eines digitalen Euro beginnen können, falls und wann dies für erforderlich erachtet wird. Der EZB-Rat wird erst nach Verabschiedung des entsprechenden Rechtsakts über die Ausgabe eines digitalen Euro entscheiden.

Nun soll also parallel – d.h. ohne entsprechendem Auftrag durch “den Gesetzgeber” – alles vorbereitet werden, um im Fallesfall einsatzbereit zu sein. Dies ist, erneut sei darauf verwiesen, nicht, wie der Gesetzgebungsprozess verlaufen sollte: zunächst das Schaffen gesetzlicher Grundlagen, danach deren Umsetzung. Zu behaupten, die EZB würde sich hier im Sinne demokratisch-rechtsstaatlicher Ordnungen und Normen verhalten ist, gelinde geprochen, Augenauswischerei.

Wir werden alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um zu gewährleisten, dass der digitale Euro ein wahrhaft öffentliches Gut wird. Alle europäischen Organe müssen jedoch ihren Beitrag zu unserem gemeinsamen Ziel leisten – dass der digitale Euro ein Erfolg wird. Aus diesem Grund sehen wir dem Legislativvorschlag der Europäischen Kommission erwartungsvoll entgegen. Dieser Vorschlag wird für den digitalen Euro einen entscheidenden Schritt vorwärts bedeuten und Europa an die Spitze der Arbeiten an digitalen Zentralbankwährungen unter den G7 stellen.

“Der Gesetzgeber” sind die jeweiligen Parlamente der Mitgliedstaaten, nicht die EU-Kommission.

Der EU/EZB-Putsch

Was gleichsam “durch die Hintertüre”, aber in aller Offenheit gesagt wird ist: das Ende der Reste von nationalstaatlicher Souveränität und individuellen Freiheiten.

“Die da oben” in Brüssel und Frankfurt am Main (dem Sitz der EZB) geben unumwunden zu, dass hier an einem europaweiten Putsch gegen die europäischen Völker, deren Verfassungen und Rechtsordnungen gearbeitet wird.

Der Lack ist ab, die Maske ist gefallen.

 

Was aber kann man tun?

Zahlen Sie so oft wie möglich mit Bargeld.

Verweigern Sie so oft wie möglich “digitale Lösungen”.

Parken Sie Ihr “Smartphone” im “Flugmodus” so oft wie möglich und benutzen Sie es so wenig wie möglich.

Bereiten Sie sich so gut wie möglich auf die bevorstehenden “Schocktherapie” der Einführung des digitalen Euros vor.

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Quellen: PublicDomain/tkp.at am 26.04.2023

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