Behörden rechnen mit Kollaps bei Auszahlung der Hilfspakete – Netzbetreiber können Strom ohne Vorwarnung abschalten

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Mit der Energiepreispauschale, Gaspreisbremse, Strompreisbremse und der Wohngelderhöhung hat der Gesetzgeber eine Reihe von Entlastungsmaßnahmen für die Bürger beschlossen.

Die Maßnahmen sollen die hohen Energiekosten dämpfen. Dabei soll es um schnelle Hilfen für Bürger und betroffene Unternehmen gehen. Doch die betroffenen Behörden schlagen bereits Alarm.

Für den riesigen Ansturm sind sie gar nicht gerüstet. Es fehlt sowohl am notwendigen Personal, als auch an der erforderlichen Software. Erste Behörden reden bereits vor einem drohenden Kollaps.

In Anbetracht des entstandenen Wirrwarrs können sie nicht garantieren, ob und wann das Geld bei den Betroffenen ankommt (Welt: 27.11.22).

Hilfspakete führen zu enormer Überlastung der Behörden

Auch Experten, wie Lutz Goebel, Chef des Normenkontrollrats, sieht eine massive Überlastung in der Verwaltung. „Jeder wird irgendwann sein Geld bekommen, aber es wird Zeit kosten, und es werden Fehler passieren“, sagte er.

Der Normenkontrollrat ist das unabhängige Beratungsgremium der Bundesregierung für Bürokratieabbau. „Würde man sich am Anfang bei der Gesetzgebung mehr Zeit lassen, wäre der Frust am Ende bei allen Beteiligten geringer“, kritisiert Goebel die Art und Weise, wie die Entlastungspakete zustande gekommen sind.

Wie fast immer hat man sich im Wirtschaftsministerium nur darauf konzentriert, was man erreichen will, ohne zu klären, ob eine Umsetzung im vorgegebenen Zeitrahmen überhaupt möglich ist. (Enteignung des Volkes geht weiter: Nun ist auch Stromverlust zu bezahlen!)

Union kritisiert Verwaltungsaufwand

Auch der stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende, Jens Spahn, kritisiert die offene Frage der Umsetzung. „Die Ampel sollte ihre gesammelten Vorhaben dringend einem Bürokratie-Check unterziehen“, sagt er, denn der Verwaltungsaufwand für diese Projekte sei enorm groß.

„Wenn Ämter, Kommunen und Versorger durch komplizierte Regeln überlastet werden, kommen finanzielle Entlastungen bei Bürgern und Unternehmen zu spät oder gar nicht an“, sagt Spahn.

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Kommunen können Ansturm bei Wohngeldberechtigten nicht stemmen

Bei den Kommunen kommt vor allem Ärger bezüglich der Wohngeldreform auf, denn zum Jahreswechsel erhöht sich die Anzahl der Berechtigten von rund 600.000 auf zwei Millionen Haushalte.

„Bei der Umsetzung droht ein Kollaps des Wohngeldsystems bis weit in das kommende Jahr hinein“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg.

Es sei schlicht nicht machbar, die Wohngeldstellen in den Kommunen bis Januar mit ausreichend qualifiziertem Personal zu besetzen. „Wir rechnen damit, dass es zu Verzögerungen der Wohngeldbearbeitung und damit auch bei der Auszahlung bis Mitte 2023 kommen wird“, sagte Landsberg.

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Steuergewerkschaft kritisiert heillose Durcheinander

Kritik kommt von allen Seiten, so auch von der Deutschen Steuergewerkschaft. „Die Entlastungsmaßnahmen sind untereinander vollkommen unabgestimmt“, so der Bundesvorsitzende Florian Köbler.

Er kritisiert vor allem die stetige Erweiterung der Maßnahmen. Zunächst hätte es die Energiepreispauschale nur für Arbeitnehmer gegeben, kurze Zeit später dann auch für Rentner und Versorgungsempfänger und jetzt komme auch noch die Besteuerung des Gaspreisdeckels für Besserverdienende dazu.

Das würde bei den Ämtern zu einem ein heillosen Durcheinander führen. „Die Bürger werden im kommenden Jahr länger auf Steuererstattungsansprüche warten müssen“, sagt Köbler.

Die Servicezentren und Telefon-Hotlines der Finanzämter würden bereits heute mit Anfragen überflutet, obwohl dort noch gar keine gesetzliche Regelung vorliegt.

Energieversorger fürchtet um rechtzeitige Auszahlung der Staatshilfen

Auch bei den betroffenen Unternehmen gibt es erhebliche Zweifel, ob die vom Staat zugesicherten Hilfen rechtzeitig ankommen. Der Verwaltungsaufwand ist enorm.

So muss zum Beispiel der Dezemberabschlag für Gaskunden zunächst von drei Stellen geprüft, bevor er zur Auszahlung kommt. „Der Zeitplan ist extrem eng, es gibt keinerlei zeitlichen Puffer“, sagt die Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft, Kerstin Andreae.

Wenn der Staat die Gelder für den Dezemberabschlag nicht rechtzeitig an die Energieversorger ausbezahlt, sei deren Liquidität gefährdet.

Industrie befürchtet Stromabschaltungen ohne Vorwarnung

Nach dem ersatzlosen Wegfall der Verordnung über abschaltbare Lasten (AblaV), steigt in der Industrie die Sorge vor abrupten Stromabschaltungen in diesem Winter.

„Die Stromversorgung ist unter Stress und ihre Stabilität zunehmend in Gefahr – besonders jetzt im Winter“, sagte Franziska Erdle, Hauptgeschäftsführerin der Wirtschaftsvereinigung Metalle, der Welt. „Das ist leider keine Überraschung, sondern war zu befürchten“ (Welt: 26.11.22).

Verordnung über abschaltbare Lasten ersatzlos außer Kraft

Die Verordnung lief im Juli dieses Jahres ersatzlos aus, weil die EU-Kommission in dem Instrument eine Wettbewerbsverzerrung sah. „Wir halten es für falsch, dass die Bundesregierung das Instrument wissentlich aus der Hand gegeben hat“, sagt Erdle. Die Verordnung regelte vertraglich Stromabschaltungen zwischen Industriebetrieben und Stromnetzbetreibern bei Stromknappheit.

Alleine im vergangenen Jahr kam es laut des Bundesverbandes der deutschen Industrie (BDI) zu 61 Stromabschaltungen, um die Netzstabilität zu sichern. Auch beim Stresstest zur Laufzeitverlängerung deutscher Atomkraftwerke haben die Netzbetreiber der Bundesregierung im September dringend empfohlen, das entfallene vertragliche Lastmanagement wieder zu ermöglichen. Dies ist allerdings bis heute nicht geschehen.

Die Netzbetreiber haben deshalb nur noch die Möglichkeit, Stromabschaltungen auf Basis des Paragraphen 13.2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vorzunehmen. Dies würde dann aber alle Stromverbraucher ohne jede Vorbereitung treffen.

Netzbetreiber können Strom ohne Vorwarnung abschalten

„Mit der Abschaltverordnung ist das einzige Marktinstrument zum Abwurf industrieller Verbrauchslast weggefallen, das den Unternehmen eine gewisse Vorlaufzeit gewährt hatte, die Produktionsprozesse rechtzeitig auf den Wegfall der Stromzufuhr vorzubereiten“, kritisiert der Referent für Energiepolitik im Verband der Chemischen Industrie (VCI), Heinrich Nachtsheim.

„Wenn die Regelungslücke nicht bald durch möglichst freiwillige Maßnahmen mit ausreichend Vorlaufzeitzeit geschlossen wird, droht in diesem Winter eine sehr abrupte Abschaltkaskade nach Paragraph 13.2 Energiewirtschaftsgesetz, wenn es im Netzbetrieb hart auf hart kommen sollte.“

Damit drohe laut Nachtsheim auch den Industriebetrieben ein plötzlicher Abbruch der laufenden Produktion. Solche Abschaltungen ohne jede Vorwarnung könnten in den Betrieben zu erheblichen Schäden an den Produktionsanlagen führen.

Kein Ersatz vorgesehen

Die Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) war eine Verordnung über kurzfristige Stromunterbrechungen bei Industriebetrieben. Der Lastabwurf erfolgte freiwillig, gegen Zahlung einer entsprechenden Vergütung.

Die Verordnung sollte die Versorgungssicherheit erhöhen. Die Kosten wurden und werden noch bis Ende 2022 auf den Strompreis umgelegt, den die Verbraucher zahlen. Die Verordnung trat am 01. Juli 2022 außer Kraft und wurde bis heute nicht verlängert.

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Quellen: PublicDomain/blackout-news.de am 30.11.2022

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5 comments on “Behörden rechnen mit Kollaps bei Auszahlung der Hilfspakete – Netzbetreiber können Strom ohne Vorwarnung abschalten

  1. Die nächste Begründung / Erklärung für den Fall des Stromabklemmens.
    Dummis kann man wirklich alles erzählen.
    Beim Steuereintreiben und Forderungen sonstiger Zwangsabgaben hat es
    noch keinen „Kollaps“ gegeben, oder?

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