Wer im kommenden Winter den Thermostat zu stark aufdreht, der reitet in den Schweizer Knast ein

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Auch die „neutrale“ Schweiz bleibt nicht von den Folgen des Krieges zwischen den dem Globalismus verpflichteten Nationen und Russland verschont.

Die Folgen der Gasknappheit sind auch dort zu spüren.

Wer in diesem Winter zu heiß duscht oder Wohnungen zu stark beheizt, riskiert eine Geldstrafe oder gar eine Gefängnisstrafe.

Die Völker Europas müssen jetzt für die imperialistischen Pläne der USA und des Deppen Staates bitter bezahlen, schreibt Report24.news.

In der Schweiz wurde nun bekannt, dass jeder, der Innenräume über 19 Grad Celsius heizt oder Warmwasser über 60 Grad erhitzt, mit einer Geldstrafe belegt wird.

Bei einer vorsätzlichen Straftat drohen Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren.

Das bedeutet im Umkehrschluss aber auch, dass auch bestraft wird, wer Innenräume über 19 Grad aufheizt, etwa durch die Anwesenheit von Menschen oder die Abwärme von Maschinen.

Ein absurdes Spektakel, das an Staatsterror erinnert.

Adolf ist dieses Mal sogar in der Schweiz am Drücker.

Dass dies sogar in der Schweiz möglich ist, wo die Demokratie viel älter ist als in jedem anderen Land in Europa, entzieht sich dem Verständnis des Beobachters.(Dunkle Zeiten – alles kollabiert: Der tägliche Zusammenbruch von Industrie und Infrastruktur in Europa und den USA)

Konkret kommt das Bundesgesetz über die wirtschaftliche Landesversorgung zur Anwendung, wie blick.ch berichtet.

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Verstöße gegen dieses Gesetz sind teilweise Straftaten und müssen von den Schweizer Kantonen verfolgt werden.

Dieses Gesetz sieht keine Verwaltungssanktionen vor, es muss vollständig umgesetzt werden.

Wer aus Versehen das Thermostat falsch einstellt, kommt leichter weg als jemand, der seinen Pool absichtlich auf 25 Grad aufheizt.

Man muss also nur etwas dement sein und dann geht die Party munter weiter.

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Die Strafe für ein Unternehmen, das seine Gasquote absichtlich überschreitet, wird wahrscheinlich noch härter ausfallen.

Auch die Quotenregelung unterliegt den Strafvorschriften.

 

Sie setzen nicht auf Polizeistaatsmaßnahmen, sondern auf Angst und Schrecken, die durch angekündigte „punktuelle Kontrollen“ verbreitet werden.

Die Gestapo hat also zusammen mit der Stasi den Sprung in die Schweiz geschafft.

Echte Schweizer sind dafür bekannt, dass sie außergewöhnlich genau und pünktlich sind.

In Zukunft wird es also wohl in jedem Zimmer ein digitales Thermometer geben.

Der Feind misst mit der Wärmekamera mit, vor allem, wenn es sich dabei um verräterische Nachbarn oder übereifrige Hilfssheriffs handelt.

Die Menschen sind bereits an die angebliche Corona-Pandemie mit ihren überzogenen und aufdringlichen Maßnahmen gewöhnt.

Deshalb machen sie auch bei diesem Blödsinn gleichgültig mit.

Manche Rechtsvorschriften sind mehr als vage und völlig willkürlich auslegbar.

So gibt es beispielsweise ein Heizverbot für „nicht genutzte Gebäude“.

  

Aber was ist ein „ungenutztes“ Gebäude?

Es ist nicht so einfach zu bestimmen und es scheint keine allgemein gültige Definition dafür zu geben.

Die Kantone in der Schweiz haben bis zum 22. September Zeit, sich anzumelden und ihre Einwände gegen die neue Energieverordnung einzureichen.

Die Epoch Times berichtet hierzu:

Selbst fahrlässige Verstöße müssten von der Staatsanwaltschaft verfolgt und im Fall einer Anklage vor Gericht verhandelt werden. In diesem Fall müsste der Delinquent mit einer Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen rechnen.

Die Anzahl der Tagessätze würde sich nach dem Grad des Verschuldens bestimmen und deren Höhe nach den wirtschaftlichen Verhältnissen – Spörndli verweist auf Erfahrungswerte, wonach diese bei mindestens 30 und maximal 3.000 Franken lägen.

Neben der geplanten Verordnung nach dem Landesversorgungsgesetz würde insbesondere für Unternehmen zusätzlich auch die Kontingentierungsverordnung gelten, die den gleichen Strafbestimmungen unterliegt.

 

Wirtschaftsminister Guy Parmelin versuchte bereits in der Vorwoche während einer Pressekonferenz, die Gemüter zu beruhigen. Die Schweiz sei „kein Polizeistaat“, und es gebe auch in anderen Bereichen Vorgaben, die „nicht ständig kontrolliert“ würden. Man gehe davon aus, dass sich die Bevölkerung von sich aus an die Vorgaben halten würde.

Jedoch seien „punktuelle“ Kontrollen durchaus denkbar, und die Polizeibehörden vor Ort seien etwa dort, wo übermotivierte Nachbarn oder notorische Denunzianten meinen, diese auf vermeintliche Verstöße hinweisen zu müssen, verpflichtet, diesen auch nachzugehen.

„Wenn eine entsprechende Anzeige eingeht, dann muss die Polizei handeln“, macht auch der Sicherheitsdirektor des Kantons St. Gallen, Fredy Fässler, deutlich. Er sehe „noch einige offene Fragen, die geklärt werden müssen“. Er wolle „die Verordnung mit Augenmaß umsetzen“, äußert er gegenüber dem „Blick“. Es solle keinesfalls dazu kommen, dass „die Energiepolizei von Tür zu Tür schreitet“. 

Fazit

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass eine solche Anordnung nur willkürlich sein kann.

Schließlich hängt es von den Dämmmaßnahmen und gerade von den verschiedenen anderen Wärmequellen in einem Innenraum ab, wie warm es wirklich wird.

Denken Sie nur an ein Kinderzimmer, das zu selten gelüftet wird und in dem ein Gaming-PC rund um die Uhr läuft.

Es ist technisch unmöglich, eine solche Spezifikation durchzuführen, es sei denn, Sie stellen die Heizungen auf 15 Grad oder niedriger ein.

Und wenn sich die Menschen dann flächendeckend erkälten, werden sie eine weitere Grippe-Pandemie ausrufen.

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Quellen: PublicDomain/arrangement-group.de am 08.09.2022

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2 comments on “Wer im kommenden Winter den Thermostat zu stark aufdreht, der reitet in den Schweizer Knast ein

  1. Die CH ist schon lange keine Demokratie mehr. Ein aufgeblahter Beamtenapparat mit zuvielen Akademikern die in der Privatwirtschaft nicht gebraucht werden konnen arbeiten beim Bund und kassieren unverhaltnismassige Lohne furs nichtstun. Mit der CH geht es auch nur noch Bergab. Zum Gluck lebe ich schon lange in Asien und kann friedlich dem Untergang zuschauen leider

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