Noch mehr Regulierungen für Kryptowährungen in Europa?

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Im Vereinigten Königreich ist der Status von Kryptowährungen noch immer nicht klar definiert. Vor 2014 wurden Kryptowährungen als „Einzweck-Gutscheine“ eingestuft, deren Transaktionen der Mehrwertsteuer unterlagen.

Im Jahr erklärte die britische Steuerbehörde (HM Revenue & Customs), dass Bitcoin weder eine Währung noch Geld sei, so dass die Kryptowährung nicht unter das britische Finanzrecht falle und nicht dem britischen Geldwäschegesetz unterliege.

Doch das hat sich seit Januar 2020 geändert: Die FCA (Financial Conduct Authority, die Finanzaufsichtsbehörde im Vereinigten Königreich) widmet sich nun der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, unter anderem durch die Überwachung von Krypto-Assets im Vereinigten Königreich.

Die FCA (Financial Conduct Authority) arbeitet weiterhin mit der Regierung und der Bank of England zusammen: Ziel ist es, die potenziellen Risiken im Zusammenhang mit Kryptowährungen zu analysieren und anzugehen sowie Innovationen für die Verbraucher in diesem Bereich zu fördern und zu unterstützen.

Und auch die Forschung ist im Gange: Der Marktforschungsbericht Cryptoasset consumer research 2020 wurde am 30. Juni 2020 veröffentlicht.

Man hat festgestellt, dass 89 % der Inhaber von Kryptowährungen (Einzelpersonen) sich bewusst sind, dass ihre Transaktionen nicht ausreichend reguliert oder geschützt sind.

Auf der Führungsebene vertritt die EU eine konservative Haltung gegenüber digitalen Vermögenswerten. Insbesondere die Einführung der Kryptowährung Libra durch Facebook hat die EU beunruhigt und sie wegen der unvorhersehbaren Risiken, die das neue Zahlungsinstrument mit sich bringen könnte, in ihrem Hoheitsgebiet verboten und die Initiative von Mark Zuckerberg zum Scheitern gebracht.

Im Jahr 2016 schlug die Europäische Kommission eine zusätzliche Regulierung für Kryptowährungsbörsen und Unternehmen vor, die Nutzern Kryptowährungs-Wallets zur Verfügung stellen: eine Registrierungs- oder Lizenzierungspflicht für Kryptowährungsbörsen, die Kryptowährungen gegen Fiat-Geld tauschen und umgekehrt, sowie für Unternehmen, die Nutzern Kryptowährungs-Wallets zur Verfügung stellen.

Am 15. Dezember 2017 verabschiedeten die EU-Behörden eine Entscheidung über die verpflichtende Identifizierung von Nutzern von Kryptowährungsbörsen.

Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche wurden kürzlich verschärft. Sie zielen auf die Transparenz des Kryptowährungsmarktes ab. Seit Januar 2020 ist die Fünfte Geldwäscherichtlinie (5AMLD) in Kraft, die die Anonymität beseitigt.

Die Richtlinie verlangt von Unternehmen, dass sie Informationen darüber aufbewahren, wie ihre Kunden die Kryptowährungen, mit denen sie auch auf bitcoin-profit.org/de/ große Gewinne erzielen können, verwenden. Formal soll die Maßnahme die Verwendung von Token für illegale Aktivitäten verhindern.

Organisationen, die mit Kryptowährungen arbeiten, müssen sich registrieren und den zuständigen Behörden Kundeninformationen zur Verfügung stellen. So muss beispielsweise eine Kryptowährungsbörse mit Sitz in Spanien offiziell bei der dortigen Aufsichtsbehörde registriert sein.

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Im November 2015 entschied der Europäische Gerichtshof, dass Bitcoin als Währung (Zahlungsmittel) und nicht als Ware (im Hinblick auf die Besteuerung) zu betrachten ist.

Daher sollten Transaktionen, die den Kauf und Verkauf von Bitcoins gegen traditionelle Fiat-Währungen beinhalten, nicht der Mehrwertsteuer unterliegen. Zuvor hatten die nationalen Regulierungsbehörden unterschiedliche Ansichten über die Erhebung dieser Steuer auf Kryptowährungen.

In der EU unterliegen Kryptowährungen nicht der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) und der Richtlinie über elektronisches Geld (EMD2) und unterliegen nicht der EU-Finanzregulierung.

Es gibt auch keine offiziell akzeptierte Klassifizierung digitaler Vermögenswerte innerhalb der EU, obwohl versprochen wurde, daran zu arbeiten. Der Vizepräsident der Europäischen Kommission hat versprochen, neue Regelungen für die Kryptowährungsbranche vorzulegen. Daher sollte man sich an ihrem Status in einem bestimmten Land orientieren.

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Deutschland gilt als eines der fortschrittlichsten Länder in der EU, wenn es um die Regulierung von Kryptowährungen geht. Bereits 2013 stand Deutschland an erster Stelle, was die offizielle Zahl der Bitcoin-Besitzer angeht (obwohl es hierzulande nur ein oder zwei Kryptowährungen gibt, Tendenz steigend).

Am 27. Februar 2018 erschien auf der Website des deutschen Finanzministeriums ein Dokument, das besagt, dass Bitcoin als Währung anerkannt ist. Der Status von Bitcoin ist nur mit dem von Wyoming, USA, vergleichbar.

Quellen: PublicDomain am 05.08.2022

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