Gründe für den Rückzug der Impfpflicht – warum trotzdem 1G ab Herbst droht

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Natürlich ist die Aufhebung des Gesetzes über die Impfpflicht ein großer Erfolg für die breite Bürgerbewegung, die es vor allem im vorigen Winter gab. Das haben auch andere Kommentatoren betont.

Die Ursachen für den plötzlichen Rückzieher sind aber vielfältig und die Aussichten auf den Herbst werden durch die Ankündigungen der EU, die Aussagen von gestern und die Änderungen der Covid- und Infektionsschutzgesetze getrübt.

Zunächst zu den Gründen für den doch überraschenden Schritt. Einer der Gründe könnte die Stimmung im Verfassungsgerichtshof gewesen sein, die eine Aufhebung angedeutet hat.

Zu der musste es genau genommen kommen, denn der Staat kann nicht legal und verfassungskonform seine Bürger zur Selbstverstümmelung und Tod durch medizinische Behandlung verurteilen. Und das kann das Resultat dieser Impfung sein, was mittlerweile ja wohl unbestritten ist.

Seit der Ausrufung der Pandemie durch die WHO sind alle Schritte weltweit im Gleichklang erfolgt, die Regierungen wurden „betreut“ durch die Beratungsagenturen der WHO.

Österreich war mit der allgemeinen Impfpflicht ein Ausreißer. Gut möglich, dass dies international durch die Pandemiebetreiber nicht goutiert wurde. Für Europa hat die EU mit ihren Beschlüssen vom 27. April die Linie vorgegeben: Intensivierung von Impfung, Booster und Tests ab Herbst, sowie geplanten Einkauf weiterer experimenteller Gentechnik-Impfstoffe in den nächsten Jahren.

Dazu wurde das Covid-Zertifikat um ein Jahr verlängert.

Österreich wurde auf Linie gebracht und wird im Gleichklang mit der EU im Herbst an der Intensivierung von Impfung, Booster, Tests und Maskenzwang teilnehmen. Damit ist auch die Alpenrepublik wieder in das Pandemieregime eingereiht worden.

Haben innenpolitische Überlegungen eine Rolle gespielt. Wenn ja, dann nur peripher. Landtagswahlen in Tirol und Niederösterreich, ein sich abzeichnender Erfolg des Volksbegehrens gegen die Impfpflicht hatten wahrscheinlich Einfluss auf den Zeitpunkt, der etwas überraschend erfolgten Mitteilung, jedoch mit einiger Sicherheit nicht auf die Tatsache an sich.(WHO-Pandemievertrag gescheitert – heimliche „Impfpassverlängerung“ zur absoluten Kontrolle – Bankrun in China? (Videos))

Die Pläne der EU für den Herbst

Dazu nochmal zwei Passagen aus der Erklärung von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vom 27. April mit dem Titel „COVID-19: Die Kommission ruft die Mitgliedstaaten auf, für die nächste Pandemiephase in erhöhter Bereitschaft zu sein“.

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Damit das reibungslos umgesetzt werden kann, ist

  • die Zusammenarbeit gegen die Fehl- und Desinformation über Corona-Impfstoffe zu intensivieren;
  • weiterhin globale Solidarität zu zeigen und die globale Ordnungspolitik zu verbessern.

Ein Factsheet zum Thema „COVID-19 – Sustaining EU Preparedness and Response: Looking ahead“, das von der Europäischen Kommission am selben Tag, dem 27. April, veröffentlicht wurde, bekräftigt von der Leyens Standpunkt. Der erste Abschnitt trägt den Titel „Increasing uptake of COVID-19 vaccination“ und der erste Aufzählungspunkt lautet:

  • Die Mitgliedstaaten sollten die Durchimpfungsrate und die Verabreichung von Auffrischungsimpfungen und vierten Dosen erhöhen für diejenigen, die dafür in Frage kommen. Sie sollten auch die Durchimpfung von Kindern erhöhen.

Die Hervorhebung ist im Original. Der zweite Punkt lautet wie folgt:

  • Die Mitgliedstaaten sollten COVID-19-Impfstrategien für die kommenden Monate ausarbeiten und dabei die gleichzeitige Verbreitung der saisonalen Grippe berücksichtigen und die COVID-19-Impfung in die nationalen Impfprogramme aufnehmen.

 

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Einer Mitteilung an das Parlament und andere EU-Institutionen, die ebenfalls vom 27. April stammt, ist zu entnehmen: „Vor Beginn des Schuljahres 2022-2023 sollten Strategien zur Erhöhung der Durchimpfungsraten bei jüngeren Kindern erwogen werden, z. B. durch Zusammenarbeit mit Kinderärzten und anderen Angehörigen der Gesundheitsberufe, die für viele Eltern vertrauenswürdige Informationsquellen sind.“

Die EU plant nicht nur eine neue Impfkampagne für Covid-19 im Herbst, sondern reserviert auch bereits Produktionskapazitäten für neuartige Impfstoffe für den nächsten Gesundheitsnotfall: Dies geschieht im Rahmen einer so genannten EU-FAB-Initiative unter der Schirmherrschaft der kürzlich geschaffenen EU-Behörde für Notfallvorsorge und -bewältigung (HERA).

In der Pressemitteilung der Kommission wird erklärt, dass der Zweck der Ausschreibung darin besteht:

„… Kapazitäten für die Herstellung von mRNA-, Protein- und Vektorimpfstoffen zu reservieren. Damit werden neu geschaffene Herstellungskapazitäten für künftige gesundheitliche Notlagen freigehalten. Die Ausschreibung wendet sich an Impfstoffhersteller mit Anlagen in der EU oder im EWR, die ihren Teilnahmeantrag bis zum 3. Juni 2022 um 16 Uhr MESZ einreichen können.“

Dieser Strategie und Vorgangsweise ordnet sich Österreichs Marionetten-Regierung nun wieder brav unter, der Alleingang Impfpflicht wird zu Grabe getragen.

Verkehrsbeschränkungen – Mittel zur Umsetzung der EU-Vorgaben

Am 8. Juni tagte der Gesundheitsausschuss im Parlament. Ein Abänderungsantrag soll das Covid-19-Maßnahmengesetz sowie das Epidemie-Gesetz erneut erweitern. Es geht dabei um eine zusätzliche Ausweitung der Macht des Gesundheitsministers und Vorbereitungen auf den Herbst.

Schon jetzt kann der Gesundheitsminister bloß per Verordnung die Liste der anzeigepflichtigen Krankheiten erweitern. Das geschah auch schon bei den Affenpocken. Nun sollen auch Verkehrsbeschränkungen für Erkrankte und „Krankheitsverdächtige“ möglich werden.

„Krankheitsverdächtig“ könnte man bereits sein, wenn man nicht die vom Gesundheitsministerium erwünschten Impfungen in sich trägt. Oder wenn man Kontakt mit einem Menschen hatte, der positiv auf eine Infektion getestet wurde, die der Minister ins Epidemie-Gesetz aufgenommen hat.

Man erinnere sich an den Winter: Menschen ohne Impfungen galten als „epidemiologische Gefahr“, wurden verdächtigt, infiziert zu sein. Eine ähnliche Regelung könnte für den Herbst drohen.

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Diesmal könnte aber „1G“ und nicht „2G“ gelten, entsprechende Vorbereitungen wurden ebenfalls bereits getroffen. Eine „Verkehrsbeschränkung“ könnte demnach auch einen „Lockdown durch die Hintertür“ bedeuten.

Nicht nur Autofahren oder die Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel wären dann untersagt, sondern auch das Verlassen der Meldeadresse per Fahrrad oder zu Fuß.

Von Ende der Maßnahmen, des Impfzwanges, der Massentests, des Maskenzwangs, der Kinderimpfung und Schulschließungen ist keine Rede. Ob die EU und die nationalen Regierungen die Vorhaben umsetzen können, wird von der Zivilgesellschaft und von den vielen Menschen abhängen, die sich schon bisher für Demokratie und Rechtsstaat, sowie Freiheit der Entscheidung über medizinische Maßnahmen eingesetzt haben.

Die Chancen auf Erfolg sind allerdings deutlich besser geworden.

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Quellen: PublicDomain/tkp.at am 25.06.2022

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