Am 27. April verhandelt das Bundesverwaltungsgericht abschließend darüber, ob und wann deutsche Behörden Bargeld ablehnen dürfen. Was auf dem Spiel steht, wird daran deutlich, wie die EU-Kommission das Urteil des EuGH in meiner Bargeldsache nutzen will: als Freibrief für die baldige Einführung eines digitalen Zentralbankeuros als zweites gesetzliches Zahlungsmittel neben – in Wahrheit aber statt – Euro-Bargeld.
Aus dem Erläuterungstext einer noch bis 14. Juni laufenden „Bürgerbefragung“ der EU-Kommission zum digitalen Euro geht hervor, dass die Kommission beabsichtigt schon im ersten Quartal 2023 eine Verordnung zu erlassen, auf deren Grundlage die Europäische Zentralbank (EZB) einen digitalen Zentralbankeuro herausgeben kann, und dass dieser den Status des gesetzlichen Zahlungsmittels erhalten dürfte.
Zusammenfassend heißt es:
„Mit dieser Initiative sollen zentrale Aspekte des digitalen Euro festgelegt und geregelt werden, der neben Banknoten und Münzen als neue Form von Zentralbankgeld von der Europäischen Zentralbank/vom Eurosystem ausgegeben werden könnte. Die Initiative wird wesentliche Gestaltungsmerkmale und andere wichtige Aspekte des digitalen Euro abdecken. Nach Annahme der Verordnung können die Europäische Zentralbank/das Eurosystem im Einklang mit ihren Zielen und ihrem Mandat den digitalen Euro ausgeben.“
Die Befragung läuft schon seit 5. April. Bisher gab es knapp 13.000 Rückmeldungen, die, soweit erkennbar, fast alle die Einführung einer digitalen Zentralbankwährung ablehnen. Danach wird allerdings gar nicht gefragt, und es interessiert die EU-Kommission auch nicht. Denn das Ding wird zwar vorne „Bürgerbefragung“ genannt, aber die Fragen sind so gestaltet, dass sie eigentlich nur für Lobbyisten der beteiligten Branchen interessant sind.
Auch bei einer Befragung durch die EZB gab es sehr viele negative Antworten. Sie werden einfach ignoriert. Aus der Tatsache, dass die meisten das Projekt wegen der Gefahr für ihre informationelle Selbstbestimmung ablehnen, und es als weiteren Schritt zur Bargeldabschaffung sehen, wird lediglich geschlossen, dass den Bürgern die Einhaltung der Datenschutzvorschriften wichtig sei.
Heuchelei wo man hinschaut
Zu politischen Kontext heißt es:
„Im März 2021 forderte der Euro-Gipfel einen stärkeren und innovativeren digitalen Finanzsektor sowie effizientere und resilientere Zahlungssysteme und erklärte, dass die Sondierungen über eine digitale Zentralbankwährung, den digitalen Euro, vorangetrieben werden sollten. Beim digitalen Euro handelt es sich um Zentralbankgeld in digitaler Form, das von Privatpersonen und Unternehmen genutzt werden kann und das Bargeld und private Zahlungsmittel ergänzen würde.“
Durchgängig ist von Ergänzung des Bargelds die Rede. Für jeden, der das Agieren der Kommission gegen das Bargeld ansatzweise kennt, ist die Heuchelei mit Händen zu greifen. Es war die EU-Kommission, die mit ihrer extrem bargeldfeindlichen Stellungnahme in meinem Gerichtsverfahren um Barzahlung des Rundfunkbeitrags die Vorlage erst für das Plädoyer des EU-Generalanwalts und darüber (indirekt) für die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof gab. (Der Generalanwalt schrieb in seinem Plädoyer in vorauseilender Dienstbarkeit sogar gleich ungefragt mit auf, dass die Einführung eines digitalen Euro als gesetzliches Zahlungsmittel rechtmäßig wäre.)
Die Richter entschieden, weit an den einschlägigen Vorschriften des EU-Vertrags zum gesetzlichen Zahlungsmittel vorbei, dass sogar Behörden jederzeit Bargeldannahme verweigern können, wenn es für sie praktischer ist und die Bürger dadurch nicht über Gebühr benachteiligt werden.
Für mich ist vor diesem Hintergrund offensichtlich, dass es darum geht, die Nachteile der angestrebten Beseitigung des Bargelds für den Staat und manche Unternehmen durch ein erst zusätzliches, langfristig aber alternatives gesetzliches Zahlungsmittel zu vermeiden.
Weiter heißt es:
„In der Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets für das Jahr 2022 wird außerdem betont, dass eine digitale Zentralbankwährung je nach ihrer Gestaltung unter anderem eine Bereitstellung öffentlicher Gelder in digitaler Form sicherstellen, die Digitalisierung der europäischen Wirtschaft unterstützen, Innovationen im Massenzahlungsverkehr aktiv fördern und dazu beitragen könnte, die internationale Rolle des Euro und die offene strategische Autonomie Europas zu stärken.“
Man darf raten, was „offene strategische Autonomie Europas“ bedeuten soll. Anders als alle anderen genannten Ziele der Initiative wird dieses zwar mehrmals erwähnt, aber nirgends erläutert. Vermutlich will man Washington nicht verärgern, aber doch so tun können, als wolle man etwas für die europäische Souveränität in Finanzdingen tun.
Man will mit dem digitalen Zentralbankeuro „folgende Herausforderungen und Szenarien bewältigen“:
„In der sich digitalisierenden EU-Wirtschaft könnten Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen die Verwendung von Bargeld für tägliche Zahlungen so weit einschränken, dass dies das Vertrauen in den Euro als einheitliche Währung schwächen könnte.(…) Es ist gegenwärtig das einzige Zahlungsmittel mit dem Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Die Kommission ist entschlossen, den Zugang der EU-Bürgerinnen und -Bürger zum Euro-Bargeld zu erhalten. Mit der zunehmenden Dominanz der digitalen Wirtschaft wird die Bedeutung des digitalen Zahlungsverkehrs jedoch weiter zunehmen, während die Verfügbarkeit, Akzeptanz und Verwendung von Bargeld im Zahlungsverkehr zurückgehen könnten, wodurch das Vertrauen sowohl in die Währung als auch in das Finanzsystem untergraben werden könnte.
Darüber hinaus stellt ein übermäßiger Rückgang der Verfügbarkeit und Verwendung von Zentralbankgeld zugunsten privater Zahlungsmittel wie Geschäftsbankgeld ein Risiko für die finanzielle Integration dar. Ferner könnte ein Cybervorfall, eine Naturkatastrophe oder ein anderes Extremereignis die Bereitstellung bestimmter digitaler privater Zahlungsdienste behindern, was in einer digitalisierten Wirtschaft zu großen wirtschaftlichen Störungen führen könnte, wenn Bargeld nur noch eine untergeordnete Rolle spielt.
Die Digitalisierung der Wirtschaft und die sich verändernden Nutzererwartungen erfordern digitale und innovative Zahlungsmittel, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen und eine breite Palette von Bedürfnissen der Endnutzer erfüllen. Auch die Unternehmen in der EU benötigen zunehmend innovative Zahlungsmittel, um ihre Logistik-, Energie-, Internet-of-Things-, Vermietungs-, Streaming- und sonstigen Online-Dienste und -Geschäfte im neuen Zeitalter der Industrie 4.0 zu unterstützen.(…)“
Es wird so getan, als gäbe es keinen Krieg der Finanzbranche gegen das Bargeld, den diese mit tätiger Unterstützung der Zentralbanken führt. Ich habe zwei Bücher und viele Blogbeiträge darüber geschrieben (Dossier). Internet of Things und neue Mikro-Bezahlmodelle für Online-Streaming sollen gefördert werden.
Alles ein ökologischer Horror und Dinge, die zwar Amazon, Weltwirtschaftsforum und Co. unbedingt wollen, aber nur eine Minderheit der Bürger. Dass man das Risiko von Blackouts und sonstigen Digitalstörungen als Argument für eine DIGITALE Währung anführt, die das blackout-resilliente Bargeld weiter zurückdrängen würde, ist ziemlich frech.
Die Kommission geht dann nochmals näher auf die Ziele des digitalen Zentralbankeuro ein:
„Erstens sollte er angesichts der rückläufigen Verwendung von Bargeld als Zahlungsmittel eine kontinuierliche Versorgung mit Zentralbankgeld in digitaler Form sicherstellen. Die Erhaltung der Zugänglichkeit und Verwendbarkeit von Zentralbankgeld im digitalen Zeitalter ist der Schlüssel zum Schutz der Währungshoheit (d. h. der Fähigkeit der Behörden, die Rechnungseinheit in ihrem Zuständigkeitsbereich zu kontrollieren, um die Makroökonomie zu steuern) und des bewährten zweistufigen Geldsystems, das auf der Konvertierbarkeit von regulierten/überwachten Geldformen in Zentralbankgeld beruht. Digitales Zentralbankgeld würde somit das Bargeld als monetärer Anker für das Zahlungssystem ergänzen, indem gewährleistet wird, dass private Gelder jederzeit in sichere öffentliche Gelder umgewandelt werden können.
Der digitale Euro könnte auch als monetärer Anker in neu entstehenden Zahlungssegmenten dienen, in denen Bargeld seine Funktion als monetärer Anker nicht ohne Weiteres erfüllen kann. Dies würde das Vertrauen in die Einzigartigkeit des Geldes und die finanzielle Stabilität im digitalen Zeitalter stärken.“
Hier wird so getan, als solle das neue Digitalgeld sicherstellen, was das Bargeld nicht mehr sicherstellen kann: dass unsere Bankengeld auf dem Konto „jederzeit in sichere öffentliche Gelder umgewandelt werden können“. Wer sich vergegenwärtigt, auf wie vielfältige Weisen eben diese EU-Kommission, die das angeblich will, dafür gesorgt hat, dass die Umwandlung von Bankengeld in Bargeld und zurück beschränkt und sogar kriminalisiert wird, bis hinunter zu sehr bescheidenen Beträgen, der muss hier ausgeprägte Heuchelei wittern.
Darin wird man bestätigt, wenn man weiterliest. Denn es gibt ein konkurrierendes Interesse der Finanzbranche:
„Er sollte keine unerwünschten Auswirkungen auf die Finanzstabilität und die Finanzintermediation haben: Er sollte weder massive Umschichtungen von Bankeinlagen in digitale Euro ermöglichen noch ungleiche Wettbewerbsbedingungen für private Zahlungsdienstleister schaffen.“
Welches Interesse der EU-Kommission wichtiger ist und sich durchsetzen soll, erfährt man nochmals weiter hinten:
Sollten jedoch Einlagen massiv in digitale Euro umgeschichtet werden, könnte die Intermediärfunktion einiger dieser Einrichtungen beeinträchtigt werden, was zu höheren Finanzierungskosten für Kreditinstitute und einer stärkeren Abhängigkeit dieser von der Finanzierung durch das Eurosystem führen könnte. Bei der Gestaltung des digitalen Euro wird daher angestrebt, das Risiko einer massiven Umschichtung von Einlagen zu minimieren, z. B. durch die Einführung von Beschränkungen oder Negativanreizen für die Verwendung des digitalen Euro als Wertaufbewahrungsinstrument.“
Für diese Beschränkungen gibt es schon Entwürfe, unter anderem vom zuständigen EZB-Generaldirektor, Ulrich Bindseil, der dafür sorgen möchte, dass Bürger nur Guthaben bis 3000 Euro in digitalem Zentralbankgeld halten. Die Bürgerferne, Finanzbranchennähe und Heuchelei der EU-Kommission wird überdeutlich, wenn das Versprechen: „private Gelder jederzeit in sichere öffentliche Gelder umgewandelt werden können“ zu übersetzen ist mit ’nur bis 3000 Euro kann man umtauschen, weil sich sonst die Finanzbranche beschwert‘.
Überwachbarkeit dank digitalem EU-Wallet
Zum Arbeitsprogramm der EU gehört auch die „Ermittlung geeigneter Identitätslösungen, einschließlich der Möglichkeit, die Brieftasche für die europäische digitale Identität zu nutzen“. Dieses „Wallet“ biete die Möglichkeit einer gemeinsamen zertifizierten Infrastruktur einschließlich einer sicheren und vertrauenswürdigen Lösung für die Aufnahme und für Online- und Offline-Zahlungen. Es bietet auch noch viel mehr. Alle möglichen Daten sollen die Bürger in diesem Wallet speichern, bis hin zu ihrem Impfstatus und sonstigen Gesundheitsdaten. Die EU-Kommission strebt an:
„So sollen bis 2030 beispielsweise alle öffentlichen Dienste online verfügbar sein, alle Bürgerinnen und Bürger Zugang zu ihren elektronischen Patientenakten haben und 80 % der Bevölkerung eine eID-Lösung nutzen.“
Bis 2025 sollen nach neuesten Kommissionsplänen Patientendaten, von Rezepten und Befunden bis zu Impfnachweisen. von Patienten, Ärzten und Unternehmen europaweit abrufbar und nutzbar sein. Alles freiwillig natürlich, nach dem Cookie-Banner-Prinzip: „Gib uns freiwillig deine Daten oder sieh wo du bleibst“.
Wenn das dann noch mit ihren Zahlungsinformationen kombiniert wird, dürfen sich überwachungswütige Regierungen und Geheimdienste im siebten Himmel fühlen, ebenso wie diejenigen, die das Verhalten ihrer Bürger über ein Sozialkreditsystem steuern wollen. Pilotprojekte dazu sprießen derzeit überall in Deutschland und Europa aus dem Boden.
Neues Gesetzliches Zahlungsmittel
Die Kommission will prüfen, ob die Zuerkennung des Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels für den digitalen Euro Auswirkungen auf Euro-Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel hat. Gegebenenfalls werde sie einen verbindlichen EU-Legislativvorschlag erarbeiten, in dem die Bedeutung des Begriffs „gesetzliches Zahlungsmittel“ für Euro-Bargeld „im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) definiert wird“.
Diese Formulierung zeigt schön, wie die EU-Kommission im Tandem mit dem EU-Generalanwalt und dem dessen Vorgaben folgenden Europäischen Gerichtshof am EU-Vertrag vorbei neues Währungsrecht geschaffen hat. Nun will sie dieses neue Richterrecht nachträglich zu (sekundärem) EU-Recht machen, „um Kohärenz zu gewährleisten und die Rolle des Euro-Bargelds als Ergänzung zum digitalen Euro sicherzustellen.“
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„… die Rolle des Euro-Bargelds als Ergänzung zum digitalen Euro sicherzustellen.“
Euro-Bargeld wird zur „Ergänzung“ des digitalen Euro degradiert und das auch noch so labil, dass man diese Rolle erst noch sicherstellen muss.
Bisher seien die wichtigsten Grundsätze des Euro-Bargelds als gesetzliches Zahlungsmittel nur in einer Empfehlung der Kommission (Empfehlung 2010/191/EU der Kommission vom 22. März 2010 über den Geltungsbereich und die Auswirkungen des Status der Euro-Banknoten und -Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel) und in einem kürzlich ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs in meiner Bargeldsache gegen den Hessischen Rundfunk dargelegt worden (Urteil des Gerichtshofs vom 26. Januar 2021, Johannes Dietrich und Norbert Häring/Hessischer Rundfunk, C-422/19 und C-423/19, EU:C:2021:63).
Dass da Klärungsbedarf herrscht, stimmt, denn die beiden genannten Festlegungen widersprechen sich diametral. Während die Kommissionsempfehlung von 2010 im Einklang mit dem bisherigen universellen Verständnis von der Bedeutung des Begriffs „gesetzliches Zahlungsmittel“ lediglich freiwillige vertragliche Abreden auf Bargeldverzicht als Ausnahmen von der Annahmeverpflichtung erwähnt, erfand der EuGH ein Recht von Behörden, Barzahlung von hoheitlichen Abgaben abzulehnen, wenn das für sie kostengünstiger und „verhältnismäßig“ sei.
Tendenziöse und verräterische Fragen
Wie bei allen Befragungen zum digitalen Euro bisher, wird nicht gefragt, ob man den digitalen Euro möchte, sondern nur, wie man ihn möchte. In den ersten beiden Fragen etwa wird erforscht, welche Aspekte eines digitalen Euro Bürger und welche Händler für wie wichtig halten. In den folgenden Fragen geht es darum, in welchen Bezahlsituationen der digitale Euro besonders nützlich sein könnte.
Auch welche Aspekte für die Stärkung der offenen strategischen Autonomie Europas wichtig seien, wird gefragt, ohne dass man vorher erfahren hätte, was man sich unter dieser geheimnisvollen Begriffskombination vorzustellen hat.
Was wichtig wäre, um die Digitalwirtschaft voranzubringen und den Finanzsektor zu unterstützen, will die Kommission auch wissen.
Verräterisch wird es bei Frage 11, mit der die Kommission wissen will, wie wichtig es für die Erreichung der Ziele des digitalen Euro sei, dass der Zahler immer die Option hat, mit diesem zu bezahlen, weil er gesetzliches Zahlungsmittel sei. In ihrer Stellungnahme zum Verfahren beim EuGH war die Kommission ganz und gar nicht der Ansicht, mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel müsse man IMMER bezahlen können. Das setzt sich fort.
Mit Frage 14 will die Kommission wissen, ob die Teilnehmer eine Notwendigkeit für Ausnahmen von der Annahmeverpflichtung sehen. Als vorformulierte Antwortoptionen sieht sie nur „nein“ und „für kleine Händler“ vor, nicht aber Behörden. Bei Bargeld ist sie da ganz anderer Meinung. Lieber will die Kommission mit Frage 17 wissen, ob man der Regierung ausdrücklich verbieten sollte, den digitalen Euro abzulehnen.
Während die EU-Kommission bereits vor Jahren aus Eigeninitiative verboten hat, für Kartenzahlungen und sonstige digitale Zahlungen Aufschläge zur Deckung zusätzlicher Kosten zu erheben, stellt sie in Frage 32 auf den Prüfstand, ob man ein entsprechendes implizites Verbot von Barzahlungszuschlägen aufgrund des Status des gesetzlichen Zahlungsmittels nicht vielleicht auch aufheben könnte.
Fazit
Die Pläne der Kommission (und der EZB) für ein digitales Zentralbankgeld sind gegen das Bargeld und die informationelle Selbstbestimmung und Handlungsautonomie der Bürger gerichtet. Sie ebnen der Totalüberwachung und der Verhaltenslenkung durch einen autoritär-patriarchalischen Staat den Weg und sollen außerdem die Machtposition der Banken aufgrund von deren Kontrolle über den Geldschöpfungsprozess und den Zahlungsverkehr bewahren.
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Quellen: PublicDomain/norberthaering.de am 07.05.2022