Zur Cannabis-Legalisierung komme ich weiter unten, zuerst zu den Zaubertrüffeln, die jeden Tag mehr Menschen von chronischen Leiden befreien, Depressionen heilen, Ängste reduzieren, Stress abbauen, Empathie und Kreativität steigern. Ohne Nebenwirkungen.
Sicherlich, wer wirkende Heilmittel verbietet, um tödlich wirkende “Impfungen” zu verkaufen und zu verteilen, der wird auch und gerade die Zaubertrüffel genau wegen ihrer Heilwirkungen als verboten darstellen wollen… von Micro Dosus
Man kann aber einen gesunden Trüffel, der weder Abhängigkeit noch Gesundheitsschäden verursacht, nicht verbieten. Aber man kann ANGST schüren. Bluffen. Angst vor einem Schnupfen. Angst vor einem Organismus, der seit Ewigkeiten mit den Menschen lebt und Menschen schon immer geheilt hat, weswegen er auch “Heiland” oder “Erlöser” genannt wurde. Erlöser von Schmerz und Siechtum.
Aber vor allem schüren die Massenmedien Angst vor der Polizei, die, so die wirre Vorstellung Vieler, in Form eines SWAT Teams die Eingangstür zerdeppert, weil sie ein paar Portionen heilsamer Trüffel dahinter vermutet. Die völlige Verhältnislosigkeit der Vorstellung spielt bei Angst keine Rolle…
Gegen panische Angst hat logische Analytik noch nie geholfen! Wer sich aufgrund von Angst seine Rechte, seine Gesundheit und seine Zukunft rauben lässt, ist ein Sklave und kann das wohl nicht ändern.
Die anderen, denen ihre Gesundheit wichtiger ist als die Umsätze der Mafia und Pharmaindustrie, die Gesetze selber lesen und sich trauen, ihren eigenen Verstand zu nutzen, brauchen nicht einmal auf die Legalisierung der Zaubertrüffel in der EU als Genussmittel durch NL am 13.9.2019 zu schauen, sondern können in ihr geliebtes Deutsches Betäubungsmittelgesetz sehen.
Schon in der Einleitung zum Gesetz steht, daß es darin um Abhängigkeit-erzeugende und Gesundheit-gefährdende Substanzen geht. Zaubertrüffel sind weder Abhängigkeit erzeugend (NULL, gar nicht, nicht ein bisschen) noch erzeugen sie Gesundheitsschäden (NULL, gar nicht, nicht ein bisschen). Logischer Weise können sie also gar nicht durch das BtMG erfasst sein. Außer es wäre dazu da, Menschen von gesunden natürlichen Heilmitteln fern zu halten, um sie krank und elend zu machen…
Daß Psilocybin weltweit seit 1971 verboten ist (Jamaika ist da die einzige Ausnahme) ist politisch – im Sinne von Big-Pharma-Profiten – motiviert und nicht etwa „medizinisch“ (so wie beim Hanf auch, s.u.).
Es ist nicht so, daß die Stoffe in der Liste deswegen gefährlich sind, WEIL sie in der Liste stehen (wie es manch geistesbeschränker Beamte behaupten mag), sondern sie stehen da, weil das von der UN 1971 in einer undurchsichtigen Kommission so beschlossen wurde und alle Staaten mitgemacht haben – bis auf Jamaika. Und in Jamaica erprobt die Pharmaindustrie JETZT Psilocybin-basierte Medikamente; Investitionsfonds für Psilocybin-Medikamente existieren seit kurzem in den USA – und daraus kann man getrost schließen, daß Psilocybin in wenigen Jahren weltweit zum „medizinisch wirksamen Heilstoff“ umdeklariert werden wird.
Fakt ist: Die Zaubertrüffel sind heilsam, was in hunderten Studien seit 2015 über Psilocybin dargelegt wurde.
Die Psilocybin-haltigen Organismen dürften in einem Rechtssystem, was seinen Namen verdient, gar nicht verboten sein, sondern müssten im Gegenteil gefördert werden. Es ist abzusehen, daß der Wirkstoff in irgendeiner Form (wenn‘s nach Big Pharma geht, möglichst nur für deren Produkte, also Liste 3) (teil-)legalisiert wird.
Daß Psilocybin also noch fälschlicher Weise als „gesundheitsgefährdend ohne therapeutische Zwecke“ gelistet steht, kann logischer Weise nicht als Begründung genommen werden, die Heilsamen Organismen, die Psilocybin enthalten, als medizinisch wirkungslos und nur zu „Rauschzwecken missbrauchbar“ juristisch zu definieren.
Und grad Deutschland könnte relativ progressiv sein BtMG bzgl Magischer Trüffeln und Zauberpilzen so verstehen, daß nur der Missbrauch zu Rauschzwecken sie “illegal” werden läßt. Also Wort-wörtlich so, wie es im Gesetz steht: „wenn ein Missbrauch zu Rauschzwecken vorgesehen ist“. Ein Gesetz so zu verstehen, wie es geschrieben steht, ist natürlich gewagt, ja geradezu frech.
Was könnte das also bedeuten „wenn ein Missbrauch zu Rauschzwecken vorgesehen ist“? Die Zauberpilze jemandem heimlich in den Tee mischen, um ihn hinterher zu missbrauchen? Sozusagen strafverschärfend, weil man einen an sich heilsamen und positiven genutzten Organismus schamlos missbraucht hat, um nichts-ahnenden Dritte auch zu missbrauchen?
Kann der therapeutische Gebrauch, also der medizinische Gebrauch zu Heilzwecken ein Missbrauch zu Rauschzwecken sein? Sicher nicht!
Vor 24 Jahren, als dieser unsägliche Gesetzeszusatz (in anderem noch dümmerem Wortlaut) das erste mal veröffentlicht und in Kraft gesetzt“ wurde, wurde er mit „Khat-süchtigen Problemfällen” begründet – die Zauberpilze wurden einfach „nebenbei“ durch die Massenmedien erst einmal den Pflanzen zugerechnet und als verboten deklariert, obgleich sie nie irgendwelche Problemfälle erzeugten.
Da die Zauberpilze 1996/1997 extrem positive Nebenwirkung-freie Heilungserfolge bei Cluster-Kopfschmerzpatienten zeigten, da hat man sie gerne verboten. Sollen die menschen leiden und zahlen!
Zufällig hatte nämlich die Pharmaindustrie genau zu der Zeit extrem teure, extrem Nebenwirkung-belastete und wenig wirksamen Medikamente auf den Markt gebracht und wollte sich das Milliarden-Geschäft mit den sehr stark Leidenden Menschen nicht verhageln lassen.
Also, vor 24 Jahren hat man noch keinen Haufen Studien gehabt, die die extremen Heilwirkungen der Zauberpilze und -trüffel belegen konnten.
Damals konnte jeder Staatsanwalt sicher sein, wenn man dem Pilzjunkie unterstellen konnte, daß er wußte, was es für Pilze waren, die der um die Gesundheit der Menschen besorgte Polizist in irgendeinem Anus fand, weil dann zuden Pilzen auch ein Buch über Zauberpilze in der durchwühlten Wohnung gefunden wurde – dann war es hinreichend bewiesen: Der Pilzjunkie BEABSICHTIGTE die armen kleinen unschuldigen Pilzchen „zu Rauschzwecken zu missbrauchen“. Und konnte sich eine fette Strafe abholen.
Absichten zu bestrafen ist im Terrorismus-Bereich ja auch erlaubt! Und würden Zoll, Polizei und Gerichte nicht die Geschäfte Mafia schützen, und die Menschen krank und abhängig halten – wer sollte es dann tun?
Außerdem: Menschen, die ihre chronische Kopfschmerzen Schmerzen mit Zauberpilzen wirksam, billig und nachhaltig heilen sind soetwas wie Terroristen – weil sie sich einfach der Pharmaindustrie verweigern!
Und als die Niederlande um das Jahr 2007 herum endlich in die Knie gezwungen werden sollte, weil partout keine Problemfälle durch die Zauberpilze erzeugt wurden, die Berichte über Heilungen aber immer mehr zunahmen, da haben die Lügenmeden flugs ein paar Geschichten von sich zu Tode stürzenden sympathischen jungen Leuten frech erfunden und als Tatsachen verbreitet (in mehreren Ländern die gleichen Geschichten fast gleichzeitig… erinnert mich etwas an Corona-Geschichten 14 Jahre später).
Und so haben die Lügenmedien mittels ihrer üblichen ehrlich klingenden, besorgten Lügen den nötigen politischen Druck erzeugt – wie immer und immer wieder.
Damals mit Zauberpilzen, jetzt mit Covid, die Lügenmedien bestimmen, was die Politik zu tun hat, ansonsten werden die Politiker für erfundene Leichen verantwortlich gemacht und politisch abgeschossen.
Und „die Krankheit“ ist ein Riesengeschäft, das will man sich nicht durch gesunde Zauberpilze – und trüffel vermiesen lassen! Wäre noch schöner, wenn die Menschen keine Angst hätten, gesünder und weniger abhängig würden: Milliardenverluste für Mafia und Pharma (gibt es einen Unterschied? Die SZ schrieb mal, die Pharmaindustrie sei schlimmer als die Mafia… aber „arbeiten“ die nicht für dieselben Leute?)
Nun ja, vielleicht wachen ja mehr Leute auf und sehen entsetzt, wie sie von den Panikmachern verarscht werden.
Tatsache ist: ProviThor verkauft seit über zwei JahrenZaubertrüffel an Deutsche Kunden, seit der EU-weiten Legalisierung als Genussmittel mit dem hohen Steuersatz, und muss seit Juli 2021 19% Deutsche Mwst für Zaubertrüffel-Verkäufe an Kunden aus Deutschland nach Deutschland abführen und die „trusted reviews“ zeigen einen Haufen zufriedener Kunden aus Deutschland – ein paar unzufriedene gibt es immer – aber keinen einzigen, der sich beschwert hätte, ein SWAT TEAM der Polizei hätte ihm seine Zaubertrüffel aus der Hand gerissen…
Niemand hat irgendwelche Probleme bekommen, der von ProviThor bestellt hat!
Es gibt wohl schon NL-shops, die schreiben „natürliches Psilocybin“ auf die Packung drauf. Psilocybin ist de facto immer noch verboten, Studien hin oder her, natürlich oder synthetisch spielt keine Rolle und EGAL, was es wirklich in der Packung ist, alleine dieser „Werbeausdruck“ macht das Produkt illegal.
Der Zoll, wenn er aber dieses Wort „Psilocybin“ sieht, muss es beschlagnahmen, nur wegen des Wortes. Was wirklich in der Packung ist, wird einfach hin phantasiert, weil so kleine Unterschiede, wie „legalisiert“ und „grob Menschenrechte verletzend kriminalisiert“, keinem Zollbeamten zu wissen zuzutrauen ist.
Da das in NL nicht so eng gesehen wird mit den Fachausdrücken, „natürliches Psilocybin“ wird dort nicht korrekt als „aus Organismen extrahiertes Psilocybin“ verstanden – sondern als ein andere Ausdruck für „Psilocybin-haltiger Organismus“, wird das Wort gerne verwendet.
Zudem lesen viele Menschen von großen Heilerfolgen aus wissenschaftlichen Studien über Psilocybin und suchen nach dem Wort „Psilocybin“ im Internet, und so schreiben die niederländischen Marketingexperten „Psilocybin“ auf ihr Produkt. Und denken nicht an die Wort-empfindlichen (= leicht triggerbaren) deutschen Zöllner, die nur ihrer rechtmäßigen Arbeit nachgehen und also die Gewinne der Mafia und Pharmaindustrie beschützen und dabei Gesetze und Regeln nach eigenem Gutdünken verbiegen.
Aber nun ist die Hanflegalisierung auch in Deutschland angekommen!
Die Massenmedien haben doch tatsächlich vor kurzem verkündet, Hanf würde in Deutschland legalisiert werden, weil die Regierung es so beschlossen habe.
Offensichtlich ist der Regierung eingefallen worden, was vielen anderen EU Staaten vorher auch schon eingefallen wurde, daß es irgendwie nicht so ganz OK ist, Menschen vorzuschreiben, welche Pflanzen sie für sich nicht züchten dürfen.
(Die Zauberpilzzucht zu medizinischen Zwecken war nie verboten, bloß war es früher schwer möglich, diese „vorgesehenen medizinischen Zwecke“ zu belegen. Das geht nun seit ca. 2015 immer einfacher, weil es, wie oben geschrieben, eine Vielzahl an wissenschaftlichen Studien gibt, die die Heilwirkung von Psilocybin belegen.)
Aber zurück zum Hanf:
Malta machte den Anfang der neuen „EU-Hanf-Legalisierungswelle“: die Zucht zum Eigenbedarf von wenigen Pflänzchen ist legalisiert worden, das Gleiche erfolgte Ende letzten Jahres in Luxemburg (4 Pflanzen darf man da besitzen). In Spanien ist es schon seit Jahren so, in NL und viele anderen EU-Staaten auch, daß man zum Eigenbedarf züchten darf. 4-10 Pflanzen sind es meistens, in Spanien „soviel man braucht“ – und das kann eine große Menge sein oder auch nicht, die Willkür ist stark in Spanien…
Deutschland und Italien sollen dieses Jahre „nachziehen“. Und sogar die Schweiz will, 20 Jahre nach dem letzten grandios gescheiterten Legalisierungsversuch diesmal mit dabei sein. Als EFTA Mitglied hat sie eigentlich keine Wahl, aber wen interessieren schon Gesetze, wenn es um das wohl von Big Pharma und Mafia geht?
Allerdings, um von dem Gedanken abzulenken, daß Deutschland in Sachen Hanf einfach nur dem EU-Standard nachzieht und juristisch extrem problematische „Rauchhanfsamen-“ und „Eigenbedarfsverbote“ kippt (die auf dem Binnenmarkt eh nicht länger haltbar sind), hat die deutsche Mafia-Filiale über so manches deutsche Medium verlauten lassen, daß in Deutschland – im Gegensatz zu allen anderen EU-Ländern, quasi im Alleingang, was für ein EU-Mitglied unmöglich ist, der Verkauf und Besitz von Marihuana für „Freizeitzwecke“ erlaubt werden soll, die Zucht zum (medizinischen) Eigenbedarf aber weiterhin verboten bleiben soll, um sozusagen das Geschäft der Mafia staatlich zu lizenzieren – ohne die lästige Konkurrenz durch Kleinzüchter fürchten zu müssen.
Die Mafia mag über ihre Massenmedien dem Staat nahelegen versuchen, ihr Geschäft gegen lästige Konkurrenz abzusichern – aber mit der Wirklichkeit hat es nichts zu tun. Ein Blick auf die anderen EU-Staaten reicht…
Und zudem: Wer soll wie und wann feststellen, ob jemand, der mit Marihuana „aufgegriffen“ wird, dieses legal erworben hat und besitzt, oder illegal einer eigenen Pflanze abgeschnitten hat? Muss dem legalen Hanf ein „Markierungsmittel“ zugegeben werden, damit der fleißige Polizeibeamte die Hanfvorräte von Menschen auf Legalistätsmarken prüfen kann und wer unerlaubt Hanf anbaut und in Verkehr bringt, als „Hanffälscher“ dem Geldfälscher gleichgestellt wird?
Und wie kann ein Produkt, welches man in Deutschland einfach legal kaufen können soll, in den anderen EU-Ländern illegal sein? (Zur Erinnerung: In NL verkaufen die Coffeeshops offizielle Kaffee, weil der Verkauf von Cannabis illegal ist und nur geduldet wird, ähnlich wie die deutsche Polizei die Dealer im Stadtpark duldet, die allerdings keine Steuern abdrücken brauchen). Marihuana ist EU-weit legal in Apotheken zu kaufen – auf Rezept und für viel Geld, weil die Apotheken viel höhere Margen haben als die Drogendealer auf der Straße.
Tatsache ist, die Absicht der Legalisierung von Hanf ist öffentlich verkündet worden und das hat juristische Konsequenzen, die wir alle als juristische Laien verstehen dürfen und auch danach handeln können, ohne daß uns ein juristischer Pharisäer mitteilen müsste, wieso alles ganz anders ist, als es geschrieben steht im Gesetzbuch.
Und Tatsache ist, daß eine Reihe von EU Staaten diese Legalisierung bereits durchgezogen haben oder dieses Jahr umsetzen wollen. Jeder Staat versucht „seinen Subjekten“ vorzugaukeln, er wäre etwas besonderes und ganz anders als alle anderen, während er praktisch exakt dasselbe macht, wie alle anderen, weil es wohl EU-weit zentral geplant und durchgesetzt wird.
Es gibt wichtige juristische Grundsätze, die in jedem logischen Rechtsstaat gelten und ganz sicher in Deutschland nicht angezweifelt werden.
1. Bei einer Gesetzesänderung zwischen Tatzeit und Gerichtsurteil gilt immer die für den Angeklagten bessere Gesetzesversion.
Das bedeutet: wird eine Bestrafung nach der Tat verschärft, muss der Angeklagte nach der zur Tatzeit gültigen Gesetzesversion zu weniger Strafe verurteilt werden, die Verschärfung gilt also erst für Taten, die NACH der Verschärfung begangen wurden.
Im Gegensatz dazu, wenn eine Strafe gemildert oder ein Straftatbestand ganz abgeschafft wird, hat der Gesetzgeber ja erkannt, daß diese Strafe falsch war und sie abgemildert oder abgeschafft. Somit ist es unerheblich, wie das Gesetz zur Tatzeit lautete, da eine als falsch erkannte und verringerte oder abgeschaffte Strafe auch rückwirkend auf alle Fälle gilt, die offen sind. In besonders extremen Fällen können auch Verurteilte im Nachhinein entschädigt werden, wenn erkannt wird, daß das Gesetz eklatant die Grundrechte verletzt hatte.
2. Indem die Regierung öffentlich hat verkünden lassen, daß Hanf legalisiert würde (und nicht etwa, daß man noch überlege OB er legalisiert würde, sondern nur wie genau, aber auf jeden Fall irgendwie) ist das Minimum dessen, was man unter „Legalisierung“ verstehen kann und das, was in anderen EU Staaten ebenfalls durchgeführt wurde, daß der Besitz zum Eigenkonsum zumindest einiger weniger Pflanzen und ihrer Ernte erlaubt sein muss.
Ab dem Moment, ab dem der Gesetzgeber verkündet hat, Hanf würde legalisiert, ist der Besitz zum Eigenbedarf und der Anbau zum Eigenbedarf faktisch legal geworden. Aber die Massenmedien, in den Händen der Mafia, haben das natürlich nicht so dargestellt!
Was nun genau Eigenbedarf ist und wie viele Pflanzen erlaubt werden, mag noch unklar sein, aber weniger als Luxemburg wird es kaum sein und wer darunter bleibt, also maximal 3 Pflanzen züchtet, steht sicher auf der sicheren Seite. Eine Rauchhanflegalisierung ohne Rauchhanfsamen-Legalisierung (die aufgrund von EU-Regeln in Deutschland ohnehin legal zu sein haben) ist undenkbar, denn Rauchhanfsamen finden sich auch vereinzelt im Rauchhanf aus der Großproduktion.
Folglich ist mit der öffentlichen Verlautbarung von der kommenden Hanflegalisierung das spezielle Deutsche Rauchhanfsamenverbot faktisch aufgehoben, jeder kann darauf verweisen, daß die Regierung die Bedrohung durch den Hanf neu evaluiert und die Legalisierung beschlossen hat und nur noch an der genauen Ausarbeitung feilt.
Zurecht kann man auf das Vorbild der anderen EU Länder verweisen, wo es nirgendwo „Rauchhanfsamenverbote“ gibt.
Wird man 4, 6 oder 8 Hanfpflanzen gleichzeitig besitzen dürfen? Und wird in DE der legale Vorrat an Hanfsamen ebenfalls beschränkt? 5 Hanfsamen als Vorrat oder 10 oder gar 50, solange man nicht mehr als 5 Pflanzen gleichzeitig hat?
Egal, wie die Details sein werden, noch weniger Pflanzen als in Luxemburg werden es in Deutschland nicht sein, die meisten EU Staaten erlauben mehr Pflanzen als in Luxemburg. Und die Regierung tönte ja besonders engagiert bei der Hanflegalisierung vorpreschen zu wollen – vielleicht meinen sie damit 8 Pflanzen zu erlauben und „Luxemburg zu verdoppeln“?
ProviThor hat also die de facto Legalisierung der Hanfzucht zum Eigenbedarf in vielen EU-Ländern inkl. Deutschlands zum Anlass genommen, eine Auswahl an bekannten Hanfsamen anzubieten, dazu eine Zuchtlampe oder ein kleines Zuchtzelt mit Lampe.
Das Zuchtzelt ist sinnvoll, weil die Pflanzen viel Licht haben wollen und es innen reflektiert und so mehr Licht zu den Blättern bringt – und gleichzeitig da Licht in der Wohnung nicht stört.
Die Lampen sind LED Lampen, verbrauchen zwischen 12W und 40W, selbst bei 16 Stunden Licht am Tag verbraucht die 40W-Lampe nur 0,64 kWh pro Tag. Outdoor-taugliche Hanfpflanzen gibt es auch, wenn das Frühjahr anfängt und die Menschen endlich ohne Angst selbst in Deutschland ein paar Pflanzen auch draußen haben dürfen.
Tatsache ist, andere EU Länder haben den Eigenanbau legalisiert und der Rest ist, wie Deutschland, auf dem Weg dahin. Der eine EU-Staat mag mehr Pflanzen zum Eigenanbau legalisieren wollen, als andere, aber „Legalisierung von Hanf“, heißt in jedem vernünftigen, nachvollziehbaren Verständnis zumindest die Legalisierung des Eigenanbaus. Und genau das entspricht dem Stand der anderen EU-Staaten! Darauf kann man sich – auch juristisch – berufen, schließlich muss es in der EU weitestgehend gleiches Recht für alle EU-Bürger geben, denn das ist ein erklärtes Ziel der EU.
Es sollte für jeden nachvollziehbar sein, daß der Besitz von Hanfsamen zur Zucht von Marihuana zum Eigenbedarf und der Besitz von Hanfpflanzen und Blüten zum Eigenbedarf, also sagen wir mal 4 Pflanzen und deren Ernte, in Deutschland seit der Veröffentlichung der Absicht der Regierung in den Massenmedien de facto legal ist, auch wenn das Gesetz noch nicht geändert ist.
Alle, die in Deutschland mit Samen und Pflanzen oder gar Rauchhanf handeln wollen, müssen natürlich noch auf das finale Gesetz warten, bevor sie loslegen können, denn solche Handlungen sind heute noch extrem und völlig maßlos „strafbewehrt“ – und wie was davon lizenziert und legalisiert wird, muss sich erst einmal zeigen – aber der Eigenbedarfs-Kleinzüchter, der sich diese erstaunliche Pflanze ins Wohnzimmer stellen will, um von ihren Heilwirkungen zu profitieren, kann das nun endlich angstfrei im Angesicht der angekündigten (und EU-konformen) Legalität tun.
Quellen: PublicDomain/Micro Dosus am 07.02.2022
Es gibt eine einfache Faustformel für den Homegrower. Pro 1 Watt liegt die Ernteleistung bei ca. 1 g, d.h. bei 200 W/m² etwa 200 g und das alle 10- 12 Wochen. Damit ist der Eigenbedarf mehr als gedeckt und es kann sogar etwas abgegeben werden.
Quelle: Grow! Magazin