Geheimhaltung von Pfizer-Daten rechtswidrig: US-Gericht ordnet schnelle Veröffentlichung an

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Ein Bundesgericht in Texas hat angeordnet, dass die Bundesverwaltung die Zulassungsdaten für den Pfizer-Impfstoff binnen acht Monaten veröffentlichen muss. Es wies damit die behördliche Absicht zurück, diese Daten 76 Jahre lang unter Verschluss zu halten.

Ein Bundesrichter in Texas ordnete am Donnerstag an, dass die Food and Drug Administration (FDA) die Daten, auf die sie sich bei der Zulassung des COVID-19-Impfstoffs von Pfizer gestützt hat, veröffentlichen muss.

Das meldete die Nachrichtenagentur Reuters am Freitag. Der vom Gericht vorgegebene Zeitplan für die Datenherausgabe soll zur Freigabe aller Informationen innerhalb von etwa acht Monaten führen.

Die Freigabe erfolgt damit 75 Jahre und vier Monate früher, als die FDA für die Beantwortung der Anfrage einer Gruppe von Ärzten und Wissenschaftlern zu benötigen angab. Diese hatten über den Impfstoff Material im Umfang von schätzungsweise 450.000 Seiten angefordert.

„Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass diese FOIA-Anfrage von überragender öffentlicher Bedeutung ist“, urteilte der US-Bezirksrichter Mark Pittman im texanischen Fort Worth.

Der FOIA (Freedom of Information Act) ist die gesetzliche Grundlage, die die Veröffentlichung von Daten durch Bundesbehörden und die Beantwortung von Bürgeranfragen regelt. Andere, weniger wichtige Aufgaben müssten zurückstehen und die Behörde habe ihre Arbeit so zu organisieren, dass sie den Anforderungen des Freedom of Information Act genügt:

Es gibt derzeit kein wichtigeres Thema bei der Food and Drug Administration … als die Pandemie, den Impfstoff von Pfizer, die Impfung aller Amerikaner. Die Behörde hat dafür zu sorgen, dass die amerikanische Öffentlichkeit sich überzeugen kann, dass die Zulassung im Namen der Vereinigten Staaten nicht überstürzt erteilt wurde.

In dem Verfahren hat die FDA, die für die Zulassung von Medikamenten und Vakzinen in den USA zuständige Behörde, nicht in Abrede gestellt, dass sie grundsätzlich zur Veröffentlichung der Informationen verpflichtet ist, die der Zulassung des Pfizer-Impfstoffs zugrunde lagen. Faktisch habe ihr personell unterbesetztes FOIA-Büro aber lediglich die Kapazität, 500 Seiten pro Monat zu prüfen und freizugeben.

Das Gericht wies in seiner vierseitigen Verfügung den von der Behörde vorgeschlagenen Zeitplan strikt zurück. Anstatt 500 Seiten pro Monat zu veröffentlichen, wie die Behörde vorschlug,  ordnete es an, dass den Antragstellern 55.000 Seiten pro Monat auszuhändigen seien.

Das bedeutet, dass alle Impfstoffdaten von Pfizer bis zum Ende des Sommers veröffentlicht werden müssen. Die Frist endet somit zum Ende des Sommers 2022 und nicht erst im Jahr 2097, wie von der Behörde vorgesehen.(Zu brisant? Frau von der Leyen schweigt zu SMS mit Pfizer-Chef)

In Deutschland und Europa wird ebenfalls um die Transparenz der Zulassungsverfahren für die derzeit zugelassenen Impfstoffe gestritten. So verweigert die EU-Kommission nach wie vor eine angemessene Information der Öffentlichkeit über die per WhatsApp geführten Verhandlungen der Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen mit dem Pfizer-Chef.

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Die Kommission erklärte zu den Forderungen, den Verhandlungsverlauf öffentlich zu machen, sie sei gar nicht im Besitz der Korrespondenz. SMS und andere Kurznachrichten seien „von Natur aus kurzlebig und enthalten prinzipiell keine wichtigen Informationen über die Politik, die Aktivitäten oder Entscheidungen der Kommission“.

Die Frage, ob von der Leyens Nachrichten an Bourla gelöscht wurden, noch unarchiviert existieren oder ob die Kommission darüber nichts weiß, ließ eine Sprecherin unbeantwortet. Sie bestätigte allerdings, dass Kurznachrichten weiterhin grundsätzlich nicht im Ares-System (dem hauseigenen Archivierungsprogramm der EU) registriert werden.

Ohnehin gebe es derzeit „keine technischen Möglichkeiten, Kurznachrichten zu erfassen“. RT hat darüber berichtet. Anders als in den USA gibt es in der Europäischen Union bislang keine Fortschritte bei der Transparentmachung der Zulassungs- und Beschaffungsverfahren für Corona-Impfstoffe.

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EU-Behörde und von der Leyen verweigern Auskunft über Pfizer-SMS-Deal

Im April dieses Jahres veröffentlichte die New York Times einen Artikel, der für wenig Begeisterung bei der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gesorgt haben wird. Die Überschrift lautete: „Wie Europa einen Pfizer-Impfstoff-Deal mit SMS-Texten und Anrufen besiegelte“.

Das US-Blatt berichtete über einen erstaunlichen Vorgang, ausgehend von einem Deal zwischen dem Pharmariesen Pfizer und der Europäischen Kommission. Der Verhandlungsinhalt: 1,8 Milliarden Dosen von Pfizer-BioNTech. Vereinbart wurde ein Milliardengeschäft für den sich anbahnenden und dringend benötigten Impfstoff. Besonders pikant: Das Geschäft wurde laut New York Times-Recherchen über den kurzen Dienstweg in Anrufen und Text-Nachrichten direkt zwischen Ursula von der Leyen und Albert Bourla vorbereitet, eingeleitet und finalisiert.

Demnach habe sich Ursula von der Leyen mit Pfizer-Chef Albert Bourla auf diesem eher unkonventionellen Weg intensiv ausgetauscht. Dabei könnten die Messenger-Dienste Signal oder WhatsApp zum Einsatz gekommen sein. Die New York Times berichtet: „Während beide miteinander sprachen, wurden zwei Dinge klar: Pfizer könnte der EU-Kommission eine deutlich höhere Anzahl von Impfdosen anbieten. Und die Europäische Union wäre bereit, das Angebot anzunehmen.“

Mit dem BioNTech-Impfstoff Comirnaty machte schlussendlich das Konsortium aus Pfizer und der deutschen Firma BioNTech tatsächlich das begehrte Rennen und wurde damit zum wichtigsten Impfstofflieferanten der EU. Weiterhin vollkommen unbekannt bleiben jedoch die Details des Deals, zum Beispiel die genauen Preise für die Impfstofflieferung und welche Länder bei der Lieferung bevorzugt wurden.

Netzpolitik.org wollte bereits im Sommer Näheres erfragen: „Anträge auf Offenlegung werden abgeschmettert: Nicht nur die Verträge, selbst die Anbahnung des Geschäfts bleibt im Dunklen.

Eine Informationsfreiheitsanfrage von netzpolitik.org zu den Nachrichten zwischen Kommissionschefin von der Leyen und Pfizer-Chef Bourla lehnte die EU-Kommission bereits im Juli ab: ‚Es konnten keine Dokumente gefunden werden, die in den Geltungsbereich Ihrer Anfrage fallen‘, heißt es in der Antwort der Generalsekretärin der Kommission, Ilze Juhansone.“

Es folgten mehrere konkrete Anfragen an das Büro von der Leyens. „Dieses habe wiederholt bekräftigt, dass es keine Dokumente gebe, die ‚die für die Registrierung (im Archiv) erforderlichen Kriterien erfüllen'“, so Netzpolitik.org in einem aktuellen Artikel. Der Artikel resümiert:

„Mit dieser nebulösen Antwort entzieht sich die Kommission neuerlich der Frage, ob es den direkten Nachrichtenaustausch zwischen Bourla und von der Leyen überhaupt gab – und wenn ja, was drinstand.“

Ein möglicher Grund für die Zurückhaltung könnte sein, dass von der Leyen und ihr Team rechtliche Folgen fürchten.

„Geben sie zu, dass die Nachrichten noch auf dem Handy der Kommissionschefin liegen, oder dort gelöscht wurden, macht sie das womöglich für Klagen angreifbar.“

 

Für seine Geschäfte mit Pfizer hat die Kommission mittlerweile, wie bei Verträgen mit anderen Herstellern, eine Vorvereinbarung und einen Kaufvertrag offengelegt und veröffentlicht. Darin sind allerdings wesentliche Details wie der Lieferpreis und Haftungsfragen geschwärzt.

Eine aktuelle Antwort der EU-Kommission an die EU-Ombudsfrau Emily O’Reilly wurde nun von netzpolitik.org veröffentlicht. Aus dieser geht hervor, dass die Europäische Kommission auch weiterhin mögliche Absprachen zwischen Ursula von der Leyen und dem Pharmariesen Pfizer nicht transparent machen möchte. Es handelt sich um die Ergebnisse eines Meetings zwischen dem Untersuchungsteam des Europäischen Bürgerbeauftragten und Vertretern der Europäischen Kommission.

Zweck des Treffens war es, dass das Untersuchungsteam des Bürgerbeauftragten weitere Informationen über den Fall der praktizierenden Politik der Kommission „zur Aufbewahrung von Aufzeichnungen über Texte“ erhält.

„Bereits in früheren Antworten auf Informationsfreiheitsanfragen hatte die Kommission erklärt, Kurznachrichten würden nur ‚in außergewöhnlichen Umständen‘ als Dokumente gelten – ohne allerdings klarzustellen, wie solche Umstände aussehen könnten.“

In dem Artikel von Netzpolitik.org heißt es daher: „Ombudsfrau O’Reilly schrieb in ihrer Antwort auf eine Beschwerde der Transparenz-NGO FragdenStaat.de, es sei klar, dass Messenger-Apps und SMS für die professionelle Kommunikation genutzt werden, auch für wichtige Angelegenheiten. ‚Wenn der Inhalt dieser Nachrichten jedoch nicht von der Institution aufbewahrt und gespeichert wird, kann die Öffentlichkeit niemals darauf zugreifen.'“

Ob die Kommission nun auf den öffentlichen Druck reagiert und künftig SMS systematisch archivieren wird, ist nach den Ergebnissen des letzten Meetings völlig offen. Immerhin, so Netzpolitik.org, kündigte vor einigen Tagen EU-Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová an, dass ihre Beamten an neuen Regeln für den Dokumentenzugang arbeiten.

Was das für die Archivierung von Nachrichten, wie jene zwischen von der Leyen und Bourla, in denen milliardenschwere Impfstoffkäufe angebahnt wurden, zukünftig bedeutet, ließ Jourová jedoch offen.

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Quellen: PublicDomain/de.rt.com am 09.01.2022

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