Bundesgerichtshof nimmt Facebook an die Leine: Sperrung und Löschung nach Gutdünken nicht mehr möglich

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Facebook war einmal eine Sache, die Spaß gemacht hat. Die Welt wurde ein Dorf, jeder kann sich mit jedem entspannt austauschen. Wie im richtigen Leben gibt es dabei auch bösartige Mitmenschen.

Der fiese „Dorftratsch“ findet auch hier statt, und es wird sich auch kräftig danebenbenommen, wie im echten Leben auch. Facebook begann – auch auf staatlichen Druck – sich als Zuchtmeister aufzuspielen und nach Belieben zu löschen, ohne dass die Betroffenen sich wirklich wehren konnten. Das hat der BGH jetzt mit zwei Urteilen weitgehend unterbunden. Von Niki Vogt

Mark Zuckerbergs virtueller „Dorftratsch“ war ein unglaublicher Erfolg. Doch genau das machte dieses Soziale Medium auch zu einem Politikum. Es wirkte eben nicht mehr nur im privaten Raum.

Der Einsatz von bestimmten Techniken auf Facebook im Wahlkampf 2016 für Donald Trump durch Cambridge Analytica wirbelte viel Staub auf und hat wahrscheinlich einen guten Anteil an Herrn Trumps Wahlsieg. Entsprechend schädlich war für ihn dann die willkürliche und rein ideologisch motivierte Verbannung aus den Sozialen Medien im Wahlkampf 2020.

Was im Umgang mit Ex-US-Präsident Trump hohe Wellen schlug, passiert den Usern von Facebook tagtäglich im Kleinen. Ständig kämmen sogenannte Bots die Facebook-Accounts durch, und bei bestimmten Begriffen und Wörtern wird einfach gesperrt oder gelöscht. Fertig. Man kann zwar Einspruch erheben, aber das führt nur dazu, dass der Zensur-Bot ein zweites Mal über den Beitrag drüberhuscht – und stur aus demselben Grund sperrt.

Das ist nur zum Teil ignorante Willkür von Facebook. Herr Zuckerberg muss ziemlich astronomische Zahlungen leisten, wenn sein Fratzenbuch „Hassrede“, Rassismus oder andere, politisch inkorrekte Inhalte nicht umgehend löscht.

Die Datenflut ist so groß, dass es kaum möglich ist, die Verstöße und Beschwerden durch Menschen zu überprüfen: War der beanstandete Text eine ironische Bemerkung? Hat der Verfasser die inkriminierte Aussage nur zitiert, um sich dagegen zu wenden? War das Satire?

Ist die Aussage im Textzusammenhang eine ganz andere? Das können Bots nicht beurteilen und sperren einfach – und zwar in einem Maße, dass es eine ständige Bedrohung und Drangsaliererei darstellt.

Daran ändert auch nichts, dass Facebook sich immer wieder als privates Unternehmen auf sein „Hausrecht“ beruft. Nach diesen Gemeinschaftsstandards in seinen AGB kann Facebook auch solche Aussagen löschen und sperren, die noch nicht unter „Volksverhetzung“ oder „strafbare Beleidigung“ fallen.

Doch „Gemeinschaftsstandards“ hin oder her, der Bundesgerichtshof erkennt zwar an, dass die unternehmerische Freiheit von Facebook solche Sperrungen für Posts, die gegen seine AGB verstoßen, erlaubt.(Testlauf für Cyberattacke? Internetausfall – Tausende Webseiten weltweit nicht erreichbar)

Aber das Grundrecht der Nutzer auf Meinungsfreiheit müsse ebenfalls gewahrt werden. Facebook ist kein rechtsfreier Raum. Der BGH musste zwischen den Grundrechten beider Seiten abwägen.

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Der Senatsvorsitzende, Herr Ulrich Herrmann sah sehr wohl die unternehmerische Freiheit von Facebook, andererseits habe Facebook mit 31 Millionen deutschen Nutzern „quasi eine Monopolstellung“, die das Unternehmen faktisch eben doch verpflichte, die Meinungsfreiheit der Nutzer zu beachten. Das liest sich dann so:

„Sie (die Plattform Facebook) darf sich das Recht vorbehalten, bei Verstoß gegen die Kommunikationsstandards Beiträge zu entfernen und das betreffende Nutzerkonto zu sperren.“

Das gilt auch dann, wenn der Inhalt noch nicht unter das Strafgesetzbuch fällt. Aber Facebook darf es fürderhin nicht ohne Vorwarnung, nach Gutdünken und de facto irreversibel tun:

 

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„Sie (die Plattform Facebook) muss sich deshalb in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichten, den betreffenden Nutzer über die Entfernung des Beitrags zumindest nachträglich und über eine beabsichtigte Sperrung des Nutzerkontos grundsätzlich vorab zu informieren.“

Eine Frau und ein Mann hatten sich bis zum BGH hoch durch drei Instanzen geklagt. Beide hatten 2018 jeweils „migrantenfeindliche“ Posts geschrieben. Facebook hatte die Posts gelöscht und die Konten tagelang gesperrt. Auch den Facebook Messenger konnten die beiden Kläger nicht mehr benutzen.

Die beiden sind nur zwei von Tausenden, insofern hatte das BGH-Urteil ein gesellschaftlich schon lange schwärendes Problem zu behandeln. Weil zum Zeitpunkt der Löschung der Beiträge im Jahr 2018 noch keine Information dazu seitens Facebook an die Nutzer gegeben wurde, muss Facebook jetzt diese Beiträge wieder freischalten und darf sie nicht noch einmal entfernen. Der BGH erklärte die damaligen Nutzungsbedingungen in Bezug auf Löschungen und Sperrungen für unwirksam.

Facebook dürfe Nutzerkonten nicht ohne Nachfragen vorübergehend sperren und Beiträge löschen. Die Löschregeln mit Stand vom 19. April 2018 seien unwirksam, so der III. Zivilsenat des BGH (Az. III ZR 179/20 und III ZR 192/20), weil sich Facebook „nicht gleichzeitig dazu verpflichtet, den Nutzer über die Entfernung seines Beitrags zumindest nachträglich und über eine beabsichtigte Sperrung seines Nutzerkontos vorab zu informieren, ihm den Grund dafür mitzuteilen und eine Möglichkeit zur Gegenäußerung mit anschließender Neubescheidung einzuräumen“.

Das Urteil erlegt Facebook zwingend auf, die Nutzer vor einer drohenden Sperrung zu informieren und den Nutzern die Möglichkeit einräumen „sich zu erklären“. Über die Gründe der Entfernung eines Beitrages muss nachträglich informiert werden.(Mit welchen Mitteln YouTube nun Kritiker der westlichen Politik zum Schweigen bringen will)

Wie Facebook das bewerkstelligen will, ist noch unklar. Der Facebook vertretende Anwalt, Herr Christian Rohnke, hält die vorherige Anhörung der Nutzer für „undenkbar“:

Dass der Zeitfaktor im Netz entscheidend sei, habe beispielsweise der Shitstorm gegen die dunkelhäutigen englischen Elfmeterschützen nach dem EM-Finale gezeigt. Das habe man umgehend unter Kontrolle bekommen müssen, indem man lösche und sperre. ‚Man muss solche Phänomene kurzfristig stoppen können.‘“ 

Vor allem wird Facebook jetzt nach menschlichen Zensoren suchen müssen, die sich mit den Beschwerden der Nutzer auseinandersetzen müssen, denn da wird jetzt eine Welle losgetreten. Zigtausende Löschungen und Sperrungen werden jetzt aufgearbeitet und manche davon werden auch vor Gericht landen.

Die Quereleien könnten dazu führen, dass immer mehr Nutzer zu anderen Plattformen, wie VK wechseln, wo nicht zensiert wird. Neue Plattformen, vielleicht eine Art Facebook durch Telegram könnten sich erfolgreich etablieren.

Literatur:

Codex Humanus – Das Buch der Menschlichkeit

Weltverschwörung: Wer sind die wahren Herrscher der Erde?

Whistleblower

Quellen: PublicDomain/dieunbestechlichen.com am 08.08.2021

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6 comments on “Bundesgerichtshof nimmt Facebook an die Leine: Sperrung und Löschung nach Gutdünken nicht mehr möglich

    1. Genau. Wer in einem solchen „Club“ (Fratzenbook) Mitglied werden will ist um nichts besser ,als der Betreiber (Zuckerberg und & ) dieser Plattform /Homepage.

      Wie ein altes Sprichwort schon sagt:

      Zeige mir mit wem du gehst, dann sage ich dir, wer du bist.

  1. Dadurch wird es nicht besser, sondern eher schlimmer und legitimiert es durch recht und gesetz und gibt anderen spielern den ball in die hand, um nach eigenen gutduenken zu schalten und zu walten, ohne um erlaubnis fragen zu muessen.

  2. Wer noch der obrigkeit und dem system vertraut, der wird wohl ueber kurz oder lang sehr enttaeuscht sein, wenn er die taeuschung als solche erkennt.

    1. Vetraue wenig, sei Kritisch und denoch optimistisch in dich und die menschen, die dich umgeben.

      Klingt paradox, muss es aber nicht sein, alles in massen.

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