Zwangslegalisierung der Zaubertrüffel in der EU

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Am ersten Juli tritt eine neue Regelung in Kraft, die theoretisch ziemlich radikale Auswirkungen hat. Praktisch aber von einem Staat, der im Corona-Rausch seiner Tyrannei sowieso jeden Kontakt zu Gesetz und Recht verloren hat, vielleicht erstmal weiterhin völlig unbeachtet bleibt.

Ab diesem Tag wird die Grenze für die “Steuerpflicht in einem EU-Land, das nicht Firmensitz” ist, neu geregelt. Bislang konnte zum Beispiel das Niederländisches Unternehmen Provithor, welches Waren aus den Niederlanden direkt an Endverbraucher nach Deutschland schickt, die Niederländische Mwst berechnen, solange die Umsätze nach Deutschland weniger als 100 000 Euro pro Monat betrugen. Von Micro Dosus

Kaum ein kleiner Webshop kommt auf diesen Betrag, Amazon und andere große Firmen müssen schon immer Mehrwertsteuernummern in allen Ländern haben und die jeweilige Mwst des betreffenden Landes abführen.

Aber kein Händler der Zaubertrüffel-Industrie hat soviele Zaubertrüffel nach Deutschland geliefert, alle Zaubertrüffel-Kunden aus der EU haben bei Niederländischen webshops immer nur NL-Mwst bezahlen und die webshops diese an den Niederländischen Fiskus abführen müssen.

Die Niederländer haben die Zaubertrüffel explizit als -im Gegensatz zu den Zauberpilzen- legales Genussmittel mit dem vollen Steuersatz belegt. Sie haben „als Lohn dafür“ bis jetzt für alle Zaubertrüffelverkäufe and Endkunden innerhalb der EU die 21% NL-Mwst kassiert.

Ab dem 1. Juli ändert sich das Limit auf 10 000 Euro und es reicht “irgendeinen Staat” der EU, in dem der Händler keinen Firmensitz hat und in der zumindest hin und wieder für mehr als 10 000 Euro pro Monat Waren verkauft. Sobald also ein kleiner Webshop in der EU in wenigstens einen anderen EU-Staat für 10 000 Euro Waren liefert, muss er die neue OSS-Reglung der EU in Anspruch nehmen – die dann automatisch für alle EU-Lieferungen gilt.

Es ist davon auszugehen, daß viele oder alle Zaubertrüffelhändler in den Niederlanden sich für OSS registrieren müssen und dann verpflichtet sind, jedem EU-Kunden die Mwst des Lieferlandes zu berechnen und über OSS an das jeweilige Land abzuführen und zwar vom ersten Umsatz in dem betreffenden Land an.
Bislang zahlten Deutsche Kunden bei Provithor 21% Mwst, die an die Niederlande abgeführt wurde. Ab dem 1.Juli zahlt der Deutsche Kunde Deutsche Mwst also 19%, die nach Deutschland abgeführt wird. Zwangszweise.

Andere EU-Länder haben 25%, Ungarn gar 27% Mwst, für die Kunden von dort werden die NL-Smartshop-Preise höher. Der Käufer aus Ungarn zahlt also 8% mehr für das gleiche Produkt, als der Deutsche. Aber darum geht es hier nicht, es geht darum, daß “Legalisierung” und “Zwangsversteuerung” ein und dasselbe sind.

Kein Staat darf Mwst von dem Verkauf eines illegalen Produktes kassieren. Zwingt der Staat also den Händler für ein Produkt Steuer an den Staat abzuführen, kann dieses Produkt nicht illegal sein, was logisch leicht nachvollziehbar ist.

Cannabis in holländischen Coffeshops ist, zum Beispiel, Mwst-frei. Damit dem duldenden Staat dennoch Steuer zufließt, heisst der Marihuana-shop “Coffee” Shop und führt die hohe Kaffee-Steuer für virtuell verkauften Kaffee ab. Verkauft ein Coffeeshop zu wenig Kaffee, können Polizei und der Bürgermeister jeden Coffeshop ohne Formalitäten und Berufungsmöglichkeit schliessen.

Um einen Coffeeshop aufzumachen, müssen Polizei und Bürgermeister ein Bedürfnis erkennen und einen Bewerber bestimmen, wer dann die Kaffeesteuer abführen darf.

Ein Coffeeshop ist die zivilisierte Variante des Stadtparks, in dem die Deutsche Polizei den Kleinhandel duldet – und der Staat nicht einmal Kaffeesteuern kassieren kann. Ein Coffeeshop darf keinen Hanf einkaufen (! Der materialisiert sich im Coffieshop aus der Luft!) und nur sehr kleine Mengen an einzelne, erwachsene Personen abgeben und auf den Tütchen steht drauf, daß das erworbene Produkt konsumiert werden muss und nicht verkauft werden darf. Macht der Coffeeeshop etwas, was der Polizei oder dem Bürgermeister nicht paßt, schließen die den einfach zu, weil der Handel schließlich illegal – nur gedulded – ist.

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Wie dem auch sei, am 13.9.2019 wurden die Zaubertrüffel – im ausdrücklichen Gegensatz zu den Zauberpilzen – als Genussmittel (dem Lebensmittelgesetz unterliegend) durch die Niederlande legalisiert, also explizit mit dem hohen Steursatz belegt – aufgrund der psychedelischen Wirkung.

https://www.belastingdienst.nl/wps/wcm/connect/bldcontentnl/belastingdienst/zakelijk/btw/tarieven_en_vrijstellingen/toelichting-btw-tarief-na-vragen-/toelichting-btw-tarief-na-vragen

Magische truffels zijn genotmiddelen. De levering hiervan wordt daarom belast met 21% btw.
De levering van magische truffels is, anders dan bij paddo’s, niet verboden.
Magische truffels vallen niet in de categorie voedingsmiddelen waarvoor het 9%-tarief geldt. Met voedingsmiddelen bedoelen we eet- en drinkwaren en producten die bestemd zijn voor de bereiding, aanvulling of vervanging daarvan. Magische truffels hebben een hallucinerende werking en zijn dus genotmiddelen. Daarom valt de levering hiervan onder het btw-tarief van 21%.

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(Anmerkung: “Paddos” ist der niederländische Begriff für Zauberpilze.)

Im Übrigen ist damit jede “juristische Diskussion”, die Zaubertrüffel seien ”das Gleiche wie Zauberpilze und müssten damit aus denselben Gründen verboten sein” als Pseudologik entpuppt, da die Niederländische Regierung einen ganz wesentlichen Unterschied sieht und kein Richter eines EU-Landes einfach den von einer Regierung festgestellten Unterschied verleugnen kann – ohne selber illegal zu urteilen. Man darf davon ausgehen, daß die Niederländische Regierung begründet gehandelt hat.

Jedenfalls zwingt die Legalisierung der Zaubertrüffel in den Niederlanden im Zusammenhang mit dem neuen Mwst-Regelung ab dem 1. Juli die Zaubertrüffel-Händler dazu, Steuern zum hohen Steuersatz an das EU-Land des Kunden abzuführen. Gleichzeitig zwingt ihn die EU-Anti-GEO-Diskriminierungsverordnung vom Dezember 2018 dazu, an alle EU-Kunden seine Waren zum selben (netto-) Preis zu liefern – und eben an alle EU-Bürger zu liefern.

Würde Deutschland – oder welches EU-Land außer NL auch immer – die Zaubertrüffel tatsächlich als “illegal im eigenen Land” sehen, müßte es durch einen entsprechenden Schritt aufgrund der EU-Regelungen explizit und für alle klar öffentlich verlauten lassen, die Zaubertrüffel dürften in das entsprechende EU-Land nicht geliefert werden.

Es ist ohne Belang, was Wikipedia und juistische Foren schreiben, sondern ausschließlich die Regierung müßte eine entsprechende Regelung erlassen, öffentlich machen – und wissenschaftlich begründen.

Nur in diesem Fall dürfte z.B. ProviThornicht nach Deutschland liefern; aber so eine Entscheidug wäre juristisch angreifbar und ggf. schadensersatzpflichtig – und wissenschaftlich unhaltbar. Sie würde nach kurzer Zeit gekippt werden.

Vor allem müsste Deutschland öffentlich begründen, warum Deutsche Kunden die wohltuenden und gesundheitsförderlichen Wirkungen, insbesondere der Mikrodosierung, insbesondere bei Cluster-Kopfschmerzpatienten und depressiven Menschen nicht erleben dürften, da die Zaubertrüffel weder abhändig machen (und zwar gar nicht: NULL) noch irgendwelche Gesundheitsgefahren aus dem Konsum der Zaubertrüffel entstehen.

Vor was wollte man die Kunden aus Deutschland mit einem theoretischen Kaufverbot schützen? Vor mehr Wohlbefinden und besserer Gesundheit? Die Heilwirkungen von Zaubertrüffeln sind in der Wissenschaft unumstritten, die pharmzeutische Industrie bereitet die Produktion von Psilocybin-Pillen vor. Es gibt keine Belege für irgendeine schädliche Wirkung – Deutschland wird ganz sicher weitre machen, wie bisher: schweigen und hoffen, daß die Menschen sich zu großen Teilen wortlos ägnstigen, unterdrücken und vergiften lassen.

Geht Deutschland aber diesen Weg des den EU-Regelungen entsprechenden Handelsverbotes nicht, was, wie geschrieben, mehr als wahrscheinlich ist, dann sind die Zaubertrüffelab dem 1.7.2021 in Deutschland zwangslegalisert, was sie bislang theoretisch nach EU-Rgelungen schon sind, aber ab dann kassiert Deutschland “aktiv” mit. Umsatzsteuern dürfen nicht auf „illegale Waren“ erhoben werden.

Aufgrund des EuGH-Urteils vom 5.7.1988 (C-269/86) unterliegt die Lieferung von Waren (wie z. B. illegalen Drogen), deren Einführung in den Wirtschafts- und Handelskreislauf der Gemeinschaft bereits dem Grunde nach völlig ausgeschlossen ist und die nur Anlass zu Strafverfolgungsmaßnahmen geben kann, nicht der Umsatzbesteuerung.

Würde Deutschland sich also auf dem Standpunkt stellen, es handele sich bei den Zaubertrüffeln aus den Niederlanden um illegale Drogen, dürfte es keine Mwst kassieren; aufgrund des OSS und der neuen Regelung kassiert DE ab dem 1. Juli 2021 aber die Mwst dafür.

Interessanter Weise fallen die “Graumarkprodukte”, deren Verkauf die Niederlande schweigend zulassen, aber eben nicht ausdrücklich legalisiert haben, wie etwa Pilzzuchtkisten, nun auch unter diese Regelung, da die NL-Shops ja für diese Produkte ebenfalls der Mwst nach Deutschland abführen müssen, wenn sie nach Deutschland liefern, was ihnen nicht offiziell verboten wurde, sonst wären es keine Graumerktprodukte sondern illegale Produkte.

Aufgrund des „Rausch-Missbrauch-Verbindung“ des DE-BtMG sind in Deutschland die Zauberpilze zu therapeutischen Zwecken und insbesondere zur Mikrodosierung ja nicht illegal und deren Zucht mit der Absicht des therapeutischen Gebrauchs bzw. der Mikrodosierung somit auch nicht – in den Niederlanden sind Zauberpilze zu allen Zwecken verboten, allerdings wird die Zucht (vor was auch immer) zum Eigenkonsum (welchem auch immer) geduldet.

Zurück zum Graumarkt: Für jedes Produkt, gegen dessen Verbreitung der EU-Mitgliedsstaat in dem der Händler sitzt, nicht aktiv vorgeht (=“Graumarkt”), müssen die anderen Mitgliedsstaaten den quasi-legalen (“Graumarkt”) Status des entsprechenden Produktes de facto auch akzeptieren – oder ein EU-Regelkonformes nationales Verkaufsverbot erlassen, welches die Möglichkeit der Zwangslegalisierung und Schadensersatzzahlungen an die Händler mit sich führt und vielleicht mehr Werbung für das betreffende Produkt macht.

Diese neue Regelung stärkt somit auch den Graumarkt, was politisch dazu führen könnte und vermutlich wird, das der Graumarkt dann einmal durchreguliert und in legal und illegal aufgeteilt wird. Es kann jedenfalls nach EU-Konsumentenschutz-Logik nicht angehen, daß der Kunde zu wissen hat, ob ein in der EU legal angebotenes Produkt für das er Umsatzsteier an „sein Land“ zu bezahlen hat, in „seinem Land“ nicht vielleicht extrem illegal sei könnte.

Es wäre eine Verhöhnung der EU, wenn die Regeln des „gemeinsamen Marktes“ jeden Konsumenten haftbar dafür machen würden, vor dem Kauf erstmal ein Jurastudium abzulegen, um mögliche nationale Sonderregelungen zu verstehen. Im Gegenteil: jeder Dummtölpel-Käufer muss sicher sein, daß, wenn er bei einer normalen Firma in der EU auf normalen Wegen bestellt, er das auch darf und die EU und die Mitgliedsstaaten dafür sorgen, daß in der EU nur angeboten wird, was in der EU angeboten werden darf.

Ich gehe davon aus, daß die EU durch diesen Schritt den Binnenmarkt und dessen Regeln gegen nationale Alleingänge stärken wollte und in einem weiteren Schritt dann eine Kommission gegründet wird, die aufgrund von “Gemeinschaftsentscheidungen” jedem EU-Mitgliedsstaat dann nahe legt, bestimmte Produkte vom Markt zu nehmen oder zu legalisieren und ggf. zu regulieren.

Bei Provithor.com gibt es nun auch Pilzzuchtkisten, Sporenampullen und vieles Weitere für die Zucht von medizinisch wertvollen Zauberpilzen.

Quellen: PublicDomain/Micro Dosus am 03.07.2021

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