Gerichtsurteil mit potenzieller Sprengkraft? Lockdown-Regeln »verfassungswidrig und damit nichtig« – Zwangsisolation für Oma, Opa, Kinder und Enkel beendet

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Ein Gericht in Weimar hat der Willkür des Merkel-Regimes Grenzen gesetzt und Bußgelder für nichtig erklärt.

Merkel, Söder und Laschet überbieten sich in immer neuen Drohungen gegen die Bürger, was mit ihnen geschähe, falls sie die verhängten Maßnahmen nicht befolgen – und nun das: Das Amtsgericht Weimar hat einen Bußgeldbescheid der örtlichen Behörden aufgehoben. Ein Bußgeld, das verhängt worden war, weil Bürger im April 2020 gegen die Lockdown-Maßnahmen verstießen.

Die Richter sehen es als erwiesen an, dass »§ 2 Abs. 1 und §Abs. 1 3. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO verfassungswidrig und damit nichtig sind.« Zu deutsch: Zwei Abschnitte der vom Land verhängten »Dritten Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2« verstoßen gegen das Grundgesetz.

Dass der angeklagte Bürger gegen die Verordnung verstoßen hatte, stand nicht in Frage. Er hielt sich am Abend des 24.April zusammen mit mindestens sieben weiteren Bürgern in einem Hinterhof auf, um einen Geburtstag zu feiern. Die zusammen acht Beteiligten verteilten sich auf sieben verschiedene Haushalte.

Dieser Verstoß gegen die Verordnung brachte dem Beklagten ein Bußgeld ein, das er offenbar nicht gezahlt hat. Er ging vor Gericht. Das nun für ihn entschied.

Doch entschied das Gericht nicht nur für ihn. Es entschied im Grund für alle Bürger und gegen einen zunehmend totalitären Staat unter der Oberführung von Kanzlerin Angela Merkel und ihrem Gefolge. Dabei stellte es ausdrücklich die Verfassungswidrigkeit der Verordnung fest.

Ein Amtsgericht in Weimar stellt klar: Nicht die Kritiker der Regierungsmaßnahmen verstoßen gegen geltendes Recht. Es ist die Regierung, die sich anschickt, die Opposition mundtot zu machen, die sich jenseits der Verfassung bewegt.

Dieses Urteil, gefällt in Weimar gegen einen von Berlin eingesetzten links-faschistischen Ministerpräsidenten ist von zentraler Bedeutung und tiefer Symbolik. Zumindest der Rechtsstaat funktioniert also noch. Der Beklagte ist freigesprochen. – Noch! (Totalitärer Merkel-Lockdown: Wertlose RKI-Zahlen zu Corona-Toten als Grundlage)

Gericht beendet Zwangsisolation: Oma, Opa, Kinder und Enkel dürfen sich wieder sehen

Die Klage einer verzweifelten Großmutter im Saarland hatte Erfolg. Sie darf ihre Kinder und Enkel wieder treffen – und alle Omas und Opas im Bundesland auch.

„Erfolg für eine Großmutter aus dem Saarland!“, berichtet das Portal „Breaking News Saarland“ über ein wegweisendes Urteil des für das Bundesland zuständige Oberverwaltungsgericht in Saarlouis. Dieses hatte am Mittwoch, 20. Januar, einen Teil der saarländischen Corona-Verordnung vorläufig außer Vollzug gesetzt, „soweit er Kontaktbeschränkungen auch für den familiären Bezugskreis vorsieht (Az.: 2 B 7/21)“.

Im Detail ging es um die Kontaktbeschränkungen im familiären Bezugskreis: private Zusammenkünfte seien auf einen Haushalt und eine nicht in diesem Haushalt lebende Person beschränkt, heißt es in der Corona-Verordnung des Bundeslandes Corona lässt sich nicht aufhalten – ob mit oder ohne Lockdown! UN und WHO warnten vor tödlichen Folgen).

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Schwerwiegender Grundrechtseingriff

In ihrem Antrag vom 12. Januar beim OVG sah sich die Antragstellerin „durch die angegriffene Regelung gehindert, ihre Enkel gemeinsam mit ihrem Mann und mit deren Eltern zu treffen oder zu besuchen bzw. Besuch von diesen zu empfangen“. Die Großmutter beklagte „einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff“, der den „Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffe“, so das Gericht.

Zwischen zwei Stühlen sitzend

Das Oberverwaltungsgericht monierte einen Widerspruch zwischen den „Regelungen des § 6 Abs. 1 VO-CP und des § 1 Abs. 2 VO-CP“ und sah deshalb einen Verstoß gegen das rechtsstaatliche Gebot der Bestimmtheit von Normen: „Eine Vorschrift muss so formuliert sein, dass die von ihr Betroffenen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach einrichten können“, erklärte das Gericht.

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Für die Großmutter war demnach nicht klar erkennbar, ob für sie Paragraf 1 gilt, die Ausnahme vom Kontaktverbot für den familiären Bezugskreis oder Paragraf 6, die Kontaktbeschränkung auf einen Haushalt und eine weitere Person (Sinnloser Mega-Lockdown nach Holzhammer-Art bis Sommer).

Bis zur Klärung: Besuchsrecht open end

Die Landesregierung, als Verordnungsgeber, wurde zur Klärung aufgefordert. Das Oberverwaltungsgericht gab zu bedenken, dass „nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Schutz der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG auch familiäre Bindungen zwischen Großeltern und Enkelkind umfasst“.

Da der Beschluss des OVG nicht anfechtbar ist, muss die Landesregierung nun eine Klärung herbeiführen. Bis dahin gilt: Oma, Opa, Kinder und Enkelkinder dürfen sich im Saarland uneingeschränkt treffen.

=> DOWNLOAD Volltext (pdf): Entscheidung des OVG des Saarlandes vom 20. Januar 2021 – Verfahren Antragstellerin gegen Landesregierung wegen „Seuchenrechts (Rechtverordnung Corona, Kontaktbeschränkung)“

Thüringer Urteil mit potenzieller Sprengkraft? Kontaktverbot in Corona-Verordnung verletzt Menschenwürde

Das Amtsgericht Weimar hat einen Bußgeldbescheid aufgehoben, der aufgrund der im April geltenden Thüringer Corona-Verordnung ergangen war. In der Begründung des nicht rechtskräftigen Urteils klingen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Kontaktverboten an.

Ob und inwieweit das Urteil des Amtsgerichts Weimar vom 11. Januar so, wie es ergangen ist, auch am Ende des Instanzenzuges aufrecht bleiben wird, steht noch nicht fest. Noch ist es nicht rechtskräftig und bezieht sich nur auf eine Verordnung, nicht auf ein Gesetz des Bundes oder Landes selbst.

Inhaltlich weist es aber potenzielle Sprengkraft mit Blick auf die Corona-Politik auf. Immerhin könnte das Amtsgericht in seiner Begründung eine Büchse der Pandora geöffnet haben, als es dort ein allgemeines Kontaktverbot in der Thüringer Corona-Verordnung als Verstoß gegen den Schutz der Menschenwürde nach Art. 1 GG und deshalb als verfassungswidrig bezeichnete (Die RKI-Zahlen grätschen der Regierung in ihre Pläne: Inzidenz unter 100 unmöglich zu erreichen – Ultraharter Lockdown für immer?).

Amtsgericht hat formale und materielle Bedenken

Der MDR hat über das Urteil (Az. 6 OWi – 523 Js 202518/20) berichtet, das im Volltext bis dato nur kostenpflichtig in Rechtsdatenbanken zugänglich ist. Gegenstand des Verfahrens ist ein angefochtener Bußgeldbescheid. Dieser war ergangen, nachdem ein Mann im Hof eines Wohnhauses in Weimar Ende April 2020 mit sieben weiteren Personen aus mehreren Haushalten Geburtstag gefeiert hatte. Nach der damals geltenden Corona-Verordnung war es lediglich erlaubt, maximal eine haushaltsfremde Person zu treffen.

Erst sechs Monate später verhängte die Stadt einen Bußgeldbescheid. Zu Unrecht, wie das Amtsgericht Weimar nun urteilte. Zum einen sah es formale Mängel, da in der Corona-Verordnung des Landes eine ausreichende Rechtsgrundlage für einen solchen Bescheid fehle. Allerdings sah das Gericht auch grundlegende verfassungsrechtliche Probleme.

Generalermächtigung an Exekutive genügt nicht

Das Blog „Achse des Guten“ hat das Urteil allerdings bereits eingesehen und wesentliche Inhalte daraus in einem eigenen Beitrag zitiert.

Demnach beanstandete das Gericht, dass die „Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2“ formal nicht den Ermächtigungsvoraussetzungen des Grundgesetzes genügt habe. Über Maßnahmen wie ein allgemeines Kontaktverbot müsse der Gesetzgeber selbst entscheiden, es reiche nicht, wenn der Exekutive eine Generalermächtigung in diesem Bereich gegeben werde.

Die Gesetzgebung habe es damals unterlassen, zu klären, unter welchen Umständen so weitreichende Eingriffe in die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger erforderlich sein könnten, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Zudem habe er keine Grenzen der Gesetzgebungsbefugnis in diesem Bereich festgeschrieben.

„Bundestag nahm epidemische Lage zu Unrecht an“

Zur Frage, inwieweit die im November 2020 im Bundestag beschlossene Novelle zum Infektionsschutzgesetz die im Urteil angesprochenen formalen Mängel für die Zukunft geheilt hat, äußerte sich das Gericht zwar nicht explizit.

Allerdings äußert es grundsätzliche Zweifel, dass ein allgemeines Kontaktverbot als solches überhaupt durch einen Gesetzgebungsakt legitimiert werden kann. Das Gericht stellt infrage, dass es zulässig sein könnte, weitreichende Einschränkungen von Grundrechten auf eine unübersichtliche Faktenlage oder gar nicht vorhersehbare Entwicklungen zu stützen.

Weiter wird im Urteil angezweifelt, dass der Bundestag am 28.3. zu Recht eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ festgestellt habe. Immerhin, so entnahm das Gericht den Daten des Robert Koch-Instituts (RKI), dass die Reproduktionszahl R bereits am 21. März 2020 unter den Wert von 1 gefallen war.

Kontaktverbot und dahinterstehendes Menschenbild verletzten die Menschenwürde

Aber auch materiell-rechtlich, also bezogen auf den Inhalt der Verordnung, geht das Amtsgericht Weimar in die Offensive. Die Thüringer Corona-Verordnung sei nicht nur formell rechtswidrig gewesen, auch verstoße ein allgemeines Kontaktverbot grundsätzlich gegen die Menschenwürde.

Immerhin gehöre es „zu den grundlegenden Freiheiten des Menschen in einer freien Gesellschaft, dass er selbst bestimmen kann, mit welchen Menschen (deren Bereitschaft vorausgesetzt) und unter welchen Umständen er in Kontakt tritt“. Die freie Begegnung der Menschen untereinander zu den unterschiedlichsten Zwecken sei die elementare Basis der Gesellschaft.

Die Erzwingung von Distanz selbst zu Familienmitgliedern unter Androhung von Bußgeldern sei eine Vorstellung, die noch nicht einmal in der groß angelegten Pandemie-Risikoanalyse des Bundes aus dem Jahr 2012 angeklungen sei. Indem jeder Bürger primär als potenzieller Gefährder der Gesundheit Dritter gesehen werde, sei der Verfassungsgrundsatz des Schutzes der Menschenwürde schlechthin verletzt.

 

Künftige Kläger werden sich auf Amtsgericht Weimar beziehen

Das Urteil des Amtsgerichtes Weimar, in dem auch mögliche Kollateralschäden durch die Pandemie-Maßnahmen unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit kritisiert werden, ist noch nicht rechtskräftig. Auch entfaltet es keine allgemeingültige Präzedenzwirkung.

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Literatur:

Codex Humanus – Das Buch der Menschlichkeit

Weltverschwörung: Wer sind die wahren Herrscher der Erde?

Whistleblower

Quellen: PublicDomain/freiewelt.net/epochtimes.de am 23.01.2021

About aikos2309

11 comments on “Gerichtsurteil mit potenzieller Sprengkraft? Lockdown-Regeln »verfassungswidrig und damit nichtig« – Zwangsisolation für Oma, Opa, Kinder und Enkel beendet

    1. Bei einer Haftung als GmbH mit 25.000 Euro bekommt man aber wenig raus aus dem „GEMEINneutzigEN“ Verein bzw. Ihren vorstand.

  1. +++ Realsatire +++

    Peking hat jetzt das Arsc#loch für sich entdeckt. Besonders viele corona-Viren seien hier lokalisiert und man nimmt Abstriche vermehrt von diesem stillen Örtchen. Meine FFP3-PoperzenStöpsel-Satire wird dadurch wieder einmal mehr von der Realität eingeholt werden. 🙂

  2. Die afrikanische Variante von covid soll die Wirkung der Impfung(=GenTherapie ) um 50% reduzieren, also praktisch wirkungslos machen. Wer an covid glaubt und dann den Zustrom von Afrikanern nach Europa nicht unterbindet, handelt demnach fahrlässig. Alle Toten gehen danach auf sein Konto und ebenso die Milliardenverluste für unwirksame Vaccine. Aber das interessiert keinen….

    1. @DrNo

      Doch – mich interessiert es und Dich und einige hier. – Und wir sollten das verbreiten – im Netz wie in sich ergebenden persönlichen Gesprächen.

      Hast Du dazu einen Link? – Dann bitte teile mir den mit – ich werde das speichern wie den daraus kopierten Text.

      DIE wissen genau was sie tun. – Sie wissen es und tun es meines Erachtens um uns zu t.ten – eine andere Absicht kann man bei dieser gesamten ir.sinnigen M.gr.tion logischerweise nicht erkennen.
      Und Du kannst Dir meines Erachtens sicher sein – wie ich es bereits schon verschiedentlich dargelegt und erläutert habe: DIE benutzen diese Eingeschl.usten in der bereits bekannten wie auch in dieser Hinsicht meines Erachtens als m.nschl.che W.ffen gegen uns, haben aber auch keinesfalls vor, die dann anschließend aus ihren eigenen Verm.gen weiterhin f.rstlich zu alimentieren. Die würden die dann meines Erachtens nach uns bzw. mit dem Rest von uns zusammen ebenfalls über den J.rdan schicken in diesem kleinen geografischen Zi.lgebiet, wo dann alle wie die Ölsardinene aufeinanderhocken (würden, so es nicht vorher durch was auch immer abgestellt würde).

      Derweil wären in ihren Herkunftsländern die Wege die an wertvollsten B.denschätzen inklusive D.amanten (die gibt’s auch in Afghanistan, man denke an den Begriff Bl.tdiam.nten) frei von starken jungen wehrhaften womöglich m.litärisch ausgebildeten aggressiven Männern, die ihnen dort im Wege stehen oder in den Weg gestellt werden könnten. – Was das für Typen sind, die ihnen da im Wege stehen könnten, können wir uns vermutlich vorstellen – dazu braucht man denen nur auf den Photos in die Augen zu schauen, ihre Mimik, ihren Gesichtsausdruck zu betrachten, ihre schw.rstkr.minelle Aura wahr-zunehmen – dann weiß man mit etwas Intuition Bescheid.

      Ich sag’s immer wieder: DIE wollen ALL-ES, DIE wollen die Erde für sich all-ein und so sie diese hätten, was bitte alle guten Mächte und Kräfte verhindern, würden sie versuchen, das ganze All, das ganze ALL-EINE sich zu unterwerfen.
      W.hnsinn kennt keine Gr.nzen, Psychop.then kennen keine Grenzen, Gier kennt keine Gr.nzen, H.ss kennt keine Gr.nzen – weil diesen Mr. und Mrs. Hydes schlichtweg durch die Abspaltung von jeglicher Gewissenssteuerung, jeglicher Empathie, jeglichem Guten durch die von mir schon mehrfach beschriebene Urspaltung fehlt – gänzlich fehlt, denn nur so konnte die gespaltene illusionäre Welt des All-einen entstehen.

      Ich hatte vor Jahren mal eine Vision in einem Buch auf die dort stehende Frage: Warum wollte Gott Kinder haben? – Ich las die Antwort wie in einem gelben Lichtspot in diesem Buch: „Ich war allein.“ – Beim späteren Nachlesen stand das nicht dort – es war eine schriftliche „Vision“. – Aber mir fiel in diesem Moment alles wie Schuppen von den Augen und mir wurde das Urtrauma, das die Bewusstseins- und Persönlichkeitsspaltung des All-einen hervorrief, klar – klar wie Klärchens Klosbrühe und noch klarer.
      Es kamen dann noch andere Informationen nach und nach hinzu, das Bild rundete sich immer mehr.
      Dann hatte ich eines Tages „Schicksal als Chance“ von Thorwald Detlefsen in der Hand, der ja auch schon schrieb, dass wir alle krank sind – ja, das Puzzle vervollständigte sich immer mehr. – Wir sind alle krank, weil wir alle Teilwesen des in sich bewusstseins- und persönlichkeitsgespaltenen ALL-EINEN und damit ES sind. – Das GANZE ist spaltungskrank wie infolgedessen alle seine Teilwesen.

      Daher wie ich schon sagte: nur an der Wurzel kann durch Bewusstwerdung die Heilung geschehen im Bewusstsein. Die Teilwesen, die sich dessen bereits bewusst geworden sind, sollten es verbreiten, auch auf geistigen Wege, wo und wie es sich ergibt und wo sie auch nur ansatzweise dafür auf offene Ohren und Herzen geführt werden. – Und das wird geführt – meines Erachtens von bewussteren/bewussten Ebenen. Sich irgendeinen Menschen willkürlich herauszusuchen, der dafür überhaupt (noch) nicht offen ist, hat keinen Sinn – der wird sofort abwiegeln.

      Also das Wichtigste wäre wirklich, wenn von der geheilten höchsten Bewusstseinsebene (so sie geheilt ist) ein kollektives Erwachen im gesamten All initiiert würde.

  3. https://youtu.be/MrwSWnUz6AY
    ………………..
    bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/insolvenzaussetzungsgesetz-1781394
    ……………
    https://youtu.be/c9Ml8KSSVAI
    …………….
    zeit.de/2021/01/tierschutz-tauben-fuettern-verbot-hamburg-aeltere-dame-ottensen
    ………..
    Italien lässt NGO-Schiff mit 370 Migranten anlegen

    krone.at/2326395
    …………..
    jungefreiheit.de/politik/ausland/2021/corona-proteste-in-niederlanden-eskalieren/
    ………….
    freiewelt.net/nachricht/merkel-treibt-gemeinden-und-staedte-in-den ruin

  4. Einfach mal abgekürzt – Oma darf ihre 3 Enkel in deren Wohnung besuchen und alle sind glücklich. Die 3 Enkel jedoch dürfen ihre Oma in ihrer Wohnung nicht gemeinsam besuchen. Nur 1 Enkel dürfte zu ihr. Welch eine perfide krude Logik das ist zeigt sich somit erneut. Ohne Worte….

  5. Dass das aus Sicht der D.ktatoren nicht sein darf, ist ja klar:

    https://reitschuster.de/post/weimarer-corona-urteil-soll-gekippt-werden/

    https://www.heise.de/tp/features/Corona-Weimarer-Urteil-geht-zum-OLG-5034791.html

    Wer noch immer glaubt, wir seien in einer D.mokratie und die B.R hätte die ehemalige D.R bzw. deren s.zialistisch-k.mmunistische D.ktatur geschluckt und aufgelöst, der wird wohl nicht mehr selig. – Umgekehrt wurde ein Schuh daraus.

  6. Derweil drehen sie offenbar immer mehr am Rad – Drehhofer will Flugverkehr komplett einstellen:

    https://unser-mitteleuropa.com/oesterreich-pressekonferenz-mit-herbert-kickl-der-coronawahnsinn/?unapproved=8471&moderation-hash=64c6d5aeb762778404528f66a7ff521c#comment-8471

    Dass gleichzeitig massenhaft womöglich mit Corina und sonstigen Plagen Infizierte, womöglich Dsch.h.disten, M.f.-B.nden, Schwerstkriminelle und Gest.rte jeglicher Art hier eingesch.fft und womöglich bei Nacht eingefl.gen werden, wird geflissentlich außen vor gelassen.
    Das wird dann noch die Berufsgruppen treffen, die beruflich fliegen müssen. Was ist mit dem Warenaustausch, der per Flieger erfolgt?
    Was ist mit den Containerschiffen – werden die dann auch bald nicht mehr fahren können, dürfen zulasten der gesamen Versorgungslage?
    Es wird immer klarer, was sie beabsichtigen und es braucht immer mehr zusammengeschlossene Mutige in den entsprechenden P.sitionen, die sich wieder oder noch und weiterhin ihrer Vernunft besinnen.

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