Die Prohibition von Hanf: Wie lange noch?

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Wann wird Cannabis in Deutschland legalisiert? Das Verbot von Cannabis scheint übertrieben, zumal die Entstehung auf zweifelhaften Argumenten beruht! Jetzt online informieren!

Inzwischen nehmen viele das Verbot von Hanf (Cannabis) als gottgegeben hin. Irgendjemand wird sich schon mit wissenschaftlichen Beweisen, Testreihen und Umfragen zum Thema beschäftigt haben.

Irgendwo wird schon stehen, warum Cannabis so ein Teufelszeug ist, welches die Jugend verleitet und an dem mehr Menschen sterben sollen als an Alkohol oder Zigaretten! Bestimmt hat das jemand geprüft!

Wer sich mit dem Verbot von Cannabis und dessen Entstehung befasst, landet zwangsläufig im Amerika 1930er-Jahre. Und schnell wird klar, dass das Verbot der Nutzpflanze Hanf auf keinen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht, sondern auf wirtschaftlichem Lobbyismus, persönlichem Ehrgeiz, einer gehörigen Portion Ignoranz verbunden mit einem vorurteilsbelasteten Puritanismus der damaligen Zeit!

Mächtige Industriezweige fühlten sich bedroht

Wie nicht nur das größte Marihuana Magazin in Deutschland verlauten lässt, kam das Verbot von Cannabis nicht von ungefähr und fußt auf einer Melange von Kausalitäten, von denen die beiden mächtigsten Stränge hier besprochen werden.

Bis Mitte der 20er-Jahre des letzten Jahrhunderts war Cannabis eine weltweit anerkannte und wirtschaftlich bedeutende Nutzpflanze, aus der sowohl Textilien als auch Papiererzeugnisse günstig gefertigt wurden.

Außerdem waren Wirkstoffe des Hanfs maßgeblich in Schmerzmitteln enthalten, dass Aspirin hatte dabei noch keine dominante Rolle inne. Damit wurde die Pflanze ein Dorn im Auge für mehrere US-amerikanische Branchen.

Sowohl die aufstrebende Kunstfaserindustrie als auch die immer noch mächtigen Besitzer der Baumwollplantagen sahen ihre Pfründe in Gefahr. Auch der umsatzstarken Holzindustrie war das nützliche Gewächs ein Dorn im Auge. Nicht zuletzt blies die Pharmabranche ins gleiche Horn.

Einen großen Teil der Fäden im Hintergrund hielt das US-Federal bureau of narcotics and dangerous drugs (FBNDD) in der Hand. Dessen Einfluss reichte später teilweise bis in die höchsten Gremien der Vereinten Nationen. Auf dessen Betreiben hin stellten Ägypten und die Türkei Anträge zum Verbot von Cannabis, und zwar auf der Opiumkonferenz in Genf im Jahre 1925. Damit war auf der politischen Ebene der Weg zu einem Verbot bereitet.

Das mysteriöse Ministerium für Prohibition

Zwar ist es schwierig, eine Person für das Verbot von Cannabis verantwortlich zu machen. Aber Harry Anslinger hatte entscheidenden Anteil sowohl an der Durchsetzung als auch an der Implementierung.

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1929 übernahm er das US-amerikanische Ministerium für Prohibition. Der Misserfolg der 13 lange Jahre andauernden Alkoholprohibition war damals schon abzusehen.

Die Kriminalitätsrate stieg wegen des Schmuggels exorbitant an, der gepanschte Alkohol entwickelte sich zu einer Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung und die Ausbreitung mafiöser Strukturen wurde begünstigt. 1933 ließ sich das Verbot nicht mehr aufrechterhalten und wurde gekippt.

Mister Anslinger stand nun einer riesigen Behörde vor, die plötzlich arbeitslos war. Cannabis war für ihn bis dahin eine nicht existente Gefahr und dass der Konsum aggressiv mache, sei ein „absurder Trugschluss“.

Als jetzt das Ministerium einen neuen Sinn benötigte, vollzog er eine Wendung um 180° und Cannabis geriet in den Fokus. Ab nun hieß es, wer Marihuana rauche, falle zuerst in eine „delirium artige Wut“ und werde dann von „erotischen Träumen“ gepackt. Den angeblichen Endzustand beschrieb er mit „Wahnsinn“. Cannabis verwandle den Menschen in ein wildes Biest.

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Die Beweise für diese Aussagen waren dünn gesät. So fragte er 30 der damaligen Wissenschaftler, ob Cannabis gefährlich sei und verboten gehöre. 29 sagten nein, einer bejahte. Dieser übernahm fortan die Funktion des Aushängeschilds für den Eiferer.

1947 wurde Anslinger in die UN-Drogenkommission berufen. Dort setzte er seine an Hexenverfolgung erinnernde Politik gegen das Cannabis fort, das Verbot wurde auf internationaler Ebene manifestiert. Der Höhepunkt seiner Arbeit wurde mit dem bis heute gültigen Einheitsabkommen über Betäubungsmittel (1961) erreicht.

Cannabis: Rechtslage in Deutschland

Bis heute ist diese Denkweise auch in der Gesetzgebung Deutschlands tief verwurzelt. Trotz zahlreicher wissenschaftlicher Untersuchungen über die Harmlosigkeit von Cannabis bleibt der Besitz, der Kauf, der Verkehr, der Verkauf und der Anbau verboten. Scheinheilig wurde vor einigen Jahren der Konsum legalisiert.

Die Beschaffungskriminalität bleibt jedoch hoch, weil ohne illegalen Kauf kein Konsum möglich ist. Hoffnung geben allein die Legalisierung in anderen Ländern wie Kanada, Uruguay, Holland und einige US-Staaten in der Erwartung, dass diese eine Vorbildfunktion für die deutsche Politik einnehmen.

Quellen: PublicDomain am 16.01.2021

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