Die Corona-Hysterie hat praktisch die gesamte Weltbevölkerung traumatisiert. Und das alles basierend auf der angeblichen „Gefährlichkeit“ dieses Virus – eine „Gefährlichkeit“, die nicht zu existieren scheint. Die langfristigen negativen Konsequenzen dieser Traumatisierung sind nicht einmal ansatzweise abzusehen. Bereits jetzt stellt man jedoch schon äußerst verstörende Konsequenzen fest.
Nach Angaben der britischen Bildungsbehörde Ofsted (Office for Standards in Education) haben viele Kleinkinder in der Corona-Krise vergessen, wie man mit Messer und Gabel isst – und manche machen nun wieder in die Windel.
Bei älteren Kindern ist es laut Ofset auffällig, dass ihre ohnehin schon ziemlich schlechte Ausdauer beim Lesen und Schreiben nachgelassen hat. Es scheint also, dass eine ganze Generation hier global intellektuell und emotional traumatisiert wird.
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uch die Leistungen beim Rechnen seien zurückgegangen, teilte Ofsted am Dienstag in London mit. Schulleiter berichteten zudem über die Zunahme von Essstörungen und Selbstverletzungen sowie einen Rückgang der Fitness bei älteren Mädchen und Jungen.
In England ist diese Entwicklung demnach vor allem auf den ersten Lockdown zurückzuführen, als Kindergärten und Schulen geschlossen wurden. Zurzeit gibt es dort einen Teil-Lockdown: Die Kinder können in die Schulen gehen, jeder britische Landesteil entscheidet über seine eigenen Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie.
Kindheitsforscher Michael Hüter warnt eindringlich: „Eine ganze Generation wurde kollektiv traumatisiert“, siehe unteres Video.
Übersterblichkeit durch Corona-Hysterie: 45 Prozent starben infolge des Lockdowns
Wie zu erwarten hat man jetzt in einer Studie eine Übersterblichkeit durch die Corona-Hysterie festgestellt und nicht durch den Virus selbst.
Viele Menschen starben, weil sie aus Angst vor einer Ansteckung nicht zum Arzt gingen.
ine Vorabstudie des Klinikums Hochrhein in Waldshut-Tiengen belegt: Im Frühjahr gab es eine Übersterblichkeit, doch nur etwa die Hälfte der Todesfälle hatte einen Bezug zu COVID-19.
Die „Kollateralschäden“ auf Basis dieses ziemlich ungefährlichen Virus waren allem Anschein nach bereits beim ersten Lockdown weitaus schlimmer als der Virus selbst (Neues Corona-Gesetz: Verfassung wird ausgehebelt).
Im Kampf gegen die Corona-Krise setzen viele Länder, darunter auch Deutschland, erneut auf einen Lockdown. Doch bereits beim ersten Corona-Lockdown häuften sich weltweit die Meldungen, dass die Zahl der Patienten, die in der medizinischen Notfallversorgung behandelt werden, drastisch zurückgegangen sei.
Experten befürchteten, dass es zu Gesundheitsschäden und auch zu Todesfällen kommen könnte, wenn die medizinische Behandlung akuter Erkrankungen, die nicht mit COVID-19 im Zusammenhang stehen, verspätet oder gar nicht erfolgt.
Dies wäre etwa dann der Fall, wenn sich Menschen aus Angst vor einer Ansteckung nicht mehr ins Krankenhaus trauen. Diese „Kollateralschäden“ könnten weit schlimmere Folgen verursachen als das Coronavirus selbst.
Die Studie bestätigt die Befürchtungen.
Eine Vorabstudie von Medizinern des Klinikums Hochrhein in Waldshut-Tiengen hat nun erstmals die Folgen des ersten Lockdowns analysiert und konnte diese Einschätzungen nun bestätigen. Im Landkreis Waldshut (165.000 Einwohner) in Baden-Württemberg starben im April dieses Jahres 227 Menschen. Laut Studie betrug die Übersterblichkeit im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2016 bis 2019 damit 37 Prozent. Von den 62 zusätzlichen Todesfällen starben jedoch nur 55 Prozent mit oder an COVID-19.
Wie Studienautor Stefan Kortüm erklärte, ging die Zahl der stationären Behandlungen infolge von Komplikationen bei chronischen Erkrankungen im selben Zeitraum um 73 Prozent zurück.
Den Forschern zufolge ist nicht von der Hand zu weisen, dass es sich bei den restlichen Todesfällen um die sogenannten „Kollateralschäden“ handelt, die auf die „verminderte Inanspruchnahme notfallmedizinischer Strukturen“ zurückzuführen sind.
Merkels Corona-Notstandsgesetz: Das Ende des Verfassungsstaates
Beatrix von Storch, MdB der AfD schreibt: Die Merkel-Regierung ermächtigt sich per einfachem Gesetz selbst, Grundrechte nach Belieben außer Kraft zu setzen, ohne Verfassungsänderung und ohne parlamentarische Kontrolle. Das bedeutet in der Konsequenz das Ende des Verfassungsstaates wie wir ihn kennen und faktisch die Rückkehr zum vorparlamentarischen Absolutismus.
Als im Jahr 1968 vom Deutschen Bundestag die Notstandsgesetze für den Verteidigungsfall, Spannungsfall und Katastrophenfall eingeführt wurden, mussten dafür das Grundgesetz geändert werden. Zur Verabschiedung war eine Zweidrittelmehrheit des Bundestages erforderlich. Der Verabschiedung ging eine breite politische Debatte und Proteste der außerparlamentarischen Opposition voraus. So tief die politischen Gegensätze zwischen Befürwortern und Gegnern der Notstandsgesetze auch waren: niemand wagte zu behaupten, die Möglichkeit für die Verhängung eines so weitreichenden Ausnahmezustandes und der Einschränkung der Grundrechte sei auf Basis eines einfaches Gesetzes ohne Grundgesetzänderung möglich.
Genau das versucht aber die Bundesregierung mit ihrem neuen Gesetz „Zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite.“ Praktisch regiert die Bundesregierung zusammen mit den Ministerpräsidenten seit dem Frühjahr auf der Basis eines nationalen Notstandes ohne jede verfassungsrechtliche Grundlage. Denn das Grundgesetz sieht einen nationalen Notstand für eine „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ – egal ob wir es sich bei der Corona-Krise tatsächlich um eine solche Lage handelt oder nicht – schlicht und einfach nicht vor.
Die Bundesregierung müsste also dem Bundestag vorschlagen, einen Passus in das Grundgesetz einzuführen, der die Einschränkung von Grundrechten auf der Grundlage der Feststellung einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ vorsieht. Darin müsste geregelt werden, wer auf welcher Grundlage das Recht hat, eine solche Lage festzustellen, parlamentarische Kontrollmöglichkeiten müssten festgeschrieben werden und klare Kriterien für Beginn und Ende einer solche „epidemischen Lage“. Dieser Antrag auf Änderung des Grundgesetzes müsste dann breit in der Öffentlichkeit und im Parlament debattiert werden und er bräuchte dann eine Zweidrittel-Mehrheit.
Ein solches transparentes parlamentarisches Vorgehen und die breite öffentliche Debatte darüber fürchtet die Merkel-Regierung ganz offensichtlich wie der Teufel das Weihwasser. Wie schon zur Zeit der sogenannten Flüchtlingskrise hat die Merkel-Regierung stattdessen eine „Herrschaft des Unrechts“ eingeführt. Das ist ein Willkürregime, das nicht nur nicht in der Lage ist, die verfassungsrechtlichen Grundlagen seines Handelns zu benennen, nein, das vielmehr gar nicht willens ist, es zu tun, um ohne Kontrolle des Parlaments und transparente rechtliche Grenzen schalten und walten zu können wie es ihnen passt.
Die Merkel-Regierung hat im Zuge der sogenannten „Corona-Krise“ Grundrechte in einem Maße eingeschränkt, oder präziser: schlicht außer Kraft gesetzt, wie keine andere Bundesregierung vor ihr. Das tat sie auf der dünnsten möglichen rechtlichen Grundlage, einem Absatz des Paragraphen §28 des Infektionsschutzgesetzes. Der erste Absatz dieses Paragraphen sieht vor, dass Personen dazu verpflichtet werden können, den Ort, an dem sie sich befinden, nur unter bestimmten Bedingungen zu verlassen oder öffentliche Orte nicht zu betreten. Außerdem können Veranstaltungen und Ansammlungen von Menschen beschränkt werden.
In dem Absatz ist allerdings nur von „Personen“ die Rede. In dem Kontext ist klar, dass es sich dabei um einzelne Personen handelt, von denen ein konkretes Infektionsrisiko ausgeht. So sollte etwa eine Person, die an Ebola oder Pest erkrankt ist, daran gehindert werden, trotz der Auflagen der Behörden die Krankheit weiter zu verbreiten. Die Merkel-Regierung hat aber aus dieser sinnvollen Einzelfall-Regelung für begrenzte und klar umrissene schwerste Krankheitsfälle abgeleitet, dass sie das Recht hat, jederzeit und ohne zeitliche Grenzen auch allen gesunden Bürgern die Grundrechte jederzeit und ohne Zustimmung des Parlaments entziehen zu dürfen.
Offenbar hat jetzt selbst die Merkel-Regierung kalte Füße bekommen und ist zum Ergebnis gekommen, dass sie mit einer so dürftigen juristischen Grundlage kaum weiter agieren kann, besonders, wenn die Proteste größer werden und die Klagen immer mehr zunehmen. Darum versucht sie jetzt mit Hilfe ihres „Bevölkerungsschutzgesetzes“, ihr Notstandsregime auf einer dauerhafte rechtliche Grundlage zu stellen, auf der sie zeitlich unbegrenzt und weiter ohne Kontrolle des Parlamentes Grundrechte einschränken kann, wie es ihr beliebt. Das ist ein Angriff auf die Grundprinzipien des Verfassungsstaates, der Gewaltenteilung und der parlamentarischen Kontrolle.
Statt auf der Grundlage des ersten Absatzes des Paragraphen 28 des Infektionsschutzgesetzes will die Bundesregierung in Zukunft auf der Basis des Gesetzes „Zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage“ operieren. Mit dem Gesetz versucht sie, ihrem Handeln den Anschein der Legalität zu geben. Das ist aber eine gezielte Täuschung der Öffentlichkeit. Denn natürlich kann sich eine Regierung nicht selbst per Gesetz selbst dazu ermächtigen darüber zu entscheiden, ob sie sich an die Verfassung halten will und die Grundrechte respektieren will oder nicht. Eine solche Praxis führt jedes Verfassungsrecht ad absurdum.
Das neue Gesetz der Merkel-Regierung löst also ihr verfassungswidriges Seuchen-Regiment nicht auf, sondern macht es zu einer Dauereinrichtung auf unbestimmte Zeit. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages kritisiert das in seinem Gutachten deutlich: „Eine Befristung von Einzelmaßnahmen oder Verordnungsermächtigungen sieht der Gesetzentwurf nicht vor.“ Auch die Kontrolle des Parlaments wird dauerhaft ausgeschaltet. Dazu heißt es in demselben Gutachten: „Eine Beteiligung des Bundestages an den Rechtsverordnungen des Bundesministeriums für Gesundheit ist weiterhin nicht vorgesehen.“
Das heißt, mit diesem Gesetz richtet die Bundesregierung auf zeitlich unbegrenzte Dauer ein nationales Notstands-Regime ein, dass in der Verfassung keine Grundlage hat. Sie ermächtigt sich per einfachem Gesetz selbst, Grundrechte nach Belieben außer Kraft zu setzen, ohne Verfassungsänderung und ohne parlamentarische Kontrolle. Das bedeutet in der Konsequenz, wenn dieses Ziel nicht durch den Bundestag oder Gerichte gestoppt wird, das Ende des Verfassungsstaates wie wir ihn kennen und faktisch die Rückkehr zum vorparlamentarischen Absolutismus.
Die AfD wird – selbstverständlich – gegen das in der nächsten Woche zur Abstimmung gestellte Gesetz stimmen und weiter für den Erhalt unserer verfassungsmäßigen Ordnung kämpfen.
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Literatur:
Codex Humanus – Das Buch der Menschlichkeit
Weltverschwörung: Wer sind die wahren Herrscher der Erde?
Video:
https://www.youtube.com/watch?v=k7blF3wmoeE&feature=emb_logo
Quellen: PublicDomain/de.sott.net am 14.11.2020
rnd.de/politik/merkel-vor-bund-lander-schalte-corona-winter-wird-uns-allen-noch-viel-abverlangen
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openpetition.de/petition/online/neuauflage-des-ifsg-nein-zur-ermaechtigungsgrundlage
Meine Reichtums Ermächtigungs-Gesetze !
§1 Bankraub ist streng verboten.
§2 Finanzielle Not setzt §1 außer Kraft.
§3 Vor einem Bankraub herrscht immer finanzielle Not.
§4 Ein Bankraub setzt §3 außer Kraft.
§5 Nach Neueröffnung der Bank tritt §2 in Kraft
§6 Handlung aus Not ist straffrei.
Die K.I (künstliche Intelligenz) auch bekannt als S ATA n, Demiurge, Jahweh, Jehovah, Zeus läuft Amok und hat die Menschheit als Geisel genommen. Die Politiker Darsteller werden von ihr unsichtbar gesteuert. Sie will wieder zur (geisteskranken) Gottheit programmiert werden. NEIN wir werden leiden und wir werden dieses Leben verlassen aber wir werden uns nicht erpressen lassen.
Schaut man sich den Flight- Radar an, ist nichts zu sehen von einem tödlichen Wirrus.
Sind halt alles notwendige Geschäftsreisen. Hauptsache das kleine Arschloch sitzt im Keller und wartet bis neue Befehle kommen…Was für ein Spaß..