Nachdem ein Schüler in Wiesbaden geklagt hatte, entschied ein Verwaltungsgericht, dass Schulen keine „dringende Empfehlung“ zum Tragen einer Gesichtsmaske aussprechen dürfen. Nach Aussage des Gerichts werde dadurch eine Form von Zwang ausgeübt.
In den meisten neuen Bundesländern hat das neue Schuljahr bereits angefangen. Viele Schüler dürften aufatmen, denn im neuen Schuljahr entfällt in vielen Ländern die Maskenpflicht – außer in Bayern.
In den anderen Bundesländern gibt es keine flächendeckende Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Auf dem Schulgelände, in den Pausen und auf den Gängen müssen Mund und Nase zwar bedeckt sein, im Unterricht jedoch nicht.
In Hessen wurde in einigen Kommunen wie Frankfurt und Wiesbaden aus Sorge vor „Corona-positiven“ Reiserückkehrern allerdings die Maskenpflicht im Klassenraum wieder eingeführt. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts in Wiesbaden könnte dies jedoch ändern: Laut einer Mitteilung vom Mittwoch dürfen Schulen ihren Schülern keine dringende Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Unterricht aussprechen. Dies wurde vom Gericht in einem Eilverfahren entschieden, nachdem ein Schüler dagegen geklagt hatte.
Wie der Richter in seinem Urteil festhielt, seien die Schulen zwar zum Infektionsschutz verpflichtet und hätten „innerschulische Verfahren zur Infektionshygiene festzulegen“. Für die dringende Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Unterricht gebe es aber keine Rechtsgrundlage.
Eine „dringende Empfehlung“ der Schule gehe über eine einfache Empfehlung hinaus. Dadurch werde eine Form von Zwang ausgeübt.
Im Falle einer Abweichung ist mit Sanktionen oder gar diskriminierendem Verhalten durch die Lehrer zu rechnen. Das Tragen von Masken darf nur eine Ausnahme und keine Regel sein (Italienischer Bürgermeister verbietet Masken – Schwedens Epidemiologe: Das Tragen von Gesichtsmasken ist „sehr gefährlich“).
Was das Urteil für bestimmte Fächer wie Musik oder Sport, die während der Corona-Krise massiv eingeschränkt oder ausgefallen sind, bedeutet, ist noch unklar. Die Unterrichtsformen unterscheiden sich diesbezüglich in den einzelnen Bundesländern erheblich. Sportunterricht ist in den meisten Bundesländern unter Beachtung der Hygieneregeln und bei der Vermeidung von Körperkontakt wieder erlaubt.
Im Musikunterricht muss in Hessen beispielsweise das Singen entfallen, in einigen Bundesländern ist es im Freien erlaubt. Im Saarland darf der Musikunterricht auch in geschlossenen Räumen stattfinden, wenn diese alle 15 Minuten gelüftet werden und die Schüler mindestens zwei Meter Abstand zueinander halten. Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts können binnen zwei Wochen Rechtsmittel eingelegt werden.
Schüler werden als unfreiwillige Testpersonen missbraucht
Wir haben Sommer. Die Temperaturen sind entsprechend. Nämlich so, wie sie im Hochsommer nun einmal sind. Die Schule hat in vielen Bundesländern wieder begonnen. Kinder sind leicht formbar, manipulierbar. Das ist keine neue Erkenntnis. Die deutschen Diktaturen der Vergangenheit haben das unter Beweis gestellt.
Heute wird den Kindern erzählt, sie müssen Masken tragen. Masken, damit sie ihre Schulkameraden nicht infizieren. Im Hochsommer. In schlecht bis gar nicht gelüfteten Klassenräumen. Masken, die nachweislich keinen medizinischen Mehrwert darstellen und schon gleich gar nicht Schutz vor Viren bieten. Denoch folgen viele Kinder dieser Manipulation. Bis wortwörtlich zum Erbrechen oder sogar noch darüber hinaus (Hände weg von unseren Kindern! Gefährlicher Maskenzwang – die neuen Corona-Maßregeln des Staates).
Meinungsgespülte Eltern samt ebensolcher auf Linie gebrachter Lehrer und Schulrektoren leisten diesem Missbrauch sogar noch Vorschub und halten die Kinder dazu an, unter allen Umständen dieser Propaganda zu folgen. Lehrer befiel, wir folgen – so lautet das Motto in Deutschland im Jahr 2020.
Aber es gibt auch die anderen Eltern, die noch nicht damit aufgehört haben, eigenständig zu denken. Sie sehen, wie schlecht es ihren Kindern ergeht. Sie wehren sich gegen diesen Missbrauch an ihren Kindern, diesem staatlich geförderten und geforderten Großversuch am lebenden Objekt.
Sie wollen nicht länger hinnehmen, dass ihre Kinder als Versuchskaninchen für die Vertreter einer Politkaste samt den entsprechenden Profiteuren herhalten sollen. Sie wehren sich und sie werden dafür sorgen, mit allen Mitteln wenn es sein muss, wie es heute in einem Beitrag in der Freien Welt zu lesen ist.
Diese Eltern haben recht. Nicht sie sind es, die, wie es medial zu verbreiten versucht wird, die Gesundheit der Kinder gefährden. Genau das Gegenteil ist der Fall. Sie stellen sich schützend für ihre Kinder, vor allem die Mütter.
Denn das ist ein Naturinstinkt: Mütter schützen ihre Kinder. Mit allen Mitteln.
Das sollten sich jene politischen Pandemie-Propagandisten besser merken.
Maskenpflicht bei Demonstrationen, aber nicht bei arabischen Autokorsos
Der Stachel der Niederlage sitzt bei Innensenator Geisel (SPD) und seinen Verbündeten im Berliner Senat offensichtlich sehr tief. Von drei Gerichten wurde ihr Versuch, das im Grundgesetz fest verankerte Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auszuhebeln, vereitelt.
Die Gruppe rund um Geisel wollte die Großkundgebung »Wir für das Grundgesetz« in Berlin verbieten, doch sowohl das Verwaltungsgericht wie auch das Oberverwaltungsgericht und letztinstanzlich auch das Bundesverfassungsgericht schmetterten das undemokratische Ansinnen Geisels ab.
Doch ganz im Stile eines schlechten Verlierers wollen sich Geisel und seine Genossen mit dieser dreifachen Schlappe nicht abgeben. Sie karten nach und verhängen für künftige Demonstrationen auf dem Boden Berlins eine Maskenpflicht.
Diese Maskenpflicht gilt für alle Demonstrationen – fast alle, um genau zu sein. Denn Fahrraddemonstrationen (primäres Wählerklientel der Grünen) und Autokorsos, wie sie hinlänglich von arabischen oder türkischen Großfamilien bei Hochzeiten zelebriert werden, sind von der Maskenpflicht befreit (Deutschland: Isolation für vierjähriges Kind verordnet – Zwangsmaßnahmen angedroht).
Für Geisel und den Rot-Rot-Grünen Senat scheint festzustehen, dass das Corona-Virus hochintelligent sein muss. Denn es existiert deren Verständnis nach nur bei zu Fuß gehenden Demonstranten. Sind die Demonstranten aber mit dem Fahrrad unterwegs, macht das Corona-Virus eine Pause.
Und bei Autokorsos natürlich erst recht. Auch, wenn in einem Fahrzeug vier oder mehr Personen auf engstem Raum zusammenhocken und der Mindestabstand von 1,50 Meter mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht eingehalten werden kann.
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Literatur:
Codex Humanus – Das Buch der Menschlichkeit
Weltverschwörung: Wer sind die wahren Herrscher der Erde?
Quellen: PublicDomain/deutsch.rt.com/freiewelt.net am 03.09.2020