Staatlich verordneter Diebstahl: Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co. enteignen!“ ist zulässig

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Die Innenverwaltung von Berlin erklärt das Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co. enteignen!“ für zulässig. Enteignungen dieser Art wurden das letzte Mal in der DDR durchgeführt. Bei den Nationalsozialisten waren sie ein gängiges Mittel.

Nach monatelangen rechtlichen Prüfungen hat die SPD-geführte Berliner Innenverwaltung ein geplantes Volksbegehren zur Enteignung großer Wohnungskonzerne für zulässig erklärt.

Das teilte die Senatsverwaltung Inneres unter Andreas Geisel (SPD) am Donnerstag mit. Als ehemaligem SED-Mitglied dürften Geisel solche Methoden bestens vertraut sein, war es doch in seiner wunderbaren DDR, als das letzte Mal im großen Stil enteignet wurde. Vorher erledigten das die Genossen unter Hitler.

Die Enteignungsjubler und Unterstützer von „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ – mutmaßlich dieselben linken Gesellen, die auf keiner „Refugee welcome“-Demo fehlen – bejammern die große Wohnungsnot in Berlin, wollen daher private Immobilienfirmen mit mehr als 3.000 Wohnungen enteignen und in „kommunalen Besitz überführen“.

57.000 gültige Unterschriften für einen Antrag auf ein Volksbegehren hatten die Sozialisten-Initiative – angeführt von dem aus dem Iran hereinmigrierten Rouzbeh Taheri – vergangenes Jahr der Innenverwaltung überreicht.

Eine inhaltliche Befassung der rot-rot-grünen Koalition steht für Dienstag auf der Tagesordnung des Senats. Taheri und seine Genossen sind mehr als optimistisch und rechnen damit, dass sich eine Mehrheit der Berliner Bevölkerung für ihre „weitreichenden Forderungen“ aussprechen wird.

Und weitreichend werden die sozialistischen Ideen sein:

Die „Vergesellschaftung“ – so das harmlos daherkommende Wort für knallharte Enteignung –  von 243.000 Wohnungen in Berlin würde laut der amtlichen Kostenschätzung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Entschädigungskosten von schätzungsweise 28,8 Milliarden bis 36 Milliarden Euro verursachen.

Hinzu kämen Erwerbsnebenkosten von bis zu 180 Millionen Euro. Darüber hinaus fielen weitere einmalige Kosten von 1,5 bis 2,9 Milliarden Euro an – unter anderem für die Erfassung und technische Bewertung der Immobilien sowie für Entschädigungen für unbebaute Grundstücke.

Und das ist nur der kurzfristige „finanzielle“ Aspekt für das rot-rot-grüne Pleite-Irrenhaus Berlin. Das wirtschaftliche, soziale und politische Desaster, das diese Marx- und -Lenin-Jünger anrichten werden, ist nicht absehbar. Erfahrungswerte indes gibt es aus der Vergangenheit zuhauf und können in Archiven nachgesehen oder in der Realität begutachtet werden.

Plattenbauten und asbestverseuchte Wohnsilos in der DDR zeugen ebenso von diesem sozialistischen Irrsinn, wie der Verfall der Bausubstanz auf Kuba. Sollte diese Sozialistenaktion erfolgreich sein, wird niemand, der seine fünf Sinne noch beieinander hat, in Berlin in den Wohnungsmarkt investieren (Berlin Mietendeckel: Bis 47 Prozent weniger Wohnungen im Angebot – Schattenmieten: Tausenden Mietern droht böses Erwachen).

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Knappheit ist noch nie durch Enteignung verschwunden – sie lässt sich nur mit privaten Investoren lösen. Aber das haben weder die alten noch die neuen Sozialisten – egal mit welcher Farbe sie sich angepinselt haben (mit grauenhaften Folgen für die Bürger) – je kapiert.

Grünen-Chef und Möchte-gern-Kanzler Robert Habeck hält Enteignungen als Mittel gegen die Wohnungsnot ja grundsätzlich für möglich. Die Genossin Christine Lambrecht (SPD) –  Merkels Justizministerin – findet ebenfalls, dass Enteignungen privater Wohnungsunternehmen als letztes Mittel möglich sein sollten. Überflüssig zu erwähnen, dass die SED-Nachfolgepartei mit wehenden Hammer-und-Sichel-Flaggen mit dabei ist.

Der Sozialismus kann kommen!

Literatur:

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Durch globales Chaos in die Neue Weltordnung

Geboren in die Lüge: Unternehmen Weltverschwörung

Die Eroberung Europas durch die USA: Eine Strategie der Destabilisierung, Eskalation und Militarisierung Eine Strategie der Destabilisierung, … und komplett überarbeitete Neuausgabe

Weltverschwörung: Wer sind die wahren Herrscher der Erde?

Quellen: PublicDomain/journalistenwatch.com am 20.09.2020

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6 comments on “Staatlich verordneter Diebstahl: Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co. enteignen!“ ist zulässig

  1. also wie kann bei einer enteignung milliarden kosten anfallen. mal abgesehen davon das es gar nicht hätte möglich sein können das wohnungen in privatbesitz kommen, da der staat die aufgabe hat wohnraum zur verfügung zustellen. diese sogenannte enteignung wird doch bloß ein getarnter kauf. 148148,00€ entschädigung pro wohnung. es müssten alle wohnungen von privaten enteignet werden. kann ja nicht sein das die gewinne wohnraum dem jeden zusteht und das mittels mietspiegel die preise immer schön nach oben schrauben. miete dürfte garnicht steigen die wohnung wird ja auch nicht größer.
    und das wohungsbau nur mit privaten kapital möglich ist ist wohl auch größte unfug. zahlen ja steuern.
    diese sogenannte enteignung findet jetzt statt weil immobilienpreise jetzt am höchsten sind und sogar den wertverfall des zustands der häuser mehr als ausgleicht ohne geld in sanierung zu stecken und weil die immobilienblase bald platzen wird. dann haben sie zuviel bezahlt, die objekte wenig wert und sanierungskosten haben sie auch noch wobei die mieten sinken müssten.

    alles riesen verarsche
    unternehmen wird reich gemacht und die beteiligten über umwegen sich fürstlich bezahlen lassen.

    enteignung ein schlechter scherz, zumal die eigentumsrechte gar nicht verkauft hätten werden können denn die wohnungen wurden mit steuergelder bezahlt für deutsche. garantierter wohnraum für deutsch kann nicht verkauft werden.

    1. @who

      Das siehst Du aber falsch. – Nehmen wir mal an, Du hast fleissig gearbeitet und gespart und Dir davon ein sagen wir mal Dreifamilienhaus gebaut. – Sagen wir, Du hattest dieses Haus zu 50 % von Deinem erarbeiteten und unter Verzicht auf z. B. auf Urlaub oder sonstige Freuden des Lebens, die Geld kosten, zusammengesparten Geld und zu 50 % mittels Baukredit finanziert.
      Diesen Baukredit musst Du tilgen und ggfs. noch Zinsen dafür zahlen – jeden Monat.

      Dann hast Du so kalkuliert, dass Du zwei Wohnungen vermietest z. B. als zusätzliche Altersversorgung, weil Du nur ein geringers bis mittelmäßiges Einkommen hast. Eine Wohnung bewohnst Du selbst.
      Für die beiden Wohnungen bekommst Du eine ortsübliche Miete und wenn Du Frieden und langjährige MieterInnen im Haus haben willst, hältst Du die Miete auch in vertretbarer Höhe und siehst von ständigen Mieterhöhungen ab. Diese Mieteinnahme musst Du als Einnahme zu Deinem Einkommen versteuern.
      Dann musst Du das Haus und damit auch die vermieteten Wohnungen instandhalten, musst z. B. durch Verschleiß entstehende Reparaturen aufkommen. Das kannst Du nicht auf die Mieter umlegen.
      Die Mieter verschleißen ja schließlich auch mehr oder weniger allein durch die Nutzung die Wohnung und wenn jemand das Pech hat, einen Messie oder Mietnomaden als Mieter zu haben, dann kann das den Ruin dieses Vermieters bedeuten.

      Aber gehen wir mal nun zu den Enteignungen. – Ich weiß nicht, ob Du ein Auto hast, aber nehmen wir mal an, Du hättest jahrelang für ein gutes solides Auto gespart, dass Du warten musst, Du bezahlst die Steuer, die Versicherung, die Reparaturen. Du hast das Auto von Deinem unter Verzicht auf Sonstiges erarbeitetem und ersparten Geld gekauft und daher sagst Du: das gehört mir, ich habe das Geld gespart, ich habe das Auto gekauft und von MEINEM Geld bezahlt. – Selbst wenn Du es über Kredit finanziert hättest, müsstest Du diesen von DEINEM Geld zurückzahlen.

      Stell‘ Dir mal vor, Du kämst auf die Idee, Dein Auto gegen eine Miete für gewisse Zeiten zu vermieten. – Du müsstest dann auch -wenn es offiziell läuft und das ist bei Wohnungsvermietung so- Deine Mieteinnahmen versteuern, das Auto aber auf Deine eigenen Kosten instandhalten.

      Nun stell‘ Dir mal vor, die Regierung käme auf die Idee zu sagen: tja – der hat ein Auto, aber viele haben keines und deshalb enteignen wir jetzt das Auto von „woh“ und vermieten es selbst und kassieren selbst die Miete und wenn „who“ dann Autofahren will, muss er es auch bei uns gegen Miete mieten.
      Das Auto hat „who“ vor einem Jahr gekauft für 30.000 Euro – tja, dann zahlen wir ihm eine Entschädigung von 2000 Euro wegen dem hohen Wertverlust und damit hat er sich dann zurfriedenzugeben.

      WAS bitteschön, würdest DU dann sagen. – Es besteht vom Prinzip her kein Unterschied zwischen Hausenteignung und Autoenteignung oder sonstiger Enteignung.

      Dann könnte Dir auch Deine Wohnungseinrichtung, die DU von DEINEM erarbeiteten und/oder gesparten Geld bezahlt hast und zu Recht als DEIN EIGENTUM ansiehst, mit derselben Begründung enteignet werden.

      Begreifst Du, wohin diese Chausse läuft? – Sozialismus/Kommunismus – nix anderes.

  2. @anja

    Tja – es ist in der Tat unfassbar. – Da fällt mir nur noch ein: „Nur die allerd.mmsten Kälber wählen ihre Schlächter selber.“

    Hab‘ ich heute noch jemand an den Kopf geworfen – verbal natürlich nur. 😉

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