Unter der Vorherrschaft einer Kanzlerin, die noch vor einigen Jahren Deutschland in eine Zeit großer Unsicherheiten stürzte, haben die Länderchefs aus Sicherheitsgründen eine Fortsetzung vieler Corona-Maßregelungen beschlossen und zugleich einige neue Regeln hinzugefügt.
Maskenpflicht
Künftig sollen Verstöße gegen die Maskenpflicht mit einem Mindestbußgeld von 50 Euro geahndet werden. Die Verkehrsminister der Länder sind aufgefordert zu prüfen, ob ein entsprechendes erhöhtes Beförderungsgeld im Nah- und Fernverkehr der Bahn erhoben werden kann. Bundesländer ohne Bußgeld oder mit geringeren Geldstrafen werden ihre Tarife entsprechend anpassen.
Großveranstaltungen
Großveranstaltungen bleiben weiterhin verboten, wenn eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist. Für Sportveranstaltungen sollen einheitliche Regelungen für die Zuschauer von einer Arbeitsgruppe auf Ebene der Chefs der Staatskanzleien eingesetzt werden.
Corona-Tests für Reiserückkehrer
Kostenlose Corona-Tests für Einreisende aus Nichtrisikogebieten sollen nur noch bis zum 15. September angeboten werden. Bayern hält an einer Fortsetzung darüber hinaus jedoch fest.
Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen demnächst umgehend in Quarantäne, die sie erst nach einem negativen Test frühestens fünf Tage nach ihrer Rückkehr beenden können. Diese Regelung soll ab dem 1. Oktober gelten.
Die häusliche Quarantäne soll intensiv kontrolliert werden. Bei Verstößen sind empfindliche Bußgelder zu verhängen. Angestrebt wird, dass sich Rückkehrer künftig noch im Risikogebiet testen lassen müssen.
Eine Entschädigung für den Einkommensausfall durch die Quarantäne wird es nicht mehr geben. Dieser Plan muss jedoch durch Gesetzesänderungen verankert werden. Immerhin soll diese Maßnahme nur gelten, wenn das Land bereits vor dem Reiseantritt zum Risikogebiet erklärt worden war. Laut Infektionsschutzgesetz steht Personen, die ihre Arbeit wegen der verpflichtenden Quarantäne nicht verrichten können, eine Entschädigung zu (Deutschland: Isolation für vierjähriges Kind verordnet – Zwangsmaßnahmen angedroht).
Schulbetrieb
Über eine Absichtserklärung, bundesweit einheitliche Hygieneregeln zu verordnen, kamen die Gruppe nicht hinaus. Der Bund will den Ländern über ein Sofortprogramm weitere 500 Millionen Euro für die Digitalisierung bereitstellen.
Kinderbetreuung
Das gesetzlich zugesicherte Kinderkrankengeld soll in diesem Jahr um fünf zusätzliche Tage erweitert werden. Alleinerziehende erhalten zehn zusätzliche Tage.
Maskenpflicht: Gesundheitsgefahr
Nordrhein-Westfalen: Seit Beginn des neuen Schuljahres sind Kinder an Schulen durchgängig zum Tragen einer Gesichtsmaske verpflichtet. Ein paar Schüler revoltierten und wurden daraufhin vom Unterricht ausgeschlossen. Zu Unrecht, stellte das Verwaltungsgericht Düsseldorf jetzt klar.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist vielen Menschen unangenehm. Laut einer Studie erleben sogar 60 Prozent der Menschen, die die Masken-Verordnung als besonders belastend empfinden, schwere psychosoziale Folgen: Sie ziehen sich zurück, sie essen weniger, um nicht einkaufen gehen zu müssen, sie vermeiden Arzttermine trotz gesundheitlicher Probleme.
Diese schweren psychosozialen Folgen sind bei der nordrhein-westfälischen Regierung offensichtlich nicht in die Kalkulation zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung eingegangen. Das Land hat zu Beginn des neuen Schuljahres eine der schärfsten Hygiene-Verordnungen im bundesweiten Vergleich erlassen. Seit mehr als zwei Wochen gilt dort eine durchgängige Maskenpflicht an Schulen, selbst im Freien und im Unterricht.
Lediglich für die Grundschüler zeigte die Regierung Laschet einen Anflug Verständnis: Die sechs- bis zehnjährigen Kinder dürfen ihren Mund-Nasen-Schutz am Unterrichtsplatz abnehmen. Für alle anderen gilt Maskenpflicht für die gesamte Dauer des Schultags. Und der kann an höheren Schulen schon mal von 8 Uhr morgens bis 16 Uhr gehen.
Selbst als sich das Augusthoch Detlef mit Temperaturen bis über 35 Grad Celcius durch das Land brannte, zeigte die Laschet-Regierung kein Erbarmen mit den zwangsmaskierten Schülern.
Dies hat sich nun gerächt. Jetzt beschäftigen sich die Gerichte des Landes mit der Maskierung der Kinder. Denn die Klagen von Eltern häufen sich, die das dauerhafte Tragen eines sich über den Tag hinweg verschmutzenden Stofflappens für eine Zumutung und ein Gesundheitsrisiko halten. Hilfe haben die Eltern jetzt durch ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf bekommen.
Es stellte klar, daß die Schule nicht ermächtigt ist, maskenverweigernde Schüler dauerhaft vom Unterricht auszuschließen. Dies sei nur erlaubt, wenn vom Schüler eine konkrete Gesundheitsgefahr für andere ausginge, zum Beispiel durch eine Infektion. In diesem Fall liegt also die Beweispflicht bei der Schule. Sie müsse den Unterrichtsausschluss hinreichend begründen (Die Welt im Psycho-Krieg: Unsere düstere Zukunft in Pods, High-Tech-Hazmat-Anzügen und warum Lockdown 2.0 unausweichlich sein wird (Videos)).
Hände weg von unseren Kindern
Ausgangssperre, Kontaktverbot, Maskenzwang, abgesagte Feiern: Vieles haben die Menschen ohne Murren mitgemacht. Doch seitdem die Schulen geöffnet haben, zeigt der Staat nicht nur Züge von neuer Autorität, sondern rücksichtsloser Härte gegenüber seinen verletzlichsten Bürgern. Zwar haben Kinder keine Lobby, aber dafür wehrhafte Eltern.
In Wuppertal hat sich in dieser Woche Bemerkenswertes zugetragen. Mit Trillerpfeifen, Buh-Rufen und Trommeln wurde Bundesgesundheitsminister Jens Spahn buchstäblich aus der Stadt gejagt.
Eigentlich wollte der Herr Minister in Wuppertal eine Wahlkampfveranstaltung im Freien abhalten. Doch das gegnerische Pfeifkonzert und Schmährufe wie »Hau ab!«, »Kinderquäler« und »Raus aus unserer Stadt« erreichten eine derart ohrenbetäubende Lautstärke, daß die Veranstaltung abgebrochen werden mußte.
Dazu kursiert ein Video im Internet, dessen letzte Sequenz eine entlarvende Vorstellung von der geradezu widerwärtigen Arroganz der heutigen Macht liefert: Eine junge Frau sitzt auf dem Gehweg vor Spahns Dienstlimousine, neben ihr ein Polizeibeamter, der sie auffordert, sich zu entfernen. Sie weigert sich. Als sich im nächsten Moment Spahns Entourage nähert, wendet der Polizist Zwangsmittel an. Er packt die junge Frau am Hals und zieht sie mit einem Ruck vom Gehweg. Danach bleibt er stehen und drückt das Gesicht der immer noch am Boden sitzenden Frau gegen seine Weichteile.
Anschließend läuft der maskierte Gesundheitsminister an dem seltsamen Paar vorbei, schaut der Szene ungerührt zu und steigt wortlos in das bereitstehende Fahrzeug. Das Video endet mit den Worten einer wütenden Frau im Hintergrund: »Hören Sie auf, unsere Kinder zu quälen! Hören Sie auf, unsere Kinder zu quälen!«
Die Wut der Bürger bricht sich Bahn. Nicht überraschend fallen die Hemmungen genau dort, wo die verletztlichste Gruppe, die Kinder betroffen sind. Wenn Kinder monatelang unter immer fadenscheinigeren Gründen eingeschlossen werden, sie unwidersprochen als »Virenschleudern« und Gefahr für die Allgemeinheit bezeichnet werden, ihre Zukunft »alternativlos« für einen immer radikaleren Gesundheitsschutz einer einflussreichen Wählergruppe riskiert wird und sie zum wehrlosen Zahlvieh für einen sich immer höher auftürmenden Schuldenberg degradiert werden von einer hemmungslos prassenden politischen Elite – dann ist allmählich der Grad des Zumutbaren für die Bürger erreicht.
Als gesicherte Meldungen in die Sommerferien platzten, daß Behörden in Niederkassel und anderswo Eltern anwiesen, ihre unter Quarantäne gestellten Kinder vom Rest der Familie zu isolieren und den verstörten Eltern bei Nichtbefolgung mit Kindesentzug drohten, war die Lunte in vielen Gemütern längst gelegt.
Nach der ersten Corona-Welle folgte nun die Klagewelle. Die erbosten Eltern zogen vor Gericht. Jetzt ging es um die Gesundheit ihrer Kinder. Und da verstehen fast 100 Prozent der Väter und Mütter keinen Spaß mehr. Den ersten Erfolg brachte das Düsseldorfer Verwaltungsgericht. Per Eilverfahren verfügte es, daß maskenverweigernde Schüler nur aus triftigem Infektionsschutz vom Unterricht ausgeschlossen werden dürfen. Die Schule muss in dem Fall beweisen, daß der Schüler ein Infektionsrisiko für andere darstellt.
Wer keine Maske aufsetzt, ist demnach nicht automatisch ein Infektionsrisiko. Jetzt ruderte die NRW-Regierung erschreckt zurück, um nicht die Horden von überall frei atmenden, im Gesicht entblätterten Schülern auf Schulhöfen zu provozieren und hob – immerhin – den unsäglichen Maskenzwang im Unterricht auf. Was Laschets Kabinett zu dieser völligen Neubewertung der Risikolage führte (viele Menschen auf engem Raum ohne Atembarriere!), erfährt die Bevölkerung freilich nicht (ARD und ZDF-Hass-Computerspiel: Corona-infektiöse Kinder plattmachen – Das „Game zur Krise!“ (Video)).
Genauso wenig, welche wissenschaftsbezogene Kalkulation zur Ansicht der Behörden führte, eine Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung einzuführen, wenn doch der kurz vor der Heiligsprechung stehende Christian Drosten im Verbund mit dem Robert-Koch-Institut noch im April konstatierte, für die Wirksamkeit eines Atemschutzes gäbe es keine wissenschaftlichen Belege.
Die gibt es auch heute nicht, außer einer Vielzahl methodisch eher schlampig ausgeführter Studien, die die pauschale Aussage der Politik, daß Masken generell schützten, mit akademischem Wortgeklingel zu beweisen suchen. Denn der Gebrauch von Masken in den Händen von Laien birgt selbst ein Infektionsrisiko. Zuviel muss beachtet werden.
Deshalb werden Ärzte und Pflegepersonal im Gebrauch ihrer Schutzvorrichtung fachlich geschult. Deshalb dürfen nur zertifizierte Mund-Nasen-Bedeckungen an klinischen Einrichtungen benutzt werden. Hingegen wird dem gemeinen Bürger von der China-Billigmaske bis zum selbstgenähten Fratzenschlüpfer alles als schutzgebend angepriesen, was er sich ins Gesicht klemmen kann.
Schon jetzt kursieren einzelne Stimmen von Eltern im Internet, die auffällig viele Atemwegsinfekte ihrer Kinder beobachten, kaum, daß die Schulen zwei Wochen offen sind. Die Zweifel der Eltern, ob eine Mund-Nasen-Bedeckung in Kinderhänden viel mehr Schaden als Nutzen bringt, fasst der Pharmazeut Prof. Dr. Markus Veit pointiert in diesem Netzfundstück zusammen:
Er erachte der Einsatz von Masken bei Kindern als unethisch und möglicherweise sogar gefährlich.
…
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Literatur:
Codex Humanus – Das Buch der Menschlichkeit
Weltverschwörung: Wer sind die wahren Herrscher der Erde?
Quellen: PublicDomain/freiewelt.net am 30.08.2020
Liebe Leute, Freunde,
zu „Hände weg von unseren Kindern! Gefährlicher Maskenzwang – die neuen Corona-Maßregeln des Staates“,
nur folgendes kurz:
WIR sind der Staat, also, wer macht so etwas, dass er einen Maskenzwang beschließt?
Liebe Leute, Freunde,
WIR sind das VOLK,
also, einfach gesagt, jeder Staatsdiener steht unter dem Gesetz, denn ALLE Staatsdiener dieser Welt haben einen Eid geschworen.
Somit stehen ALLE Staatsdiener, egal ob Staatschef, reGIERungschef, reGIERende, Minister, Richter, Staatsanwälte, Polizisten, …,etc.
ALLE stehen unter dem Gesetz, und es gibt eine Rangordnung,
die AEMR, allgemeine Erklärung der Menschenrechte, sind durch göttliche Weisheit, 1947, festgelegt worden, und das ist geltendes, gültiges RECHT.
Punkt. Aus. Amen.
Sollten sich Staatsdiener, egal in welchen Land dieser Erde, dieser Welt, gegen die Menschenrechte stellen, diese missachten, leugnen, verleugnen, …, so stellen sie sich gegen GOTT, und die Menschenrechte, liebe Leute, Freunde, sind Teil der göttlichen Rechte, und die kann niemand leugnen, mißachten, ….
Habt ihr Euch schon mal die Erklärung der allgemeinen Menschenrechte durchgelsen, hm?
DIe Würde des Menschen ist unantasbar,
Jegliche Form der Sklaverei ist verboten, …
Das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, …
Meinungsfreiheit, Reisefreiheit, Glaubensfreiheit, Religionsfreiheit, …., das Recht auf Selbstbestimmung, Eigenbestimmung, ….,
liebe Leute, Freunde, dass sind RECHTE und die stehen einen jeden MENSCHEN zu, egal welcher Nation, welcher Herkunft, welcher Rasse, welcher Religion, ….
Rangordnung im Recht,
Gottes Recht,
Naturrecht,
Völkerrecht,
Menschenrechte,
EU – Recht,
nationale Rechte,
und da die Menschenrechte mehr zählen, in der Rangordnung höher sind, liebe Leute, Freunde, so sind diese auch Einzuhalten.
Sollten sich Staatsdiener dagegen stellen, gegen die Menschenrechte, so sind sie für den Schaden haftbar zu machen.
Dieser Schaden, der in den letzten Jahren, Jahrzehnten, …, gemacht wurde, übersteigt bei weitem ALLES, es ist ein Schaden an Natur, Umwelt, Menschen, ….
und göttlich gesehen, ist der Schaden UNBEZAHLBAR.
Freunde, Leute, Gottes Wort ist wahr und wahrhaftig, und er hält Wort, er hält das was er spricht, das ist so sicher wie das AMEN im GEBET, und Freunde, Babylon die Große ist offenbart, Babylon die Große ist gefallen, und es heißt geht heraus aus ihr mein Volk, das ihr nicht ihrer Sünden teilhaftig werdet, und nicht von ihren Plagen empfangt, ….
siehe auch Offenbarung 18, ….
und demnächst ist das Posaunenfest, am 18.9.2020-20.9.2020,
So, Freunde, Leute, ….
GOTTES WORT ist klar und deutlich, wahr und wahrhaftig,
GEHT RAUS AUS IHR, ….,
In diesem Sinne, alles Liebe, Gottes Segen, Friede sei mit Euch, im Namen Jesus Christus, und Gott mit UNS!
danke, danke jesus, danke,
Dein Reich komme, wie im Himmel so auch auf Erden, denn Dein ist das Reich und die Kraft und die Herrlichkeit, und erlöse uns jetzt von all den Bösen, den Heuchlern, den Pharisäern, den Scheinheiligen, den Wucheren, den Rechtsverdrehern, …., kurzum den „falschen Fuchzigern“, ….
Du weißt schon, wie WIR das meinen, denn Du kennst uns ja, danke, im Namen Jesus Christus, …..
Im Namen des Vaters, des Sohnes, und des heiligen Geistes,
AMEN. AMEN. AMEN.
<3 love & peace <3
Haftungserklärung für Kliniken und Informationsschreiben !
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