Der Crash darf wohl erst nach der Bundestagswahl kommen: Insolvenzantragspflicht wird weiter ausgesetzt

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Nun sind wir also schon im März 2021: Die Aussetzung der Pflicht zur unverzüglichen Einleitung des Insolvenzverfahrens bei überschuldeten Unternehmen wird um weitere sechs Monate verlängert, von September 2020 auf März kommenden Jahres.

Von da bedarf es dann nur noch einer weiteren Verlängerung bis zur Bundestagswahl – womit sich die Pleitewelle bis nach den Wahlen kaschieren lässt. So kann die Groko von den nach wie vor extrem günstigen Umfragewerten profitieren.

Wie von Unken und Skeptikern früh in der Krise prophezeit, als das Corona-Folgenabmilderungsgesetz und die Infektionschutzgesetz-Novelle ausgeheckt wurden, werden die fatalen Auswirkungen der Pandemie (respektive, präziser: der Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung) bis zur nächsten Bundestagswahl verschleppt.

Ausgerechnet die Justizministerin, zuständige Ressortleiterin für die Rechtsordnung im Land, redet einer weiteren Verlängerung der Befreiung von der Insolvenzantragspflicht das Wort.

Offiziell soll so Firmen, die überschuldet sind, „mehr Zeit“ bleiben, sich mit Hilfsangeboten zu sanieren. Realistisch werden damit allerdings bereits nicht mehr zu rettende Zombie-Firmen künstlich am Leben gehalten – mit dem einzigen Ziel, dass deren massenhafte Pleiten samt Jobverlusten die Bevölkerung nicht mit der Nase auf die tatsächlichen Ausmaße der Rezession stößt.

Außerdem darf das absurd-zweckoptimistische Gesamtbild nicht getrübt werden, das diese Woche erst wieder CDU-Wirtschaftsminister Peter Altmaier von der deutschen Wirtschaft zeichnete, die angeblich schon wieder im Aufschwung sei und die Corona-Talsohle durchschritten habe (Ab Oktober wanken die ersten Versicherungen).

Verschleierung und Täuschung voraussichtlich bis nach der Wahl

Zwar macht Lambrecht laut „Bild“ die ausdrückliche Unterscheidung, dass Unternehmen, die nicht nur bilanziell-rechnerisch überschuldet, sondern tatsächlich zahlungsunfähig sind, ihre Pleite anmelden müssen.

Denn, so die Ministerin: „Bei zahlungsunfähigen Unternehmen ist die Krise bereits so weit vorangeschritten, dass diese nicht mehr in der Lage sind, ihre laufenden Kosten und Verbindlichkeiten zu decken.“

Der Verdacht drängt sich auf, dass aus demselben Grund, aus dem hier die dramatischen volkswirtschatlichen Auswirkungen der Corona-Maßnahmen zumindest bis zur Sicherung stabiler politischer Groko-Mehrheitsverhältnisse für weitere vier Jahre (bis 2025) verschleiert werden sollen, auch die Aufrechterhaltung der angeblichen Dauerkrise um jeden Preis („zweite Welle“) betrieben wird.

Solange die „akute Notlage“ als epidemiologischer Ausnahmezustand im Raum steht und die Angst eifrig geschürt wird, interessiert sich die breite Mehrheit nicht für die Kollateralschäden und immensen Fehlentscheidungen.

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Ein Arzt, der mitten in der Behandlung einen Kunstfehler begeht und weiß, dass er nach dem Eingriff zur Rechenschaft gezogen werden wird, kann etwas Zeit gewinnen, indem er die Behandlung in die Länge zieht.

Bezogen auf die Regierung in der Corona-Krise heißt das: Die akute Behandlung muss schlimmstenfalls ewig dauern. Solange wir in der Krise sind, gibt es kein nach der Krise.

Literatur:

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Die Unersättlichen: Ein Goldman-Sachs-Banker rechnet ab

Wehrt Euch, Bürger!: Wie die Europäische Zentralbank unser Geld zerstört

Der Weg ins Verderben: Wie die Eliten die nächste Krise vorbereiten und wie Sie sich davor schützen können

Die Nullzinsfalle: Wie die Wirtschaft zombifiziert und die Gesellschaft gespalten wird

Quellen: PublicDomain/journalistenwatch.com am 10.08.2020

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3 comments on “Der Crash darf wohl erst nach der Bundestagswahl kommen: Insolvenzantragspflicht wird weiter ausgesetzt

  1. die reden jetzt schon von einen langanhaltenden Wirtschaftsaufschwung nach der Kriese… hier sollte man das Gegenteil nehmen denke ich. Weil es passt überhaupt nicht aber die Analysten und Experten sind der Meinung.

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