„Containern“: Auch Lebensmittel im Supermarktmüll gehören dem Markt – Bundesverfassungsgerichtes verwirft Klage

Teile die Wahrheit!

Wer aus verschlossenen Abfallbehältern eines Supermarktes Lebensmittel entwendet, kann zu Recht wegen Diebstahls belangt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat entsprechende Beschwerden nicht zur Entscheidung angenommen. Den zwei Klägerinnen ging es vor allem um die Signalwirkung gegen Lebensmittelverschwendung.

Das sogenannte Containern oder auch „Dumpster Diving“, also „Mülltauchen“ hat viele Facetten und ist längst nicht nur auf Lebensmittel bezogen, aber in diesem Fall in der Öffentlichkeit am bekanntesten. Viele Supermärkte spenden mittlerweile Lebensmittel, deren Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist oder die sie aus anderen Gründen für nicht mehr verkaufsfähig halten, statt sie im Müll zu entsorgen.

Aber immer noch werden jedes Jahr alleine in Deutschland etwa 12 Millionen Tonnen Lebensmittel weggeworfen, die eigentlich noch verzehrfähig wären. Ein Großteil davon erreicht nie die Endverbraucher, weil sie von Supermärkten entsorgt werden.

Der Kampf gegen diese Verschwendung, aber auch simple finanzielle Aspekte, bedingt durch Armut, haben die „Container“-Bewegung beständig wachsen lassen, deutschlandweit, weltweit.

Im vorliegenden Fall, am 4. Juni 2018 verschafften sich zwei Frauen mit einem sogenannten Vierkantschlüssel Zugang zu einer abgesperrten Anlieferzone eines Supermarktes in Bayern und entwendeten Lebensmittel. Sie wurden deshalb wegen Diebstahls zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe mit Androhung einer Geldstrafe verurteilt. Als Bewährungsauflage wurde ein achtstündiger Einsatz bei einer sogenannten Tafel auferlegt.

Die Frauen beantragten eine sogenannte Sprungrevision beim Bayerischen Oberlandesgericht, die aber als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen wurde. Gleiches geschah mit einer Anhörungsrüge der Klägerinnen gegen die Zurückweisung, sodass sie sich daraufhin an das Bundesverfassungsgericht wandten.

Klägerinnen argumentierten: Markt habe durch Wegwerfen seine Eigentumsrechte aufgegeben

Vor dem höchsten deutschen Gericht wiederholten die Frauen ihre in den Vorinstanzen dargelegten Beweggründe und Rechtsauffassungen. Demnach habe der Supermarkt keine Eigentumsrechte mehr an den weggeworfenen Lebensmitteln, da er den Willen zur Aufgabe dieser Rechte durch das Wegwerfen deutlich zum Ausdruck gebracht habe. Überdies hätten sie nicht in Bereicherungsabsicht gehandelt, sondern aus Protest gegen Ressourcenverschwendung (Neue erschreckende Zahlen zur Armut in Merkel-Deutschland).

Diese Argumentation konnte das Bundesverfassungsgericht nicht nachvollziehen, sondern empfand die Urteilsbegründungen der Vorinstanzen sowohl im Hinblick auf die korrekte Anwendung des Strafrechtes, konkret dem Willkürverbot, vor allem aber im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit der Verurteilung wegen Diebstahls als nicht zu beanstanden, denn letztlich befindet das Bundesverfassungsgericht nicht fachrechtlich, sondern verfassungsrechtlich.

Und aus Sicht der Verfassungshüterinnen und –hüter verletzte die Beweiswürdigung der Vorgerichte, wonach die Entwendung von weggeworfenen Lebensmitteln als Diebstahl zu ahnden ist, die Klägerinnen nicht in ihren Grundrechten.

Bundesverfassungsgericht argumentierte: auch wirtschaftlich wertlose Sachen strafrechtlich geschützt

300x250

Ganz im Gegenteil, aus Sicht des Bundesverfassungsgerichtes habe der Staat die Befugnis, auch wirtschaftlich wertlose Sachen strafrechtlich zu schützen.

Deutschland hat nunmehr ein höchstrichterliches Urteil für ein Problem, das es weltweit gibt und das in vielen Staaten, auch in unmittelbarer Nachbarschaft unterschiedlich gehandhabt wird. Während der deutsche Gesetzgeber sogenanntes Containern nach wie vor unter Strafe stellt, haben sich Frankreich und die Tschechische Republik dazu entschlossen, das Wegwerfen von Lebensmitteln zu bestrafen.

In beiden Staaten ist es Lebensmittelgeschäften ab einer bestimmten Verkaufsfläche untersagt, Lebensmittel, die trotz abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum noch bedenkenlos verzehrt werden können wegzuwerfen, sondern sie müssen diese Nahrungsmittel spenden.

In Frankreich kam es 2015 zu der Gesetzesänderung, nachdem Proteste gegen die Praxis von Supermärkten aufflammten, die Bleichmittel über Lebensmittel schütteten, um sie so ungenießbar zu machen (Armut, wohin das Auge blickt: Offizielle Arbeitslosenzahlen verdecken die Realität im Merkel-Deutschland).

300x250 boxone

Auch Russland kennt das Phänomen des „Containerns“

Das Phänomen des „Containerns“ gibt es auch in Russland, aus den gleichen Motiven wie in Deutschland und anderenorts, also aus Protest gegen Lebensmittelverschwendung bzw. wegen Armut.

Russische Medien zitierten im Januar 2017 Experten des Russischen Amtes für Statistik, Rosstat, wonach in Russland 20 bis 25 Prozent der gekauften Lebensmittel im Müll landen. Der stellvertretende Rosstat-Chef, Konstantin Laikam, rechnete damals unter anderem vor:

„Die Haushalte in Russland werfen durchschnittlich ein Viertel der gekauften frischen Früchte, 15 Prozent der Fleischkonserven und 20 Prozent der Kartoffeln und des Mehls weg.“

Bei Joghurt und Würstchen wären es 5 bis 6 Prozent und bei Brot und Milch etwa 3 Prozent.

Russischen Supermärkten ist es untersagt, abgelaufene Lebensmittel an andere Orte als die Müllhalde zu bringen. Für jeden Verstoß drohen Geldstrafen zwischen 50.000 und 150.000 Rubel. Maximal Rabattverkäufe sind möglich. In der sibirischen Großstadt Jakutsk versuchte ein kleines Lebensmittelgeschäft, mit einem Regal kostenloser Nahrungsmittel bedürftigen Mitmenschen zu helfen.

Doch die Ladenbesitzerin berichtete recht bald davon, dass sich zu ihrem Entsetzen vor allem Menschen an diesen kostenlosen Lebensmitteln bedienten, die es sich nach ihrem Eindruck eigentlich hätten leisten können, die Nahrungsmittel ordentlich zu kaufen. Ein ähnliches Experiment scheiterte in Krasnojarsk an der Schüchternheit bedürftiger Menschen und der Unbekümmertheit anderer Kunden, die in kürzester Zeit den Laden stürmten.

In Deutschland dürfte der Kampf von „Dumpster Divern“ trotz allem weitergehen

In Deutschland wird sich voraussichtlich, trotz der jetzigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, nur wenig an der Praxis des „Containerns“ ändern, denn die Aktivisten wollen erreichen, dass auch in Deutschland Groß- und Supermärkte gezwungen werden, noch verzehrfähige, aber unverkäufliche Lebensmittel zu spenden, statt sie zu entsorgen.

Und die bisherige Praxis vieler Supermärkte könnte das befördern, denn bei weitem nicht jede Handelskette ist erpicht darauf, im Fokus von Bewegungen zu stehen, die die Verschwendung von Lebensmitteln anprangern.

Weshalb vielen „Dumpster Divern“, die beim Abtauchen in den Müllcontainern von Supermärkten erwischt werden, kaum oder gar keine Bestrafung droht, denn entscheidend ist, ob die Märkte feststellen, dass der Wert der entwendeten Lebensmittel den Wert von 50 Euro übersteigt, weil dann die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wird, die aber oft die Ermittlungen wegen nicht vorhandenem öffentlichen Interesse einstellt.

Anders sieht es aus, wenn Absperrungen aufgebrochen, Schlösser geknackt werden. Diese als Sachbeschädigung geltenden Delikte werden in jedem Fall zur Anzeige gebracht.

Literatur:

Die Angst der Eliten: Wer fürchtet die Demokratie?

Wehrt Euch, Bürger!: Wie die Europäische Zentralbank unser Geld zerstört

Die Abschaffung des Bargelds und die Folgen: Der Weg in die totale Kontrolle

Wer regiert das Geld?: Banken, Demokratie und Täuschung

Quellen: PublicDomain/de.sputniknews.com am 19.08.2020

About aikos2309

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert