Wer mit seinem Smartphone vor dem Gesicht unterwegs ist, nimmt seine Umgebung schlechter wahr und kann sich selbst und andere Passanten gefährden. Daher verbietet die japanische Stadt Yamato künftig die Nutzung von Mobiltelefonen beim Gehen.
Das neue Verbot soll nächste Woche in Kraft treten. Strafen sind nicht vorgesehen. Die Stadtbehörden hoffen aber, dass Menschen einsehen, wie gefährlich die Nutzung von Smartphones beim Gehen ist. Will man aufs Handy schauen, sollte man zur Seite gehen und stehen bleiben, um den Menschenstrom nicht zu behindern.
Die Stadt führte im Januar an zwei Standorten eine Studie durch, in der festgestellt wurde, dass etwa zwölf Prozent der Fußgänger ihre Telefone beim Gehen benutzen. Aufgrund der Gefahr, die solche Menschen für sich und andere Passanten darstellen können, indem sie zum Beispiel stolpern, werden sie als „Smartphone-Zombies“ oder „Smombies“ bezeichnet.
Vergangenes Jahr nahm die Polizei in der japanischen Stadt Fujisawa einen Mann fest, der eine Frau geschlagen hatte, die telefonierend auf einem U-Bahnsteig entlangging. Der Mann erklärte, er wolle Menschen, die beim Gehen ihre Telefone benutzen, beibringen, „auf andere zu achten“.
Doch nicht nur Japan kämpft mit telefonbesessenen Menschen. Im vergangenen Jahr musste die südkoreanische Stadt Ilsan an Fußgängerübergängen Laserstrahlen und blinkende Lichter installieren, um die Menschen zu warnen, nach oben zu schauen und sich bewusst zu werden, dass sie im Begriff sind, eine Autostraße zu überqueren.
Im Juni soll der Stadtrat von Yamato über den Vorschlag abstimmen, der es verbietet, während des Gehens aufs Handy zu schauen. Sollte der Stadtrat die Verordnung wirklich absegnen, wäre es die erste in Japan, die das Schauen aufs Handy für verboten erklärt.
Im großen gesetzlichen Rahmen würde dies einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung darstellen, denn diese gilt sowohl für Fahrzeuge auch als für Fußgänger, die sich im öffentlichen Raum bewegen.
Der Geltungsbereich der neuen Verordnung wurde sowohl Straßen und Bürgersteige als auch öffentliche Plätze und das Gelände rund um Bahnhöfe umfassen (Teilchenphysikerin glaubt das 5G eine Direkt-Energiewaffe ist (Video)).
Kanagawa hat außergewöhnliche Verordnungen
Die Verordnung empfiehlt den Menschen weiterhin, nicht während des Gehens das Handy zu checken, sondern ihr Smartphone an einem ruhigen Ort stillstehend zu benutzen, an dem sie für andere Fußgänger kein Hindernis darstellen.
In Kanagawa gibt es bereits eine Verordnung, die die zulässige Spielzeit von Games regelt. Wie bei der Gaming-Verordnung sieht auch das Verbot der Handy-Nutzung während des Gehens bisher aber keine vollstreckbare Strafe vor.
Sollte der Vorschlag beim Stadtrat auf Zustimmung stoßen, könnte er sehr schnell in Kraft treten. Schon ab dem 1. Juli müssten sich die Menschen in Yamato dann eine stille Ecke suchen, wenn sie mal schnell schauen wollen, was online so los ist (Professor warnt vor 5G-Netz: Gesundheitsrisiken durch verstärkte Aktivierung der körpereigenen Calciumkanäle).
Mobilfunkgipfel einigt sich auf beschleunigte Durchsetzung von LTE- und 5G-Sendeanlagen
Die Beschlüsse des Gipfels erfüllen 1:1 die Wunschliste der Mobilfunkbetreiber. Die Bundesregierung strickte den Mobilfunkbetreibern ein Instrumentarium, mit dem sie ihre Geschäftsmodelle für den digitalen Umbau der Gesellschaft durchzusetzen können:[1]
- Der Bund gründet eine Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG), besetzt mit 97 Stellen, die den beschleunigten Ausbau v.a. der LTE- und 5G-Infrastruktur durchsetzen soll.
- Auf 5000 Standorten, die die Mobilfunkbetreiber wegen Unwirtschaftlichkeit nicht bauen, errichtet der Staat Sendeanlagen und stellt dafür 1,1 Milliarden Euro zur Verfügung. Damit wird die vertragliche Verpflichtung aus den Frequenzversteigerungen, dass die Betreiber bis 2020 99% der Haushalte versorgen müssen, aufgehoben.[2]
- Im Koalitionsausschuss wurde bereits am 03.06.2020 beschlossen: „Das Programm „Smart City“ setzen wir fort und stocken es um 500 Mio. Euro auf.“ Das Smart City Programm bekam bereits 2018 den Big Brother Award für den Weg in die überwachte Stadt.
- Die Kommunen sollen den Betreibern Liegenschaften für Senderstandorte bereitstellen, die Genehmigungsverfahren sollen auf drei Monate begrenzt und bis September 2020 Vollzugshinweise erlassen werden.
- Diese Beschleunigungsverfahren sollen dazu dienen, zeitraubende Alternativvorschläge von Gemeinderäten zu unterbinden und den Widerstand von Bürgerinitiativen zu brechen. Dies soll durch den direkten Zugriff der MIG geschehen. Die MIG wird direkt die Kommunen unter Druck setzen: „Die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft des Bundes wird eine zentrale Scharnierfuktion übernehmen“ (siehe (1)). „Dialog zur Beschleunigung kommunaler Genehmigungsprozesse.“ „Vorbereitung der notwendigen Genehmigungen und Anzeigen durch die MIG.“[3]
- Flankiert wird dies durch eine Kommunikationsinitiative, um Bedenken zu gesundheitlich negativen Auswirkungen zu entkräften. Den Auftrag dafür erhielt die Werbeagentur Scholz & Friends.[4]
Die Bundesregierung mutiert zur politischen Organisationszentrale der Mobilfunkbetreiber. Die mobile Infrastruktur von LTE und 5G dient v.a. dem autonomen Fahren (oder genauer: dem Online-Entertainment im Auto), dem Internet der Dinge und dem Ausbau der militärischen Infrastruktur.
diagnose:funk fordert dagegen seit 10 Jahren, auch zur Vermeidung der Elektrosmogbelastung, den lückenlosen Ausbau der digitalen Infrastruktur über Glasfaser / Breitband. „Breitband in kommunaler Hand“, als Eigenwirtschaftsbetrieb der Kommunen, Glasfaser für jeden Schwarzwaldhof ist heute Teil der Daseinsvorsorge. Diese digitale Grundversorgung, die jedem Bürger zur Verfügung gestellt werden muss, wird nicht staatlich gewährleistet, sondern an Monopole ausverkauft. Das kritisieren wir scharf.
„Wirtschaft und Politik sehen in der Digitalisierung in erster Linie einen neuen Wachstumsmotor. Allein vom Internet der Dinge erwartet man in den nächsten zehn Jahren in Deutschland 30 Milliarden Euro zusätzliche Gewinne für die Industrie und ein Prozent Wachstum pro Jahr. Aus ökologischer Sicht ist das fatal. Mehr Wachstum bedeutet, dass mehr produziert und verbraucht wird“, schreibt der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler Tilmann Santarius in dem Artikel „Der Stromhunger wächst“, DIE ZEIT, 6/2018, S.35.
Im Fadenkreuz: die Kommunen und Bürgerinitiativen
Im Eckpunktepapier des Mobilfunkgipfels heißt es:
- „Den Kommunen kommt eine zentrale Rolle bei der Identifikation und Genehmigung geeigneter Standorte zu. Ergänzend sollen sie im Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern für Akzeptanz werben und Bedenken adressieren.“
Um Reibungsverluste mit kritischen Gemeinderäten und Bürgerinitiativen auszuschalten, wird eine Doppeltaktik von Zuckerbrot und Peitsche geplant. Aus den breiten Protesten und vielen Auseinandersetzungen um Standorte für Sendeanlagen wird geschlussfolgert: die Schwachstelle ist die Kommune.
Diese Rechte der Kommunen auf Mitsprache bei der Planung nach dem §7a der 26. Bundesimmissionsschutzverordung und der bisherigen Rechtssprechung für alle Sendeanlagen werden durch den Mobilfunkgipfel zwar nicht aufgehoben. Doch über die MIG soll direkter Beratungsdruck auf Verwaltungen und Bürgermeister ausgeübt werden, flankiert durch eine Propagandaoffensive, dass bei einer Einhaltung der Grenzwerte keine Gesundheitsrisiken bestehen würden.
Beansprucht der Gemeinderat weiter seine Rechte, soll mit dem Druck durch die MIG und die Propagandaoffensive wohl erreicht werden, dass die Kommunen auf diese Rechte verzichten und Bürgerinitiativen ausgebootet werden. Man versucht, das hohe Gut der kommunalen Selbstverwaltung zu unterlaufen.
Die Tatsachen, kritische Gemeinderäte und Bürgerinitiativen als Achillesverse
Das bemerkenswerteste an dem Papier: es enthält explizit eine Strategie gegen die Bürgerinitiativen. Ihre Bedeutung wird so hoch eingeschätzt, dass sie nunmehr durch zwei Behörden paralysiert werden sollen, die Außenstelle des Bundesamtes für Strahlenschutz in Cottbus, die eigens dafür gegründet wurde, und nun die ebenfalls neue Behörde mit der vielsagenden Abkürzung MIG, die bisher dem legendären sowjetischen Jagdflugzeug MIG-15 vorbehalten war. Die Bürgerinitiativen sollen mit dem Grenzwertargument ausgebremst werden:
- „Bei Teilen der Bevölkerung besteht die Sorge, dass der Ausbau des Mobilfunknetzes und insbesondere des 5G-Netzes Auswirkungen auf die Gesundheit haben könnte. Die Unterzeichner machen den Nutzen neuer Anwendungen sichtbar und greifen zugleich mögliche Bedenken über gesundheitliche Auswirkungen auf. Zur Gewährleistung des vorbeugenden Gesundheitsschutzes für den neuen Mobilfunkstandard 5G einschließlich der für spätere Ausbauschritte vorgesehenen neuen Frequenzbereiche sind die bestehenden Grenzwerte das Maß des Handelns. Bei Einhaltung dieser Grenzwerte, die durch das Standortbescheinigungsverfahren bei der Bundesnetzagentur sichergestellt werden, gelten Funkanlagen nach den national und international anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen als gesundheitlich unbedenklich“(siehe (1)).
Gemeinderäte, die den Gesundheitsschutz ernst nehmen, und auch die Bürgerinitiativen werden diese Taktik schnell durchschauen. Weder die Grenzwerte schützen vor den Risiken der Dauerbestrahlung noch gibt die internationale Wissenschaft Entwarnung. Im Gegenteil!
Grenzwerte schützen nicht die Menschen, sondern den Antennenwildwuchs
Natürlich wird in dem Papier wieder damit beruhigt, die Grenzwerte würden die Bevölkerung schützen. Die Grenzwerte erfassen nur eine Exposition von 6 Minuten, keine Langzeitwirkungen, sie berücksichtigen keine Kinder, keine Schwangeren, keine alten Menschen und keine Kranken.[5] Die Grenzwerte enthalten nach Auskunft der Bundesregierung keine Vorsorgekomponente.[6]
Die Erklärung, dass bei Einhaltung der Grenzwerte die Menschen geschützt seien, entbehrt jeder Grundlage. Die neuen Grenzwertrichtlinien der ICNIRP (International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection) von 2020, die die Bundesregierung wiederum als Grundlage ihrer Arbeit akzeptiert, sind abzulehnen. Prof. Dr. Hans-Peter Hutter (Wien) begründet dies:
- „Seit langem bestimmt eine sehr kleine Anzahl von Personen eines Vereins, der seine Mitglieder selbst bestimmt, die internationale Grenzwertsetzung. Indem die Beobachtungen von Effekten im Niedrigdosisbereich als nicht gesundheitlich relevant bezeichnet beziehungsweise abgetan werden und nur thermische Effekte als einzig relevant dargestellt werden, werden automatisch höhere Grenzwerte abgeleitet als in irgendeinem anderen Gebiet der Umweltmedizin. Diese werden, durch die Mobilfunklobby gestützt, der Politik als ausreichend vermittelt, die das auch zufrieden zur Kenntnis nimmt, weil sie selbst davon durch den Verkauf der Frequenzen und die hohe Steuerleistung der Mobilfunkindustrie profitiert … Die vorliegende Arbeit (die ICNIRP-Richtlinien 2020, d:f) sollte bestenfalls ignoriert, aber keinesfalls für internationale Grenzwert-Festlegungen herangezogen werden.“[7]
Die Entwarnungen, auf die sich die Bundesregierung beruft, kommen von den Lobbyorganisationen der Industrie, insbesondere der ICNIRP. In einer neuen 98-seitigen Studie weisen die Europaabgeordenten Michele Rivasi und Klaus Buchner (s. Downloads) detailliert nach, dass die ICNIRP eine Lobbyorganisation der Industrie ist. Auch das Journalistennetzwerk Investigate Europe dokumentiert dies 2019 im Berliner Tagesspiegel eindrucksvoll, ebenso wie das Turiner Berufungsgericht. Die MIG und die Werbeagentur Scholz & Friends stehen vor der schwierigen Aufgabe, Granit als Kreide zu verkaufen:
- Zwei aktuelle EU-Papiere von wissenschaftlichen Grundsatzabteilungen warnen vor der Einführung von 5G wegen der nachgewiesenen Gesundheitsrisiken der nicht-ionisierenden Strahlung und der unzureichenden Forschungslage der 5G-Frequenzen im Millimeterbereich.[8]
- Der Leiter des Technikfolgenausschusses des Bundestages nennt 5G ein „Experiment am Menschen“.[9] Der Review von Kostoff et al. (2020)[10] enthält eine umfassende Kritik an 5G, vor allem weil das Zusammenwirken verschiedener Funkfrequenzen mit anderen Noxen nicht erforscht ist.
- Die Pearce-Studie (2019) von US-amerikanischen Ingenieuren der Michigan Technological University gibt der Mobilfunkindustrie den Ratschlag, Sicherheitsabstände einzuhalten, um nachher nicht durch Haftungsansprüche wegen Gesundheitsschäden finanziell belangt zu werden. Sie plädiert für einen Mindestabstand der Sendeanlagen von 500 Metern zur Wohnbebauung.
Das Journalisten-Netzwerk Investigate Europe dokumentiert in einem neuen Artikel (12.06.2020),[11] dass die Einführung von 5G einem Feldversuch an der menschlichen Gesundheit gleichkommt:
- „Der größte Teil der Forschung zur Strahlung von Mobilfunktechnologie und Gesundheit wurde bei 2G- und 3G-Technologien durchgeführt. Da die Welt kurz davor steht, in das 5G-Zeitalter einzutreten, können die Wissenschaftler auf tausende Studien und Berechnungen zu den gesundheitlichen Auswirkungen der Strahlung von 2G und 3G zurückgreifen. Aber es gibt starke Meinungsverschiedenheiten darüber, wie die Ergebnisse zu interpretieren sind – und über die Auswirkungen auf das 5G-Netz, das neu ist, und für das es fast keine Studien gibt …“
- „Die Oceania Radiofrequency Scientific Advisory Organization, eine australische Einrichtung, prüfte 2.266 Studien und fand in 68% von ihnen „signifikante biologische oder gesundheitliche Auswirkungen“. Eine andere, die Bioinitiative Group, bezog sich auf bis zu 1.800 Studien, und kam zu dem Schluss, dass viele dieser Effekte wahrscheinlich zu Gesundheitsschäden führen, wenn Menschen über einen längeren Zeitraum der Strahlung ausgesetzt sind. Das liegt daran, dass Strahlung die normalen Prozesse des Körpers stört, indem sie ihn daran hindert, eine geschädigte DNA zu reparieren und ein Ungleichgewicht im Immunsystem hervorruft, sagen diese Wissenschaftler…“
- „Ist eine 5G-Strahlenbelastung für die Haut also gefährlich?. „Das wissen wir einfach nicht“, sagt Leszczynski. Er besteht darauf, dass mehr Studien durchgeführt werden müssen. „Das ist ein Klischee, aber das ist das Problem: Es mangelt uns an Forschung über sehr grundlegende Dinge. Das klingt so einfach, ist aber teuer. Und diejenigen, die einflussreich sind, wie die Industrie, wollen sie nicht“, behauptet Leszczynski.“
- „ICNIRP’s van Rongen stimmte zu, dass mehr Wissenschaft nötig sei. “ Es gibt immer noch eine Reihe von Unsicherheiten. So sind zum Beispiel die langfristigen Auswirkungen der Nutzung von Mobiltelefonen auf Hirntumoren nicht ausreichend erforscht, um Schlussfolgerungen zu ziehen. Der größte Teil der laufenden Forschung konzentriert sich jetzt auf die langfristigen Auswirkungen. Das sind die Informationen, die wir brauchen. Im Moment müssen wir uns mit den uns vorliegenden Informationen befassen. Aber wir brauchen definitiv mehr“, sagte van Rongen…“
- „Zwei Forscher des Schweizer Instituts IT’IS behaupteten 2018, dass Strahlung oberhalb von 10 GHz Gewebeschäden verursachen kann, indem sie die Haut auf ‚tens of degrees‘ erhitzt. Eine dieser Forscherinnen, Esra Neufeld, sagte gegenüber Investigate Europe: „Einige bestreiten kategorisch, dass es noch etwas anderes als die thermischen Effekte gibt. […] Andere sagen, dass die nichtthermischen Effekte extrem unterschätzt werden. Die Literatur ist immer noch widersprüchlich. Das Schlimme an 5G ist, dass es praktisch keine biologischen Experimente gibt, die zeigen, wie diese Strahlung tatsächlich auf die Haut wirkt.“
Die bisherige Studienlage zu 5G als auch zur Mobilfunkstrahlung insgesamt lässt nur eine Schlussfolgerung zu: Stoppt den Feldversuch 5G. Doch die Bundesregierung schiebt das Vorsorgeprinzip beiseite und verhilft dem Profitprinzip zum Durchbruch. Der 5G Ausbau läuft derzeit auf Hochtouren.[12]
Angesichts der Studienlage kann man gespannt sein auf die Strategie der Werbeagentur Scholz & Friends. Wir vermuten: Sie wird eine Doppel-Strategie fahren, einerseits welche angeblichen Vorteile die Sendeanlagen bringen und gleichzeitig Ängste schüren – ohne 5G und LTE drohe der wirtschaftliche Ruin der Kommunen im Funkloch. Die Auseinandersetzung um die Studienlage soll damit vermieden werden (5G-Apokalypse: Youtube-Video liefert Beweise – sind LED-Lampen und die 5G-Mobilfunk-Technologie in Wahrheit Energiewaffen? (Videos)).
Vorbeugende Andeutungen der Kriminalisierung der Bürgerbewegung
Während die Bundesregierung jegliche Bedenken beiseite schiebt, beantragen Schweizer Kantone ein Moratorium für 5G. Dass 48% der Deutschen gegen Sendemasten sind, lässt die Politik in Deutschland offensichtlich nicht kalt. Es zeichnet sich ein repressives Vorgehen gegen die Bürgerinitiativen ab, derzeit noch propagandistisch und in Gedankenspielen. So wird die Kritik an 5G in die Ecke „Verschwörungstheorie“ geschoben, wobei derzeit genüsslich auf dubiose Quellen aus dem Internet verwiesen wird, in denen Alarmisten behaupten, Covid-19 sei am Ausbruch von 5G schuld. Die Bundesregierung weiß genau, dass die mobilfunkritischen Organisationen und Wissenschaftler dies nicht vertreten (diagnose:funk hat in drei Artikeln ( 1, 2, 3) zur Corona-Krise Stellung bezogen.
Die Tagesschau berichtet, Mobilfunkmasten würden angezündet und rückt damit Mobilfunkritiker in die Nähe von Gewalttätern. Dieselbe Masche fährt ein Professor der Hochschule in Kehl, der an einem Bürgerbeteiligungsprojekt für den 5G-Ausbau arbeitet. Er lässt verlauten, die Widerstände nähmen nicht nachvollziehbare Züge an „wenn sich Ärzte an Ministerien ketten, es gewaltsame Demonstrationen gibt oder Studien bewusst missinterpretiert werden.„ [13]
Mit Gerüchten und Erfindungen wird derzeit ein Feindbild aufgebaut. Diese Unterstellungen und Gedankenspiele sind besorgniserregend, v.a. wenn in einem Papier des Rats der Europäischen Union orakelhaft eine indirekte Verknüpfung zwischen Strafverfolgung und Kritik an 5G-Netzen angedeutet wird:
- „36. BETONT, dass bei der Einführung neuer Technologien wie 5G/6G die Fähigkeit der Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden sowie der Justiz, ihre legitimen Aufgaben wirksam zu erfüllen, gewahrt werden sollte; TRÄGT den internationalen Leitlinien über die gesundheitlichen Auswirkungen elektromagnetischer Felder RECHNUNG; WEIST DARAUF HIN, wie wichtig es ist, gegen die Verbreitung von Falschinformationen im Zusammenhang mit 5G‑Netzen vorzugehen, insbesondere im Hinblick auf falsche Behauptungen, dass solche Netze eine Gefahr für die Gesundheit darstellen oder mit COVID‑19 in Verbindung stehen.“[14]
Solche Gedankenspiele muss man ernst nehmen.
Im Focus: Der Auseinandersetzung in der Kommune um gesundheitsverträgliche Alternativen
Den Kommunen komme eine zentrale Rolle zu, heißt es im Eckpunktepapier. Das sehen wir auch so, sie müssen auf ihren Rechten bestehen. Im Brief der Bundesminister Schulze und Scheuer vom 30.03.2020 an alle Kommunen über ihr Mitspracherecht heißt es:
- „Die Betreiber sind verpflichtet, die Kommunen über ihre Pläne zum Netzausbau detailliert zu unterrichten…
- Die Kommunen haben wiederum das Recht, alternative Standorte vorzuschlagen und es steht ihnen bei neuen Funkanlagen überdies ein Stellungnahme- und Erörterungsrecht zu.
- die Ergebnisse dieser Beteiligung muss der Netzbetreiber berücksichtigen.
- Es wird erwartet, dass Netzbetreiber auch die Bürgerinnen und Bürger informieren und den konstruktiven Dialog suchen …
- Die Kommunen werden von den Netzbetreibern bei der Auswahl eines neuen Standortes in jedem Fall um Stellungnahme gebeten. Die Ergebnisse dieser Beteiligung müssen die Mobilfunkunternehmen berücksichtigen.“
Die Kommunen und vor allem die Bürgerinitiativen müssen jetzt um so mehr das Recht auf kommunale Selbstverwaltung und die Bürgerbeteiligung einfordern.
Literatur:
Codex Humanus – Das Buch der Menschlichkeit
Quellen / Verweise
[1] BMVI: Erklärung zum zweiten Mobilfunkgipfel, 16.06. 2020, https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/2-mobilitaetsgipfel-gipfelerklaerung.pdf?__blob=publicationFile
[2] https://www.golem.de/news/zweiter-mobilfunkgipfel-minister-scheuer-spendiert-1-1-milliarden-gegen-funkloecher-2006-149089.html
[3] BMVI: Eckpunkte für die Mobilfunkförderung, 16.06.2020, https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/eckpunkte-mobilfunkfoerderung.pdf?__blob=publicationFile
[4] https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/telekommunikation-eine-werbekampagne-soll-den-deutschen-die-angst-vor-handymasten-nehmen/25880306.html?ticket=ST-1200033-FFDO3ezqnZhVztBMjA0g-ap6
[5] ICNIRP statement 2002, general approach, Health Phys. 82, 540-548, S. 546
[6] Bundestagsdrucksache 14/7958 (2002), S. 14, S. 18; http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/14/079/1407958.pdf
[7] Science Media Center, 12.03.2020: ICNIRP Richtlinien zur Exposition durch elektromagnetische Felder; https://www.sciencemediacenter.de/alle-angebote/rapid-reaction/details/news/icnirp-richtlinien-zur-exposition-durch-elektromagnetische-felder/
[8] EPRS | European Parliamentary Research Service. Autor: Miroslava Karaboytcheva Members‘ Research Service PE 646.172, February 2020: „Briefing. Effects of 5G wireless communication on human health“
Blackman C, Forge S. 5G Deployment (2019): State of Play in Europe, USA, and Asia. Study for the Committee on Industry, Research and Energy, Policy Department for Economic, Scientific and Quality of Life Policies, European Parliament, Luxembourg, 2019.
[9] diagnose:funk (2019): 5G wie ein Realexperiment am Menschen, Audiointerview mit Prof. Armin Grunwald; https://www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail?newsid=1436, Artikel vom 18.07.2019
[10] Kostoff RN, Heroux P, Aschner M, Tsatsakis A (2020): Adverse healt effects of 5G mobile networking technology und real-life conditions, Toxicology Letters (2020)
[11] https://www.investigate-europe.eu/en/2020/5g-covid-conspiracy/
[12] https://www.heise.de/news/Deutsche-Telekom-nimmt-12-000-5G-Stationen-in-Betrieb-4786574.html?wt_mc=rss.red.ho.ho.atom.beitrag.beitrag
https://www.telekom.de/start/netzausbau
[13] Simone Allgeier: 5G: Wenn die Masten näher kommen. Hochschule Kehl entwickelt Bürgerbeteiligung, Mittelbadische Presse, 27.12.2019, https://www.bo.de/lokales/ortenau/hochschule-kehl-entwickelt-buergerbeteiligungsmodell
[14] Rat der Europäischen Union: Schlussfolgerungen des Rates zur Gestaltung der digitalen Zukunft Europas, Brüssel, 09.06.2020, Dokument 8098/1/20, https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2020/06/09/shaping-europe-s-digital-future-council-adopts-conclusions/
Quellen: PublicDomain/deutsch.rt.com am 29.06.2020
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