Ein Land in dem Verschwörung blüht! Ist die Freimaurerei eine nach Art. 9 II GG. verbotene Vereinigung?

Teile die Wahrheit!

Statt eines Vorworts – eine satirische Vorbemerkung: Der Innenminister des Landes Schleswig-Holstein warf mir in seinem sogenannten Verfassungsschutzbericht 1993 vor, daß ich mich seit Jahren publizistisch u. a. mit dem „Themenfeld… Kampf gegen die Freimaurerei“ befassen würde.

Er befand, das sei „rechtsextremistisch“. Das war zwar Unsinn, aber es paßte zum Stil der political correctness. Im übrigen veranlaßte mich diese Behauptung, dem Herrn Innenminister einen Brief zu schreiben. In diesem Brief befaßte ich mich etwas eingehender mit seinem Bericht.

Der Herr Innenminister und seine dienstbaren Schutzgeister waren so liebenswürdig gewesen, im Verfassungsschutzbericht ihren Standpunkt weder nach der tatsächlichen noch nach der rechtlichen Seite hin zu erläutern, geschweige denn schlüssig zu begründen. Als Innenminister kann man das natürlich.

Ein Innenminister steht noch über dem lieben Gott. Denn der liebe Gott muß sein Tun und Wollen wenigstens mit einer Religion begründen, ein Innenminister kann darauf verzichten. Trotzdem habe ich ihm und seinen lieben Leutchen Vorhaltungen gemacht. Sehr ausführliche sogar.

Schließlich handelt es sich bei der Freimaurerei um einen mächtigen Geheimbund mit verfassungsfeindlichen Zielen und Tätigkeiten, obendrein mit Verbindungen zum organisierten Verbrechen. Das habe ich in meinem Schreiben unmißverständlich klar gemacht. Einen echten Innenminister müßte das hochschrecken. Sozusagen aus innerstem Schutzantrieb.

Doch nichts da, wir leben ja in Deutschland. In der freiesten Republik, die wir je hatten. Da ist ein Innenminister und sein Verfassungsschutz zuallererst zum Schutz der Freiheiten da, vor allem der Freiheiten unserer vielen ehrenwerten Gesellschaften, und somit natürlich zur Ausspähung, Diffamierung und Disziplinierung kritischer Bürger, dann und wann vielleicht auch mal zum Fallen- und Feuerlegen oder, wie jüngst beim deutschen Nachbarn in Wien, zum Bombenlegen.

Alles natürlich unter dem Vorzeichen von Antifaschismus und Demokratie. Der Schutz der Verfassung? Ja ist das etwa keiner?

Also ich erhielt auf mein Schreiben zunächst überhaupt keine Antwort. Nach Anmahnung gab es eine ausweichende Antwort. Eine Stellungnahme zu meinem Vortrag oder wenigstens eine Rechtfertigung des Verfassungsschutzberichts blieben aus. Wohin käme auch der Innenminister, wenn er vor jedem seiner Opfer seinen Verfassungsschutzbericht rechtfertigen müßte!

Der Verfassungsschutzbericht ist quasi-göttlich, er steht über jedem rechtlichen Rahmen. Zitat aus der himmlischen Quelle: „… weise ich zu Ihrer Information darauf hin, daß der Verfassungsschutzbericht kein Verwaltungsakt ist und somit förmliche Rechtsbehelfe nicht gegeben sind. „* Ja, so einfach ist das. Schnick, und weg ist die Rechtsordnung. Und schnack, ein paar himmlische Worte stecken dafür im Briefkasten (Weltgeschichte der Lüge: Spiegelbilder aus der Vergangenheit).

Ich veröffentlichte den Vorgang unter dem Titel: Verfassungshüter oder Tyrannenknechte? – Verfassungsschützer im Dienst verfassungsfeindlicher Umtriebe (ohne Fragezeichen). Eine weitere Veröffentlichung folgte etwa ein halbes Jahr später unter dem gleichen Haupttitel, aber mit dem Untertitel: Teil 2 — Das Innenministerium bestätigt indirekt die Vorwürfe. Besteht eine kriminelle Verbindung zwischen Innenministerium, Verfassungsschutz, linksradikalem Terrorismus und Freimaurerei zum Schutz freimaurerischer und anderer volks- und verfassungsfeindlicher Umtriebe? Es gab keinerlei Protest.

Da taucht natürlich die Frage auf: warum wehrte sich das Innenministerium nicht gegen die Vorwürfe? Diese Vorwürfe waren doch sehr massiv! Es wehrte sich auch nicht, als ich die Veröffentlichungen samt einem Begleitschreiben an jeden einzelnen

Abgeordneten des Landtages sandte. Lag es nur daran, daß in der Landesregierung viele Mitglieder von Freimaurerlogen sitzen? Doch hätten sich nicht wenigstens diese wehren können, mit oder auch ohne ihren himmlischen Herrn? Oder lag es daran, daß ich der Freimaurerei zurecht vorwarf, sie verfolge eine volks- und verfassungsfeindliche Zielsetzung und sie sei obendrein auch noch vernetzt mit dem organisierten Verbrechen? Fürchtete man jede Art Einlassung in einen Disput?

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Im Verfassungsschutzbericht 1994 wurde ich dann nicht mehr genannt. Das ging einfach nicht mehr. Dafür öffneten sich die Herzen der Freiheitsschutzbeflügelten für andere Formen der Hetze, dabei stützte man sich wohlgemut auf die ältere Ausgabe des Verfassungsschutzberichts. Was macht es schon, daß dieser „überholt“ ist und, soweit er Aussagen über mich enthält, nachgewiesenermaßen Lüge und Hetze bietet?

Das ist ja gerade das Schöne an diesem Bericht. Und als „Antifaschist“ hat jedermann seinen Ablaß im Voraus, wie weiland beim Johannes Tetzel, sei er Ehrenmann oder Strolch. Bei diesem hochedlen Tun sieht man dann die verschiedensten Vertreter der herrschenden ehrenwerten Gesellschaft in einem Boot, von linksautonomen Antifa-Gruppen bis zur Landtagspräsidentin Dr. Erdsiek-Rave aus der SPD, vom Sektenbeauftragten der nordelbischen Kirche Detlef Bendrath bis zum früheren Kultusminister** Dr. Bendixen aus der CDU.

Nachfolgend findet der Leser in leichter Überarbeitung die Ausführungen, die auch der Innenminister und die Abgeordneten des Landes Schleswig-Holstein erhalten haben, ergänzt durch eine Darlegung der geltenden Rechtsgrundlagen. Da gegen die­se Darstellung die politisch Verantwortlichen in diesem Staat keinen Widerspruch erhoben haben, können diese als öffentlich hingenommen betrachtet werden. Nach einer höchstrichterlichen Entscheidung können öffentlich in der Presse verbreitete Behauptungen, denen nicht widersprochen wurde, als wahr angesehen werden.

** Kultus bedeutet übrigens laut Duden: „öffentlich-geregelter Gottesdienst“.

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Um wieviel mehr gilt das für Behauptungen und Beweisführungen, die allen Betroffenen – dem Innenminister, seinen Regierungskollegen, seinem Verfassungsschutz und daneben sämtlichen Abgeordneten des Landtages von Schles­wig-Holstein zugegangen sind.

Roland Bohlinger

Ist die Freimaurerei eine Vereinigung, deren Zwecke und Tätigkeiten der verfassungsmäßigen Ordnung und den Strafgesetzen zuwiderlaufen?

  1. Die Freimaurerei ist ein Geheimbund.

Geheimbünde sind grundsätzlich nicht freiheitlich-demokratisch-rechtsstaatlich organisiert, sondern mehr oder weniger nach dem autoritären Führungsprinzip. Das liegt in ihrem Wesen begründet, Geheimbund sein zu wollen.

Darüberhinaus ist ein Geheimbund ein Bund, der Geheimnisse hat. Warum aber hat er Geheimnisse? Sind es Geheim­nisse, die das Licht der Öffentlichkeit zu scheuen haben? So scheint es. Denn das, was recht und richtig ist, braucht sich nicht zu verbergen. Jedenfalls nicht in einem Rechtsstaat. Und das beansprucht dieser Staat doch zu sein. Oder nicht, Herr Innenminister?

Erst recht bräuchte es solche Geheimnistuerei nicht in einem Staat, der auf Seiten dieses Geheimbundes steht und wo ein Innenminister und sein Verfassungsschutz die bloße Kritik an diesem Geheimbund bereits als verfassungsfeindlich, nämlich als „rechtsextremistisch“ verurteilt. Und noch weniger bräuchte ein rechtgemäß arbeiten­der Geheimbund den Schutz des Innenministers, höchstens in einem Unrechtsstaat. Denn in einem Rechtsstaat kann sich das, was recht und richtig ist, jederzeit offen, notfalls vor Gericht, gegen unredliche bis rechtswidrige Angriffe selbst verteidigen.

Das gilt noch verstärkt angesichts der Tatsache, daß dieser Bund in unserem Staat keinerlei politischer Verfolgung erfährt und führende Persönlichkeiten im In- und Ausland Mitglied dieses Bundes sind, die Freimaurerei daher genügend Macht besitzt, sich vor ungerechtfertigten Angriffen zu schützen. Aber wieso hat es dann die Freimaurerei bisher tunlichst vermieden, sich mit mir offen auseinanderzusetzen? Wenn auf ihrer Seite nicht nur die Macht, sondern auch Recht und Wahrheit stehen, wäre eine solche Auseinandersetzung doch kein Problem? Anscheinend gibt es aber doch ein Problem.

Die Freimaurerei zog nicht einmal wegen einer meiner vielen Veröffentlichungen vor Gericht, geschweige denn, daß sie ein Gerichtsurteil zu ihren Gunsten vorweisen kann. Warum ist das so? Ja, warum? Am Mangel an Macht kann es nicht liegen. Am fehlenden Schutz durch den Staat auch nicht. Ist es also doch nicht so recht und richtig, was die Freimaurerei treibt? Und ist vielleicht auch das Treiben des Innenministers in dieser Sache nicht so ganz einwandfrei? Oder warum setzt er sich in dieser Sache lieber dem dringenden Verdacht aus, ein Verfassungsfeind zu sein, als eine Antwort zu geben? Selbst eine dümmliche wäre doch was. Von einer überzeugenden Rechtfertigung wollen wir gar nicht reden. Doch er schweigt.

Wer in solch einem Fall aber schweigt, klagt sich selbst an.

  1. Nach dem Strafgesetz der BRD war bis 1968 jede Geheimbündelei verboten. Es hieß in § 128 StGB:

„§ 128 [Geheimbündelei]

Die Teilnahme an einer Verbindung, deren Dasein, Verfassung oder Zweck vor der Staatsregierung geheimgehalten werden soll, oder in welcher gegen unbekannte Obere Gehorsam oder gegen bekannte Obere unbedingter Gehorsam versprochen wird, ist an den Mitgliedern mit Gefängnis bis zu sechs Monaten, an den Stiftern und Vorstehern der Verbindung mit Gefängnis von einem Monat bis zu einem Jahr zu bestrafen.

Gegen Beamte kann auf Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter auf die Dauer von einem bis zu fünf Jahren erkannt werden. “

Es war also in der Bundesrepublik rund 20 Jahre lang jede Geheimbündelei strafbar. Das heißt, der Nachweis einer kriminellen Zielsetzung war für die Strafbarkeit nicht einmal Voraussetzung, denn die Geheimbündelei selbst war bereits eine Straftat. Gab es darüberhinaus noch eine kriminelle Zielsetzung und Tätigkeit, dann kam § 129 StGB. („Kriminelle Vereinigungen“) infrage. Der § 128 StGB, wurde im Achten Strafrechtsänderungsgesetz vom 25.6.1968 gestrichen, und zwar ohne jede Begründung (BGBl. I, 29.6.1968, S. 748).

Was lange Zeit und aus guten Gründen strafbar gewesen ist, kann nicht plötzlich ohne Angabe eines Grundes ein solches Rechtsgut geworden sein, daß Kritik daran unzulässig, ja verfassungsfeindlich wäre! So etwas kann höchstens dann eintreten, wenn die verfassungs- und strafgesetzmäßige Ordnung des Staates umgestürzt wurde. Ist es nicht so, Herr Innenminister? Oder ist noch eine anderer Schlußfolgerung möglich? Ich sehe keine weit und breit. Das heißt aber, nicht ich, sondern Sie Herr Innenminister stehen im Verdacht der Verfassungsfeindlichkeit!

  1. Wer es mit dem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat wirklich ernst meint, also nicht nur zum Schein dafür eintritt, der muß jede Art von Geheimbündelei ablehnen, egal, ob diese nun durch einen Strafgesetzparagraphen verboten ist oder nicht.

Ich jedenfalls lehne jede Geheimbündelei zur Durchsetzung politischer, wirtschaftlicher oder anderer Ziele grundsätzlich ab, also nicht nur jede „freimaurerische“, sondern auch jede „rechte“, „linke“, „christliche“, „heidnische“ oder sonstige Geheimbündelei. Ich habe mich in dieser Beziehung in vielen Veröffentlichungen klar geäußert. So in meiner in mehreren Auflagen nach 1971 erschienenen Schrift Volksschöpfung, dann in verschiedenen Aufsätzen, vor allem in dem Artikel „Deutsche Vorherrschaft in Europa? – Gibt es eine Befreiung von den falschen Traditionen? „, erschienen u.a. in der Zeitschrift NATION (10-11/1992).

In dem genannten Artikel habe ich im übrigen auch meine politische Theorie umrissen. Dabei habe ich u.a. dargelegt, warum ein politisches Wirken in Verbindung mit Geheimbündelei keine freiheitlich-demokratisch-rechtsstaatlichen Verhältnisse fördert, sondern nur deren Gegenteil. Darüber hinaus stehen dort folgende, den Kon­text kennzeichnende Sätze:

„Aus der ganzen Entwicklung gehen Deutschland und die nahestehenden verbündeten Staaten als zentrale Ordnungsmacht in Europa und, neben Japan, weltweit hervor. Das Problem ist nur: Welcher Geist und welche Gruppen werden dann diese zentrale Ordnungsmacht regieren? … Es kann natürlich nicht in unserer Zielrichtung liegen, daß die Führungsrolle, die Deutschland jetzt in den Schoß fällt, für imperialistische Zwecke mißbraucht wird. Worauf wir hinwirken müssen, das ist die Überwindung imperialistischer und liberalistisch-materialistischer Kräfte zugunsten einer freiheitlich-rechtsstaatlichen, das Eigenleben der Völker achtenden, von Verantwortung gegenüber dem Leben und der Zukunft getragenen kulturellen Höherentwicklung. “

  1. Normalerweise richtet sich die Kritik an der Freimaurerei gegen ihre politischen Zielsetzungen und Tätigkeiten, weniger gegen die Art ihrer Verfaßtheit und gegen das Streben ihrer Mitglieder, sich gegenseitig politische und geschäftliche Vorteile zuzuschieben. Manche Zielsetzungen und Tätigkeiten der Freimaurerei lassen sich durchaus unter verfassungs- und strafrechtlichen Gesichtspunkten als unzulässig einstufen. Sie dürften nach meiner Ansicht ausreichen, um ein Verbotensein nach Artikel 9 II GG. feststellen zu lassen. Die derzeitigen politischen Verhältnisse lassen eine derartige Feststellung allerdings nicht zu, auch wenn Artikel 9 II GG. bereits für mehrere Verbote die rechtliche Grundlage abgegeben hat.

In der Süddeutschen Zeitung vom 7.9.1993 stand unter der Überschrift „Ein Land, in dem Verschwörung blüht“ u.a.:

„Italiens Staatsanwälte ermitteln:

Sind Freimaurer die Drahtzieher von Verbrechen?

Was Cossiga [Italiens ehemaliger Staatspräsident] über die Rolle von Geheim-Logen und Diensten in der italienischen Nachkriegspolitik verbreitete, war zwar nicht ganz neu, aber auf diesem Gebiet ist er wirklich Fachmann. Der unberechenbare Christdemokrat war jahrelang Innenminister und gilt als verstrickt im paramilitärischen Geheimbund „Gladio“. Jetzt bezeichnete er unter anderem die vielen scheinbar ziellosen Bombenanschläge der vergangenen Jahrzehnte als das Werk von Geheimorganisationen, insbesondere der 1981 aufgeflogenen Loge P2…

Einen möglicherweise folgenreichen Anfang nehmen da die Ermittlungen, welche Generalstaatsanwalt Agostino Cordova im kalabrischen Palmi aufgenommen hat. Ausgehend von einem Drogenhandel der ’ndrangheta, der in Kalabrien ansässigen Spielart der Mafia, kam man zur Verhaftung des sozialistischen Senators im Parlament, Zito, von dort zum vermeintlichen P2-Chef Gelli, schließlich zu den italienischen Freimaurern. Cordova ließ gar die Mitgliederbücher des >Grande Oriente d’Italia< beschlagnahmen.

Noch vor Prozeßeröffnung tat Cordovas bislang engster Mitarbeiter, Staatsanwalt Franceso Neri, zutiefst verstörende Erkenntnisse kund – was Cossiga nur andeutet, gewinnt nunmehr an justiziablem Gehalt. Bei einem Seminar der Anti-Mafia-Partei >La Rete<, auf dem er unangemeldet und schwerbewacht auftrat, widersprach Neri der in Italien gängigen Lesart, nach der die P2 – jene Geheimloge aus Industriellen und Militärs, Politikern und Juristen, die nachweislich nicht nur an einigen der größten Finanzskandale beteiligt war, sondern auch eine Art Geheimmacht zur demokratischen Willensbildung sein wollte – die >durchgeknallte Fraktion< einer ansonsten ehrenwerten Geheimorganisation sei. Für Neri war die P2 ein integrierter Bestandteil des Freimaurertums in Italien<… >In einer wirklich demokratischen, offenen Gesellschaft<, sagt Neri, >ist kein Platz mehr für Organisationen, die ihre Mitglieder und Beschlüsse nicht transparent machen wollen.<„

Im Hamburger Abendblatt wurde unter der Überschrift „Die Portokasse der P2“ am 29.12. 1993 u.a. berichtet:

„Italiens Mafia-Jäger beschlagnahmen das Vermögen von Logenchef Gelli

SAD Rom – Nicht weniger als 1.115 Italiener und Bürger des Vatikanstaates haben nach Schätzung der Staatsanwaltschaft vergangene Nacht sehr schlecht geschlafen. Denn ebenso viele Wirtschaftsbosse, Kardinäle und Militärs waren in der illegalen Geheimloge P2 (Propaganda 2), die einen Staatsstreich plante, eingetragen. Nun müssen sie Haftstrafen fürchten, nachdem ihr ehemaliger Großmeister und überzeugter Faschist [sic!] Licio Gelli (73) ernste Schwierigkeiten mit der Justiz hat (Das Gesicht der Demokratie: 1914-2020 damals wie heute: geschwächt, erniedrigt, entehrt – die Ideologie der Niederlage)

Nachdem das Großreinemachen des Korruptionsskandals in Italien vor allem die Politiker der Volksparteien getroffen hatte, versuchte Staatsanwältin Elisabetta Cesqui ein düsteres Kapitel der italienischen Geschichte zu enthüllen: das Komplott zwischen Geheimloge, Rechts-Terrorismus, Vatikan und Staat.

Sie machte eine entsetzliche Entdeckung. Die P2, die am Tod der 85 Menschen beim Bombenanschlag von Bologna

  • [aha!] und an weiteren Attentaten mitschuldig sein soll, wurde nie vollständig zerschlagen…

Italiens christdemokratischer Innenminister Nicola Mancino mutmaßte, daß >die Justiz sich schlicht nicht traute, gegen Gelli vorzugehem. Jetzt traute sich Staatsanwältin Cesqui. Sie ließ die Konten Gellis beschlagnahmen, der in seiner Steuererklärung ein Jahreseinkommen von 60.000 Mark angegeben hatte. In seiner Villa fanden sich Wertpapiere über insgesamt 16 Millionen Mark und Hinweise auf weitere 20 Millionen US-Dollar auf Konten in der Schweiz. Woher kam das Geld? Gelli sagte nur: >Es gehört mir nicht. < Italiens oberster Mafia-Jäger Luciano Violante sagte nach der Entdeckung des Gelli-Schatzes: >Die P2 hat offenbar nie aufgehört zu existieren. Gelli hat all die Jahre weitergearbeitet. <

 

Die Justiz prüft jetzt, ob Gellis Idee, einen >Staat im Staat< zu gründen und damit einen >unblutigen Staatsstreich mit Hilfe der Kirche zu führen:, weiter verfolgt wurde. Schon

  • hatte Gelli die mächtigsten Männer Italiens, so auch Silvio Berlusconi [sieh einer an!] und einen engen Berater des damaligen Regierungschefs und heutigen Senatspräsidenten Giovanni Spadolini, um sich geschart. Mit von der Partie war auch der damalige Chef der Vatikanbank IOR, Paul Marcinkus.

Gelli plante mit Marcinkus und dem damaligen Chef der Banco Ambrosiano, Roberto Calvi, Geld zu waschen und mindestens 20 Milliarden Mark zu kassieren. Die Sache ging schief die Bank brach zusammen. Zum erstenmal in der Geschichte des Vatikan wurde mit Paul Marcinkus ein Bischof von den italienischen Behörden per Haftbefehl wegen Betrugs gesucht. Der Geistliche erhielt einen Vatikan- Paß und überflog nur noch per Hubschrauber italienisches Staatsgebiet, bis der Vatikan ihn in die USA strafversetzte.

Gelli wurde verhaftet, die Regierung Arnaldo Forlanis stürzte. Gelli jedoch entkam am 10. August 1982 nach Südamerika… Als er sich 1987 stellte und nach Italien ausgeliefert wurde, billigte ihm ein Gericht wegen seines bedenklichen Gesundheitszustandes Hausarrest zu (Aus aktuellem Anlaß: „Nacht“ – Demokratie, Diktatur oder (gar) Staatsterrorismus?).

Laut Staatsanwaltschaft sind die bisher aufgefundenen Summen eher die Portokasse der P2. Gelli selbst sagte aus, daß er den Beruf >eines Privatbankiers ohne Lizenz< ausübe. Über welche Kanäle er Geschäfte abwickelte und welchem Zweck das Geld dienen sollte, damit beschäftigt sich nun die Justiz.“

Auszug aus dem Heft: „Ist die Freimaurerei eine nach Art 9 II GG verboten“ von Roland Bohlinger

Quellen: PublicDomain/Bohlinger Verlagsgruppe am 24.05.2020

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2 comments on “Ein Land in dem Verschwörung blüht! Ist die Freimaurerei eine nach Art. 9 II GG. verbotene Vereinigung?

  1. Die Beweislast gegenüber Geheimgesellschaften und gewissen Sekten, die ähnlich wie Geheimgesellschaften funktionieren, respektive deren Gründer selbst in Geheimgesellschaften Mitglieder sind, ist erdrückend. Die Verbrechen der irregulären P2 Loge, die eng mit der CIA zusammenarbeitete, ist zwar noch kein Beweis, dass in anderen Freimaurergesellschaften auch so zu und herging.
    Doch in anderen regulären Logen wurde noch weit schlimmeres ausgeheckt.
    In Großbritannien, dem Gründungsort der Freimaurerlogen, wurden ganze Weltkriege ausgedacht und Landesgrenzen wurden bereits von dem ersten Weltkrieg neu gezeichnet. Rudolf Steiner ein Hochgradfreimaurer, hat uns zum Glück zahlreiche Schriftstücke als Beweis überliefert:

    Rudolf Steiner (Rudolf Steiner – Goethe-Forscher, Hochgradfreimaurer und Theosoph) „Geheimpolitik – Der Fahrplan zur Weltherrschaft“ von Dieter Rüggeberg, Wuppertal 2000 (5. Auflage), S. 26 f:
    »Ich habe Sie darauf aufmerksam gemacht, daß in gewissen okkulten Brüderschaften des Westens, für mich nachweisbar in den neunziger Jahren [also um 1890], von dem gegenwärtigen Weltkrieg [1.WK] die Rede war, und daß die Schüler dieser okkulten Brüderschaften unterrichtet wurden durch Landkarten, auf denen verzeichnet war, wie Europa durch diesen Weltkrieg verändert werden sollte. Insbesondere wurde in englischen okkulten Brüderschaften auf einen Krieg hingewiesen, der kommen muß, den man förmlich heranlotste, den man vorbereitete.«

    Quelle: „Geheimpolitik – Der Fahrplan zur Weltherrschaft“ von Dieter Rüggeberg, Wuppertal 2000 (5. Auflage), S. 26 f:
    »Innerhalb jener Gesellschaften, die solche okkulten Wahrheiten, die auf die Wirklichkeit gehen, pflegten, wurde zum Beispiel der Satz ausgesprochen: Man muß eine solche Politik befolgen, daß, nachdem das russische Zarenreich zum Heile des russischen Volkes gestürzt sein wird, in Rußland die Möglichkeit geboten wird, sozialistische Experimente zu unternehmen, die man in westlichen Ländern nicht unternehmen will, weil sie sich da nicht als vorteilhaft, nicht als wünschenswert herausstellen. … Mögen die Leute heute in ihrem Bewußtsein sagen, was sie wollen, dasjenige, was angestrebt wird, ist, eine Herrenkaste des Westens zu begründen und eine wirtschaftliche Sklavenkaste des Ostens, die beim Rhein beginnt und weiter nach Osten bis nach Asien hineingeht. Darum handelt es sich, die englisch sprechende Bevölkerung zu einer Herrenbevölkerung der Erde zu machen.«

    R. Steiner im Vortrag vom 8.1.1917, Gesamtausgabe (GA) Nr. 173b, S. 272 f. mit Historiker-Nachweisen in Anm. S. 512 f.
    »Auf den Zusammenhang der Französischen Revolution und aller folgenden Entwickelung mit den Logen hinweisen.5 In den Zeiten, die als vorbereitend für die Gegenwart in Betracht kommen, hat sich die westliche geschichtliche Entwickelung, die westliche Welt niemals von den Logen emanzipiert. Immer war der Einfluss der Logen stark wirksam, das Logentum wusste die Kanäle zu finden, um den Gedanken der Menschen gewisse Richtungen einzuprägen. (…)
    Sie werden leicht überall Wege finden können, durch die innerhalb der westlichen Kultur der letzten Jahrhunderte, die der Gegenwart vorangegangen sind, die Prägung der Gedanken in der exoterischen Welt durch die Esoterik der Logen nachgewiesen werden kann. Selbstverständlich gilt dies nicht von der Zeit vor Elisabeth, vor Shakespeare; aber von dem, was später kommt, gilt es.«

    Rudolf Steiner im Vortrag vom 21.3.1921, GA 174b, Aufl. 1974, S. 357 f.f,
    »Bei gewissen Hintermännern … der angelsächsischen Politik besteht eine politische Anschauung, die ich in zwei Hauptsätzen zusammenfassen möchte: Erstens besteht die Ansicht – und es ist eine größere Anzahl von Persönlichkeiten, welche hinter den eigentlichen äußeren Politikern, die zuweilen Strohmänner sind, stehen, durchdrungen von dieser Ansicht – dass der angelsächsischen Rasse (ein dort gebrauchter Ausdruck H.L.) durch gewisse Weltentwicklungskräfte die Mission zufallen müsse, für die Gegenwart und Zukunft vieler Jahrhunderte eine Weltherrschaft, eine wirkliche Weltherrschaft auszuüben. Es ist dieses festgewurzelt in diesen Persönlichkeiten …, dass man es vergleichen kann mit den inneren Impulsen, welche einstmals das altjüdische Volk von seiner Weltmission hatte. … Es herrscht die Ansicht, dass dann, wenn so etwas vorliege, alles getan werden müsse, … dass man vor nichts zurückschrecken dürfe, was im Sinne eines solchen Weltimpulses liegt. Dieser Impuls wird in einer, man muss schon sagen, intellektualistisch außerordentlich großartigen Weise hineingetragen in die Gemüter derer, die dann in den mehr unteren Stellungen – wozu aber immer noch diejenigen der Staatssekretäre gehören – das politische Leben führen. Ich glaube, wer die eben angeführte Tatsache nicht kennt, der kann unmöglich den Gang der Weltentwicklung in der neueren Zeit verstehen. …
    Das zweite ist dies: Man weiß, dass die soziale Frage ein weltgeschichtlicher Impuls ist, der unbedingt sich ausleben muss. Es gibt keinen der Führenden unter den angelsächsischen Persönlichkeiten, die in Betracht kommen, der nicht mit einem … außerordentlich kalten, nüchternen Blick sich sagte: Die soziale Frage muss sich ausleben. – Aber er sagt sich dazu: Sie darf sich nicht so ausleben, dass die westliche, die angelsächsische Mission dadurch Schaden erleiden könnte. Er sagt da fast wörtlich, und diese Worte sind oft gesprochen worden: Die westliche Welt ist nicht dazu angetan, dass man sie ruinieren lasse durch sozialistische Experimente. Dazu ist die östliche Welt angetan. – Und er ist dann von der Absicht beseelt, diese östliche, namentlich die russische Welt, zum Felde sozialistischer Experimente zu machen. (…)
    Dasjenige, was ich Ihnen jetzt sage, ist eine Anschauung, die ich konstatieren konnte – vielleicht geht sie noch weiter zurück, das weiß ich vorderhand nicht – bis in die achtziger Jahre des 19. Jahrhunderts zurück.
    … und man hoffte, dass die sozialistischen Experimente, dadurch, dass sie sich so abspielen müssen, wenn die in die Irre gehende Proletarierwelt sich nach marxistischen oder ähnlichen Prinzipien richtet, dass dann diese sozialistischen Experimente auch für die Welt der Arbeiter eine deutliche Lehre sein werden in ihrem Ausgehen, in der Nichtigkeit, in der Zerstörung eine deutliche Lehre sein werden, dass man es auch so nicht machen könne. (…) Alles dasjenige, was getan worden ist bis zum Jahre 1914 auf dem Gebiete der Weltpolitik, steht unter dem Einfluss dieser Welttendenz.«

    Rudolf Steiner wie Anm. 12, S. 60
    „Sie können wirklich, wenn Sie bekannt werden mit den alleresoterischsten Lehren der Geheimgesellschaften der anglo-amerikanischen Bevölkerung, inhaltlich kaum etwas anderes finden als Hegelsche Philosophie.“

    Dass ein Innenminister oder Politiker sich auf der Seite der Hochverräter stellt, müsste in einem gut funktionierenden System, dessen sofortige Absetzung und Verbannung bedeuten.
    Dass wir auf diesem Planeten seit mindestens 5000 Jahren, kein gut funktionierendes System haben, dürfte jedem Leser dieser oder ähnlicher Webseiten bewusst sein. Wir leben in einer Welt, die eindeutig von Satan und dessen Marionetten regiert wird und nicht von guten weisen Menschen, die nur das Wohl des Menschen im Sinn haben und im Interesse der Schöpfung dienen.

    Dass es überhaupt soweit kommen konnte, liegt auch daran, dass uns das Wissen über den Sinn des Lebens abhanden gekommen ist, so das Schurken uns etwas vorgaukeln können und uns mit Sünden verführen, die uns immer weiter von der Schöpfung entfernen. Archonten spielen da eine wesentliche Rolle, die uns das Bewusstsein rauben und uns dadurch unten halten.
    Es gibt natürlich mehrere Sinne für das Leben. Doch das wichtigste Ziel ist, dass wir unser Bewusstsein erweitern und dadurch die Archonten loswerden!

    Ich bin Eurer Kanzlerin sehr dankbar. Ohne ihre schlechte Politik 2009/10, wäre ich nie aufgewacht.

    Gruss aus der Schweiz

  2. Der Verfassugsschutz ist nur eine Nachfolgeorganisation der Stasi unter der Fuchtel von IM Erika alias Kassner alias Merkel !
    Die schützen keine Verfassung, denn wir haben ja nur das ungültige Grundgesetz, weil dem GG der Geltungsbereich entzogen worden ist vom damaligen US-Außenminister Baker bzw. der US-Regierung.
    Daher können ja die BRiD-Politdarsteller_innen gegen Gesetze vertoßen ohne belangt zuwerden vom >Verfassungsgericht< !
    Und daher wird das Wahlrecht auch nicht geändert, denn seit 1956 sollte das ungültige Wahlrecht vom Bundestag geändert werden was bis Heute nicht passiert ist.
    Daher sind ALLE Wahlen in dieser BRiD NICHTIG und alle erlassenen Gestze und Verordnungen Rechtswidrig, aber das kümmert kein Politdarsteller_in, keine Justiz und keine Polizei.
    Das ist alles ein Mischpoke die Unrecht unterstützen und verteidigen zugunsten ihrer Herrscher !!

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