Die Sicherheitsorgane des Staates reiben sich insgeheim darüber die Hände, wie subtil ihnen die Corona-Krise plötzlich Instrumente in die Hände spielt, von denen sie gestern noch nicht zu träumen gewagt hätten: Alles, was derzeit unter dem Universalvorwand „Infektionsvermeidung/Eindämmung“ realisiert werden soll, lässt sich nach der Pandemie ideal für den Kampf gegen Staatsfeinde – etwa „Rechte“ (und als solche Deklarierte) – verwenden.
Kein Wunder, dass die Regierung und das Robert-Koch-Institut (RKI) neuerdings die Corona-App frenetisch loben, und dass regierungstreue Virologen die Aussicht auf Lockerung mit deren baldiger Einführung in Verbindung bringen – unter möglichst hoher „freiwilliger“ Beteiligung der Bürger, versteht sich.
Wer wollte sich nicht, nach drei entbehrungsreichen Wochen Kontaktbeschränkungen, die Aussicht auf ein rasches Ende des Shutdowns mit geringfügigen Einbußen seiner informationellen Selbstbestimmung erkaufen?
Das Problem der Smartphone-App, die dem Nutzer zurückliegende infektiöse Kontakte anonymisiert anzeigt, liegt nicht darin, dass die Software selbst Datensicherheitslücken aufweisen könnte – und am Ende Rückschlüsse auf Identität oder gar Klarnamen möglich wären. Derartige Sorgen sind für sich betrachtet wohl unbegründet.
Nein, was hier bedenklich ist, ist eine mögliche spätere Zweckentfremdung der hinterlegten Metadaten: Denn natürlich ist jeder Smartphone-ID ein Telefonievertrag mit persönlichen Daten zugeordnet. Ohne Mühe könnten BKA, Verfassungsschutz oder Ermittlungsbehörden hier Zuordnungen treffen – und so komplette Bewegungsprofile verdächtiger Personen erstellen.
Wer ernsthaft glaubt, die Staatsorgane würden im manischen „Kampf gegen Rechts“ vor solchen Mitteln zurückschrecken, glaubt an den Osterhasen; selbst wenn Gerichte hier wachsam und restriktiv urteilen und den staatlichen Überwachungseifer ausbremsen sollten – die gegenwärtige Krise zeigt ja, wie schnell Grundrechte durch einen von Experten festgestellten Notstand aushebelbar sind, und zwar binnen weniger Wochen, in einem Umfang, den selbst Rechtstheoretiker noch vor kurzem für undenkbar gahalten hätten. Es braucht nicht mehr als die Feststellung eines „Nazi-Notstands“ (so wie ihn mehrere Städte ja bereits ausriefen), um auch hier letzte Hürden zu schleifen.
Gläserne Bürger in Notstandszeiten
So sinnvoll daher aus medizinischer und epidemiologischer Sicht eine Corona-App erscheinen mag: Größte Vorsicht ist geboten, wenn RKI-Chef Lothar Wieler nun, wie gestern geschehen, die Bevölkerung um Mithilfe bittet. Laut Wieler umfasst die neue App Postleitzahl, Körperdaten, Geschlecht, Alter, Größe, Gewicht „und einige Vitaldaten“ – also von Smart-Watches und Fitnessarmbändern getrackte Datenströme.
Diese würden vom RKI „wissenschaftlich aufgearbeitet“ und anschließend in eine interaktive Karte fließen. Aus diesem Grund sei ab sofort eine eine „Corona-Daten-Spende-App“ kostenlos zum Download in den Appstores verfügbar (Snowden warnt: Überwachung wird das Virus überdauern – Kontrolle und Machtergreifung unter dem Deckmantel der Volksgesundheit? (Videos)).
Nutzer, die über diese App ihre Daten freiwillig dem RKI zur Verfügung stellen, tun damit sicherlich sinnvolles in der gegenwärtigen Pandemie – doch sie sollten im Hinterkopf behalten, dass die erfassten Daten gespeichert werden und – allen Beteuerungen zum Trotz – irgendwann missbraucht werden könnten.
Das RKI ist eine obere Bundesbehörde, direkt unter Aufsicht des Bundesgesundheitsministeriums und damit eine Regierungseinrichtung; ein Schelm, wer Arges dabei denkt, dass ausgerechnet diese Institution das Konzept des „gläsernen Bürgers“ auf freiwilliger Basis als Allheilmittel zum Corona-Containment anpreist. (DM)
Hier eine aktuelle Meldung, die die Befürchtung bestätigen könnte:
In der Großen Koalition ist ein Streit über die geplante Corona-Warn-App entbrannt: Hintergrund sind Forderungen nach einer Pflicht zur Nutzung einer solchen App zur Nachverfolgung von Personen, die Kontakt zu Corona-Infizierten hatten.
„Die Tracking-App kann aus meiner Sicht nur dann einen Mehrwert bringen, wenn sie von einem Großteil der Bevölkerung angenommen und als gut und nützlich empfunden wird“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Stephan Mayer (CSU), dem „Handelsblatt“. „Dabei wäre es hinderlich, wenn der Gebrauch der App den Bürgern verpflichtend auferlegt würde“, so der Innenstaatssekretär weiter.
Der CDU-Gesundheitspolitiker Tino Sorge plädierte dagegen für eine App-Nutzungspflicht. „Lässt sich nachweisen, dass die App substanziell dazu beiträgt, die Infektionszahlen zu senken und Leben zu retten, sollten wir über eine Pflicht zur Nutzung dieser App sprechen“, sagte Sorge der Zeitung. Die App könne – ähnlich wie das Tragen von Masken oder das Abstandhalten – Teil eines Exit-Plans werden, um das öffentliche Leben und die Wirtschaft wieder vorsichtig hochzufahren.
Der CSU-Digitalpolitiker Hansjörg Durz brachte Konsequenzen für potentielle App-Verweigerer ins Spiel. „So könnten Grundrechte wie die Bewegungsfreiheit denen wieder gewährt werden, die die App installiert haben“, sagte Durz. Wer sich gegen die Nutzung der Corona-App entscheide, „müsste im Gegenzug größere Einschränkungen anderer Grundrechte in Kauf nehmen“, so der CSU-Politiker weiter.
Lockerungen der Maßnahmen wären bei diesem Personenkreis dann „weniger stark“ möglich. „Eine Pflicht würde nach hinten losgehen, da sie in der Bevölkerung zu einem gewaltigen Misstrauen gegen die App führen würde“, sagte der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach dem „Handelsblatt“. Er schätze die Bereitschaft in der Bevölkerung als sehr groß ein, diese App zu nutzen.
Außerdem sei er der Ansicht er, dass sich eine Pflicht nicht kontrollieren und umsetzen ließe. „Eine Pflicht ist deswegen unnötig und kontraproduktiv“, so der SPD-Politiker weiter. Wenn man nicht die „ausreichende Durchdringung der App von 60 Prozent“ erreiche, setze er „stattdessen auf Appelle an die Bevölkerung“ (Edward Snowdens Tweet, der enthüllte, was unsere Fernseher mit uns machen).
datenschutzbeauftragter-info.de berichtet:
Und was bringt die Zukunft?
Bei der vom RKI angebotenen App, die zur Corona-Datenspende aufruft, mag dies zum aktuellen Zeitpunkt zwar noch gegeben sein. Was passiert aber beispielsweise, wenn Arbeitgeber und/oder Arbeitskollegen einen (psychischen) Druck auf andere Mitarbeiter ausüben und diese als Gefahr für den laufenden Betrieb und damit das Leben und die Existenz der restlichen Belegschaft ansehen, weil diese sich weigern, diese oder eine ähnliche App zu installieren und an der Eindämmung der Pandemie mitzuwirken?
Wie ist die Situation, wenn Dienstleister auf eine behördliche Anordnung hin, etwaige Daten herausgeben sollen, weil dies aufgrund einer auf § 28 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz gestützten Allgemeinverfügung der Exekutive als „notwendig“ erachtet wird, um die weitere Eindämmung der Pandemie zu erreichen?
Zuweilen sollen bspw. in Mecklenburg-Vorpommern täglich pünktlich um 10:00 Uhr Listen sämtlicher Corona-Infizierter (anlasslos und präventiv) an die Polizeibehörden übermittelt werden. Nach im verlinkten Artikel zugrundeliegender Auffassung des Landesdatenschutzbeauftragten Heinz Müller
„liegt der Vorgabe ein berechtigtes Interesse der Polizei zugrunde, die bei Einsätzen etwa gegen häusliche Gewalt wissen müsse, ob ein Infektionsrisiko für sie bestehe.“
Wie eine Interessenabwägung bei der Übermittlung von Daten nach Art. 9 DSGVO aussehen kann, die diesen Erlaubnistatbestand nicht kennt, wird indes nicht verraten.
Doch selbst, wenn die Datenschutzbehörden die (m.E. einzig richtige) Meinung vertreten, dass es keine Rechtsgrundlage für die pauschale Übermittlung von sensitiven Gesundheitsdaten an Polizeibehörden gibt, werden diese einfach ignoriert, wie das Beispiel Niedersachsen eindrucksvoll unter Beweis stellt.
Einwilligung mit der Pistole auf der Brust
Insofern sollte die weitere Entwicklung mit einem gesunden Maß an Skepsis weiterverfolgt werden. Es gibt augenscheinlich leider nur sehr wenige Stimmen, die die getroffenen Maßnahmen kritisch hinterfragen oder die Verfassungsmäßigkeit der Beschränkungen unserer Freiheit öffentlich ansprechen.
Womöglich liegt dies ebenfalls daran, dass jeder Gegenstimme gleich eine Mitschuld an der unkontrollierten weiteren Ausbreitung des Corona-Virus und damit dem Tod von vielen Menschen gegeben wird. Wenn dies keine massive Drucksituation darstellt, was dann? (Ex-Regierungsberater: Deutschland wird „Überwachungsgesellschaft“ – EU-Kommission stellt Plan zur groß angelegten Überwachung durch KI vor).
Literatur:
Zukunft ohne Menschen – Was kommt nach uns? Die komplette zweite Staffel [3 DVDs]
Robokratie: Google, das Silicon Valley und der Mensch als Auslaufmodell (Neue Kleine Bibliothek)
Quellen: PublicDomain/journalistenwatch.com am 10.04.2020
t.me/unzensiert
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msn.com/de-de/nachrichten/coronavirus/darum-ist-virologe-drosten-von-den-neuen-apps-so-begeistert
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Denunziantentum hatte immer schon Konjunktur.Jeder der so „feinen Gesellschaft“ liebt doch den Verrat an seinem Nächsten – nur nicht den eigenen Verräter.
Jeder hat doch heute ein Funkgerät (Handy) dabei.Sie bekommen jetzt doch nur den Ausgleich was Sie über Jahrzehnte ausgesendet haben.Eben: Aktion – Reaktion !
Allaha sei Dank