8.400 Freiwillige für Bundeswehr-Dienst gemeldet – nur um zu helfen, oder wegen Aufruhr?

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Auf Grund der augenblicklichen Situation, in der Freiheit und Grundrechte permanent ausgehebelt werden und sich Unmut bei den Bürgern breit macht, kann man sich schon fragen, wozu die Bundesverteidigungsministerin die Armee personell aufstocken und im Landesinneren einsetzen möchte.

Immerhin sind jetzt schon angesichts der Corona-Krise bereits 8.400 Reservisten dem Aufruf von Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) gefolgt, die Bundeswehr freiwillig zu unterstützen.

„Die Ministerin ist gehört worden“, sagte der Vorsitzende des Verbandes der Reservisten der Bundeswehr, Patrick Sensburg (CDU), der „Welt“ (Mittwochsausgabe). Nach den Aufrufen Kramp-Karrenbauers, des Sanitätsdienstes und des Bundeamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr sei die Resonanz überwältigend gewesen.

„Viele wollen helfen. Stand Montag hatten sich beim Bundesamt für Personalmanagement rund 4.600 Freiwillige gemeldet. Beim Sanitätsdienst gingen 3.800 Freiwilligenmeldungen ein“, so der CDU-Bundestagsabgeordnete weiter.

Er wertete dies als Beleg, dass die Bundeswehr bei allen Schwierigkeiten mit Personal und Material in der Lage sei, „diesem Land zu helfen und es zu stützen, wenn es Hilfe benötigt“.

Sensburg sprach sich zudem für eine Anpassung des Grundgesetzes aus. „Wir brauchen in Deutschland eine Debatte, wann die Bundeswehr und damit auch Reservisten im Inland eingesetzt werden sollen“, sagte er.

Folgendes klingt auch verdammt so, als ob jemand mit Aufruhr rechnen würde:

Die Welt habe sich verändert und damit müsse man „offen über diese Frage und auch eine Anpassung des Grundgesetzes diskutieren. Was fällt zum Beispiel unter die Sicherung kritischer Infrastruktur durch die Streitkräfte? Bislang war damit das Wasserwerk oder Elektrizitätswerk gemeint“, so der CDU-Politiker weiter. Jetzt sehe man, „dass es auch um die Versorgung des Supermarkts um die Ecke oder von Lkw-Fahrern auf der Autobahn“ gehen könne (Deutschland: Die Ausgangssperre – nur noch eine Frage der Zeit).

 

Außerdem zeige die Corona-Krise die Notwendigkeit einer allgemeinen Dienstpflicht. „Unserem Land täte ein solcher Gesellschaftsdienst auf so vielen Ebenen gut. Wir entdecken jetzt in der Krise, wie wertvoll Solidarität, Gemeinsinn und die viel zitierten systemrelevanten Berufe sind. Es sind genau diese Werte und exakt diese Berufsgruppen, die von einem Gesellschaftsdienst profitieren würden“, sagte Sensburg der „Welt“.

Hoffen wir inständigst, dass die Bundeswehr friedlich bleiben kann.

Juristin zu Corona-Krise: Maßnahmen entbehren jeglicher Rechtsgrundlage

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Noch ist sich die Mehrheit der Bundesbürger einig: Die erlassenen Einschränkungen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus müssen sein. Doch unter Rechtsgelehrten macht sich Unruhe breit. In einem Interview mit der linksextremen Frankfurter Rundschau spricht eine Juristin Tacheles: Die Maßnahmen der Merkel-Regierung sind ihrer Meinung nach verfassungswidrig (Linksextremisten rufen zu Plünderungen und Durchbrechen von Ausgangssperren auf).

Es sei „in nahezu alle Freiheitsgrundrechte“ eingegriffen worden, so die Juristin Jessica Hamed in dem Interview mit der FR. Nicht nur die körperliche Bewegungsfreiheit sei betroffen. Durch die Schließung von Geschäften würde Menschen die Ausübung ihres Berufes verweigert, was das Recht der Berufsfreiheit und u.U. auch das Recht der Eigentumsfreiheit betreffe.

Mit das wichtigste Recht in Deutschland, das Versammlungsrecht, sei faktisch aufgehoben. Das Recht auf Glaubensfreiheit durch Schließung von Kirchen, Synagogen und Moscheen – „massiv eingeschränkt“.

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„Auch in die Unverletzlichkeit der Wohnung wird eingegriffen, wenn der Staat, wie angekündigt, Kontaktverstöße in Wohnungen verfolgen will. Mit anderen Worten, es ist kaum ein Grundrecht nicht massiv in seinem Kernbereich betroffen“, warnt die Juristin in dem Gespräch.

Ein einmaliger Vorgang in der Geschichte der Bundesrepublik: „Es wirft die Frage auf, ob es gerechtfertigt sein kann, Millionen Menschen, denen wohl kein schwerer Krankheitsverlauf droht, von anderen Menschen, bei denen ebenfalls nicht mit einem solchen zu rechnen ist, fernzuhalten“, erklärt die Fachanwältin für Strafrecht.

>Für diesen bisher einmaligen Eingriff in die Grundrechte der Bundesbürger reiche der herangezogene § 28 des Infektionsschutzgesetz bei Weitem nicht aus: „Unter den wenigen Jurist*innen, die sich dazu öffentlich geäußert haben, scheint man sich – völlig zu Recht – mehrheitlich einig, dass diese allesamt rechtswidrig sind. Der § 28 IfSG ist bereits keine taugliche Rechtsgrundlage – mal ganz davon abgesehen, dass auch die Verhältnismäßigkeit einiger Beschränkungen sehr zweifelhaft ist“, ist sich Jessica Hamed sicher.

„Die Norm deckt zwar Eingriffe, die auf Einzelpersonen bezogen sind, gestattet aber bereits keine auf die Allgemeinheit bezogenen. Zudem dürfen solche Maßnahmen auch nur kurzfristig verhängt werden, was sich direkt aus dem Wortlaut der Norm ergibt. Dort heißt es nämlich: „bis die notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt worden sind“.

Darunter fällt offensichtlich keine pauschale zweiwöchige Verfügung. Dasselbe dürfte im Ergebnis auch dann gelten, wenn die Maßnahmen nicht per Allgemeinverfügung, sondern – wie inzwischen mehrheitlich – per Rechtsverordnung angeordnet werden“, so Jessica Hamed, die Rechtswissenschaften in Mainz und im argentinischen Buenos Aires studiert hat.

Klagen gegen die Allgemeinverfügungen – oder gegen entsprechende darauf basierte verhängte Strafen oder Bußgelder – hätten ihrer Meinung nach dementsprechend gute Erfolgsaussichten.

Doch warum wird dieser – erneute – Rechtsbruch der Merklichen Bundesregierung so auch in Juristenkreisen bisher so widerstandslos hingenommen? Einerseits habe man vor der Situation Angst, aber auch vor dem „massiven Gegenwind“ mit dem man rechnen müsse, würde man in der augenblicklichen Krise Kritik üben, gibt die Juristin im FR-Interview zu Bedenken und fordert einen „offenen Diskurs“.

Das Land steuere auf einen Zustand zu, in dem Unsicherheit und Angst bald über Wochen, Monate und eventuell Jahre aufrechterhalten bleiben. Das würde offenbar die ganze Gesellschaft lähmen und äußert beunruhigend sein, prophezeit Hamed.

Die durch Gesundheitsminister Jens Spahn angestrebte Anpassung des Infektionsschutzgesetzes und der damit verbundenen Entmachtung der Länder stehe sie „skeptisch“ gegenüber: In Nichtkrisenzeiten würden solche weitreichenden Änderungen im Bundesrat keine Zustimmung finden. Doch vielleicht sei augenblicklich so manches Bundesland froh, Verantwortung abgeben zu können, mutmaßt sie.

Und die Juristin geht noch einen Schritt weiter und erhebt gegenüber der Bundesregierung schwere Vorwürfe: Bereits 2013 habe das Robert-Koch-Institut in einer Risikoanalyse auf eine solche Krisensituation hingewiesen.

Doch die Bundesregierung habe es nicht für nötig befunden, entsprechende Vorkehrungen zu treffen. „Im Hinblick darauf wird man zur gegebenen Zeit fragen müssen, ob wir hier Zeug*innen eines beispiellosen Versagens geworden sind und wie wir das in Zukunft vermeiden können“, erklärt Jessica Hamed abschließend.

Mit ihrer Einschätzung steht die Strafrechtlerin nicht alleine da. In Sachsen-Anhalt hat ein Jurist die Stadt Halle verklagt. „Die Maßnahme des Oberbürgermeisters ist rechtswidrig“, ist sich der Anwalt sicher. Die Lage sei derzeit durchaus ernst, findet er, doch es handele sich nicht um einen per Gesetz definierten Notstand. Der Staat missbrauche derzeit seine Macht und beschneide die Grundrechte der Bürger zu Unrecht, so der Anwalt.



Literatur:

DAS ASYL-DRAMA. Deutschlands Flüchtlinge und die gespaltene EU

Merkels Flüchtlinge: Die schonungslose Wahrheit über den deutschen Asyl-Irrsinn!

Die Getriebenen: Merkel und die Flüchtlingspolitik: Report aus dem Innern der Macht

Das Migrationsproblem: Über die Unvereinbarkeit von Sozialstaat und Masseneinwanderung (Die Werkreihe von Tumult)
Quellen: PublicDomain/journalistenwatch.com am 26.03.2020

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3 comments on “8.400 Freiwillige für Bundeswehr-Dienst gemeldet – nur um zu helfen, oder wegen Aufruhr?

  1. Meine bisherigen Beobachtungen hierzu:
    Die Ordnungsämter bestimmen neuerdings, ob die Geschäftsinhaber ihre Geschäfte noch öffnen dürfen oder ob sie mit Bußgeld von 25.000 € belegt werden, wenn sie es trotz Verbot tun. Die Ladeninhaber machen das aus ANGST vor Bußgeld mit. Durch die pausenlose Berieselung des Mainstreams gelangen diese gut in spannende Szene gesetzten Ansteckungsgefahr-Horrorbilder und -schilderungen ins Unterbewusstsein der Leute, sie bekommen Angst vor Ansteckung (obwohl die Robert-Koch-Institutaussage lautet, 4 von 5 Leuten werden keine Probleme mit dem Virus haben, nur Vorerkrankte und Ältere seien gefährdet), die Angst führt immer mehr zu innerer Panik und die Panik führt zu Aggressivität, indem daraus unbewusst ein Feindbild entsteht. Und tatsächlich beginnen die Leute in den Läden langsam aggressiv zu werden und andere anzufahren, wenn ihnen etwas nicht passt oder ihnen die letzte Rollenpackung entgeht usw. Hält dieses unbewusst erzeugte Feindbild länger an, wird es in tätliche Angriffe ausarten. Ein Zufall also, dass die Bundeswehr schon mal durch Freiwillige aufstockt? Wohl kaum. In letzter Zeit ist vom Herunterfahren der Panikmache in den Medien immer weniger zu hören, vermutlich ebenfalls Zufall 🙂 Derzeit helfen noch innere Ruhe, Besonnenheit und beruhigendes Anreden auf die aggressiv Reagierenden in den Geschäften und ich empfehle das allen, die uns helfen können, weiterhin durchzuhalten, bis die Welle zum Tal wird.

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