Sensation! EU-weite Legalisierung der Zaubertrüffel – fand am 13. September 2019 statt und niemand hat es gemerkt!

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Der 13. September 2019 ist ein denkwürdiger Tag. Nach über 20 Jahren des Wartens ist der Traum vieler Zauberpilzfreunde wahr geworden, allerdings nicht bzgl. der Zauberpilze, denn die bleiben weiterhin verboten. Von David Schlesinger

Doch die Zaubertrüffel, eine „abgeschwächte Variante“ der Zauberpilze, sind vollständig EU- und EFTA-weit legalisiert worden!

Was bedeutet eigentlich “Legalisierung”?

Legalisierung bedeutet, daß eine EU-Steuerbehörde ein Produkt kategorisiert (Zolleinstufung) und mit einem Steuersatz versieht. Aufgrund des “Binnenmarktes” gilt das immer EU-weit. Ein LEGALISIERTES Produkt kann im “single market” nicht unterschiedliche Zolleinstufungen in verschiedenen Mitgliedsstaaten haben, sonst wäre es ja kein “single market” (Binnenmarkt), einer der Grundpfeiler der EU.

Ein Affe aus Amsterdam kann auf der Reise nach Berlin nicht zum Bären werden!

Am 13. September 2019 veröffentlichte die Steuerbehörde der Niederlande die Zoll-rechtliche Kategorisierung und den dazugehörigen Steuersatz für magische Trüffel:

https://www.belastingdienst.nl/wps/wcm/connect/bldcontentnl/belastingdienst/zakelijk/btw/tarieve n_en_vrijstellingen/toelichting-btw-tarief-na-vragen-/toelichting-btw-tarief-na-vragen

Zitat:

“21% btw voor de levering van magische truffels
Magische truffels zijn genotmiddelen. De levering hiervan wordt daarom belast met 21% btw.
De levering van magische truffels is, anders dan bij paddo’s, niet verboden.
Magische truffels vallen niet in de categorie voedingsmiddelen waarvoor het 9%-tarief geldt. Met voedingsmiddelen bedoelen we eet- en drinkwaren en producten die bestemd zijn voor de bereiding, aanvulling of vervanging daarvan. Magische truffels hebben een hallucinerende werking en zijn dus genotmiddelen. Daarom valt de levering hiervan onder het btw-tarief van 21%.”

Der Text der Legalisierung besagt, dass Magische Trüffel wegen ihrer halluzinogenen Wirkung kein Nahrungsmittel zur Sättigung seien, sondern ein Genussmittel und somit mit dem vollen Steuersatz von 21% belegt würden (“Erfahrung ist gut. Verbote sind besser.” Realitätsverweigerung auf die verschwurbelte Art).

Die Niederlande definieren also Magische Trüffel als verkehrsfähige Genussmittel, und also im Gegensatz zu (magischen) Pilzen, nicht verboten.

Magische Trüffel sind also ein legales niederländisches Genussmittel und unterliegen dem vollen Steuersatz von 21%.

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Die Niederlande beteiligen sich also EXPLIZIT an jedem nun “100% legalen Verkauf innerhalb der EU” und mehr als 1/5 der Kaufsumme müssen der Staatskasse zugeführt werden.

Also: ein Produkt, welches in einem EU Land als Genussmittel legalisiert wird, ist automatisch im ganzen EU Binnenmarkt ein legales Genussmittel. Und auch in den EFTA-Staaten Schweiz und Norwegen, denn diese Staaten haben sich verpflichtet AUTOMATISCH und ohne bürokratische Hürden legalisierte Produkte der EU auf ihren Märkten zu akzeptieren!

Was innerhalb der EU legal produziert wird, ist per Definition des Binnenmarktes ein Produkt des europäischen Binnenmarktes (der vor allem für den freien Warenaustausch von Lebensmitteln [also Nahrung- & Genussmitteln] und Verbrauchsgütern eingeführt wurde), und kann von den Mitgliedsländern der EU nicht ohne Vorlage gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse vom Handel ausgeschlossen werden.

Das Genussmittel “Zaubertrüffel” müsste eine im Vergleich mit anderen Genussmitteln wesentlich erhöhte Gesundheitsgefahr – wissenschaftlich einwandfrei belegt – darstellen. Nach mehr als 20 Jahren Zaubertrüffel-Handel in den Niederlanden und Zauberpilzhandel in Brasilien, ist es wissenschaftlich belegt, daß die Gesundheitsgefahr so niedrig wie bei keinem anderen Genußmittel ist.

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Für Genussmittel gibt es mehr Regeln und steuerliche Möglichkeiten, als für “reine Nahrungsmittel”. Genussmittel unterstehen zwar dem Lebensmittelrecht, können aber noch zusätzlich Beschränkungen erfahren: Mindestalter, Warnhinweise, Werbeeinschränkungen und spezielle Steuern können auf Genussmittel angewendet werden – nicht erlaubt ist aber die totale Verweigerung des Marktzuganges – und schon gar nicht eine Berufung auf subsummierende, allgemein gehaltene nationale Gesetze, um eine Vermarktung in einem Mitgliedsstaat zu verhindern!

“Organismen, die dies und das enthalten und so und so verwenden werden sollen…” bezieht sich nicht konkret auf Magische Trüffel und kann also nicht dafür benutzt werden, das EU-weit legalisierte Genussmittel „Zaubertrüffel“ vom Deutschen oder sonstigen EU-Markt fernzuhalten.

Jeder EU-Mitgliedsstaat entscheidet souverän darüber, welche Steuersätze und Richtlinien für bestimmte Genussmittel gelten sollen. Solange keine speziellen nationalen Verordnungen zum betreffenden Genussmittel vorliegen, ist es frei handelbar, wie Schokolade.

Bisher verkaufen ausschliesslich niederländische Trüffelproduzenten und -händler dieses neue Genussmittel EU-weit, weil die Medien die Legalisierung komplett totgeschwiegen haben.

Und das kam so:

Aus der Sicht der “Niederländischen Trüffelindustrie” waren die Zaubertrüffel schon immer „legale Lebensmittel“.

Es gab Gespräche zwischen dem Verband der Smartshops, VLOS, und Staatsorganen, ein Geklüngel zwar, aber mit der Folge für die Smartshops, dass sie die Sicherheit hatten, nichts Unrechtes zu tun (“nicht illegal”).

Aber die NL-Steuerbehörde weigerte sich, die Legalisierung durchzuführen.

Die Smartshop-Produkte waren also “nicht illegal”, in der Grauzone in den Niederlanden fast auf der “ganz legalen Seite”. Andere Staaten aber konnten zurecht darauf hinweisen, daß die Zaubertrüffel NICHT legalisiert wurden und somit ihn ihren Ländern als etwas ganz anders gesehen würden.

Für alle ausserhalb Hollands war dieses Geklüngel zwischen Staat und VLOS völlig undurchsichtig und “wertlos”, ja vielleicht sogar schädlich!

Aus der Sicht der NL-Trüffelindustrie war die Legalisierung bloss eine Steuererhöhung und keiner positiven Erwähnung wert. Und ausserhalb von NL hat es offensichtlich keiner mitbekommen, der sensationelle Text steht zwischen vielen anderen, gewöhnlichen Legalisierungen, wie sie häufiger im Jahr stattfinden, wenn neue Produkte auf den Markt kommen.

Ganz wichtig bei der Sache ist: ZauberTRÜFFEL sind EU-weit legalisiert worden, ZauberPILZE aber bleiben ein verbotenes Betäubungsmittel und weil die Zauberpilze einzeln, konkret, also namentlich(!) im “Opiumwet” (=niederländisches Betäubungsmittelgesetz) gelistet wurden, ebenso wie die Substanzen Psilocin und Psilocybin, kann man davon getrost ausgehen, daß eine Legalisierung der ZauberPILZE erst nach oder mit einer Legalisierung der Reinsubstanzen kommen wird (Mikrodosierung und Kreativität: Kreativität macht glücklich – Glück macht kreativ).

Es ist, das betone ich noch einmal, extrem wichtig, die Trüffel NICHT mit Pilzen gleichzusetzen.

Was sind magische Trüffel bzw. Zaubertrüffel?

Dies sind sogenannte Sklerotien, häufig aus der Gattung Psilocybe, wobei diese Gattung relativ unmykologisch und also recht beliebig erweitert wurde. Alles, was “ins Reich der Pilze” gehört und Psilocybin enthält wird einfach “Gattung Psilocybe” genannt.

Die Zaubertrüffel enthalten natürlicherweise sehr konstante Mengen entheogener Stoffe, vor allem Psilocybin, dessen zukünftiger legaler Status (als Reinstoff zur medizinischen Nutzung) momentan international heiss debattiert wird.

Einerseits gibt es eine Flut rigoros wissenschaftlicher Studien, die die Effektivität von Psilocybin gegen Depressionen, Angststörungen und Sucht mehr als nahelegen.

Gleichzeitig werden wir jedoch durch die Medien permanent mit der irrigen Vorstellung bombardiert, dass die im Jahre 1971 erfolgte Aufnahme von reinem Psilocybin in den sogenannten “Schedule I” gleichbedeutend sei mit Suchtbildung und Gesundheitsgefahr – und folglich auch die Zauberpilze und Zaubertrüffel als süchtig machend und gesundheitsgefährlich zu gelten hätten (Thortrüffel Mikrodosierung: Biohacking wirkt gegen Dauerstress).

Man hätte doch keinen ungefährlichen und Heilsamen Naturstoff dämonisiert! Niemals!

So soll man glauben, dass diese wissenschaftlich unhaltbare Einstufung der Reinsubstanz aus weltweit natürlich wachsenden Organismen “Behältnisse für ein gefährliches Suchtmittel” mache.

Tatsache ist aber, daß die Zaubertrüffel in keinem EU/EFTA Land explizit verboten wurden, statt dessen aber am 13.9.2019 in einem EU-Land explizit als Genussmittel legalisiert wurden.

Diese Tatsache ist öffentlich und nachweisbar, kein Geklüngel irgendwelcher Verbände, sondern gültiges Recht und kein Deutscher, Schweizer, Österreichischer oder sonstiger Richter eines EU- EFTA-Mitgliedslandes darf das ignorieren.

In den Niederlanden sind Zaubertrüffel nun also LEGALISIERT, OBGLEICH Psilocybin auch dort auf der Liste der “nicht verkehrsfähigen Betäubungsmittel“ steht und obgleich auch die ZauberPILZE dort nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel sind, sogar noch “viel verbotener” als in Deutschland, wo Zauberpilze nur bei einem beabsichtigten “Missbrauch zu Rauschzwecken” aus der Grauzone in die Illegalität abrutschen.

Und genau weil die Zaubertrüffel laut Steuerbehörde “halluzinogen wirken”, wurden sie als Genussmittel mit vollem Steuersatz und nicht als einfaches Lebensmittel (mit ermäßigtem Steuersatz) legalisiert (Cluster-Kopfschmerzen: Der präventive Genozid).

Dank des “single market” Prinzips gilt die NL-Legalisierung nun für die gesamte EU + EFTA und sobald weitere Staaten nationale Besteuerungen und ggf. Verordnungen bzgl. dieses neuen Genussmittels erlassen, werden dort auch Produzenten und Händler wie Pilze aus dem Boden schiessen.

Solange aber keiner von der neuen Situation weiss und die Staaten einfach schweigen, weil die Angstpropaganda wirkt, solange wird man nur, völlig legal für jeden EU-Bürger, in den Niederlanden Zaubertrüffel als Genussmittel bestellen und 100% sicher und legal geliefert bekommen.

Da der legitime Genuss eines legalisierten Genussmittels nicht gleichzeitig sein Missbrauch sein kann, wird Deutschland seine übliche Interpretation des BtMG bzgl der Zaubertrüffel in HOHEN Dosen der neuen Situation anpassen müssen (Das politische Instrumentalisieren von Fake News – Psilocybin und Zauberpilze).

Die Mikrodosierung ist ja in Deutschland für alle nachvollziehbar immer schon legal gewesen, aber auch der beabsichtigte RAUSCHZWECK kann ein legalisiertes Genussmittel nicht zu einem illegalen Betäubungsmittel werden lassen, das ist Zoll-rechtlich unmöglich.

Damit zwingt die Niederlande der restlichen EU + den EFTA-Staaten ihre Sichtweise auf:

Psilocin, Psilocybin und Zauberpilze sind ILLEGALE BETÄUBUNGSMITTEL, EU/EFTA weit verboten – und das solange, bis die Pharmaindustrie das für ihre neuen Produkte ändern lassen wird (Drogenpolitischer Hexenwahn).

Aber ZauberTRÜFFEL sind EU- EFTA-weit legale Genussmittel – und das unabhängig davon, ob sie zur Mikrodosierung oder zur Hochdosierung verwendet werden!

Wer also bei einer Kontrolle mit “etwas, das Psilocybin enthält” erwischt wird ABER nachweisen kann, daß es sich dabei um legalisierte Zaubertrüffel handelt, darf nicht bestraft werden. In keinem EU-Mitgliedsstaat und auch nicht in der Schweiz und Norwegen (Natürliche Mikrodosierung von Psilocybin).

Und zur Feier der Legalität gibt ProviThor 1000 x je eine Monatspackung (=5 Microdosing XP Blister) an Menschen ab, die die wunderbaren und wundersamen Wirkungen der Zaubertrüffel erfahren wollen und über ihre Erfahrungen auf ihren sozialen Kanälen schreiben wollen.
Mehr dazu erfahrt Ihr
hier!

Quellen: PublicDomain am 15.02.2020

About aikos2309

2 comments on “Sensation! EU-weite Legalisierung der Zaubertrüffel – fand am 13. September 2019 statt und niemand hat es gemerkt!

  1. Tiefenwirksame Substanzen sind keine Spielzeuge.
    Die Menschen können damit nicht umgehen das ist Fakt.
    Jene – die uns ständig Böses tun, haben sowieso kein Vertrauen verdient.
    Entsprechend sind solche Genehmigungen eher mit Vorsicht zu bedenken.

    1. Blödsinn! Nur dumme Menschen können mit wirksamen Substanzen nicht umgehen.

      Konkret in diesem Zusammenhang sei die systematische fehlerhafte Neigung im Selbstverständnis inkompetenter bzw. dummer Menschen gennant, das eigene Wissen und Können zu überschätzen und überlegene Fähigkeiten bei anderen nicht zu erkennen bzw. zu unterschätzen.

      So haben „Jene“ der dummen Bösen einzig nur den höheren Steuersatz im Sinn, um noch mehr abschröpfen zu können…

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